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# S T #

Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Erhöhung des Jahreskredits an das eidg. Polytechnikum.

(Vom 27. Juni 1873.)

Tit. !

Durch Beschluß des Nationalraths wurde der Bundesrath eingeladen, bei Erhöhung der Gehalte und Besoldungen auch die Beamten, das Lehrerpersonal und die Augestellten des eidg. Polytechnikums zu berüksichtigen.

Wir kommen dieser Einladung nach, indem wir Ihnen über die gegenwärtigen Besoldungsverhältnisse am eidg. Polytechnikum Bericht erstatten und einen Antrag auf angemessene Erhöhung des Jahreskredits an die genannte Anstalt vorlegen, durch dessen Annahme es uns möglich gemacht werden soll, die nothwendige Verbesserung der Gehalte und Besoldungen der Beamten, der Lehrerschaft und der Angestellten der Schule eintreten zu lassen.

Wir haben im Einverständniß mit der von Ihnen zur Vorberathung des Besoldungsgesezes niedergesezten Kommission diese Form gewählt, weil schon bisher weder Beamte noch Lehrerschaft des Polytechnikums im allgemeinen Besoldungsgesez aufgeführt worden sind, sondern dio Regelung ihrer Gehalte durch den Kredit bestimmt wurde, welchen ein spezieller Bundesbeschluß der eidg.

Anstalt zuwies.

1017 Der lezte bezügliche Bundesbeschluß, welcher vom 10. Juli 1871 datirt, sezt den jährlichen Beitrag der Eidgenossenschaft an das Polytechnikum auf Fr. 300,000 fest.

Von dieser Summe fallen auf Gehalte und Besoldungen Fr. 268,700, welche sich folgendermaßen vertheilen:

1. Behörden.

Präsident des schweizerischen Schulrathes .

.

Sekretär des schweizerischen Schulrathes und des Präsidenten .

. ' .

.

.

.

Fr.

6,000

,,

3,000

2. Lehrerpersonal.

3 3 4 2 2 4 8 6 9 3

a) B e s o l d e t e P r o f e s s o r e n .

Professoren für architektonische Fächer, ,, ,., Ingenieurwissenschaften, ,, ,, mechanische Fächer, ,, ,, chemische Fächer, ,, ,, Forstwissenschaften, ,, der landwirtschaftlichen Schule, ,, für mathematische Wissenschaften, ,, ,, Naturwissenschaften, ,, ,, historische und politische Wissenschaften, ,, ,, Kunstfächer,

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Professoren mit einem Besoldungsbüdget von ,, 205,000 b) H i l f s l e h r e r , A s s i s t e n t e n und C u s t o d en.

2 Hilfslehrer an der Ingenieurschule, 3 ,, -n -n mechanisch-technischen Schule, 4 ,, für mathematische Wissenschaften, l ,, ,, Naturwissenschaften, 4 · Assistenten am technischen und am analytischen Laboratorium, 4 Hilfsassistenten am technischen und am analytischen Laboratorium, Ï Assistent am agrikulturchemiscben Laboratorium, 1 Konservator der botanischen Sammlung, 2 Konservatoren der geolog.-paläontologischen Sammlung, l Konservator der entomologischen Sammlung,

23

mit einem Besoldungsbudget von

.

,,

35,000

Uebertrag Fr. 249,000

1018 Uebertrag Fr. 249,000 3. Angestellte.

l Sekretiir der Direktion .

. Fr. 2,000 1 Ausläufer für die Direktion und die Schulrathskanzlei .

.

,, 900 l Kassier ,, 1,500 l Bibliothekabwart .

.

.

,, 900 l Vorarbeiter in der mechanischen Werksätte .

.

.

. ,, 1,500 l Abwart der mechanischen Sammlungen und Werkstätten .

. ,, 1,100 l Abwart der physikalischen Sammlungen und Werkstätten (Mechaniker) ,, 1,500 l Abwart der zoologischen Sammlung ,, 1,300 l Abwart der mineralog.-geolog.-paläontologischen Sammlung .

. ,, 1,300 l Abwart des chemisch-technischen Laboratoriums ,, 1,000 l Abwart des chemisch-analytischen Laboratoriums ,, 1,200 l Abwart des agrikulturchemischen Laboratoriums ,, 1,000 l Abwart der Sternwarte .

. ,, 600 l Hauswart für das Hauptgebäude . ,, 1,900 l Hauswart für das landwirthschaftliche Gebäude, zugleich Gärtner ,, 2,000 n 19,700 Summe, gleich oben Fr. 268,700 Wir beantragen nun, im Einverständniß mit dem eidg. Schulrath, auf die Verbesserung dieser Gehalte und Besoldungen im Ganzen eine Summe von Fr. 32,300 zu verwenden, welche in nachfolgender Weise zur Vertheilung käme: 1) Behörden .

.

Fr. 2,800 2) Lehrerpersonal: a) Besoldete Professoren ' Fr. 20,000 6) Hilfslehrer, Assistenten und Custoden .

. ,, 3,500 _ ^ MfQQ 3) Angestellte ,, 6,000 '~Pr.

32,300

1019 Hiezu beehren wir uns, folgende nähere Erläuterungen zu geben :

ad 1) Behörden.

Der Gehalt des Präsidenten des schweizerischen Schulraths ist durch Gesez vom 29. Januar 1859 auf Fr. 6000 bestimmt. Die Bedeutung der Stelle, die großen Anforderungen, welche an den Träger derselben gestellt werden müssen und die eine Auswahl nur unter Männern ersten Ranges gestatten, rechtfertigt die Gleichhaltung derselben mit den bestbesoldeten Stellen der eidgenössischen Administration. Wir beantragen, dieselbe auf Fr. 8000 zu sezen.

Die Besoldung des Sekretärs ist durch Bundesgesez vom 7. Februar 1854 bestimmt. Sie beträgt zur Zeit das gesezlich zulässige Maximum von Fr. 3000; dabei sind dem jezig Sekretär überdies Funktionen zugetheilt, zu denen er, streng genommen, nicht verpflichtet ist. (Materialankauf und Rechnungsstellung für die Beheizung etc.) Wenn man nun berüksichtigt, daß der Besoldungsansaz schon im Jahr .1854, also vor bald 20 Jahren normirt worden ist, daß seither theils die Schule an Ausdehnung enorm gewonnen hat und dadurch selbstverständlich auch die Arbeit gewachsen ist, daß dieser Angestellte den Anforderungen nach, die von ihm verlangt werden, wohl den Departementssekretären des Bundesrathes gleich zu stellen wäre, so folgt daraus die Notwendigkeit einer Reform des Besoldungsansazes auch für diese Stelle. Ein Maximum von Fr. 3800 dürfte wohl das Mindeste sein, was die Billigkeit fordert.

ad 2) Lehrerpersonal.

Wir emtnehmen dem Bericht des Schulraths hierüber folgende allgemeine Bemerkungen : ,,Die gegenwärtige Auslage (mit Schuljahr 1873, vide Büdget von 1873) für Professoren, Hilfslehrer, Assistenten, Privatdozenten, inclusive des Versicherungsbeitrages beträgt in runder Summe Fr. 255,000 und es ist dabei zu bemerken, daß zur Zeit 3 Professuren nicht besezt sind. Die Einnahmen der Anstalt, wenn alle drei vakanten. Professuren besezt wären, würden nicht völlig ausreichen, die Ausgaben für die Lehrkräfte zu deken; es können somit nicht aus vorhandenen Ueberschüssen der Einnahmen Besoldungserhöhungen von irgend welcher Erheblichkeit weiter beschlossen werden. Zwei unerläßliche Kategorien von Auslagen beschränken die Summe der verfügbaren Mittel für die Lehrerbesoldungen stark, nämlich: a) die Ausgaben für die Verwaltung der Anstalt, wozu gehören, außer den Besoldungen der Beamten, die Kauzleiauslagengen, O

O

Bundesblatt. Jahrg. XXV. Bd. II.

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1020 Druk- und Insertionskosten, die Ausgaben für Beheizung, Beleuchtung, Reinigung von drei (bald vier) großen Gebäuden (Hauptgebäude, Laboratorien, Sternwarte, landwirtschaftliche Schule) im Gesammtbetrage von zirka Fr. 54,000 und sodann 5) die Auslagen für die große Zahl der Sammlungen, die Laboratorien, den botanischen Garten mit Fr. 61,000.

Diese zwei Kategorien von Auslagen sind nicht reduzirbar Mit der Steigerung der Preise der Brennmaterialien und der Arbeitslöhne steigt vielmehr die erste, mit der Ausdehnung und der wissenschaftlichen Intensivität der Anstalt auch die zweite Kategorie. Wenn bis jezt dann und wann sich noch ein Vorschuß ergab, so ist derselbe allein der Vakanz einiger Lehrstellen und dem unsichern "&' Titel der Mehreinnahmen an Schulgeldern zu verdanken. Diese leztere Einnahme ist aber doch sehr unzuverläßig. Gewiß ist, daß, wenn alle Stellen besezt sind, und wenn die land- und forstwirthschaftliche Abtheilung im nächstfolgenden Jahre ihre sämmtlichen vorgesehenen Ausgabetitel brauchen wird, sich auf dem Budget ohne jede Besoldungserhöhung bereits ein kleines Defizit ergeben müßte. Aus dem gegenwärtigen Budget ist, wir wiederholen es für Besoldungserhöhungen zum Mindesten nichts mehr verwendbar."

Uebergehend zu a. B e s o l d e t e P r o f e s s o r e n , gibt der Schulrath betreffend die beantragte Erhöhung der Gehalte folgende Nachweise: ,,Das Reglement für die polytechnische Schule verlangt 40 Professuren. Von diesen sind zur Zeit einige nur mit Fr. 2202 bis Fr. 3000 bezahlt. Obwohl man diese nur als Halbprofessuren rechnen mag, so sind doch die meisten derselben auf die Dauer nicht auf diesen Säzen zu halten. Eine große Anzahl von ganzer Professuren (16) variili mit einem Gehalte von 3000 bis 4600 Fr.

Nur zwei beziehen Fr. 7000, und ebenfalls nur ein paar an den Spize von Fachschulen stehende Hauptprofessoren, für welche großes W i s s e n und B e g a b u n g zugleich mit reichem praktischen K ö n n e n verlangt wird, und denen über alles Verhältniß reichere Besoldungen in der Praxis offen stehen würden, beziehen Franken 8000. Dieser Sa z ist zur Zeit die höchste Summe, welche bezahlt wird. Neben allen Gründen, welche der Bundesrath für durchschnittliche Erhöhung der Besoldungen angeführt, fallen bei unsern O O ö i Professoren in Betracht, daß unsere Ans!alt die Konkurrenz des Auslandes zu bestehen hat, welches gerade jezt in reichem Maße seinen höchsten Unterrichtsaristalten sehr beträchtliche Vermeh-

1021 rungen der Geldmittel dekretirt. Es fallt in Betracht, daß wir, soweit irgend möglich, Kräfte von der höchsten Begabung zu suchen haben, sollen wir wissenschaftlichen Rang behaupten und in der That mit den besten Anstalten weiterkonkurrirenn können. Wenn allo Mittelschulen der Schweiz mit den bisherigen Besoldungen O O durchaus nicht mehr zu erhalten sind, so drükt gleichmäßig auch auf die höchsten Anstalten die Noth.

,,Eine durchschnittliche Besoldungserhöhung von nur 10 % für die der bezeichneten Kategorie der Hauptlehrer bis jezt, dekretirten Gehalte (die drei vakanten dazu gerechnet) würde über Franken 20,000 ausmachen. So viel müßten wir aber für diese Kategorie zum Mindesten verlangen. Es ist hiebei zudem gedacht, daß die Höchstbesoldeten, deren es wenige sind, gar nicht aufgebessert, dagegen die kleinem und mittlern Ansäze, wesentlich gehoben würden."

b. H i l f s l e h r e r u 11 d A s s i s t e u t e n.

Es sind zur Zeit 19 angestellt. Die Zahl vermehrt sich um etwas mit der großen Schülerzahl. Selbstverständlich erfordern die, Repetitorien und die Aushilfe in den Zeichnung- und Konstruktionssälen, sowie in den Laboratorien etwas mehr Personal bei großer Frequenz. Die Gehalte dieser Hilfslehrer und Assistenten sind zur Zeit sehr bescheiden. Sie variiren in ihrer größten Anzahl zwischen Fr. 400 und 1200. Kur bei ganz wenigen, bei denen namentlich neben tüchtiger Schulbildung noch einige Jahre Praxis im Ingenieuroder Maschinenfache nöthig ist, steigt der Ansaz bis auf Fr. 2200.

Wir gedenken, diese Ansäze im Durchschnitt auch in Zukunft nicht zu steigern.

Es sind keine Lebensstellungen, g O > um die es sieh hier handelt, vielmehr meistens Stellungen, bei denen auch die Befestigung dieser jungen Leute selbst in ihren wissenschaftlichen Richtungen in's Gewicht fällt, Stellen, welche zur ersten Ausbildung von Lehrern trefflich geeignet sind, bei denen ein ziemlich starker Wechsel stetsfort statthaben wird. Deßhalb haben wir diese Stellen bis jezt in den Besoldungen grundsäzlich lief gehalten und denken darin in der Hauptsache nichts zu ändern. Indessen ist an einigen Orten zu häufiger Wechsel doch auch hier schädlich. Wenn wir die große Zahl der Laboranten in den chemischen Laboratorien betrachten; wenn wir im Weitern die Kenntnisse und Erfahrungen anschlagen, welche für den konstruktiven
Unterricht für Maschinen bau und Ingenieurwissenschaften auch für diese Klasse von Hilfskräften gefordert sind, so scheint uns durchaus nothwendig auf einige wenige Stellen (4--6) in Zukunft etwas höhere Besoldungen verwenden zu können. Es ist nöthig. daß der Wechsel der

1022 e r s t e n Assistenten in den Laboratorien namentlich nicht gar so häufig vorkomme, und daß wir im Konstruktionsunterrichte des Maschinenbaues und bei den Ingenieurwissenschaften Assistenten beschäftigen können, welche für Nothfälle auch Aushilfe im Unterrichte zu leisten befähigt sind. Aus diesen Gründen sezen wir das Mehrbedürfniß in dieser Richtung nicht höher als auf Fr. 3000 bis Fr. 3500.

ad 3) Angestellte.

Die Besoldungen dieser Angestellten, größtenteils Abwarte, sind sehr gering. Einer derselben bezieht Fr. 600 jährlich nebst Zimmer, zwei je Fr. 900, die Uebrigen Fr. 1100,1200 und 1300; einzig der Abwart der Physik, gleichzeitig Arbeiter in der physikalischen Werkstätte, und der Vorarbeiter in der Metallwerkstätte, gleichzeitig Anleiter für die Schüler in Holz- und Metallarbeiten, sind mit Fr. 1500 bedacht; es werden aber an diese zwei leztern auch höhere Anforderungen mit Bezug auf mechaniches Geschik gestellt, so daß auch hier die bisherigen Besoldungen nicht fortdauern können.

Sämmtliche Inhaber dieser Abwartstellen besorgen ihre Funktionen schon seit einer Reihe von Jahren, der größere Theil seit Eröffnung der Schule. Sie sind meisten» verheirathet und haben sonach für Familie zu sorgen. Ein häufiger Wechsel wäre hier auch für die Interessen der Sammlungen und Anstalten nachtheilig und für die betreffenden Direktoren sehr lästig. Die den Abwarten obliegenden Arbeiten füllen ihre Zeit vollständig aus; selbst während der Ferien müssen sie auf ihrem Posten sein, und es ist ihnen demnach nicht möglich, mit Nebenbeschäftigungen ihre ökonomische Lage «u verbessern. Wie weit aber ein Gehalt von der angegebenen Höhe für eine Familie reicht in einer Zeit, wie die gegenwärtige, und in Verhältnissen, wie sie speziell bei uns existiren, brauchen wir wohl nicht weiter auseinanderzusezen. Die absolute Unzulänglichkeit dieser Gehalte springt zu sehr in die Augen, als daß darüber nur ein Wort zu verlieren wäre, und es folgt daraus als nächste und unabweisbare Konsequenz, die sofortige und zwar erhebliche Aufbesserung der Besoldungen dieser untern Angestellten.

Wir nehmen hiefür Fr. 6000 in Aussicht, was einer Vermehrung von 26 °/b gleichkommt, und bemerken, daß wir in Ausführung des, Beschlusses der Bundesversammlung ,, vom 21. Dezember 1872, durch welchen der Bundesrath beauftragt, wurde, ,,die Besoldungen der '. untern Angestellten, deren. Bestimmung nach Art. 2 "des Gesezes vom 30. Juli 1858 dem Bundesrathe zusteht,

1023 im Sinne einer den Zeitverhältnissen entsprechenden Erhöhung schon in der Zwischenzeit von sich aus zu revidiren, die ausgesprochenen Erhöhungen mit dem 1. Januar 1873 in Kraft treten zu lassen und die daherigen Auszahlungen vorzunehmen"-, obige Summe von Fr. 6000 dein Schulrathe für das Jahr 1873 bereits angewiesen haben.

Nach diesen auf der ErhöhungO der regelmäßigen Besoldungen o O ~ bezüglichen Bemerkungen erübrigt uns noch,7 einen besondern AnO O 0 trag Ihnen vorzulegen, den der eidg. Schulrath anläßlich der Gehaltserhöhung neuerdings bei uns eingebracht hat.

,,Es gibt", bemerkt er in seinem Berichte vom 25. Januar d. J., "eine Anzahl von Stellungen an einer hohen polytechnischen Schule, welche zwischen Wissenschaft und Praxis stehen und in beiden Gebieten hohe Begabung voraussehen. Die Anforderungen an diese Stellen sind der Art, daß Männer, die ihnen genügen, auch für die bedeutendsten, reich dotirtesten praktischen Wirkungskreise sehr gesucht sind. Wir denken an die Ingenieurwissenschaften, an die gewerbliche Chemie, an den Maschinenbau etc. ; an Professoren, welche ganze große Abtheilungen der Schule zu stüzen, denselben Ruf und Anziehungskraft zu geben haben; auch einige mehr nur wissenschaftliche Stellungen reihen sich, nach der allgemein gehobenen Werthung derselben, diesen ersten Stellungen an. Männer, die in diesen Gebieten der strebenden Jugend bieten können, was die Anforderungen der Zeit verlangen, sind nicht mehr zu gewinnen und nicht auf die Dauer zu halten mit den höchsten Ansäzen unserer bisherigen Besoldungen, mit Fr. 6000--7000. Will die Anstalt auch nur einigermaßen wählen können, soll die schweizerische Jugend in diesen höchsten technischen Studien Theil haben an dem b e s t e n Unterricht,> der Ogegeben werden kann,i so muß fin außero ordentliches Hilfsmittel geschaffen werden, welches da. zur Anwendung käme, wo es sich darum handelt, der Anstalt mit ein paar tausend Franken mehr den Besiz von Männern zu sichern, die auf ein Jahrzehend und länger ganze große Abtheilungen auf dem ersten Rang erhalten können. Es besteht an der Anstalt hiefür das Schoch'sche L e g a t , dessen einsichtige Bestimmungen alle Garantie geben, daß ein solcher Hilfsfond in Fällen, welche nicht in diese Kategorie gehören, auch nicht angegriffen werden kann. Die Verwendung desselben ist nur
gestattet, nachdem alle andern Hilfsmittel der Schule erschöpft sind; es darf auch nur ein Lehrer daraus bedacht werden, den eine motivirte Schlußnahme des Schulrathes als eine ,, a u s g e z e i chnete Lehrkraft erklärt hat u. s. w. Die aus diesem Fond verwendbaren Hilfsmittel sind aber für den großen Zwek ungenügend; es sind nur ein paar tau-

1024 send Franken. Wir denken, es sollte dem. Bundesrathe im Geseze Vollmacht ertheilt werden, auf den Antrag des Schulrathes für a u ß e r o r d e n t l i c h e F ä l l e der b e z e i c h n e t e n Art über das ordentliche Jahresbüdget hinausgehen zu dürfen. Würden auch nur Fr. 10,000 im Maximum per Jahr eventuell für derartige Fülle zur...Verfügung gestellt, so sind wir überzeugt, daß mit dieser, dem Zwek gegenüber verhältnißmäßig geringen Summe in einzelnen Fällen geradezu G r o ß e s für die Schule und ihre Konkurrenzfähigkeit geleistet werden könnte. Die Mittel müssen aber zur Verfügung, stehen, die Vollmacht muß gegeben sein, denn das Gelingen hängt hier. gewöhnlich von einem raschen Abschluß inner wenigen Tagen ab.

,,Wir erachten es deßhalb in unserer Pflicht, bei den kompetenten Behörden die Realisirung dieses wiederholt ausgesprochenen Gedankens bei diesem Anlaße neuerdings lebhaft zu befürworten.

o Wir haben diesen Auseinandersezungen des Schulraths Weniges beizufügen.

Es läßt sich nicht verkennen, daß dessen Aufgabe, das eidg.

Polytechnikum in jeder Beziehung auf der Höhe der Zeit zu halten, seit einigen Jahren, namentlich seit der Neugestaltung Deutschlands, bezüglich der Gewinnung und Erhaltung ausgezeichneter Lehrkräfte ö O O O eine viel schwierigere geworden ist, als sie zuvor war.

Die Bewerbung um solche Lehrkräfte ist sehr groß, und manche Gründe, welche früher , den Berufungen an unsere Anstalt sehr zu Hilfe kamen, sind jezt erfahrungsgemäß bei vielen tüchtigen Männern zu unseren Ungunsten weggefallen. Es bedurfte in den lezten Zeiten; schon., bedeutender. Anstrengungen, um den in der Regel bedeutende Vortheile verschiedener Art in Aussieht stellenden Berufungen des Nachbarlandes einigermaßen die Spize zu bieten, und der bewährten Umsicht des Schulraths und dessen Präsidenten, die troz allei- Anstrengungen eingetretenen Luken wieder in tüchtiger Weise zu ergänzen.

Zu häufiger Wechsel in den Hauptträgern des Unterrichts an den verschiedenen Abtheilungen ist den Interessen der Schule nicht förderlich, und es sollten dem Schulrathe die nöthigen Mittel an die Hand gegeben werden, um bewährte Lehrkräfte ersten Ranges der Schule erhalten zu können.

Der Schulrath glaubt mit einem außerordentlichen Kredite von jährlichen Fr. 10,000, der ausschließlich für Fälle der genannten Art verwendet würde, dieses Ziel erreichen .211 können, und wir nehmen keinen Anstand, dessen Antrag zu befürworten.

1025 Gestüzt auf diese Auseinandersezungen beehren wir uns, Ihnen den nachfolgenden Beschlußentwurf zur Annahme zu empfehlen, und benuzen gleichzeitig den Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , 27. Juni 1873.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Ceresole.

Der Kanzler Eidgenossenschaft:

Schiess.

(Entwurf)

Bundesbeschluss betreffend

Erhöhung des Jahreskredits an das eidg. Polytechnikum.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 27. Juni 1873, beschließt: Art. 1. Der jährliche Beitrag der Eidgenossenschaft für die polytechnische Schule wird .auf Fr. 332,000 festgesezt, wovon die Summe von Fr. 32,300 auf Erhöhung der bisherigen Gehalte und Besoldungen verwendet werden soll.

1026 Art. 2. Der Gehalt des Präsidenten des eidg. Schulraths wird auf Fr. 8000, derjenige des Sekretärs auf Fr. 3500--4000 festgesezt.

Art. 3. Neben dem ordentlichen Jahresbeitrag an die Schule wird dem Bundesrathe ein jährlicher außerordentlicher Kredit von Fr. 10,000 eröffnet, ausschließlich zu dem Zweke, um in Fällen, wo es sich um Erhaltung ausgezeichneter Lehrkräfte der Schule handelt, nöthigenfalls eine angemessene Erhöhung der ordentlichen Besoldung eintreten zu lassen.

Art. 4. Gegenwärtiger Beschluß tritt mit dem 1. Januar 1873 in Kraft.

Ar. 5.

beauftragt.

Der Bundesrathe ist mit der Vollziehung desselben

1027

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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend die Konzession für eine Eisenbahn Gisikon-Perlen.

(Vom 27. Juni 1873.)

Tit. !

Unterm 17. Mai dieses Jahres sucht der Verwaltungsrath der Holzstoff- und Papierfabrik Perlen, Kts. Luzern, um die Konzession für eine Eisenbahn von der Nordostbahnstation Gisikon nach der projektirten Papierfabrik und der bereits bestehenden Holzstofffabrik bei Perlen nach. Die Bahn erhält die normale Spurweite, eine Gesammtlänge von zirka 31/3 Kilometer und eine Maximalsteigung von 80/00;; alsMinimalradiuss ist 150 Meter angenommen.

Die Kosten sind auf 230,000 Franken veranschlagt. Sie hat zunächst nur den Zwek, den (auf jährlich 250--300,000 Zentner geschäzten) direkten Güterverkehr des gesuchstellenden Etablissements mit der Nordostbahn zu vermitteln und allenfalls Angestellte desselben zu befördern. Die Petenten unterziehen sich jedoch der Bestimmung, daß sie, sobald das Bedürfniß hiefür sich geltend macht und der Bundesrath es verlangt, die Bahn dem öffentlichen Verkehr zu übergeben haben, § 11 a. (Wir geben dem Paragraph diese Nummer, um die einheitliche Bezeichnung der übrigen, für alle Konzessionen geltenden Paragraphen nicht zu stören). Für diesen Fall "finden die Artikel 12 u. ff. der Konzession auf das Unter-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Erhöhung des Jahreskredits an das eidg. Polytechnikum. (Vom 27. Juni 1873.)

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1873

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32

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12.07.1873

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1016-1027

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