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Uebersicht des

Standes der Viehseuchen in der Schweiz auf 16. April 1873.

Kanton.

Lungenseuche. Maul- u.

Total.

Klauenseuche.

Ställe.

Ställe.

Stallo.

Zürich .

.

.

.

-- 12 12 Bern .

.

.

.

-- 10 10 Luzern .

.

.

.

-- 5 5 Uri .

.

.

.

l l Schwyz .

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-- 4 4 Unterwaiden ob dem Wald -- -nid T) r.

5 5 Glarus .

.

.

.

Zug .

.

.

.

-- -- Freiburg .

.

.

-- l l Solothurn .

6 6 Basel-Stadt .

.

.

-- 2 2 Basel Landschaft .

.

-- % 3 Schaffhausen .

.

.

-- Appenzell A. Rh.

-- 3 3 Appenzcll I. Rh. .

.

-- -- -~ St, Gallen .

.

.

9 9 Graubündcn .

.

.

-- l l Aargau .

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.

.

8 B Thurgau 6 0 Tessin .

.

.

.

2 2 Waadt 25 25 Wallis (noch unbekannt) -- -- Neuenburg .

.

.

Genf .

.

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Zahl der infizirten Ställe auf 16. April 1873 103 103

,,

1873

2

120

122

Verminderung

2

17

19

1.

,,

138

Bemerkungen.

Die Lungenseuche hat seit dem 31. v. Mts. keine weitere Ausdehnung genommen; dieselbe ist vielmehr in den Kantonen Zürich und Appenzell A. Rh. als erloschen zu betrachten.

Neue Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche im Kanton Zürich . . . . in 8 Ställen, dagegen erloschen in 4 Ställen, Bern . . . . ,, 10 ,, ,, ,, .,, 3 ,, Schwyz . . . ,, 3 ,, Unterwaiden n. d. W. . ,, 5 ,, Solothurn . . ,, 2 ,, Appenzell A.Rh. ,, 3 ,, ,, ,, ,, 4 ,, St. Gallen . . ,, 2 ,, Waadt . . . . ,, 3 ,, und zwar wurde die Seuche neu eingeschleppt in den Kanton B e r n durch Urner- und Walliservieh und durch Elsäßerschweine; in den Kanton Unterwaiden n. d. W. durch Vieh aus dem Tessin.

Die Zahl der infizirten Ställe im Kanton W Wallis s, welche zur Zeit unseres lezten Berichtes nicht ermittelt werden konnte, betrug deren bloß 2 mit 7 Kühen. Die Krankheit hatte dort selbst keinen bösartigen Charakter und ist laut amtlichem Bericht seither erloschen.

Außer den verzeichneten Viehseuchen sind seit dem lezten Berichte im Kanton Zürich zwei Fälle von Hundswuth vorgekommen.

Wegen Uebertretung der bundesräthlichen Verordnung vom 17. Januar a. c., betreffend Maßregeln zur Tilgnng der Maul- und Klauenseuche, sind u. A. hauptsächlich folgende von Seiten der kantonalen Behörden Strafurtheile zu verzeichnen: 1) Heinrich Vrillion, Fellhändler von Lyon, Reisender für das Haus Sincon, Ullma & Comp. in Lyon, führte am 31. Januar mit Maul- und Klauenseuche behaftete Ochsen per Bahn von Genf nach Zürich.

Derselbe wurde vom Statthalteramt Zürich in eine Buße von Fr. 400 und in die Kosten verurtheilt.

2) Racoa Giambalitto Aetta Burdiga, Viehhändler von Villa franca (Italien), führte am 4. Februar italienische Ochsen ohne gehörigen Gesundheitsschein per Bahn von Genf nach Zürich und stellte dieselben -- statt in's Schlachthaus -- in einen Gaststall; vop da gingen Stüke an verschiedene Mezger, ohne gesezlich

139 gültige Gesundheitsscheine. Die Ochsen verschleppten die Maulund Klauenseuche.

Burdiga wurde vom Statthalteramt Zürich zu einer Buße von Fr. 450 nebst Kosten verfällt.

Mezger Mei li in Zürich, welcher die Handlungen Burdiga's unterstüzte, erhielt eine Buße von Fr. 20.

3) Viehhändler A n g e h r von Romanshorn, der aus Frankreich kranke Schweine einführte, wurde mit Fr. 500 gebüßt. Das Bezirksgericht von Zürich, an welches Angehr rekurrirte, reduzirte die Buße auf Fr. 200 nebst Kosten. Als Milderungsgrund konnte die Thatsache angesehen werden, daß der im Bahnhof Basel stationirte Thierarzt G. ein Zeugniß ausgestellt hatte, daß nach dem Ergebniß seiner Untersuchung die Schweine seuchenfrei seien.

Das unterzeichnete Departement wiederholt das dringende Ansuchen au die betreuenden kantonalen Behörden, die Seuchenberichte genau auf die in $ 31 der Verordnung vom 17. Januar bezeichneten Tage einzusenden.

B e r n , den 17. April 1873.

Eidg. Departement des Innern.

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Uebersicht des Standes der Viehseuchen in der Schweiz auf 16. April 1873.

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26.04.1873

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