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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Bulletin Nr. 16 über die

ansteckenden Krankheiten der Hausthier in der

Schweiz vom 16. bis 31. August

1886.

Vorkommende Abkürzungen : St = Ställe; W = Weiden; P = Pferde; R = Rindvieh; Schw = Schweine ; Z = Ziegen ; Schf = Schafe ; H = Hunde.

Die in Klammern (*) aufgeführten Fälle sind neu seit letztem Bulletin.

Ansteckende Lungenseuche.

Zürich. Bez. Zürich, Unterstraß, 1 St (l R*) abgethan, 4 R abgesperrt; anläßlich der Fleischschau im Schlachthause konstatirt; Einschleppung aus Oesterreich über St. Margrethen ; gesetzliche Maßnahmen angeordnet.

Total 1 Fall.

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Rauschbrand.

Bern. Bez. Niedersimmenthal, Reutigen, l R, Wimmis, L R; Bez. Frutigen, Adelboden, l R ; Bez. Obersimmenthal, S*. Stephan, l R, Lenk, 2 R; Bez. Courtelary, Courtelary, l R, Orvin, 2 R -- Total 9 R umgestanden.

Schwyz.

Bez. Schwyz, Schwyz, 2 R umgestanden.

Freiburg. Bez. Sense, Plaffeien, 2 R, St. Sylvester, l R, Plasselb, 2 R -- Total 5 R umgestanden.

Solothurn.

Bez. Baisthal, Ramiswil, l R umgestauden.

St. Gallen. Bez. Ober-Toggenburg, Stein, 2 R umgestanden, 30 R abgesperrt; Bez. Sargans, Wallenstadt, 2 R -- Total 4 R umgestanden, Waadt.

Bez. Aubonne, La Vallée, Le 1 R -- Total

Bez. Aigle, OZZon, l R, Ormond-dessous, l R; Barattes, l R, Longirod, l R, Maliens, l R; Bez.

Chenil, 1 R; Bez. Pays d'Enhaut, Château d'Oea-, 7 R umgestanden.

WaUis. Bez. Entremont, Bourg St-Pierre, 1 R umgestandeu, 2 R abgesperrt.

Gesammttota! 29 Fälle.

Milzbrand.

Bern. Bez. Delsberg. Courtetelle, l R, Courroux, l R ; Bez. Saanen, Saanen, i R; Bez. Neuenstadt, Diesse, 2 R; Be/..

Courtelary, Tramelan, l R -- Total 6 R umgestanden.

Lnzern. Bez. Hochdorf, Envmen, l R umgestandeu, 11 R, 2 Schw abgesperrt; Ansteckung wahrscheinlich in Folge vernachiäßigter Reinigung bereits früher intizirter Lokalitäten ; Kleinwongen, L R, l Z abgethan, U R, 3 P abgesperrt -- Total 2 R, 1 Z umgestanden.

Basel-Landschaft. Bez. Waldenburg, Biegten, 2 Schf umgestanden, 33 Schf abgesperrt.

St. Gallen.

10 R abgesperrt.

Thurgau.

Waadt.

Bez. Ober-Toggenburg, Stein, 1 R abgethan, Bez. Arbon, Roggweil, \ R umgestanden.

Bez. La Vallée, l'Abbaye, 2 R umgestauden.

Gesammttotal 15 Fälle.

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Maul- und Klauenseuche.

Bern. Bez. Interlaken, Lauterbrunnen, l W (70 R*), Saxeten, l W (?*) -- Total 2 W (70 R*?).

Graubünden. Bez. Imboden, Trins, l W (58 R*) -- Weidebann.

Neuenburg. Bez. Locle, Ponts, l St, 4 Schw -- nunmehr erloschen; Stallbann aufgehoben.

Gesammttotal 1 Stall, 3 Weiden, 132 StUck Vieh, Verminderung seit 15. August 7 Ställe, 170 StUck Vieh.

Wuth.

Lnzern. ' Bez. Willisau, Roggliswil, l verdächtiger H abgethaa und seucheuf'rei befunden.

Rotz und Hautwurm.

St. Gallen. Bez. Werdenberg, Grabs, \ P abgethan ; strengste Vorsichtsmaßregeln angeordnet; zwei Metzgerpferde, welche mit dem infizirten Thiere im gleichen Stalle standen, ebenfalls abgethan und seuchenfrei erklärt.

Aargau. Bez. Kulm, Burg, 2 P abgethan ; 3 P als der Ansteckung verdächtig unter tierärztlicher Beobachtung.

Tessin. Bez. Bellenz, Bellenz, l P abgethan, l P der Ansteckung verdächtig.

Neuenburg. Bez. Locle, Ponts, l P als verdächtig unter polizeilicher Aufsicht.

Total 4 Fälle und 5 Verdachtsfälle.

Rothlauf.

Lnzern. Bez. Hochdorf, Rain, 2 Schw abgethan ; Bez. Sursee, Ruswyl, 4 Schw abgethan, Triengen, 4 Schw abgethan, 2 Schw der AnsteekuDg verdächtig, Winikon. 2 Schw abgethan; Bez.

Willisau, Dagmersellen, 10 Schw abgethan -- Total 22 Schw abgethan.

Schwyz. Bez. Schwyz, Schwyz, l Schw, Ingenbohl, l Schw -- Total 2 Schw umgestanden.

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Basel-Landschaft. Bez. Sissach, Thürnen, 2 Schw umgestanden.

St. Gallen. Bez. Wil, Bronschhofen, 4 Schw umgestanden, 16 Schw der Seuche verdächtig, Wil, 2 Schw der Seuche verdächtig.

Thurgau.

dächtig.

Bez. Steckborn, Steckborn, 6 Schw seuchever-

Waadt. Bez. Aigle, Bex, l Schw umgestanden, Ormonddessus, 2 Sehw umgestanden, Ormond- dessous, l Schw umgestanden, Noville, l Schw umgeslandeu; Bez. Aubonne, Ballens, 2 Schw umgestanden, Marchissy, l Schw umgestanden, 2 Schw verdächtig, Mollens, 2 Schw umgestaaden, 2 Schw verdächtig; Bez. Grandson, Grandevent, l Schw verdächtig, Bonvillars, 2 Schw umgestanden; Bez. Lavaux, Villette, l Schw umgestanden; Bez. Morges, Yens, 4 Schw 'umgestariden, 2 Schw verdächtig, Vuillerens, 2 Schw verdächtig, Morges, l Schw umgestanden, Collombier, 3 Schw umgestanden, Echichens, 2 Schw verdächtig; Bez. Nyon, Givrins, 3 Schw umgestandeo, Crans, l Schw verdächtig; Bez. Orbe, l Schw verdächtig; Bez. Oron, Oron-le-Chätel, 2 Schw verdächtig; Bez. Payerne, Grandcour, l Schw umgestanden; Bez. Pays d'Enhaut, Château d'Oex, l Schw umgestanden, Rossinières, 9 Schw umgestanden ; Bez. Vevey, Chatelard, l Schw umgestanden, Les Planches, 2 Schw verdächtig; Bez. Yverdon, Orges, l Schw verdächtig --· Total 36 Schw umgestanden, 18 Schw der Ansteckung verdächtig.

Gesammüotal 66 Fälle.

Konstatirte Gesetzesverletzungen.

Luzern. Eine Buße von Fr. 10 (Mangel des Gesundheitsseheines); eine Buße von Fr. 10 (unrichtiger Gesundheitsschein).

Schaffhausen. Zwei Bußen von je Fr. 5 (Nichtabgabe der Gesundheitsscheine).

Thurgau. Vier Bußen von je EV. 5 und eine Buße von Fr. 10 (Zuwiderhandlung gegen §§ 9, 15 und 16 der Voliz. Verordnung vom 20. November 1872).

Waadt. Fünf Bußen von je Fr 5 und zwei Bußen von je Fr. 10 (Verletzung der Vorschriften betr. Alppolizei); eine Buße von Fr. 4 (Zuwiderhandlung hetr. Vorschriften über Kälberpolizei) ; eine Buße von Fr. 5 und zwei solche von je Fr. 3 (Einfuhr von

98 Pferden ohne Gesundheitsscheine) ; zwei Bußen von je Fr. 5 (Verletzung der Sperrvorschriftea und gesetzwidriges Verscharren von Vieh); eine Buße von Fr. 10 (Zuwiderhandlung gegen Desinfektionsvorschriften).

.A^uslandL Frankreich. Juli : Lungenseuche, 14 Departements ; Maulund Klauenseuche, 3 Departements (Doubs); Rauschbrand, 11 Departements (Jura); Milzbrand, 14 Departements (Donbs, Jura); Rotz und Hautwurm, 28 Departements (Doubs, H*-Rhin); Wuth, 42 Departements (Doubs, Jura, Ain).

Elsaß-Lothringen. Juli : Rotz, 3 Fälle ; 59 Pferde -- 3 der Seuche und 56 der Ansteckung verdächtig -- unter polizeilicher Aufsicht; Milzbrand, 3 Fälle; Rothlauf, 146 Fälle.

Württemberg. 31. Juli: Milzbrand, 8 Verdachtsfälle ; Rotz, 34 Verdachtsfälle; Räude, 9391 Schafe verseucht und der Seuche verdächtig.

Baden. 15. August: Rotz, 4 Fälle; Milzbrand, 7 Fälle; Rauschbrand 1 Fall.

Oesterreich-Ungarn. 31. August: Lungen- Maul- und Rotz und Milzseuche.

KlauenHautbrand.

seuche.

wurm.

Bezirke.

Galizien . . . . l Mähren . . . . 7 B ö h m e n . . . . 12 Nieder-Oesterreich 3 Steiermark . . . -- Schlesien . . . 2 Bukowina . . . -- Küstenland... -- Ober-Oesterreich . 2 Kärnten . . . . -- Ungarn(24. Aug.) 7

Bezirke.

-- -- -- -- -- -- -- -- -- -- 3

Bezirke.

l -- -- 4 -- -- -- -- -- 6

Rauschbrand.

Rothlauf,

Bezirke.

Bezirke.

Bezirke.

5 l 2 -- -- -- l l -- -- 33

-- -- -- l -- -- -- -- -- l --

l l 5 -- 2 1 -- -- -- l 5

Oesterreich-Ungarn war am 30. August frei von der Rinderpest.

99 Italien. 26. Juli bis 1. August: Maul- und Klauenseuche, 104 Fälle; Rausch- und Milzbrand, 30 Fälle; Rotz, 14 Fälle; Rothlauf, 5 Fälle.

B e r n , den 31. August 1886.

Schweiz. Landwirthschaftsdepartement.

Bekanntmachung.

Die im Bundesblatt Nr. 32, vom 31. Juli 1886, veröffentlichte Uebereinkunft zwischen der Schweiz und dem Fürstenthu Liechtenstein, betreffend ärztliche Berufsausübung an der Grenze, ist den 26. August abhin auch im Liechtensteinischen L a n d e s g e s e t z b l a t t publizirt worden, und tritt sonach, gemäß Artikel 4, mit dem 16. September 1886 in Kraft.

B e r n , den 10. September 1886.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Nach einer Mittheilung des Schweiz. Konsuls in H a m b u r g hat dei- Kapitän des Dampfschiffs ,,Straßburg", Herr Nachtway, während der Reise von Re v al nach L ü b e c k einer schwer kranken Schweizerin rücksichtsvollste Behandlung und aufopfernden Beistand angedeihen lassen.

Der Schweiz. Bundesrath hat daher dem genannten Schiffskapitän seine edle Handlungsweise durch den Konsul in Hamburg verdanken lassen.

B e r n , den 10. September 1886.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

100

Bekanntmachung.

Die im Bundesblatt Nr. 32, vom 31. Juli 1886, veröffentlichteUebereinkunft zwischen der Schweiz und Oesterreich-Ungarn, zur ärztlichen Berufsausübung aa der Grenze, ist den 13. August abhin auch im Oesterreichischen R e i c h s g e s e t z b l a t t publizirt worden und sonach, gemäß Artikel 4, mit dem 3. September 1886 in Kraft, getreten.

B e r n , den 3. September 1886.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Gemäß Bundesbeschluß vom 30. Juli abhin wird mit dem; 1. Oktober I886 die Verwendung von Telegraphenmarken zur Frankirung der Telegramme aufgehoben und die Bezahlung dei- Taxen hat in der Regel in Baar zu erfolgen.

Dagegen kann sich Jedermann gegen Hinterlegung eines entsprechenden Betrages von dem Telegraphen bureau für die schuldigen, Taxen monatlich Rechnung stellen lassen, wobei jedoch die Bezahlung jeweilen innert drei Tagen nach Vorweisung der Rechnung zu erfolgen hat.

Ausnahmsweise ist für diejenigen Telegramme, welche nicht direkt bei den Telegraphenbüreaux aufgegeben, sondern denselben.

durch die Post zugesandt werden, die Frankirung mittelst Postmarken zuläßig.

Das Publikum wird hiemit ersucht, seine etwa noch nöthigen Ankäufe an Telegraphenmarken soweit als möglich in der Weise zu beschränken, daß die Vorräthe bis zum 1. Oktober noch aufgebraucht werden, und den auf diesen Tag bleibenden Rest im Laufe des Monats Oktober bei den Telegraphenbüreaux gegen Baar auswechseln zu lassen.

B e r n , den 15. August 1886.

Das Post- und Eisenbahndepartement: Schenk.

101

Bekanntmachung.

Herr Pietro Agostinetti in Gerra Gamborogno (Tessin) hat aufgehört, als Unteragent der Auswanderungsagentur Schneebeli <& de. in Basel zu fungiren.

B e r n , den 10. September 1886.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement II. Abtheilung : Auswanderungswesen.

Bekanntmachung betreffend

die Zollbehandlung von Ausstellungsgegenständen.

In Erneuerung früherer Bekanntmachungen (siehe Bundesblatt 1875 Bd. IV, S. 207: 1879, Bd. I, S. 225; 1882, Bd. l, S. 434; 1884, Bd. I, S. 343, und Handelsamtsblatt 1883, I. Theil, Nr. 34; 1884 Nr. 21) werden nachstehend diejenigen zollamtlich vorgeschriebenen Bedingungen in Erinnerung gebracht, unter welchen für Ausstellungssendungen Zollbefreiung eintreten kann.

Gegenstände, welche an eine Ausstellung im Auslande gesandt werden,, sind, um zollfreie Rückkehr nach der Schweiz zu genießen, bei ihrem Austritte aus der Schweiz der Freipaßabfertigung zu unterstellen. Zu diesem Behufe muß im Frachtbriefe und in der bezüglichen Deklaration das Verlangen nach einem Freipasse, unter genauer Bezeichnung der in der Sendung enthaltenen Gegenstände, deutlich angegeben sein, oder es müssen dem Vermittler der Sendung an der Grenze die nöthigen diesbezüglichen Instruktionen vom Absender ertheilt werden.

Wird diese Vorschrift, welche die zollamtliche Kontrolirung der Sendung bei der Aus- und Wiedereinfuhr behufs Feststellung der Identität ihres Inhaltes zum Zweck hat, außer Acht gelassen, so unterliegt die Sendung bei der Rückkehr der Verzollung.

Ebenso tritt Bezug des Einfuhrzolles ein, wenn der Freipaß anläßlich der Wiedereinfuhr bei der Zollstätte, die ihn ausgestellt hat, nicht vorgewiesen wird.

In gleicher Weise ist andererseits für Gegenstände, welche an Ausstellungen in der Schweiz bestimmt sind, behufs zollfreier Einfuhr, die Freipaßabfertigung zu verlangen. Für die "Wiederausfuhr muss in diesem Falle, bei Vermeidung der Entrichtung des Eingangszolles, die im Freipaß anberaumte Frist eingehalten werden, Verlängerung derselben vorbehalten, wenn das Gesuch hiefür vor Ablauf des Freipasses gestellt wird.

102 Hat in Folge Außerachtlassung vorerwähnter Vorschriften die Einfuhrverzollung stattgefunden, so bleibt der Zoll verfallen, und es können nachträgliche Reklamationen resp. Zollrückvergütungsbegehren keine Berücksichtigung finden.

B e r n , den 23. März 1885.

Eidg. Oberzolldirektion.

Reproduzirt im September 1886.

Bekanntmachung.

Von Seite des Handelsstandes wird bei der eidg. Zollverwaltung häufig Beschwerde darüber geführt, daß Waarensendüngen aus dem Auslande außer den Zollgebühren sich noch mit weiteren Gebühren unter der Angabe ,,für Zollbehandlung (frais de douane)" belastet finden.

Zur Aufklärung über unrichtige diesfällige Voraussetzung wird hiemit in Erinnerung gebracht, daß. solche Nebengebühren weder von den Beamten der eidg. Zollverwaltung, noch für Rechnung dieser Letztern bezogen, sondern daß seitens derselben einzig und allein die tarifmäßigen Zollgebühren erhoben werden.

Reklamationen bezüglich anderweitiger in den Frachtbriefen oder Spesennoten verrechneter Gebühren berühren daher nicht die eidg. Zollverwaltung, sondern sind an diejenige Stelle zn richten (Speditor oder Güterexpedition) welche die Transportvermittlung besorgt hat.

B e r n , den 3. Dezember 1885.

Eidg. Oberzolldirektion.

Reproduzirt im September 1886.

Bekanntmachung betreffend Anstellungsgesuche.

Veranlaßt durch fortwährend bei ihr anlangende Anstellungsgesuche macht die Oberzolldirektion neuerdings aufmerksam, daß von der zuständigen Behörde keine neuen Stellen ohne dienstliche

103 >x Notwendigkeit kreirt werden, und daß somit Anstellungsgesuche nur in diesen Fällen, oder bei Erledigung bereits bestehender Stellen, sofern solche zur Wiederbesetzung gelangen, Berücksichtigung finden können.

Da ferner den Zollgebietsdirektionen das Vorschlagsrecht bei Besetzung von Stellen in den Zollgebieten zusteht, so sind bezügliche Bewerbungsschreiben an die betreffende Zollgebietsdirektion zu richten, wobei der Ausweis über Kenntniß wenigstens zweier schweizerischer Landessprachen zu leisten, das Alter, der Heimathort, sowie die bisherige Beschäftigung des Postulanten anzugeben und ein amtliches Zeugniß über Ehrenfähigkeit und guten Leumund beizufügen ist.

B e r n , den 1. August 1884.

Eidg. Oberzolldirektion.

Reproduzirt im September 1886.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1886

Année Anno Band

3

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38

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.09.1886

Date Data Seite

94-103

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10 013 234

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