319

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Inserate.

Bekanntmachung.

In Anwendung von Art. 8 des Relegments für die Diplomprüfungen der eidg. polytechnischen Schule wird hiemit Dekanat gemacht, daß m Würdigung der hei den Repetitorien und Uehungsarheiten an den Tag gelegten Leistungen, sowie des Ergebnisses der bestandenen Prüfungen, der schweizerische Schulrath auf den Antrag der betreffenden Lehrerkonferenz nachfolgenden Schülern des Polytechnikums : Bächtold, Martin, von Schleitheim (Schaffhausen), H ä u s e r m a n n , Samuel, von Egliswyl (Aargau), Morel, Arthur, von Corgémont (Bern), Tiegel, Karl, von Hailau (Schaffhausen), das Diplom als F o r s t w i r t h ertheilt hat.

Z ü r i c h , den 10. November 1873.

Der Präsident des Schweiz. Schulrathes : C. Kappeier.

Ausschreibung von Geniematerial.

Die Lieferung von 300 Aexten wird anmit zur freien Conkurrenz ausgeschrieben. Muster und Vorschriften können an unterzeichneter Stelle eingesehen werden, und es sind die Eingaben ebendahin bis spätestens den 25.

ieß versiegelt unter der Aufschrift ,,Eingabe für Geniematerial" zu adressiren.

Z ü r i c h , den 7. November 1873.

Das eidg. Geniebüreau.

Hottingen Thalstraße Nr. 27.

320

Conkurrenz- Ausschreibung für

Modelle von Zündern für Sprenggeschoße.

Nachdem die frühere Conkurrenz-Ausschreibung eines doppelwirkenden Zünders kein ganz entsprechendes Modell zu Tage förderte, erfolgt eine neue Conkurrenz-Ausschreibung hiefür.

Dieser Zünder soll folgenden Conditionen entsprechen: 1. -Der Zünder soll gleichzeitig ein Zeit- und Perkussionszünder sein, damit das Geschoß jedenfalls zum Springen gelangt.

2. Er soll eben so gut die rasche Tempirung bis mindestens 10 Sekunden Brennzeit mit Unterabtheilungen von '/ 5 Sekunden, als diejenige auf kürzeste Brennzeit, zur Erzielung von Kartätschwirkung gestatten.

3. Die Tempirung soll auf die einfachste Weise, ohne Mithülfe eines Instrumentes, bloß von Hand geschehen, von jedem Kanonier leicht erlernt werden und ohne alle Gefahr, .selbst bei ungeschikter Brennzeit sein.

4. Es soll bei der Bedienung des Geschüzes keine Zündschraube u. s. w.

mehr eingeschraubt werden müssen, sondern das Geschoß fix und fertig aus den Munitionskasten entnommen werden können, so daß bloß dessen Entkappung und Tempirung zu besorgen ist.

5. Die Construktion soll eine derartige sein, daß "bei den Erschütterungen und Stößen beim Fahren in jeglichem Terrain keinerlei Explosionen durch Selbstentzündung zu befürchten sind.

6. Dieselbe soll das Anpassen des Zünders in alle bei der schweizerischen Artillerie gebräuchlichen Hohlgeschosse ohne große Kosten, Schwierigkeit und Verschwächung der Geschosse gestatten und .ohne Beeinträchtigung deren jezigen Hohlraumes.

7. Der Zünder soll solid genug sein, um den Stößen im Rohre gehörig zu widerstehen und keine frühzeitigen Explosionen im Geschüzrohr oder vor der Mündung zu voranlaßen.

' 8. Der Zündsaz und der Sazring sollen derart vor den atmosphärischen Einflüssen geschüzt sein, daß eine wesentliche Aenderung der Brennzeit, selbst nach vieljährigem Lagern in Magazinen und durch Trausport der Munition im Felde, nicht leicht möglich ist; dagegen darf die sichere Entzündung des Sazes hei jeglicher Tempirung nicht in Frage gestellt sein.

9. Die Einrichtung des Zünders soll so gewählt sein, daß seine Ausführung (Laboriren) keine große Schwierigkeiten bietet und die Richtigkeit des Verfahrens dabei genügend überwacht werden kann; ferner soll deren

321 Construktion derart sein, daß ein bereits tempirter Zünder wieder auf eine beliebige andere Brennzeit vorbereitet werden kann, und es soll deren Anfertigung keine sehr kostspielige sein.

Erfinder von solchen Zündern werden hiemit eingeladen, ihre Modelle dem eidg. Militärdepartement bis spätestens Ostern 1874 einzureiehen.

Für den Zünder, welcher in Folge sorgfältiger Proben zur Einführung empfohlen werden kann und sämmtlichen Anforderungen entspricht, wird eine Prämie von 10,000 Franken bezahlt.

Sollte keines der Modelle den unbedingten Beifall der für dereu Prüfung aufgestellten Commission finden, so kann der Preis auf mehrere Modelle vertheilt werden. Sollte ein Zündermodell erst nach erheblichen Correkturen und Modifikationen zur Einführung gelangen, so kann die Prämie dafür nicht im ganzen Betrage, soudern nur m reduzirtem verabfolgt werden.

Die Eidgenossenschaft erhält das Recht, die präinirten Zünder oder einzelne Theue derselben in der Armee einzuführen.

Es werden keine bloßen Zeichnungen und Projekte, sondern nur wirklich erstellte Zündermodelle in natürlicher Größe angenommen, zu'denen jedoch noch Zeichnungen und Beschreibungen zu liefern sind.

Zeichnungen der Ordonnanz-Geschosse und der bisherigen Zünder können bei dem eidg. Artilleriebüreau in Aarau erhalten werden.

Nach der ersten Eingabe der Projekte wird die Artilleriekommission entscheiden, welche derselben einer weitern Erprobung und Ausbildung fähig sind oder nicht, und den Erfindern hierauf die nöthigen Mittel zur Ausführung von kleinern Versuchen an die Hand geben, an welche sich alsdann bei günstigen Aussichten größere Versuche zur Erprobung der Modelle durch die Artillerie-Kommission anreihen werden.

B e r n , den 31. Oktober 1873.

Das eidg. Militärdepartement.

Bekanntmachung.

Die schweizerische Gesandtschaft in Paris hat mit Depesche vom 3.

November 1873 dem Bundesrathe die gesezlichen Vorschriften der französischen Regierung über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von K r i e g s w a f f e n in Frankreich mitgetheilt.

Diese Vorschriften sind folgende: ,,Jedes Gesuch um Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr muß nach dem Gesez vom 13. Brumaire des Jahres VII auf gestempeltem Papier eingereicht werden und enthalten: Bundesblatt. Jahrg. XXV. Bd. IV.

22

322 die Herkunft der Waffen, ihre Zahl, ihre Art, die Bezeichnung der Modelle (soweit dies möglich ist), ihren Bestimmungsort; und ferner, für die Durchfuhr: die französischen Eingangs- und die Ausgangs-Zollbüreaux; für die Einfuhr: die Eingangs- Zollbüreaux; für die Ausfuhr: die Ausgangs-Zollbüreaux.

Dem Handel mit Kriegswaffen (Ein- oder Ausfuhr in Transit, Importation oder Exportation) sind geöffnet: Lilie, V a l e n c i e n n e s , J e u m o n t , Givet, Longwy, Nancy, B e i f o r t , St. Michel, Bellegarde, Naneille, Perpignan, Bayonne, Bordeaux, Nantes, Bouen, Le Havre, Boulogne, Paris, Lyon.

Dem Waffenexport in Transit sind geöffnet: St.Nazaire, D ü n k i r c h e n , Hendaye.

Infolge von Ein-, Aus- nnd Durchfuhr dürfen Kriegswaffen in einem Niederlagshause angenommen werden: zu M a r s e i l l e , B o r d e a u x , N a n t e s , Le H a v r e , Rouen, Boulogne, P a r i s und Lyon.

Kriegswaffen in Transit bloß dürfen in einem Niederlagshause angeno men werden: zu D ü n k i r c h e n nnd St. N a z a i r e .

Als -Kriegswaffen gelten : Laffettirte Geschüze, einzelne Laffetten, Schießpulver, Patronen und Munition jeder Art, Patronen ohne Projektil, Zündkapseln, Granaten, Bomben, Kartätschen, Kugeln.

Die Angabe der.in den Patronen enthaltenen Pulverladung ist unerläßlich.

Als Kriegswaffe werden nicht bezeichnet: die KugelzieheT," die Kugelmodel, die Schafthölzer für Gewehre und Pistolen, die Kartätschkugeln, die Bleikugeln.

Vorstehendes wird auf Anordnung des Bundesrathes zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

B e r n , den 7. November 1873.

Die Schweiz, Bnndeskanzlei.

323

Bekanntmachung.

Der schweizerische Generalkonsul in Rom, Hr. Louis Schlatter, hat mit Schreiben vom 29. Oktober d. J. dem Bundesrathe die Mittheilung gemacht, daß die Intendanz der Finanzen in Rom seit Anfangs Oktober für das Legalisiren von Lebensscheinen im jährlichen Betrage von weniger als L. 500 eben so viel verlange als früher von Lebensscheinen, welche die Summe von L. 500 jährlich überstiegen, nemlich L. 4. 20.

Der Herr Generalkonsul habe daher gehörigen Orts die nöthigen Schritte gethan und er hoffe auf eine günstige Lösung dieser Angelegenheit. Obgleich ziemlich viele rükständige Pensionen vom Monat Oktober vorliegen, so habe er dennoch die von der Intendanz der Finanzen geforderte Legalisationsgebühr von Fr. 4. 20 für jährliche Pensionen unter L. 500 nicht bezahlen wollen, weßhalb die Pensionsbeträge an die Betreffenden noch nicht übersandt worden seien.

B e r n , den 7. November 1873.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Der Konsul der Vereinigten Staaten von Nordamerika, Herr Byers in Zürich, hat dem Schweiz. Handelsstande unterm 27. Oktober d. J. nachstehende Mittheilung gemacht: ,, Ich habe die Ehre, Ihnen hiemit zur Kenntniß zu bringen, daß das Staats-Departement in Washington die Ordre ertheilt hat, daß vom 1. Oktober an durch die Consuln keine Fakturen mehr legalisirt werden dürfen, bei denen duplikate sowohl als triplikate Copien nient mit Tinte klar und deutlich geschrieben sind, und daß Copierbuch-Copien nicht mehr acceptirt werden können. Diese Duplikate nnd Triplikate müssen ferner exakt detaillirte Copien der Original-Faktura sein, und es muß die Légalisation für alle solche Facturen verweigert werden, die nicht in Worten und Zahlen eine genaue Beschreibung der zur Versendung gelangenden Waaren enthalten. Stricte Beobachtung dieser Anforderungen wird Unannehmlichkeiten und Verzögerungen vorbeugen."

Bern, den 31. Oktober 1873.

Eidg. Eisenbahn- nnd Handelsdepartement.

324

Ausschreibung.

Die Stelle eines Kanzlisten auf dem eidg. Oberkriegskqmmissariate mit einer jährlichen Besoldung von Fr. 2200 bis Fr. 3200 wird hiemit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Schweizerbürger, welche sich um diese Stelle zu bewerben gedenken, haben ihre Anmeldung in Begleit der nöthigen Zeugnisse über Befähigung und Ausweisen über Kenntniß der deutschen und französischen Sprache bis längstens den 18. November nächsthin dem unterzeichneten Departement einzureichen.

Bern, den 30. Oktober 1873.

Eidg. Militärdepartement.

Ausschreibung.

Die Telegraphenverwaltung bedarf für das Jahr 1874 folgende Gegenstände und eröffnet hiemit für die Lieferung derselben die freie Konkurrenz: 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) 13) 14) 15) 16) 17) 18) 19) 20) 21) 22) 23) 24) 25)

A. Telegraphenapparate.

80 Farbschreiber für Arbeitsstrom.

70 ,, ,, Arbeits- und Ruhestrom.

10 Translatorrelais, ohne Tasterchen.

130 Taster.

20 Doppeltaster.

120 Boussolen.

50 dreilamellige Kettenwechsel.

20 Translations-Switch.

25 Zwischenstatiqns-Switch.

10 Rheostateu von 500 Siemens' Einheiten, 10 ,, lOOO 10 ,, 1500 ,, 10 ,, ,, 2000 60 Stationsuhren.

B. Betriebsmaterial.

12,000 Kilos 13mm Papierrollen.

5,000 Kupferringe.

200 große Schraubenzieher.

200 kleine 200 Winkelschraubenzieher.

500 Bogen Schmirgelpapier.

500 Doppellinienklemmen.

1,000 Kontaktschrauben.

80 Batterieschlüssel.

8,000 Zinkplatten.

7,000 Kohlencylinder.

323 26) 400 Cylinderbürsten.

27) 600 Reisbürsten.

28) 800 Fläschchen blaue Farbe.

29) 50 Kilogramm feinstes Olivenöl.

30) 500 Stük Puzleder.

31) 100 kleine Doppelzangen.

32) 150 Kilogramm Kupferblech von Vamm Dike.

33) 4f>0 ,, Kupfervitriol.

34) 50 ,, Kolophonium.

35) 50 , Schwefelsäure.

36) 60 ,, große breite Pinsel.

37) 500 kleine Haarpinsel.

38) 10,000 Porzellanknöpfe.

G. Glaswaaren.

39) 6,000 Batteriegläser.

40) 100 Gießkännchen.

41) 100 Trichter.

42) 120 Strohflaschen.

D. Schreinerarbeiten.

43) 6 Translationstische 44) 80 kleine Stehtische.

45) 10 kleine Siztische.

46) 60 Batteriekästen à 48 Elemente.

47) 30 ,, à 24 Die Muster können auf dem Materialbüreau der Telegraphendirektion in Bern, das auch weitere Auskunft bereitwillig ertheilt, eingesehen werden.

Ueber einzelne Artikel, wie ?.. B. die Schreinerarbeiten, bestehen spezielle Pflichtenhefte, welche auf frankirtes Begehren von der unterzeichneten Stelle abgegeben werden.

Sämmtliche Gegenstände sind im Laufe des Jahres 1874 abzuliefern, und zwar die eine Hälfte bis spätestens den 15. März, die andere Hälfte bis spätestens den 15. Juni, oder nach Belieben des Lieferanten früher.

Wenn die abgelieferte Waare richtig befunden wird, so erfolgt die Bezahlung stets in dem auf die Ablieferung folgenden Monat.

Angebote für die ganze oder theilweise Lieferung obiger Gegenstände sollen die Preisangabe franko Bern enthalten und sind mit der Aufschrift ,, A n g e b o t für L i e f e r u n g von T e l e g r a p h e n m a t e r i a l " bis zum 23. November 1873 frankirt nnd versiegelt an die unterzeichnete Stelle in Bern einzusenden.

B e r n , den 1. November 1873.

Die Telegraphendirektion : Frey.

326

Ausschreibung..

Die Telegraphenverwaltung bedarf für das Jahr 1874 das nachverzeichnete Linienmaterial und eröffnet hiemit über die Lieferung desselben die Konkurrenz : 1) 9,000 Seitenträger für Glasisolatoren.

2) 1,100 ,, sammt Keil für Eisenstangen.

3) 700 Mauerträger.

4) 2,000 Spizträger für Porzellanisolatoren.

5) 40,000 Glasisolatoren.

6) 3,000 Porzellanisolatoren, große Form.

7) 8,000 ,, mittlere ,, 8) 500 ,, kleine ,, 9) 750 Blechkappen.

10) 14,000 Klemmen für 3mm Drath.

11) 12)

2,000 1,000

,, ,,

,, ,,

4mm 5mm

,, ,,

13) 1,200 Kilos verzinkter Drath 11/2mm dik.

14) 37,000 ,, ,, 3mm dik.

15) 5,000 ,, ,, ,, 4mm dik.

16) 200 Paar Feilkloben mit Rollen und Strik.

17) 200 ,, Steigeisen mit Ledergurten.

18) 100 Ledertaschen.

19) 200 Linienzangen.

20) 100 dreikantige Feilen.

21) 100 Bohrer.

22) 100 Gypsflaschen von Weißblech.

23) 20 Löthlampen.

24) 50 Wurfschaufeln.

25) 100 Kilos Schnellloth.

26) 200 Kilos Hanf (Werg).

Diese Gegenstände sind an folgende Punkte franko abzuliefern : l,-2, 3, 4 nnd 9 an eine beliebige schweizerische Bahnstation, 5 an das Telegraphenbüreau Luzern, 6, 7 und 8 an die Bahnstation Basel oder Luzern, 13, 14 und 15 an das Lagerhaus der Stadt Ölten, alle übrigen Gegenstände an die unterzeichnete Direktion in Bern.

Der schweizerische Eingangszoll fällt zu Lasten des Lieferanten.

Die Lieferungen haben spätestens im Februar 1874 zu beginnen und sollen am 30. Juni beendigt sein.

Muster können auf dem Materialbüreau der Telegraphendirektion in Bern eingesehen werden.

Insoweit Pflichtenhefte über einzelne Gegenstände vorhanden sind, werden dieselben auf frankirtes Verlangen von unterzeichneter Stelle abgegeben.

Dieselbe ist auch zur Ertheilung weiterer Auskunft bereit.

327 Die Angebote sind mit der Aufschrift ,,Angebot für L i e f e r u n g von T e l e g r a p h e n m a t e r i a l " franko und versiegelt bis zum 23. November 1873 an die Telegraphendirektion in Bern einzusenden und sollen enthalten: a. die Angabe des Einheitspreises; b. eventuell die Annahme der im Pflichtenheft gestellten Bedingungen; c. bei den Artikeln unter .1, 2, 3, 4 und 9 die Angabe der Bahnstation, wohin die Artikel franko geliefert werden.

Bern, den 1. November 1873.

Die Telegraphendirektion : Frey.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihre Anmeldungen, welche schriftlich und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und ausser dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.

1) D i r e k t o r des II. eidg. Zollgebietes in Sch äff hausen. Jahresbesoldung Fr. 3500--5500. Anmeldung bis zum 30. November 1873 bei dem eidg. Zolldepartement in Bern.

2) Posthalter in Maienfeld (Graubünden). Anmeldung bis zum 28.

November 1873 bei der Kreispostdirektion Chur.

3) Briefträger in Lenzburg. Anmeldung bis zum 28. November 1873 bei der Kreispostdirektion Aarau.

4) T e l e g r a p h i s t in Basel. Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 25. November 1873 bei der Telegraphen-Inspektion in Ölten.

5) T e l e g r a p h i st in O b e r egg, (Appenzell I. Rh.) Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 22. November 1873 bei der Telegraphen-Inspektion in St. Gallen.

l

328 1) Zwei Postkommis in St. Gallen. Anmeldung bis zum 21.November 1873 bei der Kreispostdirektion St. Gallen.

2) B r i e f t r ä g e r in W e i n f e l d e n . Anmeldung bis zum 21. November 1873 bei der Kreispostdirektion Zürich.

3) P o s t h a l t e r und B r i e f t r ä g e r in Yicosoprano. Anmeldung bis zum 21. November 1873 bei der Kreispostdirektion Chur.

4) B r i e f t r ä g e r in Payerne. Anmeldung bis zum 24. November 1873 bei der Kreispostdirektion Lausanne.

5) T e l e g r a p h i s t in G r a n d - Sacconnex (Genf). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 25. November 1873 bei der Telegraphen-Inspektion in Lausanne.

6) 2 K o n d n k t e u r e des Postkreises St. G a l l e n . Anmeldung bis zum 14. November 1873 bei der Kreispostdirektion St. Gallen.

7) P o s t a b l a g e h a l t e r und B r i e f t r ä g e r in T r i m b a c h und B o t e nach Ölten (Solothurn). Anmeldung bis zum 14. November 1873 bei der Kreispostdirektion Basel.

8) B r i e f t r ä g e r von Carouge nach Veyrier (Genf). Anmeldung bis zum 14. November 1873 bei der Kreispostdirektion Genf.

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1873

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50

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.11.1873

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319-328

Page Pagina Ref. No

10 007 949

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