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Note der

k. italienischen Gesandtschaft an den schweizerischen Bundesrath, betreffend die Ligne d'Italie.

(Vom 20. Januar 1873.)

Die königliche Regierung, mit welcher die sogenannte Gesellschaft der Ligne d'Italie, unter der Leitung des Herrn de La Valette stehend, Verpflichtungen bezüglich des Baues einer Eisenbahn vom Simplon in's Ossolathal eingegangen.hatta, hat um die Folgen besorgt sein müssen, welche der Bundesbeschluss für sie haben könnte, der die vom Kanton Wallis der genannten Gesellschaft auf regelmässige Weise ertheilte Konzession zurükzieht, und hat geglaubt, ohne irgendwie die Berechtigung jener Massnahme zu bestreiten, doch den unterzeichneten ausserordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Sr. Majestät des Königs von Italien beauftragen zu müssen, Seine Excellenz, den Herrn Bundespräsidenten zu ersuchen, ihm gefälligst wenn nicht die Motive, welche die höchste Bundesbehörde in dieser Angelegenheit geleitet haben, so doch wenigstens ihre Ansicht bezüglich der Wirkungen mitzutheilen, welche die Zurükziehung der der Konzession ertheilten Bundesgenehmigung für die Verpflichtungen haben könnte, welche die nun der Konzession verlustig gewordene Gesellschaft gegenüber der italienischen Staatsverwaltung eingegangen hat.

Indem sich der Unterzeichnete beehrt, durch diese Mittheilung den Auftrag, mit dem er betraut worden, dem Herrn Bundespräsidenten zur Kenntniss zu bringen, benuzt er diesen Anlass, um Seiner Excellenz die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

B e r n , den 20. Januar 1873.

Melegari.

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Note der k. italienischen Gesandtschaft an den schweizerischen Bundesrath, betreffend die Ligne d'Italie. (Vom 20. Januar 1873.)

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Jahr

1873

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05

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.02.1873

Date Data Seite

133-133

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