832 Wirtschaftsdepartement ein Gesuch um Befreiung vom Filialverbot (Art. 3 des Bundesbeschlusses vom 27. September 1985) eingereicht.

Gemäss Art. 2 der Vollziehungsverordnung vom 8. Oktober 1935 wird die Einreichung dieses Gesuches hiemit bekanntgegeben. Die Einsprachet'rist beträgt 30 Tage. Interessenten sind berechtigt, während dieser Frist Einsicht in die beim Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit aufliegenden Akten zu nehmen. Allfällige Einsprachen sind schriftlich bei diesem Amte einzureichen.

Bern, den 2. Mai 1936.

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement.

Entscheid des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements in Zweifelsfällen im Sinne von Art. 9 des Bundesbeschlusses vom 27. September 1935 über Warenhäuser und Filialgeschäfte.

Das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat am 27. April 1986 folgenden Entscheid in Zweifelsfällen gefallt: Das von Leo Rubinfeld unter der Bezeichnung «Au bon marché» in Lugano betriebene Geschäft ist als Kaufhaus dein Bundesbeschluss vom 27. September 1935 über das Verbot der Eröffnung und Erweiterung von Warenhäusern, Kaufhäusern, Einheitspreisgeschäften, und Filialgeschäften unterstellt.

Bern, den 27. April 1936.

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Verschollenheitsruf.

Das Bezirksgericht St. Gallen, 2. Abteilung, hat mit Beschluss vom 27. April 1936 die Einleitung des Verschollenerklärungsverfahrens angeordnet über Christian Gnipper, geboren 23. Januar 1864, von Nesslau (Kanton St. Gallen), ledig, Sohn des Jakob Gnipper und der Verena geb.

Marx. Der Genannte hat sich am 6. Oktober 1883 von St. Gallen nach Amerika abgemeldet und ist seither nachrichtenlos abwesend.

Jedermann, der über dessen Verbleib Auskunft geben kann, wird hiemit aufgefordert, sich beim Bezirksgerichtspräsidium St. Gallen zu melden, ansonst nach Ablauf eines Jahres seit dieser Auskündung die Verschollenerklärung ausgesprochen wird.

(2,).

St. G a l l e n , den 6. Mai 1936.

Bezirksgerichtskanzlei St. Gallen.

833

Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. R. von Salis Im Auftrage des schweizerischen Bandesrates herausgegeben von

Prof. Dr. Walther Burckhardt Das Werk umfasst 5 Textbände mit über 5000 Seiten und einen Registerband. Ea kostet Fr. 127.--.

Pro!. Dr. Blumenstein in der ,,Monatsschrift für bernisches Verwaltungsrecht" : Es ist für Theorie und Praxis von grossier Wichtigkeit, die einschlägigen Gesetzgebungsmaterialien und Ausführungsverfügung in einer übersichtlichen Zusammenstellung, wie sie hier gegeben wird, vor eich zu haben.

Prof. Dr. E. Halter in der ,,Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht" : Das Werk ist ein unvergleichlicher Führer.

Zeitschrift für schweizerische Statistik und Volkswirtschaft: Wer sich theoretisch oder praktisch mit der Staats- und verwaltungsrechtlichen Praxis der Bundesbehörden zu befassen hat, musa zu diesem Werke greifen und wird in ihm einen sicheren Führer haben.

Behörden und öffentliche Bibliotheken, sowie die Mitglieder der eidgenössischen Räte erhalten die Bände mit 25 % Rabatt (zuzüglich Porto) beim Bezug durch den

Verlag Huber & Co., Aktiengesellschaft Frauenfeld /Leipzig.

834

Verwaltungsentscheide der Bundesbehörden Das 6. Heft der Verwaltungsentscheide dei Bundesbehörden ist erschienen und kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei bezogen werden. Das Heft umfasst 256 Seiten.

Die Sammlung der Verwaltungsentscheide der Bundesbehörden enthält nicht nur Entscheidungen des Bundesrates oder von Departementen in Beschwerdefällen, sondern, sogar zum grössern Teil, Äusserungen grundsätzlicher Natur von Verwaltungsstellen, die sich zur Publikation eignen, Auskünfte, Weisungen.

Preis des Heftes Fr. 2. 60, zuzüglich 15 Ep. Porto.

Postcheckkonto III 233

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Bei unterzeichneter Verwaltung ist in neuer Ausgabe (1935) ein Sammelbändchen der Bestimmungen Über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess, Verwaltungs- und Disziiplinarrechtspflege) erschienen.

Das Sammelbändchen (177 Seiten in 8°) enthält: 1. das Bundesgesetz vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundeegesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919, 25. Juni 1921, 1. Juli 1922, 30. Juni 1927, 11. und 13. Juni 1928, 26. März 1934 und 15. Juni 1934 getroffenen Abänderungen ; 2. das Bundesgesetz vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten; 3. das Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege; 4. das Bundesgesetz vom 11. Juni 1928 über die eidgenössische Verwaltungs- und Disziplinarrechtspfleg ; 5. das Reglement des Bundesgerichts vom 26. November 1928.

Preis des Sammelbändchens steil broschiert Fr. 2.50 (zuzüglich Porto and Nachnahmespesen).

Porto für ein Exemplar: 15 Kp.

Postcheckkonto III 233

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

835

Slaatsverträge der Schweiz mit dem Ausland.

Nachtrag zu der Sammlang von Marx.

Als Nachtrag zu dem von Dr. Paul Marx verfassten ,,Register zu den geltenden Staatsverträgen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone mit dem Ausland" hat die Justizabteilung die von 1917 bis Ende Januar 1934 in der eidgenössischen Gesetzsammlung publizierten Staatsverträge der Schweiz mit dem Ausland zusammengestellt.

Diese Zusammenstellung ist bei der Justizabteilung zum Preis von .Fr. 1. 80 (zuzüglich Portoauslagen) beziehbar.

Eidgenössische Justizabteilung.

Neue Ausgabe der Bundesverfassung, Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den bis zum 1.Februar 1936 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechts seit dem Bundesvertrag sowie ein Sachregister.

Der Preis des Heftes beträgt Fr. 1.50, zuzüglich 10 Rappen Porto; bei Bezug gegen Nachnahme Fr. 1. 75.

Postcheckkonto III 283

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Ausschreibung von Bauarbeiten, Magazingebäude mit Garage fUr die Telegraphen- und Telephonverwaltung in Winterthur.

Über die Ausführung der Erd-, Maurer-, Kanalisations-, Eisenbeton-, Zimmer-, Spengler-, Flachbedachungs-, Gipser-. Glaser-, Schreiner- und Malerarbeiten für die Erstellung eine» Magazingebäudes mit Garage fUr die Telegraphen- und Telephonverwaltung in Winterthur wird Konkurrenz eröffnet.

Plane, Bedingungen und Angebotsformulare sind in» Bureau des Herrn Siegrist, Architekt in Winterthur, Technikumstrasse 3, je vormittags von 9 bis 12 Uhr zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen mit der Aufschrift: ,,Angebot für Magazingebäude der Telegraphen- und Telephonverwaltung in Winterthur" bis und mit dem 20. Mai 1936 franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.

Bern, den 2. Mai 1936.

(2.).

836

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den gesetzlichen Grundbesoldungen ohne Rücksicht auf die von der Bundesversammlung am 31. Januar 1936 beschlossene Herabsetzung. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Anmeldungstermln

Schweizerische Landesbibliothek Barn

Angestellter (für Ausleihedienst)

Gute allgemeine Bildung, deutsch und französisch, Kenntnisse im Bibliothekdienst oder Buchwesen.

Alter nicht über 85 Jahre.

Weibliche Kraft ausgeschlossen

3300 bis 5700

15. Mai 1936

(2.).

Kriegsmaterial- Kanzlist der eidg.

Offizier. Erfahrung im 3800 13. Mai Verwaltung Zeughausverwaltung Dienste der Verwaltung.

bis 1936 Thun Befähigung zu selbständiger 7400 Erledigung von Geschäften.

Kenntnis von 2 Landessprachen (1.)

Die Stelle soll durch Beförderung besetzt werden. Für den Fall wird die Stelle eines Kanzleigehilfen I. Kl. der Zeughausverwaltung Thun auegeschrieben.

Erfordernisse : Offizier. Gute allgemeine und kommerzielle Bildung. Sprachkenntnisse wie oben. Besoldung : Fr. 3500 bis 6500.

Kanzleigehilfe II. Kl. Gute allgemeine Bildung.

Beherrschung der deutschen und französischen Sprache.

Unteroffizier Die Stelle ist provisorisch besetzt.

Generalstabsabteilung

3300 bis 5700

9. Mai 1036 (2..)

Zollkreisdirektion In Basel

Inspektor beim Hauptzollamt Basel-BB-Frachtgut

Umfassende Kenntnis des Zolldienstes

7500 bis 11,100

9. Mai 1936 (2..)

Zollkrelsdlrektlon in Basel

Kreisrevisor bei der Zolldirektion Basel

Umfassende Kenntnis des Zolldienstes

7000 bis 10,600

9. Mai 1936 «..)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1936

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

19

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.05.1936

Date Data Seite

832-836

Page Pagina Ref. No

10 032 946

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