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Bundesblatt 88. Jahrgang.

Bern, den 22. April 1986

Band I.

Erscheint wöchentlich. Preis 20 Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr.

Einrückungsgebühr. 50 Kappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stämpfli £ de. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Verstärkung der Landesverteidigung.

(Vom 17. April 1936.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen hiermit den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Verstärkung der Landesverteidigung zu unterbreiten.

I. Entwicklung und gegenwärtiger Stand unserer Landesverteidigung. Die Zuspitzung der internationalen Lage.

Das Ende des Weltkrieges erschien vielen als der Anbruch einer neuen Zeit, die auch uns erlauben wurde, die Opfer für die Landesverteidigung erheblich zu beschränken, wenn nicht völlig darauf zu verzichten. Die Friedenssehnsucht und der Glaube an die Friedenssicherung durch die Verträge und den Völkerbundspakt waren damals so stark, dass es äusserst schwer hielt, auch nur den dringendsten Erfordernissen gerecht zu werden. Die Ausgaben gingen .zeitweise sogar wesentlich unter das Mass, das durch die gesetzlichen Vorschriften verlangt wurde. Es sei hier an den Bericht des Bundesrates zum PostulatStäulii betreffend Ersparnisse im Militärwesen (vom 4. Dezember 1922) erinnert. Die vorhandenen Eeserven an Munition und Ausrüstung wurden über das unserer Kriegsbereitschaft zuträgliche Mass zur Erleichterung der Voranschläge in Anspruch genommen. Oft war unser Wehrwesen geradezu in seinem Bestände bedroht, und es bedurfte eines harten Kampfes, um überhaupt durchzuhalten. Weite Kreise begehrten die Abrüstung.

Leider haben sich die Hoffnungen, die in dieser Hinsicht auf den Völkerbund gesetzt wurden, nicht erfüllt. Trotz aller Bemühungen gelang es nicht, auf die Dauer eine Entspannung der widerstrebenden Tendenzenherbeiführen, und die Abrüstungskonferenz ist gescheitert. Die Folge war, dass die grossen Bundesblatt. 88. Jahrg. Bd. I.

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718 Nachbarstaaten rings um unser Land zu weiteren bedeutenden Massuahmen der Kriegsvorbereitung schritten, um allen Eventualitäten gewachsen zu sein.

Nun galt es auch für uns, unser Wehrweseii den neuen Verhältnissen anzupassen. Diese Anpassung erfolgte zunächst durch die Erhöhung der jährlichen Voranschläge für das Wehrwesen, durch eine bescheidene Äufnung der Eeserven, ferner durch die Bewilligung der nötigen Kredite für die Beschaffung von Gasmasken, vom Jahr 1931 an, durch die eidgenössischen Bäte.

Mit Botschaft vom 3. November 1938 beantragten wir Ihnen, die" Bewaffnung und Ausrüstung der Armee zu ergänzen, insbesondere durch vermehrte Zuteilung von leichten und schweren Maschinengewehren an die Infanteriebataillone und ausserdem von Min en werf ern und Infanteriekanonen, ferner durch Anschaffung neuer, leistungsfähigerer Gebirgsgeschütze und teilweise Neubewaffnung der schweren Motor kanonenabtei hingen, sowie durch Bildung eines Erneucrungsfonds für Flugzeuge, deren Zahl infolge des 20 Millioncnkredites vom Jahr 1930 erhöht wurde. Der verlangte Bewaffnungskredit von 82 Millionen wurde von der Bundesversammlung noch in der DezemberSession 1933 bewilligt. Es war damals im Interesse einer fortdauernden Beschäftigung der Industrie eino sukzessive Lieferung der neuen Waffen, Munition und Ausrüstung bis Ende 1938 vorgesehen. Immerhin können nun schon Ende dieses Jahres die neu zugeteilten leichten und schworen Maschinengewehre und die Minenwerfer vollständig abgeliefert sein, und auch für die übrigen Waffen wird es gelingen, die Fristen etwas zu verkürzen. In diesem Zusammenhang darf auch erwähnt werden, dass die Versuche mit den Flugzeugtypen zugunsten eines neuen Schweizermodells ausfielen; bereits ist die Herstellung von 40 neuen Flugzeugen beschlossen.

In unserer Botschaft vom 4. Juni 1934 betreffend den passiven Luftschutz wurden, im Anschluss an die Vorschläge der bereits früher ins Leben gerufenen eidgenössischen Gasschutzkommission, geeignete Massnahmen zum Schutze der Zivilbevölkerung gegen chemische und ähnliche Kampfmittel gefordert, die unter der Oberleitung und auf Grund einheitlicher Vorschriften des Bundes neben der militärischen Abwehr getroffen werden sollen. Der entsprechende Bundesbeschluss vom 29. September 1934 schuf die Grundlage hiezu. Die einzelnen Vorschriften im Eahmen
dieses Beschlusses soll der Bundesrat auf dem Verordnungsweg erlassen. Dies geschah zunächst durch eine Verordnung vom 29. Januar 1935 über die Bildung örtlicher Luftschutzorganisationen.

In diesem Zusammenhang sind auch die von der eidgenössischen Luftschutzkommission ausgearbeiteten und vom Bundesrat genehmigten Grundlagen für den passiven Luftschutz der Zivilbevölkerung zu erwähnen. Für das höhere Luftsclmtzpersonal der Kantone sind Instruktionskurse durchgeführt worden.

So hat vorläufig der Bund auf diesem Gebiet wenigstens den Anfang gemacht.

Mit Botschaft vom 11. Juni 1934 unterbreiteten wir Ihnon oinon Gosctuosentwurf zur Abänderung der Militärorganisation, hauptsächlich mit dem Ziel, die Ausbildung entsprechend den veränderten Verhältnissen neu zu ordnen.

719 Auch diese Vorlage, welche die so dringend nötige Verlängerung der RekrutenBchulen brachte, ist von Ihnen gutgeheissen und in der Volksabstimmung angenommen worden.

Für den Grenzschutz, insbesondere für kleinere Befestigungsanlagen, mit denen in den Jahren 1985/36 begonnen werden soll, wurde durch Bundesbeschluss vom 21. Dezember 1984 über Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung zunächst einmal ein Kredit von 6 Millionen bewilligt, entsprechend unserer Botschaft vom 9. Oktober 1984. Durch diese Befestigungen wird den Grenzschutztruppen, für die schon früher gewisse organisatorische Massnahmen getroffen worden waren, der nötige Ruckhalt geboten.

So haben wir es Schritt für Schritt unternommen, die Ausrüstung zu ergänzen, die Ausbildung zu verbessern, für den Luft- und Grenzschutz wenigstens das Dringendste vorzukehren. Dabei haben wir uns jeweils darauf beschränkt, unserem Volk nur soweit neue Opfer für die Landesverteidigung zuzumuten, als dies unbedingt nötig erschien zur Erfüllung unserer verfassungsmässigen und völkerrechtlichen Pflicht, die Unabhängigkeit unseres Landes gegen einen Angriff zu schützen.

Heute hat sich nun aber die internationale Lago derart zugespitzt, dass wir nicht zögern dürfen, trotz der Wirtschaftskrise, die auch auf unserem Land schwer lastet, weitere grosse Opfer für die Landesverteidigung zu vorlangen.

Es hat sich gezeigt, dass die Verträge, mit denen die Siegerraächto ihre durch den Kriegsausgang errungene Stellung und den Frieden zu sichern hofftgn, der Entwicklung nicht Stand hielten. Die Grundlagen der internationalen Ordnung sind ins "Wanken gekommen. Auf verschiedenen Seiten machen sich Ansprüche geltend und dahinter stehen neue, von nationaler Begeisterung erfüllte, durch straffe Erziehung disziplinierte Kräfte mit modernster Ausrüstung zum Einsatz bereit. Mag auch in keinem Staat die Regierung bowusst einem kriegerischen Konflikt zusteuern, so könnte doch in der gegenwärtigen Hochspannung der politischen Atmosphäre ein verhältnismässig unbedeutendes Ereignis eine Katastrophe auslösen.

Unsere militärpolitische Lage ist bekannt. Die Schweiz bildet in mehr als einer Hinsicht dio Schlüsselstellung inmitten Europas, Doshalb wurde unser Land, wie die Geschichte lehrt, fast immer bei grösseron Konflikten in den Brennpunkt der Ereignisse gerückt. Auch vor und
während des letzten Krieges wurde von den Generalstäben der kämpfenden Armeen mehrfach mit der Möglichkeit einer Operation durch unser Land gerechnet. Das ist seinerzeit durch einen Vortrag des Generalstabschefs Sprecher von Bernegg allgemein bekannt geworden, aber man hat die hieraus zu entnehmende Lehre oft wieder vergessen. -- Heute ist die Situation schwieriger als je. Der Festungsgürtel im Nordwesten, dem vielleicht bald auf der anderen Seite ein ebenso schwer zu üborwindcndoB Hindernis gegenüberstehen wird, bildet eine starke Versuchung, durch einen Einmarsch in unser Land diese Frontalsperre zu umgehen. Die Lokalisierung eines Krieges erscheint infolge der Völkerbundsverpflichtungen

720 und der mannigfachen Souderabkommen fast ausgeschlossen, so dass die Lage eines Staates im Herzen Europas immer kritischer wird. Selbst wenn ein Konflikt beispielsweise im Donauraum oder im Balkangebiet entsteht, werden unsere Nachbarn und der Völkerbund vielleicht zwangsläufig in Mitleidenschaft gezogen. Allerdings ist unsere militärpolitische Neutralitat grundsätzlich anerkannt. Doch leicht können sich da etwa aus der Abgrenzung zwischen militärischen und wirtschaftlichen Sanktionen Schwierigkeiten ergeben, die einem Gegner den erwünschten Anlass bieten, unter dem Vorwurf der Verletzung unserer Neutralitätspflichten die Schweiz in den Krieg hineinzuziehen.

Für ein Gemeinwesen wie die Schweiz, deren friedliche Ziele niemand bezweifelt, gilt unter den heutigen Umständen der alte Wahlspruch: Willst du den Frieden, so rüste für den Krieg.

II. Neue Bedürfnisse für unsere Landesverteidigung.

Unsere Lage macht es uns also zur dringenden Pflicht, alles vorzukehren, um einem modern ausgerüsteten Gegner vom ersten Augenblick an nachhaltigen, erfolgreichen Widerstand zu leisten.

Dabei können wir uns nicht mehr bloss nach den bisherigen Kriegserfahrungen orientieren. Die Technik hat sich seit dem letzten grossen Völkerringen gewaltig weiter entwickelt, so dass ein künftiger Krieg, für den wir uns vorbereiten müssen, ganz anders aussehen wird. Es gilt also, sich eine Vorstellung zu machen vom Gesicht des Zukunftskrieges und danach die eigenen Bedürfnisse zu bemessen.

· Die Entwicklung der Technik hat in erster Linie die Motorisierung gebracht, die eine viel beweglichere Kampfführung erlaubt. Dadurch soll der Stellungskrieg, der vor 20 Jahren so lange nutzlos die Entscheidung hinausschob, vermieden werden. Dem Verteidiger, den ein starkes Gelände und automatische Waffen wirksam unterstützen können, soll gar nicht Zeit gelassen werden, festen FUSS zu fassen. Auf der Erde und aus der Luft wird er stets wieder angepackt und desorganisiert. Durch die Luftstreitkrafte wird auch das Hinterland getroffen, die Reserven, die Verbindungen, die Wirtschaftszentren, die Moral der Zivilbevölkerung.

Wichtig ist für uns namentlich, dass wir gerade zu Beginn des Krieges in gesteigertem Mass mit einem motorisierton und grossenteih auch gepanzerten Angreifer rechnen müssen. Unsere grosseu Nachbarn verfügen in der Grenzzone über machtige stehende Truppenkörper dieser Art und über eine selbständige, stark armierte Luftflotte, so dass wir schon in den ersten Stunden nach Kriegsausbruch, der uns ganz unvermutet treffen kann, einen Einfall sehr beweglicher, glänzend bewaffneter und auch an Zahl bedeutender Kräfte des Feindes zu gewärtigen haben und zugleich einen Überfall aus der Luft gegen die Mobilmachungsplätze, wichtige Bahnhöfe, Elektrizitätswerke, Fabriken usw.

721 Der strategische Überfall durch schnelle, schlagkräftige, zum grossen Teil motorisierte und gepanzerte Truppenkörper über die Grenze und durch selbständige Luftstreitkräfte, die mit -wirksamen automatischen Waffen und Bomben ausgerüstet sind, ist die Form des Kriegsbeginns, die wohl am meisten Erfolg verspricht und daher von allen grossen Armeen vorbereitet wird. Wir haben für unser Land ganz besonders damit zu rechnen wegen seiner militärpolitischen Lage, wegen seiner geringen Tiefe und wegen des Mangels an stehenden Truppen. Unsere militärpolitische Lage bringt es mit sich, dass eine kriegerische Aktion gegen unser Land, sei es ein Angriff als Auftakt zueinemgrössern Krieg, sei es eine nachträgliche Verletzung unserer Neutralität, sich für den Angreifer nur lohnt, wenn es ihm gelingt, in kurzer Zeit die Schlüsselstellung, die es ihm bietet, in seine Hand zu bekommen oder den Durchmarsch durch unser Gebiet in die offene Planke des grössern Gegners zu erzwingen. Die geringe Tiefe unseres Landes ermöglicht es motorisierten Streitkräften, die unerwartet über unsere Grenzen geworfen werden, in wenig Stunden lebenswichtige Zentren zu erreichen, Mobilmachung und Aufmarsch unserer Armee zu stören und einige für ihre Manövrierfähigkeit wichtige Operationslinien zu unterbinden, ermöglicht es ferner einer in ihrem Aktionsradius praktisch unbeschränkten und von uns nur wenig gehinderten Luftflotte, auch im Landesinnern wichtige Objekte zu zerstören, Unsicherheit und Schrecken zu verbreiten und die Landesregierung unter Druck zu setzen. Dazu kommt als dritter Faktor, der dem Gegner den strategischen Überfall auf unser Land besonders nahelegt, der Umstand, dass hier stehende Truppen., die ihm sofort die Stime bieten könnten, gänzlich fehlen ; da die Mobilmachung unserer Armee auch bei bester Organisation mehrere Tage in Anspruch nimmt, kann der Angreifer gerade diese äusserst kostbare Zeit ausnützen, um uns nicht wieder gutzumachenden Schaden zuzufügen.

Die Gefahr des strategischen Überfalles ist es vor allem, die uns zu neuen Massnahmen zwingt. Diese Massnahmen sind teils vorwiegend organisatorischer Natur, teils verlangen sie aber auch beträchtliche finanzielle Mittel. Es gilt insbesondere einen ausreichenden L u f t s c h u t z und einen rasch bereiten, widerstandsfähigen Grenzschutz zu schaffen,
die imstande sind, Mobilmachung und Aufmarsch der Armee zu sichern, strategisch bedeutsame Punkte und Operationslinien zu decken und auch im Landesinnern die Einwirkung aus der Luft gegen die militärisch, politisch oder wirtschaftlich lebenswichtigen örtlich keiten und Anlagen zu unterbinden oder wenigstens au mildern.

Auf diese Verhältnisse wird auch die neue Truppenordnung Rücksicht nehmen. Es soll danach ein selbständiger Grenzschutz organisiert werden, gebildet aus den ortsansässigen Wehrpflichtigen aller drei Heeresklassen.

Denn nur wenn wir vor dem Gegner abwehrbereit die beherrschenden Stellungen besetzt halten, können wir ihuiiiii Einbruch weiter hinein in unser Land, gegen die Mobilmachungsplätze, Aufmarschräume, Operationslinien und Wirtschaftszentren hindern. Die sicherste Gewähr böte eine ständige Grenzschutz-

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truppe. Sie liesse sich jedoch nur schaffen auf Grund einer Verfassungsänderung, da hiedurch das Milizsystem durchbrochen würde; wir müssen auf dem bestehenden verfassungsmässigen Boden nach einer andern Lösung suchen.

Auch für die Gliederung der hinter den Grenzschutztruppen sich rekrutierenden und mobilisierenden eigentlichen Feldarmee, die aus leichten Divisionen und einigen selbständigen Gebirgsbrigadeii, sowie besonderen Formationen leichter Trappen bestehen wird, ist wiederum das Bestreben nach rascher Operationsbereitschaft massgebend.

Dazu kommt die Organisation des passiven und aktiven Luftschutzes.

Mit der Organisation des passiven Luftschutzes is,t zwar, wie bereits erwähnt, begonnen worden, aber die Durchführimg lässt in manchen Kantonen noch sehr zu wünschen übrig. Auch kann man sich der Erkenntnis nicht verschliessen, dass der passive Luftschutz durch die militärischen Mittel des aktiven Luftschutzes ergänzt werden muss. Gerade diese erfordern jedoch erhebliche finanzielle Mittel. Nötig ist einerseits zur Abwehr von der Erde aus die Anschaffung überschwerer Maschinengewehre, um das Tieffliogeii der feindlichen Flugzeuge xn verhindern oder doch zu erschweren und damit auch ihre Wirkung durch Bombenabwurf und automatische Waffen zu verringern, sowie von Fliegerabwehrkanonen für wichtige Zentren, andererseits und hauptsächlich der Ausbau unserer Luftwaffe.

Auch beim Grenzschutz können organisatorische llassnabmen allein nicht genügen. Gewiss ist unser Grenzgelände an den meisten Fronten verhältnismässig stark. Militärisch ist es dies aber nur, wenn wir es rechtzeitig und kräftig verteidigen. Die rasche Bereitschaft von Grenzschutztruppen, die an Ort und Stelle sind, ist dafür die erste Vorbedingung; doch sind ihrer numerischen Stärke natürliche Grenzen gesetzt. Die personelle Schwäche muss deshalb mit einer erhöhten Zahl wirksamer Abwehrwaffen, besonders Maschinengewehren und panzerbrechenden Infanteriekanonen, ausgeglichen werden.

Ausserdem beabsichtigen wir den Grenzschutztruppen durch die Anlage von kleinen Befestigungen an einzelnen, besonders wichtigen Stollen den notwendigen Rückhalt zu geben.

In engem Zusammenhang mit der Organisation des Grenzschutzes steht die Neuorganisation der leichten Truppen, Hier bedarf es, neben einer erheblichen Vermehrung der automatischen Waffen,
einer Zuteilung von Infanteriekanonen als panzerbrechende Waffen und, um unsererseits ohne zu grosse Eisiken den Kontakt mit dem Gegner aufzunehmen, der Anschaffung von Panzerwagen.

Auch ausser Luft- und Grenzschutz und leichten Truppen haben wir in verschiedener Hinsicht die Mittel für unsere Landesverteidigung zu vervollständigen. An erster Stelle ist hier die Artillerie zu nennen, die weiter rnoderniaiort und ergänzt worden muse. Heute ist unsere Artillerie entschieden zu schwach im Verhältnis zur Infanterie, und es wäre eine gefährliche Illusion, sich da auf die Hilfe eines Bundesgenossen zu verlassen: nicht nur bekommt

723 man die Hilfe im entscheidenden Augenblick meist nicht, sie hätte auch leicht unerwünschte Nebenwirkungen, denn daran würde wohl regelmässig die Forderung geknüpft, nun auch an der Führung teilzunehmen, und damit würden unsere Truppen zu Zwecken verwendet, die vielleicht mehr für den Bundesgenossen als für uns von Bedeutung sind.

Von der übrigen Ausrüstung, die wir den neuen Verhältnissen anzupassen haben, seien hier nur noch kurz die Verbindungen genannt, insbesondere die drahtlose Télégraphie und Téléphonie, die heute ein unentbehrliches Hilfsmittel der Befehlsgebung und des Nachrichtendienstos geworden sind und auch bei uns in grösserem Umfange Verwendung finden sollen.

Das ist zur Hauptsache der Bedarf au neuen Mitteln für unsere Landesverteidigung, wofür wir den erforderlichen Kredit verlangen müssen. Wir möchten ausdrücklich hervorheben, dass wir uns dabei auf das dringlich Notwendige beschränkt haben, mit dessen Anschaffung nicht gezögert worden darf.

Im folgenden sollen nun die verschiedenen Sachgebiete, für die wir Kreditbegehren zu stellen haben, einzeln behandelt werden.

III. Der Luftschutz.

Wie bich die Luftwaffe in einem Zukunftskriege auswirken wird, weiss man heute nicht. Die Eüstungen des Auslandes lassen aber mit aller Deutlichkeit erkennen, dass man dieser Waffe grosste Bedeutung zuerkennt, und zwar nicht allein in taktischer, sondern auch in strategischer Hinsicht.

Durch die Luftstrategie wird die Kriegsi'onn von Grund auf verändert.

Während taktische Luftangriffe den Feind und seine frontalen Einrichtungen, schädigen sollen, richten sich strategische Luftunternehmungen vor allem gegen die hinter der Front liegenden lebenswichtigen Zentren. Demzufolge stellt der Landesluftschutz eine Aufgabe von grösster Bedeutung dar, der auch wir uns nicht entziehen können.

Ein wirksamer Landesluftschutz erfordert sowohl den passiven als den aktiven Luftschutz. Wie bereits dargelegt, wurde auch bei uns der passive Luftschutz in Angriff genommen. Dabei rnuss allerdings festgestellt werden, dass zunächst nur diejenigen Organisationen und Vorbereitungen getroffen werden konnten, deren Kosten verhältnismässig gering sind. Manches ist hier noch xu ergänzen. Vor allem ist aber darauf hinzuweisen, dass der passive Luttschutz allein nicht genügt. Heute weiss man, dass in einem Zukunftskriege ein Land nur dann vor den zermürbenden und demoralisierenden Wirkungen der feindlichen Luftangriffe bewahrt bleiben kann, wenn es die unaufhaltbaren Schläge des Gegners durch eine aktive Luft- und Erdabwehr in Verbindung mit dem passiven Luftschutz weitgebend parieren oder wenigstens in ihrQn Folgen herabmindern kann. Die Abwehrtaktik allein genügt dabei nicht, denn sie verurteilt zum aufreibenden Abfangen der Schläge. Ein Land muss über die

724 nötigen Luftstreitkräfte verfügen, welche dem Gegner eine rücksichtsloseKampl'fiihnmg in der Luft verunmöglichen.

In diesem Zusammenhang sei noch bemerkt, dass die Studien der letzten Jahre die Notwendigkeit erwiesen haben, den passiven Luftschutz:, die Erdabwehr und die Luftwaffe, welche nur in engster Zusammenarbeit den Landesluftschutz gewährleisten, einer einheitlichen militärischen Leitung zu unterstellen; dieser Absicht hat sich auch die eidgenössische Luftschutzkommission angeschlossen. Dementsprechend muss die verantwortliche Leitung aber auch über die hiefür erforderlichen Kompetenzen vorfügen und den übrigen Dionstabteilungen (mit Truppen) des eidgenössischen Militärdepartements gleichgestellt werden.

A. Passiver Luftschutz.

Mit der grundsatzlichen Feststellung, dass der passive Luftschutz allein nicht ausreicht, soll dieser in seinem Wert keineswegs verkleinert werden ; er ist unbedingt nötig. Die Bevölkerung rnuss vor allem in moralischer Hinsicht auf die Art und Wirkung des Luftkrieges vorbereitet sein. Hand in Hand mit der moralischen Vorbereitung der Bevölkerung müssen aber auch alle erforderlichen Massnahmen im Hinblick auf die Abschwächung der materiellen Auswirkungen der Luftangriffe getroffen werden.

Für die allernächste Zeit sollten für den Ausbau des passiven Luftschutzes folgende Massnahmen getroffen werden können: 1. Ausrüstung der örtlichen Luïtschutzorgaaisationen.

Der durch den Bundesbeschluss vom 29. September 1984 gewährte Kredit von total Fr. 840,000 zur Deckung der Kosten für die Vorbereitung und Einführung des passiven Luftschutzes bezog sich unter anderem auf die .Ausrüstung der örtlichen Luftschutzorganisationen. Auf Grund vorläufiger, äusserst knapper Berechnungen wurde ein Mindestpersonalbestand von rund 15,600 angenommen. Die seitherigen Erfahrungen haben ergeben, dass die Zuteilung zu gering ist. Namentlich bedürfen die Hilfsfeuenvehr und die technischen Fachtruppen einer starken Erhöhung, um ihren Aufgaben genügen zu können. So muss der Gesamtbestand auf 26,000 angesetzt werden.

Nach Massgabe des erwähnten Bundesbeschlusses betragen die Kosten der Ausrüstung pro Mann Fr. 100, somit für den Bund, der die Hälfte zu tragen hat, Fr. 50. Für die zusätzlichen 10,400 Mann ergibt sich für. den Bund eine Auslage von Fr. 520,000, von welchem Betrage indessen
Fr. 80,000 abzuziehen sind, die im Voranschlag für 1936 für die Anschaffung weiterer Gasmasken bereits berücksichtigt waren. Der noch erforderliche Kredit belauft sich somit auf Fr. 440,000.

Die Verordnung vom 29. Januar 1935 über die Bildung örtlicher Luftschutzorganisationen stellt in Art. l die Eogel auf, dass Ortschaften von mindQstens 5000 Einwohnern luftsernit.zpflichtig zu erklären sind. Seither sind zahlreiche Gesuche eingelangt, in denen verlangt wurde, dass auch kleinere Ortschaften der Luftschutzpflicht unterstellt werden sollten. Bis zu einem ge-

725 wissen Grade sind solche Gesuche gerechtfertigt. Es wäre auch grundsätzlich der Standpunkt nicht leicht zu vertreten, dass kleinere Ortschaften, die die Massnahmen des passiven Luftschutzes treffen sollen, vom Bunde aus schlechter gestellt würden als grössero Ortschaften. Es durften einstweilen rund 50 Ortschaften in Betracht kommen, deren Unterstellung unter den Luftschutz gerechtfertigt ist. Mit Rücksicht auf ihre Einwohnerzahl genügt es, mit durchschnittlich 100 Mann der örtlichen Organisationen zu rechnen. Die Ausrüstung dieses Personals ergibt für den Bund eine Auslage von Fr. 5000 x 50 = 250,000 Franken.

Die heutige Ausrüstung der örtlichen Luftschutzorganisationen umfasst nur das Notwendigste. Es ist geboten, weitere Ausrüstungsgegenstände abzugeben, insbesondere Apparate für den Gaserkennungs- und Entgiftungsdienst, Umfüllpumpen zum Nachfüllen der Sauerstoffflaschen für Kreislauf- und Inhalationsgeräte sowie weitere Hilfsmittel. Die Kosten hiefur betragen Fr. 100,000.

Zahlreiche Kantone und Gemeinden fordern immer wieder, dass für die örtlichen Luftschutzorganisationen die notwendigsten persönlichen Ausrüstungsgegenstände abgegeben werden. Es ist in der Tat von den Angehörigen der Organisationen viel vorlangt, wenn sie ohne Sold ihre Zeit opfern und überdies dann noch Kleider und Kopfbedeckungen mitbringen sollen, die bei den Übungen stark leiden. Auch ist nicht zu verkennen, dass eine einheitliche Ausrüstung disziplinfördernd wirkt. Es empfiehlt sieh die Ausrüstung mindestens derjenigen Leute, die bestimmungsgemass im Freien tätig sein müssen, mit dem Stahlhelm und einem einfachen Überkleid. Die Kosten hiofür betragen für die auf den Bund entfallende Hälfte Fr. 310,000.

2. Allgemeines Luftschutzmaterial.

Die bisher erwähnten Ausrustungsgegenstände beziehen sich nur auf die persönliche Ausstattung der Leute, sowie auf zugehörige Apparate etc. Daneben müssen unbedingt Materialien bereitgestellt werden, die im Kriege ohne besondere Vorbereitungsmassnahmen nicht in genügender Menge vorhanden sind, ohne die aber lebenswichtige Massnahmen gar nicht getroffen werden können. Es sind dies in der Hauptsache Chemikalien (Chlorkalk, Sauerstoff usw.). Dazu sind für den Feuerwehr- und Sanitätsdienst besondere Einrichtungen und Ergänzungen des sonst vorhandenen Materials erforderlich. Bei knapper Berechnung ist hiefür ein Betrag von Fr. 300,000 notwendig.

3. Alarm- und Verdunkelungseinrichtungen.

Der raschen und zuverlässigen Alarmierung der Bevölkerung fällt eine wichtige Bolle zu. Hiefür sind nach den Erhebungen, die anlässlich der Luftschutzübung in Thun am 28. Februar 1936 bestätigt wurden, besondere Sirenen erforderlich. Sie müssen für alle der Luftschutzpflicht unterstellten Ortschaften angeschafft und an genau zu bestimmenden Punkten aufgestellt werden.

726 Neben der Alarmierung musa die Verdunkelung vorbereitet werden, und zwar nicht nur für luftschutzpflichtige Orte, sondern für alle Ortschaften.

Auch diese Vorbereitungen haben gewisse Kosten zur Folge.

Für dio Beschaffung der Sirenen und für weitere Einrichtungen zu Alarmund Verdunkelungszwecken ist ein Beitrag des Bundes von Fr, 800,000 notwendig.

4. Baulicher Luftschutz.

Der bauliche Luftschutz bringt besonders schwierige Fragen mit sich, namentlich in finanzieller Hinsicht. Der Bundesbeschluss vom 29. September 1984 hat in Art. 5, Abs. 3, die Regelung der Kosten für bauliche Massnahmen vorbehalten. Es müssen nun aber Mittel bereitgestellt werden, die es gestatten, die dringendsten baulichen Massnahmen in Angriff zu nehmen. Hiefür wird ein Beitrag des Bundes von Fr. 5,000,000 vorgeschlagen. Er ist in erster Linie dazu bestimmt, Massnahmen zu ermöglichen, die nach der Bcdoutung und Lage der Objekte besonders empfehlenswert sind, wobei auf die Mittel der Eigentümer angemessen Bücksicht genommen werden soll; diese Fragen werden dann eben in einem besondern Bundesbeschluss geregelt werden müssen.

5. Luftschutz für Militäranstalten.

Der Bundesbeschluss vom 29. September 1984 sieht in Art. 6 vor, der Bund habe für die Kosten des Schutzes seines eigenen Personals, sowie seiner Objekte aufzukommen. Dass von den dem Bunde gehörenden Gebäuden im Kriegsfalle in erster Linie die militärischen Anlagen durch Fliegerangriffe gefährdet sind und infolgedessen geschützt werden müssen, ist gegeben. Die Gefährdung wird sich jedoch nicht bei allen Militäranstalten in gleichem Umfange und gleicher Starke geltend machen. Das erlaubt eine Abstufung der zu treffenden Schutzmassnahmen und dos dafür erforderlichen Kostenaufwandes. "Was bei allen Anlagen jedoch notwendig ist, sind Massnahmen hinsichtlich Brandschutz, Gasschutz, Verdunkelung und Alarm. Dazu kommt noch in vielen Fällen die Beschaffung von Sanitätsmaterial für die erste Hilfe und von Material für den Gasspür dienst und die Entgiftung. Insgesamt ist hiefür ein Betrag von Fr. 3,500,000 vorzusehen.

6. Industrieluftschutz.

Der Bundesbeschluss vom 29. September 1984 sieht in Art. 8, ht. a, die Organisation des passiven Luftschutzes in Objekten von besonderer Bedeutung vor. Darunter fallen namentlich Industriebetriebe, sowie Elektrizitäts-, Gasund
Wasserwerke. Die erforderlichen Massnahmen stellen für die Betriebsinhaber eine namhafte Belastung dar. Es rechtfertigt sich, dass der Bund mindestens einen Beitrag zur Ausrüstung des Personals der luftschutzpfliehtig erklärten Betriebe und Werke übernimmt. Hiefür werden Fr. 500,000 vorgesehen.

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7. Zivilgasmasken.

Die Ausrüstung der ganzen Bevölkerung mit Gasmasken ist weder unbedingt notwendig, noch wäre es möglich, die Kosten hiefür in vollem Umfange dem Bunde zu überbürden. Es ist indessen bestimmt damit zu rechnen, dass in absehbarer Zeit amtlich genehmigte Gasmasken zum Verkaufe gelangen werden. Den Minderbemittelten soll der Bezug verbilligter Gasmasken vom Bunde ermöglicht werden, namentlich in Ortschaften oder Quartieren, die als besonders gefährdet angesehen werden können. Hiefür dürfte einstweilen ein Beitrag von Fr. ],000,000 genügen.

S. Aufklärung der Bevölkerung.

Gemäs« Art. 8, lit. g, des Bundesbeschlu&ses vom 29. September 1934 hat der Bund sich mit der Aufklärung der Bevölkerung zu befassen. Neben den bisher getroffenen Massnahnien sind M eitere Vorkehrungen unerlässlich.

Sie sind um so wichtiger, als die Orientierung der Bevölkerung und ihr zweckmässiges Verhalten im Kriegs [allo von geradezu entscheidender Bedeutung sind. Erforderlich ist der Erlass allgemeiner Instruktionen in sehr grossen Auflagen, wie auch die Bereitstellung von Merkblättern, Weisungen für Hauseigentümer, Maueranschlägen usw. Notwendig ist aber auch die Ausbildung weiteren Lehrpersonals in den Ortschaften, das sich mit der Aufklärung der Bevölkerung befasst, die Beschaffung von Unterrichts- und Anschauungsmaterial. Hiefür sind Mittel in der Höhe von mindestens Fr. 100,000 zu bewilligen.

Zusamrneugefasst ergeben sich so für den passiven Luftschutz an Bundesbeiträgen und unmittelbar vom Bund zu tragenden Kosten: Ausrüstung der örtlichen Luftschutzorganisationen . . . . Fr. 1,100,000 Allgemeines Luftschutzmaterial » 300,000 Einrichtung für Alarm und Verdunkelung » 800,000 Baulicher Luftschutz » 5,000,000 Luftschutz für Militäranstalten » 8,500,000 Industrieluftschutz » 500,000 Zivilmasken » 1,000,000 Aufklärung der Bevölkerung » 100,000 Fr. 12,300,000 B. Aktiver Luftschutz.

Beim aktiven Luftschutz handelt es sich um die eigentliche Abwehr durch terrestrische Abwehrorganisationen und Jagdfliegerverbände sowie um selbständige Aktionen durch Kampf- und Bombenflugzeuge.

1. Erdabwehr.

Die Erdabwehr bildet gewissermassen das Bückgrat der Abwehrfliegerei.

Ein dauerndes und lückenloses Sperrfliegen durch rasche Jagd- oder Kampf«

728 i'lugzeuge ist nicht möglich. Berechnet man die Zeit, die verstreicht, bis eine feindliche Bomberstaffel vom Beobachtungs- oder Horchposten über die Melde- und Auswertezentrale zur startbereiten Jagdstaffel gelangt und bis diese die Höhe erreicht hat, in der sich der Angreifer befindet, so wird man ohne weiteres einsehen, dass die Aussichten einer solchen Sperrtaktik sehr gering sein würden, wollte man .hiefür nicht eine ganz unerschwingliche Zahl von Flugzeugen mit dem entsprechenden Personal, d. h. einen Dreischichtenbetrieb (die eino Schicht in der Luft, die zweite startbereit und die dritte im Betablierungs- bzw. Buheverhältnis) einsetzen. Ein nur periodisches Abpatrouillieren braucht ebenfalls sehr viel Material und Personal und reicht doch zur Abwehr nicht aus, weil es dem Zufall überlassen bleibt, ob nicht die feindlichen Bomber in der Zwischenzeit unbehelligt durchkommen. Deshalb müssen neben dem passiven Luftschutz und der Abwehrfliegerci terrestrische Abwehr* waffen vorgesehen werden.

Auf dem Gebiet der Erdabwehr wurden im Verlaufe der Nachkriegsjahre grosse Fortschritte erzielt. Diese sind weniger waffentechnischer Art, wie oft angenommen wird, sondern sie betreffen in der Hauptsache die sogenannten Kommandogeräte und die Zubehör, wie Scheinwerfer, Bichtungshörev usw.

Auch die Schussgeschwindigkeiten sind verbessert worden, wogegen die Schussreichweiten auch heute noch nahezu dieselben geblieben sind. Die Erdabwehr zwingt aber den Angreifer, eine grössere Flughöhe einzuhalten. Diese Tatsache und die Unsicherheit, welche durch die Beschiessung vom Boden aus verursacht wird, stören die Arbeit des Bombenfliegers. Der gezielte Abwurf schwerer Bomben auf Einzelobjekte wird zweifelsohne nachteilig beemflusst, und darin liegt ein grosser Nutzen der Erdabwehr. Ein weiterer Grund zu ihren Gunsten ist ihre Bereitschaft bei Tag und Nacht.

Die Hauptaufgaben der Erdabwehr sind Störung der feindlichen Luftaufklärung, des Einschiessens der Artillerie mit Hilfe der Luftbeobachtung und der Luftangriffe durch Kampf- und Bombenflugzeuge. Aussordem kann sie die eigene Luftwaffe beim Kampf unterstützen, indem durch zusammengefasstes Erdabwehrfeuer geschlossen fliegende Geschwader auseinandergesprengt und so selbst schwächern eigenen Kräften günstige Kampfbedingungen geschaffen werden. Nach diesen
Aufgaben vrrass sich der Einsatz dor Erdabwehr richten.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Schaffung einer Erdabwehr, vor allem einer niedrigen Erdabwehr durch überschwere Maschinengewehre odor Kleinkahbergeschütze eine unentbehrliche Ergänzung des Luftschutzes bildet.

Dass dabei mit der Zuteilung einer gewissen Zahl von FliegerabwehrkanonenBatterien (Flak) zum Schutze von Städten und wichtigen Anflugräumen gerechnet werden muss, ist nicht zu umgehen.

Wir hoffen, dass ein späterer Ausbau der Erdabwehr durch eine entsprechende finanzielle Mithilfe der Kantone, Gemeinden und Industrien ermöglicht wird, denn wie im Ausland wird man auch bei uns mit der Zeit ein-

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sehen, dass solche finanziellen Opfer angesichts der Gefahren eines Zukunftskrieges sich lohnen.

Die Gesamtausgaben für die Erdabwehr betragen, die Munition eingerechnet, 48,3 Millionen Franken. Für die nähere Organisation müssen wir hier auf die Akten verweisen.

Z, Luftwaffe.

Schon in der Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung vom 8. November 1988 betreffend Ergänzung der Bewaffnung und Ausrüstung der Armee wurde im Abschnitt IV (Die Bewaffnung und Erneuerung von Flugzeugen), unter Hinweis auf dio Botschaft vom 18. Dezember 1929, neuerdings auf die Tatsache der beständigen starken Entwicklung des Flugwesens und die sich daraus ergebende rasche Veraltung dieses Materials aufmerksam gemacht.

Auf Grund des damaligen Standes der Flugzeugtechnik und der damit verbundenen Ansichten über Wirkung und Einsatz der Flugwaffe als solcher wurden in der Botschaft 1938 die den Fliegern zukommenden Aufgaben vorerst ganz allgemein und ohne Bücksicht auf unsere Verhältnisse vorgezeichnet. Von dieser Grundlage ausgehend, äusserte sich hiezu die Botschaft mit Bezug auf unsere besondern Verhältnisse wie folgt: «Die operative und taktische Aufklärung ist auch für unsere Verhältnisse eine der wichtigsten Aufgaben.

Der Einsatz von besonderen Fliegerkräften, zur Bekämpfung feindlicher Luftstreitkräfte für beschränkte Zeit über bestimmten Bäumen ist unerlässlich für die Durchführung der eigenen Aufklärung und in allen Fällen, wo Bewegungen der eigenen Truppen dem feindlichen Einblick entzogen werden, müssen.

Die fliegerische Bekämpfung von Erdzielen, die mit den Ereignissen an der Front in direktem Zusammenhang stehen, ist eine Aufgabe, die unbedingt auch wir ins Auge fassen müssen, wenn auch mit beschränkten Mitteln und unter Ausschluss von Gasgeschossen. Der Einsatz von Fliegern kann hier nicht nur gewinnbringend, sondern unter Umständen von entscheidendem Einfluss sein. Alle Flugzeugarten müssen für diese Aufgabe verwendet und gegen Erdziele eingesetzt werden können, wo es um die Entscheidung geht.

Für den Luftkrieg als Angriff auf den Kriogswillen des Gegners (Bombardierung von Industrie- und Bevölkerangszentren in Feindesland) dagegen wären besondere, selbständige Luftstreitkräfte notwendig. Solche zu schaffen und zu erhalten ist doni Kleinstaat schon der Kosten wegen nicht möglich. Diese Art der Luf tkriegführung ist daher nicht vorgesehen ; sie würde auch über die Aufgaben unserer Landesverteidigung hinausgehen.

Gegenwärtig stehen auch den Grossstaaten die Mittel nicht zur Verfügung, die notwendig sind, um mit einer selbständigen Luftflotte die

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Kriegsentscheidung herbeizuführen. Es muss aber, insbesondere beim Kleinstaat, damit gerechnet werden, dass der Gegner dieses Ziel zu erreichen sucht; dementsprechend sind auch die Abwehrmittel bereitzustellen. Unsern Fliegern fällt als dringendste und erste Aufgabe zu, die Mobilmachung der Armee, dann aber auch wichtige Zentren gegen Überfälle aus der Luft zu.

schützen.

Die Flieger müssen ferner über und hinter der Front die Verbindungen, sichern, wenn andere raschere Verbindungsmittel fehlen oder die persönliche Fühlungnahme notwendig ist.» Tatsächlich begnügte man sich damals mit der Schaffung eines Erneuerungsfonds von 12 Millionen. Diese Summe sollte lediglich dassu dienen, je nach Stand des Materials einerseits und der Weiterentwicklung der Flugzeugtechnik anderseits, die vorhandenen Ktiegsflugzeuge teilweise zu ersetzen. Nach den damaligen Gestehungskosten wäre es möglich gewesen, a/s des Flugzougparkes zu erneuern; für die Erneuerung des gesamten Kriegsflugzeugparkes, wären weitere 6 Millionen benötigt worden.

Inzwischen haben sich die Ansichten auf diesem Gebiete neuerdings geändert. Dabei machten sich zwei grundsätzlich verschiedene Eichtungen geltend. Beide sind nur in der Feststellung einig, dass durch die Entwicklung der Kampf- und Bombenflugzeuge das heutige Jagdflugzeug als Luftabwehrwaffe wesentlich an Bedeutung eingebüsst hat. Um diese Einbusse auszugleichen, wollen die einen den gesamten aktiven Luftschutz der Erdabwehr übertragen, wogegen die andern mehr oder weniger auf defensive Abwehrmittel zugunsten einer starken offensiv verwendbaren Luftflotte verzichten möchten.

Wir halten nun dafür, dass wir für die rein defensive Aufgabe neben einem vervollkommneten Jagdflugzeugtyp die Erdabwehr nötig haben, dass es uns aber ausserdem möglich sein soll, dem Gegner auch sonst in zeitlich und örtlich beschränktem Umfang den Luftraum streitig zu machen. Dabei gilt es nicht nur unsere Aufklärung zu ermöglichen und feindliche Aktionen in der Luft zu erschweren, sondern auch offensiv in den Kampf einzugreifen zu Zeiten und an Stellen, denen unsere oberste Führung entscheidende Bedeutung beimisst.

Die Luftwaffe ist heute befähigt, wichtige selbständige Kampfaufgaben zu übernehmen, teils im Zusammenwirken mit der Landarmee an und unmittelbar hinter der Front, insbesondere wo jene nicht
hinreichen kann, teils unabhängig davon durch Einwirkung auf militärisch oder wirtschaftlich wichtige Punkte im Hinterland. Je schwieriger es wird, die Luftstreitkräfte an der Verfolgung offensiver Ziele zu hindern, desto dringender stellt sich auch für uns die Forderung, uns dieser Waffe entsprechend zu bedienen. Die Luftwaffe ist längst nicht mehr bloss eine Hilfswaffe und ein Glied des defensiven Landesluftschutzes.

Ihr Hauptziel liegt in den selbständigen Kampf auf gaben. Sie ist zur ebenbürtigen Waffe der Landesverteidigung geworden. Die Ansicht, dass wir auf selbständige Luftstreitkräfte verzichten können, ist überholt.

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In "Würdigung dieser Verhältnisse und der dringenden Notwendigkeit, unsere Fliegertruppe qualitativ und quantitativ mit kriegsgenügendem Material auszurüsten, erscheint es zweckmässig, die Frage der Neuanschaffung von Flugzeugen und sonstigem Korpsmaterial für die Fliegertruppe im Interesse der Landesverteidigung sicherzustellen. Dabei spielen naturgemäss die finanziellen Bücksichten immer eine sehr grosso Eolle. Wenn man bedenkt, dass der Anschaffungspreis eines modernen Kriegsflugzouges je nach Typ heute durchschnittlich Fr, 200,000 und mehr beträgt und zudem die Verwendung des Flugzeuges als Kriegsmaterial in hohem Mass von der dauernd weiterschreitenden technischen Entwicklung abhängig ist, die verhältnismässig kurze Lebensdauer des Flugmaterials also einen regelmässig wiederkehrenden Ersatz bedingt, wird man verstehen, dass die Frage der Flugzeugbeschaffung mit ihren finanziellen Folgen sehr genau geprüft und erwogen werden muss. Neben diesen technischen und finanziellen Gründen waren, wie bereits dargelegt, die veränderten Auffassungen über Verwendung und Einsatz der Luftwaffe mitbestimmend für ein schrittweises Vorgehen.

Der Unterschied unseres heutigen Begehrens besteht im Vergleich zu den früheren darin, dass die Mittel nicht nur für eine erste Erneuerung sichergestellt werden sollen, sondern auch für die Anschaffung der weitern Flugzeuge, deren unsere Fliegertruppe zur Erfüllung ihrer wichtigen Aufgaben bedarf.

Dass dabei alle jene Erfahrungen, die für die Kriegsbereitschaft von Bedeutung sind, weitgehend berücksichtigt werden müssen, ist selbstverständlich. Es betrifft dies neben der Typenfrage vor allem die Flugzeugbestände der Kompagnien. Die in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen haben gezeigt,.

dass die jetzigen Bestände zu gering sind, um die den Fliegereinheiten gestellten Aufträge auszuführen, dies insbesondere deswegen, weil in der Eegel durchschnittlich rund % aller Flugzeuge infolge von Eeparaturen oder Revisionen nicht flugbereit sind, so dass als Ersatz dieser nicht verwendungsboreiten Maschinen eine entsprechende Eeserve an Flugzeugen erforderlich ist.

Unmittelbar bei Kriegsausbruch wird die Luftwaffe die allerschwierigsten Aufgaben zu lösen haben. Personal und Material werden sofort auf Höchstleistung eingesetzt, und infolgedessen wird mit einem grossen personellen
und materiellen.

Verlust zu rechnen sein. Aus finanziellen Gründen ist es nicht möglich, im Frieden wie bei den übrigen Waffen eine entsprechende Kriegsreserve bereitzuhalten, zu unterhalten und periodisch zu erneuern. Daher bedeutet der oben erwähnte Ersatz des ausfallenden Viertels nicht flugbereiter Flugzeuge ein Minimum.

Im engsten Zusammenhang mit der Flugzougreserve steht weiterhin der Erneuerungsfonds für das Flugwesen. Neben seinem eigentlichen Zweck, das veraltete Material periodisch zu erneuern, bietet dieser Fonds die Möglichkeit, in Zeiten grösster politischer Spannung ohne Zeitverlust mit der Herstellung von Flugzeugen beginnen zu können.

Wie in der Botschaft von 1933 ist das Kreditbegehren ohne Hinweis auf bestimmte Typen zu stellen. Es muss in der Vollmacht des Bundesrates hegen,

732 je nach dem Stande der Technik zu bestimmen, welche Flugzeuge im gegebenen Fall zu beschaffen sind. Doch besteht nicht etwa die Absicht, alle neuen Flugzeuge sofort bauen zu lassen ; vielmehr soll die Herstellung wenn immer möglich, im Interesse der Arbeitsbeschaffung zeitlich gestaffelt werden. Lässt es die Lage zu, dio Bauzeit auf 3--4 Jahre auszudehnen, so können jährlich so viele Plugzeuge in Auftrag gegeben werden, dass damit die Grundlage geschaffen ist für den Ausbau einer leistungsfähigen einheimischen Flugzeugindustrie, was für unsere Landesverteidigung von besonderer Bedeutung ist.

Was nun die finanzielle Tragweite betrifft, muss weiter darauf hingewiesen werden, dass für die Wahl der Flugzeugtypen einzig der Verwendungszweck der Luftwaffe massgebend sein darf. Da diese Frage einem steten Wechsel unterliegt und sicher auch weiterhin mit dem Fortschritt der Flugzeugtechnik immer wieder neu gewürdigt werden muss, erscheint es angezeigt, bei den Einheitspreisen für die neu anzuschaffenden Flugzeuge den nötigen Spielraum zu schaffen. Dieses Vorgehen ist auch darin begründet, dass mit den zu erwartenden erhöhten technischen Anforderungen bezüglich Leistung, Ausrüstung und Bewaffnung eine Erhöhung des Einheitspreises verbunden sein wird, was sich ganz besonders bei der Ausrüstung und Bewaffnung der Flugzeuge, die für selbständigo Kampfaufgaben bestimmt sein sollen, auswirken wird. Auch muss eine Beihe von unumgänglichen Begleiterscheinungen mitberücksichtigt werden. Davon seien besonders erwähnt: Erhöhung der Truppenbestände, stärkere Dotierung der Unteroffiziers-, Offiziers-, Piloten- und Beobachterschulen, Vermehrung des übrigen Korpsmaterials, Erstellung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flugzeuge und in Verbindung damit die Errichtung eines weiteren Militärflugplatzes, Vermehrung der Instmktoren, Beamten, Angestellten und Arbeiter, vermehrte Ausgaben für Unterhalt von Flugzeugen und Flugplätzen. Es ist allerdings nicht möglich, eine zuverlässige Voraussage für alle die genannten Gebiete machen zu können ; aber es lässt sich erkennen, dass eine beträchtliche Erhöhung des jährlichen Budgets für die Fliegertruppen nicht zu umgehen ist. In direkter Abhängigkeit von der Flugzeugvormehrung steht vor allem dio Errichtung von Flugzeughallen, da ja die heute bestehenden für den gegenwärtigen
Bestand kaum genügen. Es erscheint deshalb angezeigt, wenigstens die Kosten für diese Neubauten in den vorgesehenen Kredit einzubeziehen, dies um so mehr, als es sich dabei um eine einmalige Ausgabe handelt.

So kommen wir für den Ausbau der Flugwaffe auf ein Kreditbegehren von 55,3 Millionen Franken, Für alle Einzelheiten verweisen wir auch hier auf die Akten.

IT. Grenzschutz.

Nach den allgemeinen Bemerkungen über die neuen Bedürfnisse für unsere Landesverteidigung können wir uns hier kurz fassen.

Nach der bisherigen Organisation bildet der Landsturm die Grundlage unseres Grenzschutzes. Dass dies den heutigen Verhältnissen nicht mehr ent-

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spricht, ist selbstverständlich. Allerdings sind bereits eine Eeihe von Massnahmen getroffen worden, um den ersten Schutz des Grenzgebietes zu verstärken. Auf Grund der Vorschriften von 1930 betreffend die Vorbereitungen zum Grenzschutz, für die Bahnbewachung der wichtigen Anlagen und Plätze ist der normale Grenzschutz reorganisiert und ein verstärkter Grenzschutz durch Einbezug von ortsansässigen Wehrmännern des Auszugs und der Landwehr geschaffen worden. Praktisch ist dadurch ein grosser Portschritt erzielt ·worden. Aber die gegenwärtige Organisation des verstärkten Grenzschutzes hat den Nachteil, dass dadurch die normalen Verbände zerrissen werden, und vor allem fehlt die erforderliche Zahl wirksamer Abwehrwaffen.

Die organisatorischen Mängel, die heute unserm Grenzschutz anhaften, sollen durch die neue Truppenordnung beseitigt werden. Wir haben bereits ausgeführt, dass darin ein selbständiger Grenzschutz vorgesehen ist, der die im Grenzgebiet wohnenden Wehrpflichtigen des Auszuges, der Landwehr und des Landsturms zusammenfasst. Seine Aufgabe besteht vor allem darin, im Falle eines unvorhergesehenen Einbruchs fremder Truppen die Mobilmachung und den Aufmarsch unserer Armee zu decken. Um so lange halten zu können, muss nicht nur das bereits vorgesehene Zerstörungsnetz ergänzt, sondern auch die Bewaffnung verstärkt und durch einzelne Befestigungsanlagen an besonders wichtigen und geeigneten Stellen dio Verteidigung verankert werden. Solche Befestigungen und auch die zusätzliche Bewaffnung verlangen beträchtliche Mittel. Wir dürfen aber angesichts der wichtigen Aufgabe, die der Grenzschutz zu erfüllen hat, nicht davor zurückschrecken.

Es gilt vor allem, den Grenzschutztruppen die W a f f e n zu geben, die sie bei einem feindlichen Angriff bis zum Aufmarsch der eigentlichen Feldarmee befähigen, die Einfallstore in unser Land zu sperren. Dazu bedarf es einer erhöhten Zahl von leichten und schweren Maschinengewehren zur Steigerung der Feuerkraft und von Infantoriekanonen zur Abwehr feindlicher Panzerwagen, ausserdem einer gewissen Ergänzung durch Minenwerfer. Wir benötigen hiefür einen Kredit von Fr. 8,789,500, mit der zugehörigen Munition zusammen Fr. 20,989,500. Nicht Inbegriffen ist dabei die Armierung der vorgesehenen Befestigungsanlagen im Grenzgebiet, sowie der motorisierten Mitrailleur-
und Infanteriekanoneneinheiten der leichten Truppen, die den Grenzschutztruppen zur Verfügung gestellt worden sollen.

Was nun die Befestigungsanlagen betrifft, können wir hier aus naheliegenden Gründen nicht auf Einzelheiten eingehen. Es sei nur erwähnt, dass es sich nicht um grosse, zusammenhängende Werke wie im Gotthard und im Unterwalü's handelt, sondern um kleinere Anlagen, grösstenteils um sogenannte Infanteriewerke, zur Sperre gegen motorisierte und gepanzerte gegnerische Truppen. Selbstverständlich darf der Wert auch der besten Befestigungen nicht überschätzt werden. Es muss genügen, wenn sie unsorn Gronzsohutztruppen bei einem strategischen Überfall bis zum Aufmarsch der Feldarmee den erforderlichen Eückhalt bieten. Den Hauptwert legen wir auf die mobile Bundesblatt. 88. Jahrg. Bd. I.

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Verteidigung. Wir werden uns deshalb vorerst mit den dringendsten Anlagen begnügen und benötigen hiefür einen Kredit von Fr. 25,000,000, einschliesslich ihrer Armierung.

[T. Leichte Truppen.

Seit Beginn dieses Jahres gehören die Radfahrer- und die Motorfahrertruppen organisatorisch zur Kavallerie und bilden mit dieser zusammen die leichten Truppen. Schon die Truppenordnung von 1924 hatte den Brigaden der Kavallerie je eine Eadfahrerabteilung unterstellt.

Die Kavallerie hat neben dem Aufklärungs-, Sicherungs- und Verbindungsdienst auch selbständige Kampfaufgaben zu übernehmen. Dabei liegt ihr Hauptvorteil in der beweglichen Feuerkraft. Für solche Kampfaufgaben hat man ihr oft andere besonders bewegliche Truppen zugeteilt, Badfahrer, fahrende Mitrailleure, Infanterie auf Lastwagen, Motor- und Feldartillerie. Wenn solche Versuche nicht immer befriedigt haben, so lag dies vorab in der Schwierigkeit der Führung ad hoc zusammengesetzter Verbände. Doch erbrachten sie den Nachweis, dass für derartige Kampfaufgaben und in gewissem Ausmass auch für die Aufgaben der sogenannten Aufklärungsdetachemente eine Kombination verschiedener Mittel am meisten Erfolg verspricht. Auf der gleichen Erfahrung beruht die entsprechende Organisation in fremden Armeen. Pferd, Ead und Motor können dann jeweils ihrer Eigenart gemäss verwendet werden. Die neue Truppenordnung sieht deshalb eine organisatorische Zusammenfassung dieser verschiedenen Mittel vor. Für den Grenzschutz sind -- abgesehen von den mobilen Abteilungen, die unmittelbar den Grenzschutzbrigaden zur Verfügung gestellt werden sollen -- die leichten Truppen insofern von besonderer Bedeutung, als sie rascher verwendungsbereit sind als die übrigen Teile der eigentlichen Armee.

Die Bewaffnung soll durch Erhöhung der Zahl automatischer Waffen und Zuteilung von Infanteriekanonen verstärkt werden. Dass hiefür ein Bedürfnis besteht, wird ohne weiteres einleuchten. Motorisierte Infanteriekanoneneinheiten sind vorgesehen bei allen Grenzschutz- und selbständigen Gebirgsbrigaden aber auch bei den Divisionen als bewegliche Feuerreserve und ebenso bei den Kavalleriebrigaden. Als automatische Waffe soll vor allem das leichte Maschinengewehr zur Verwendung kommen. Besonders bewährt hat sich für kavalleristische Aufgaben das lafettierte Lmg.; es genügt schiesstechnisch durchaus den Anforderungen und kann rasch in Stellung gebracht werden, während das Dauerfeuer worin das schwere Maschinengewehr ihm überlegen ist, für das Gefecht der leichten
Truppen in der Eegel weniger Bedeutung hat. Es wird deshalb auf die mit schweren Maschinengewehren bewaffneten MitrailleurSchwadronen verzichtet, dagegen sollen die Dragonerschwadronen mit mehr als der doppelten Zahl von leichten Maschinengewehren ausgerüstet werden, wovon ein grosser Teil mit Lafette. Auch bei den Eadfahrerbataillonen und -kompagnien, die den leichten Eegimentern, den Aufklärungsabteilungen der Divisionen und

735 den Grenzschutzbrigaden zugeteilt werden, ist eine erhebliche Vermehrung der leichten Maschinengewehre vorgesehen. Motorisierte Mitrailleurkompagnien mit schweren Maschinengewehren finden als mobile Reserven Verwendung; jedenfalls werden die Grenzschutzbrigaden solche erhalten. Den Aufklärungsabteilungen der Divisionen soll ferner je ein Panzerwagendetachement zugeteilt werden. Neu zu beschaffen sind insgesamt 552 leichte Maschinengewehre, ·wovon 324 mit Lafetten, 86 schwere Maschinengewehre, 207 Infanteriekanonen, dazu die nötigen Panzerwagen. Hiefür ist ein Kredit von Fr. 8,663,000 erforderlich. Dazu kommt ein Bedarf an Munition für Fr. 5,438,000. Insgesamt belauft sich das Kredithegehren auf Fr. 14,101,000.

Tl. Artillerie.

Die Notwendigkeit einer Umbewaffnung und Vermehrung unserer Artillerie ist schon während des Aktivdienstes 1914--1918 klar erkannt worden.

Die Infanterie ist auch heute, trotz der Zuteilung weiterer automatischer und schwerer Waffen, in der Verteidigung und im Angriff häufig auf die Artillerieunterstützung angewiesen. Zwar wird sie in einzelnen günstigen Geländeabschnitten ohne solche auskommen können und müssen, aber um so unentbehrlicher ist die Schwesterwaffe in andern Sektoren ; dazu ist eine starke Artillerie oft unentbehrlich zur Bildung und Verlegung eines Schwergewichtes in der Hand des Führers. Es gilt also, eine ausreichende Mahl leistungsfähiger, den verschiedenen Aufgaben entsprechender Batterien bereitzustellen.

Was die Leistungsfähigkeit anbelangt, darf gesagt werden, dass die Feldkanonenbatterien, die don Grundstock unserer Artillerie ausmachen, infolge der Einführung der neuen Geschosse, des Umbaues der Lafetten und 4er übrigen Änderungen, den heutigen Anforderungen angepasst werden konnten. Auf Grund der im Dezember 1938 bewilligten Kredite für die Bewaffnung und Ausrüstung der Armee wurde ferner die Neubewaffnung der Gebirgsartillerie und eines Teiles der schweren Motorkanonenabteilungen ermöglicht. Heute gilt es in erster Linie, die Umbewaffnung der übrigen Motorkanonenbatterien entsprechend der neuen Truppenordnung sicherzustellen. Wir müssen uns darüber klar sein, dass die alten 12-cm-Kanonen dieser Batterien, ehemals ausgezeichnete Geschütze, nur noch als Notbehelf dienen können. Sie leiden ausserosdentlich durch den Motorzug, für den sie seinerzeit nicht gebaut wurden, haben eine zu geringe Tragweite und eine ganz ungenügende Feuergeschwindigkeit. Schon nach unsern kurzen Wiederholungskursen sind viele Lafetten jeweils" stark reparaturbedürftig; es muss daher als sicher angenommen werden, dass in einem Krieg, in welchem an einem einzigen Grosskampftag pro Bohr beinahe so viel verschossen wird wie in einem Wiederholungskurs mit einer ganzen'Batterie, in kürzester Zeit ein grosser Teil dieser Geschütze, selbst ohne gegnerische Einwirkung, als unbrauchbar ausfallen wird. Unsern Truppen, die unter dem feindlichen Artilleriefeuer ausharren müssen, sind wir es schuldig, uns mit einer bescheidenen Zahl zuverlässiger, zur Konterbatterie geeigneter Kanonen aus-

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zurüsten. Die neue Truppenordnung sieht deshalb vor, auch den Heereseinheiten je eine Abteilung von 2--3 Batterien schwerer Motorkanonen zuzuteilen, damit sie mit eigenen Mitteln besonders lästige feindliehe Batterien ausser Gefecht zu setzen und Fernkampfaufgaben zu lösen imstande sind. Dazu bedarf es aber eines modernen Materials. Basche Verschiebungsmöglichkeit, rasche Feuerbereitschaft und grosse Feuergeschwindigkeit sind die Vorbedingungen. Diesen entspricht die bereits auf Grund des Kreditbeschlusses von 1988 bei einem Teil der Batterien eingeführte 10,6-cm-Kanone, mit der eine Anzahl weiterer Batterien ausgerüstet werden sollen. Über die Einzelheiten dieser teilweisen Umbewaffnung geben die Akten Auskunft, auf die wir auch hier verweisen müssen. Wir benotigen zu diesem Zweck, Munitionsausrüstung inbegriffen, einen Kredit von rund 16,3 Millionen. Dabei bleibt immer noch ein Teil der Motorkanonenbatterien mit den alten 12-cm-Kanonen ausgerüstet.

Aus den bereits ausgeführten Gründen wird auch dieses Material früher oder später ersetzt werden müssen.

Hinsichtlich der Zahl der Batterien, die im Verhältnis zur Infanterie erforderlich sind, goht die neue Truppenordnung vom Grundsatz aus, dass einer Heereseinheit im allgemeinen wenigstens so viele Feld- und Gebirgsbatterien organisatorisch zuzuteilen sind, als sie Bataillone hat. Selbstverständlich soll das nicht heissen, dass jedes Infanteriebataillon auf ArtillerieUnterstützung rechnen kann; das Artilleriefeuer muss, um wirksam zu sein, auf einzelne Frontabschnitte vereinigt werden. Deshalb ist organisatorisch die Zuteilung zur Heereseinheit, nicht zu den Begimentern oder gar zu den Bataillonen vorgesehen. Für eine der vorgesehenen selbständigen Gebirgsbrigaden ergibt sich nun unter dem Gesichtspunkt des zahlenmässigen Verhältnisses der Artillerie zur Infanterie ein offensichtliches Missverhältnis. Dasselbe soll ausgeglichen werden durch Anschaffung weiterer Batterien der neuen Gobirgsgeschütze Modell 1988. Um ihre Verwendungsmöglichkeit im weiten Grenzabschnitt der botreffenden Heereseinheit zu steigern und Einsparungen in den Mannschaftsboständen au machen, sollen diese Batterien für den Motorzug gebaut werden. Das wird keine besonderen Schwierigkeiten und keine erheblichen Mehrkosten veranlassen, im Gegenteil kommt das Korpsmaterial, das
ohnehin neu anzuschaffen ist, in diesem Fall bedeutend billiger zu stehen.

Die Kosten werden einschliesslich Munition und Korpsmaterial etwa eine Million Franken betragen.

In den Festungen St. Gotthard und St. Maurice werden jährlich ansehnliche Summen für Unterhalt und Ausbau verwendet, und wir sind gegenüber gelegentlichen Kritiken der Festungsbauten überhaupt der Meinung, dass sich diese Auslagen lohnen. Einer gewissen Veralterung der Festungen muss aber auch durch eine teilweise Neubewaffnung und durch Ersatz unzulänglichen Materials begegnet werden. Wir fordern bieftir einen Kredit von 8,0 Millionen, für die Bedürfnisse der Artillerie und Festungen zusammen rund 26 Millionen.

Die Einzelheiten ergeben sich aus den Akten.

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VII. Genietruppen.

A. Telepraphen- und Funkermaterial.

Schon im Verlaufe des Weltkrieges wurden durch die Erkenntnis der grossen Vorteile, die im engen Zusammenwirken der Waffen liegen, die Anforderungen an den Ubermittlungsdienst gesteigert. Dieser hat schon damals, aber dann ganz besonders in den Nachkriegsjahren, viele Umwälzungen erfahren. Auch bei den zivilen Einrichtungen der Telegraphen- und Telephonverwaltung, die im Kriegsfall selbstverständlich weitgehend zu militärischen Zwecken ausgenützt würden, haben sich infolge der Verkabelung der Netze, der Automatisierung des Telephons, der Abwanderung des Verkehrs vom Telegraphen auf das Telephon u. dgl. ganz neue Verhältnisse ergeben.

Für die Telegraphen- und Funkertruppe fuhrt dies in verschiedener Hinsicht dazu, dass Kredite für Neuerungen nötig werden. Leitungslängen und Apparaturen reichen heute nicht mehr aus. Die Apparate der Telegraphentruppe müssen den Fortschritten der Fernmeldetechnik angepasst werden.

Dies bedingt den Ersatz alter, wenig leistungsfähiger Apparate, für die übrigens vielfach das berufsmässig ausgebildete Bedienungspersonal heute nicht mehr vorhanden ist. Das Material der Funkertruppe muss fortwährend den neuen Verhältnissen angepasst werden; insbesondere werden fast täglich neue, z.T.

sehr starke Sendestationen in Betrieb gesetzt, so dass die verfügbaren Wellenbänder immer schmäler und die Störungsursachen zahlreicher werden. Wenn auch der eigentliche Verschleiss an Apparaten des Übermittlungsdienstes nicht sehr gross ist, so veralten doch mit der Zeit die Isolationsbestandteile und werden abgenützt.

All dies drängt zum Modernisieren und verlangt neue Anschaffungen für die Ausrüstung unserer Telegraphen- und Funkertruppe. Die neuen Funkenstationen, Peilgeräte und Fernschreibmaschinen, die nachstehend zur Anschaffung empfohlen werden, sind von der Truppe eingehend ausprobiert worden.

1. Tragbare leichte und Klein-Punkenstationen.

Die leichten Funkenstationen (15-Watt-Kurzwellen) werden für die Verbindungen zwischen den Divisionen und Brigaden einerseits und den unterstellten Truppenkörpern der Infanterie, der leichten Truppen und der Artillerie anderseits vorgesehen. Diese Funkverbindungen fehlen uns heute gänzlich.

Der erste Bedarf beläuft sich auf 250 solcher Funkenstationen mit je 4 Tragreffen.

Für die
Verbindungen zwischen Truppenkörpern und ihren internen Betrieb, ferner für die Gefechtsverbindungen zwischen Infanterie und Artillerie sehen wir die kleine Funkenstation (mit 2-Watt-Kurzwellen) vor. Von diesen brauchen wir vorerst 150 Stationen mit je 2 Tragreffen.

Die Kosten für diese neuen Funkverbindungen belaufen sich insgesamt auf Fr. 8,092,000.

738 2. Kabelausrüstung, Die gegenwärtig bei den Telegraphenkompagnien vorhandenen Kabelausrüstungen reichen längst nicht mehr aus. Bei der Berechnung des Mehrbedarfes musate auch in Betracht gezogen werden, dass im Falle von Störungen an dem nun größtenteils verkabelten Zivilnetz sofort sehr grosse Längen feldmässiger Leitungen gebaut werden müssen, für die uns aber das Material fehlt.

Der Bedarf stellt sich auf 1440 km Feldkabel, dazu die gleiche Zahl Kabellollen und 480 Kabelrahmen für je 3 Kabelrollen, mit einer Kostensumme von Fr. 819,000.

3. Telephonapparate.

Die Ausrüstung der Telegraphenkompagnien mit Telephonapparaten genügt nicht mehr. Im besondern macht sich dies auch bei der Militarisierung von Teilen des Zivilnetzes geltend, da dessen Einrichtungen und Apparate im Bereiche der Front nicht verwendet werden können. Für ihren Ersatz durch Telephonapparate mit Lokalbatterien ergibt sich ein Bedarf von 472 Arrneetelephonen.

Durch die in den letzten Jahren vorgenommene Neuausrüstung der Gebirgstelegraphenkompagnien 19--22 Landwehr wurde unser ganzer Vorrat an Pionierzentralen aufgebraucht. Da diese Zentralen noch aus dem Jahre 1916 stammen, weisen sie heute in der Isolation bereits natürliche Veralterungserscheinungen auf, die ihren Ersatz nach und nach nötig machen. Vorläufig sind 60 solcher Pionierzentralen nötig.

Die vorgesehenen Armeetelephone und Pionierzentralen erfordern eine Summe von Fr. 281,200.

4. Fernschreibstationen.

im Zivilverkehr und in den ausländischen Armeen werden heute für den Telegraphenverkehr sehr leistungsfähige Fernschreibmaschinen mit Schreibmaschinentastatur verwendet. Solche Apparate kommen auch im internationalen Verkehr immer mehr auf. Auch unsere Telegraphentruppe sollte sich möglichst bald solcher Apparaturen für die schriftliche Übermittlung von Nachrichten bedienen können. Vorläufig sehen wir das Material für je eine Fernschreibverbindung bei den Telegraphenkompagnien der Heereseinheiten vor, wobei für eine Verbindung 2 Stationen benötigt werden. Dies ergibt auf Grund der neuen Truppenordnung einen Bedarf von SO Fernschreibstationen samt zugehörigen Stromquellen und 30 einachsige Anhänger für deren Transport im Kostenbetrage von Fr. 390,000.

5. Peilgeräte für Kurzwellen.

Mit dem sich immer mehr verbreitenden Kurzwellensender wächst auch die Gefahr der geheimen Nachrichtenübermittlung aus der Schweiz zugunsten

739 fremder Staaten. Wir müssen deshalb die nötigen Mittel für die Verhinderung eines solchen Nachrichtendienstes und zur Feststellung geheimer Kurzwellensendestationen bereitstellen. Die hiefür vorgesehenen Peilgeräte für Kurzwellen können aber auch an der Front für die Feststellung des Standortes feindlicher Funkenstationen, der ja vielfach auch mit demjenigen von Stäben identisch ist, sehr wertvolle Dienste leisten. Deshalb sollen diese Peilstationen motorisiert werden. Zur Beschaffung werden in Aussicht genommen: 10 Kurzwellen-Peilstationen und 20 leichte Motorfahrzeuge, für die eine Summe von Fr. 260,000 benötigt wird.

6. Motorlastwagen für grosse fahrbare 3-Kw-Funkeastationen.

Die heute noch im Korpsmaterial der Funkerabteilung vorhandenen 8-Tonnen-Lastwagen sind bereits 18 Jahre alt und sind für die 5% Tonnen schweren Vierradanhänger der 8-Kw-Funkenstationen zu schwach. Mit Eücksicht darauf, dass diese Funkenstationen sowohl in den Wiederholungskursen als auch im Instruktionsdienst verwendet werden, kann ein Ersatz dieser Motorlastwagen durch Eequisitionsfahrzeuge nicht in Frage kommen. Für jede der 6 Maschinengruppen der grossen fahrbaren Funkenstationen werden 2 Motorlastwagen benötigt. Die Koston dieser 12 schweren Motorlastwagen belaufen sich auf Fr. 480,000.

7. Grosse Motor-Funkenstationen.

Mit den vorhandenen 6 grossen fahrbaren 3-Kw-Funkenstationen kann nur den dringendsten Bedürfnissen im Funkverkehr auf grosse Distanzen entsprochen werden. Zu deren Ergänzung sowie für den Kurzwellenverkehr mit Flugzeugen, sehen wir die Anschaffung von 6 motorisierten 1%-KwFunkenstationen vor. Es ist dies ein Typ, der stärker ist als der Grossteil unserer Funkenstationen, aber doch nicht einen so hohen Störspiegel am Empfangsort aufweist wie die 8-Kw-Stationen. Hiefür wird eine Summe von Fr. 900,000 erforderlich.

Zusammengefasst ergeben sich für den Übermittlungsdienst folgende neue Kreditbegehren : Tragbare leichte und Klein-Funkenstationen Kabelausrüstung Telephonapparate Fernschreibstationen Peilgeräte für Kurzwellen Motorlastwagen für grosse fahrbare 8-Kw-Funkenstationen , Grosse Motor-Funkenstationen Das ergibt einen Gesamtbetrag von rund

Fr. 8,092,000 » 819,000 » 281,200 » 890,000 » 260,000 » 480,000 » 900,000 Fr. 5,600,000

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B. Kriegsbrücken-Material.

Unsere Pontoniere sind heute noch mit dem Birago-Brückenmaterial ausgerüstet, das auf einer Erfindung aus den vierziger Jahren des vorigen Jahrhunderts beruht. Dieses zu jener Zeit epochemachende Kriegsbrückensystem wurde 1844 im Kanton Bern und 1862 dann allgemein als Korpsmaterial für unsere Kriegsbrückenabteilungen eingeführt. Seine Tragkraft wurde entsprechend den damals bei den Armeen gebräuchlichen Lasten auf maximal 2% Tonnen berechnet und genügt somit für unsere schwere Artillerie bei weitem nicht mehr, ganz abgesehen vom Motorlastverkehr. Auch bezüglich der taktisch-technischen Manöverierfähigkeit ist das Biragomaterial vollständig veraltet.

Nachdem die meisten fremden Armeen gleich nach dem Weltkrieg neue, tragfähigere Kriegsbrückensysteme eingeführt hatten, gelangte 1985 bei uns auf Grund von mehrjährigen Studien und praktischen Versuchen ein neues Kriegsbrückenmaterial zur Annahme, das den Bedürfnissen unserer Armee und dem Charakter unserer Flüsse vorzuglich entspricht. Dieses Material besitzt eine ausserordentlich grosse Anpassungsfähigkeit an wechselnde Verhältnisse. So können mit den gleichen Konstruktionselementen Brücken von 8, 6, 9 und 12 Tonnen Tragkraft gebaut werden, und es besteht ausserdem die Möglichkeit weiterer Verstärkung bis auf etwa 24 Tonnen. Das Material kann nach Beheben gliederweise oder pontonweise ein- und ausgebaut werden, je nach den Fluss Verhältnissen und den taktischen Anforderungen. Das Material für ein Pontonierbataillon wird in der Hauptsache zu Lasten des ordentlichen Budgets für 1986 beschafft und befindet sich bereits in Fabrikation. Es ist im Interesse der Kriegsbereitschaft jedoch nötig, auch das Material für die übrigen Bataillone so rasch wie möglich zu erhalten.

Für den Transport dieses Brückenmaterials sind einachsige Anhänger vorgesehen, die von requirierten Lastwagen gezogen werden, auf denen auch die Mannschaft mitfährt. Die bereits vorhandenen gefederten Spezialfuhrwerke, wie Büstwagen, Gerätschaftswagen, Kammenwagen etc., werden für Motorzug eingerichtet. Als Zugwagen dienen requirierte Traktoren.

Jedes Pontonierbataillon erhält als Ergänzung zum Brückentrain in Gestalt einer gesonderten mobilen Materialstaffcl einen sogenannten Übersetztrain, bestehend aus leichten Booten für das Übersetzen von Truppen in besonderen Fällen.

Insgesamt ist für diese Neuerungen ein Kredit von Fr. 4,800,000 erforderlich.

VIII. Sanitätstruppe.

Die Auswertung der sanitätsdienstlichen Erfahrungen aus dem Weltkrieg ergibt, dass die bei uns gegenwärtig gültige Organisation des Feldsanitätsdienstes gewisse UuvoUkoiunieijheiteia aulweist. Dabei ist selbstverständlich nur das zu berücksichtigen, was auch für unsere Verhältnisse passt. In der letzten Truppenordnung und in den Nachkriegs-Sanitätsdienstvorschriften ist

741 diesem Grundsatz nachgelebt worden. Bei einer Eeorganisation handelt es sich weniger um die Schaffung von Neuem als vielmehr um Ergänzung und Ausbau.

Der Kaum, in welchem boi uns Vertoidigungsfronten zu organisieren sind, weist vielfach grösste Geländeschwierigkeiten auf. Der Sanitätsdienst von der eigentlichen Front bis und mit dem Verbandplatz der Sanitätskompagnien erfährt eino starke Behinderung hauptsächlich durch die Transportschwierigkeiten; im gebirgigen Gelände kommen oft nur Trägermannschaften dafür in Betracht, eventuell unterstützt durch Käderbahron. Die Organisation der Sanitäts- und Gebirgs-Sanitätskompagnien ist schon jetzt so, dass sie ihren Aufgaben mit Bezug auf Verwundetentransport im allgemeinen gerecht zu werden vermag. Notwendige Ergänzungen bilden die Bäderbahren System Isler und die Ausnützung der leichten Fuhrwerke der Sanitätskompagnion (Gebirgsfourgons) für den Verwundetentransport, indem auf diesen Fuhrwerken für je 4 Bahren Tragbahrongestelle angebracht werden.

Trotz zweckmässiger Organisation der Sanitäts- und Gebirgs-Sanitätskompagnien wird im gebirgigen Gelände oder infolge von feindlicher Beobachtung und Feuer der Antransport bis zum Verbandsplatz in zahlreichen Lagen mehrere Stunden in Anspruch nehmen. Da nun auf dem Verbandsplatz wegen der Frontnäho keine chirurgischen Operationen ausgeführt, die Verwundeten hier im wesentlichen nur für einen längern Transport nach hinten vorbereitet werden können, ist es vorteilhaft, einen Verbandplatz möglichst nahe an der Front zu errichten. Deshalb, aber auch wegen der häufig sehr weitgespannten und tiefen Abwehrfronten und scharf voneinander getrennten Geländeabschnitten, hat sich die Teilbarkeit des Verbandplatzes in zwei gleichwertige Hälften als notwendig erwiesen, zum Einsatz nebeneinander näher an der Front, eventuell hintereinander. Dies erfordert eine entsprechende Vermehrung des Materials. Eine solche ergibt sich auch aus einigen andern Gründen. So fehlen heuto noch die individuellen Verbandpäckchen für einen Teil der Grenzschutztruppen und die Überzähligen, und für die Artillerie müssen wegen der schweren Verletzungen durch Fliegerbomben oder Konterbatterien grössere Verbände angeschafft werden.

Der Abtransport der Verwundeten vom Verbandplatz nach hinten erfolgt bis zur Endeisenbahnstation in der Eegel mit
den Sanitätsautomobilen der Sanitätskolonnen, Sowohl ihre Zahl wie ihre Beschaffenheit muss den besondern Verhältnissen angepasst sein. Bis jetzt waren die Sanitätsautomobile für hegend zu Transportierende (sogenannte Baslerkreuzautomobile) zu gering an Zahl und nach ihrer Konstruktion weder f eldtüchtignoch zweckmässig (schlechte statische Verhältnisse, fehlender Schutz der zu Transportierenden gegen Nässe und Kälte, starke Erschütterung). Deshalb ist die Einstellung von 270 Tragbahrengestellen für geschlossene Lieferungsautomobile notwendig geworden.

Besonders die schwereren modernen Kriegsverwundungen weisen unter anderem grosse Neigung auf, sich durch Entwicklung einer lebensgefährdenden

742 Infektion zu komplizieren. Ihrem Ausbruch kann begegnet werden einerseits durch möglichst ruhigen Transport, anderseits durch operative Behandlung innerhalb der ersten 15, maximal 20 Stunden nach der Verwundung. Daneben gibt es Verwundungen, bei denen überhaupt nur Aussicht auf Heilung besteht, wenn sie raschestens fachchirurgisch behandelt werden, wie z. B. penetrierende Brust- und Bauchschüsse. Die Hospitalisationseinrichtung für die Mehrzahl der Verwundeten sind die Militärsanitätsanstalten. Bis die Verwundeten dort anlangen, geht jedoch viel kostbare Zeit verloren. In vielen Fällen muss eine operative Behandlung viel früher einsetzen, dies um so mehr, je schwieriger der Antransport auf den Verbandplatz sich gestaltet und je schwerer die Verwundungen sind. Der Ort für diese chirurgische Behandlung ist das Feldspital, welches in der Eegel von einer Ambulanz errichtet wird. Dio Organisation der Feldchirurgie ist das dringlichste Erfordernis bei der Beorganisation des Feldsanitätsdienstes. An notwendigem Ergänzungsmaterial sind zu erwähnen: Instrumentarium, Sterilisationsapparate für Instrumente und Verbandstoffe sowie Transport-Extensionsschienen. Hand in Hand damit geht eine personelle Beorganisation mit besonderer Eücksicht auf die Ausnützung des fachchirurgischen Könnens der Militärärzte.

Neue Aufgaben erwachsen dem Feldsanitätsdienst durch den chemischen Krieg. Jede Sanitätseinheit muss das notwendige Behandlungsmaterial für die durch chemische Kampfstoffe Verletzten mitführen. Diese Ausstattung ist heute so notwendig wie diejenige mit irgendwelchem anderen, bisher gebräuchlichen Sanitätsmaterial.

Die Dringlichkeit der Aufstellung von Hygienedetachementen hängt zum Teil ebenfalls mit dem chemischen Krieg zusammen. Die Hygienedetachemente führen nicht nur Desinfektionsarbeiten bei der Seuchenbekämpfung, sondern auch die Entgiftung von gasvergifteten Objekten durch und müssen mit einem besondern Material ausgerüstet sein.

Die Kosten für den Ausbau und die Durchführung dieser feldsanitätsdienstlichen Massnahmen sind folgende: Bäderbahren System Isler, sowie Tragbahrengestello für dio Gebirgsfourgons der Sanitätskompagnien und Lieferungsmotorwagen der Sanitätskolonnen Fr. 102,200 Sanitätsmaterial für die Zweiteilung der Verbandplätze, für Artillerie, Grenzschutz und Mannschaftsdepots »
248,200 Ergänzungsinstrumentarien für 22 chirurgische Ambulanzen, Sterilisationsapparate für Instrumente und Verbandstoffe, Extensionsschienon » 43,600 Sanitätsmaterial zur Behandlung Gasverletztor » 207,000 Sanitätsmaterial für Hygienedetachemente » 182,000 Total Fr. 783,000

743 IX. Verschiedenes Korps- und Reservematerial.

Für die im Grenzschutz; vorgesehene Landsturminfanterie fehlen uns heute noch eine Menge Ausrüstungsgegenstände, von denen in dieser Vorlage nur die allerdringlichsten zur Beschaffung vorgesehen werden. Es betrifft dies in der Hauptsache Zelte, Biwakdecken, Gebirgs- und Winterausrüstungsgegenstände.

Dasselbe gilt auch für die Wehrmänner sämtlicher Truppengattungen und Heeresklassen, die nach durchgeführter Mobilmachung vorerst als Ersatz für Abgänge an der Front den Mannschaftsdepots überwiesen werden. Dieses notwendigste Ergänzungsmaterial kommt auf Fr. 5,400,000.

Für den Fall des Einsatzes unserer Feldtruppen im Gebirge wird es notwendig, die Ausrüstung hiefür vorzubereiten. Heute fehlt uns vor allem eine entsprechende Eeserve an Gebirgsküchenausrüstungen als Ersatz für die Fahrküchon. Dabei denken wir in erster Linie an die Truppen in vorderer Linie.

Dies erfordert einen Betrag von Fr. 950,000.

Auch die Eeserven an Bekleidung, persönlicher Ausrüstung und Bewaffnung haben bis jetzt den Stand, den sie im Hinblick auf die voraussichtliche Beanspruchung im Kriegsfalle auf weisen sollten, noch längst nicht erreicht. Ein Weiteros sollte hier schon deshalb geschehen, weil unsere einschlägige Industrie zweifellos erst geraume Zeit nach der Kriegsmobilmachung den Produktionsbedürfnissen wird genügen können. Aus diesem Grunde wird hiefür eine Summe von Fr. 1,650,000 vorgesehen.

Zusammengef asst : Ergänzungsmaterial für Landsturminfanterie des Grenzschutzes und Überzählige Fr. 5,400,000 Gebirgsküchenausrüstung für Feldtruppen » 950,000 Beservematerial » 1,650,000 Fr. 8,000,000

X. Bauten.

Durch den Bundesbeschluss vom Dezember 1938 über Bewaffnung und Ausrüstung ist für bauliche Zwecke ein Kredit von Fr. 3,500,000 bewilligt worden. Diese Summe wird zum grossen Teil für den Bau militärischer Magazine zur Aufnahme der Munition beansprucht, die infolge der damaligen Neubewaffnung nötig wurde.

Da nun nochmals die Bewaffnung ergänzt und damit auch Munition und Kriegsmaterial überhaupt vermehrt werden sollen, ist mit der Notwendigkeit umfangreicher Erweiterungsbauten an manchen Zeughausanlagen zu rechnen, um so mehr als heute in den meisten Zeughäusern kein Magazinraum mehr verfügbar ist. Ein klares Bild über den Umfang dieser Bauten kann man sich erst machen, wenn die im Zusammenhang mit, der neuen Truppenordnung stehende Belegung der Korpssammelplätze vorliegt. Dazu kommt eine Erweiterung und Ergänzung der im Bau begriffenen unterirdischen Munitionsmagazine.

744

Für die Grenzschutzorganisation sind ebenfalls bauliche Massnahmen für die "Unterbringung von Material und Munition notwendig. Hiefür schätzen wir den Gesamtkostenbetrag auf Fr. 12,000,000.

Die weitgehende Neubewaffnung hat zwangsläufig zur Folge, dass die direkt greifbaren Vorräte an Pulver und Sprengstoffen vergrössert und die notwendigen Magazine für deren Lagerung erstellt werden müssen. Die Vermehrung der Vorräte ist nötig, um den Munitionsnachschub für die Armee sicherzustellen. Da die Fabrikation dieser Erzeugnisse eine grössere Laufzeit hat als die der übrigen Teile der Munition, wurde sonst eine Stockung in der Herstellung durch unsere Industrie zu Beginn des Krieges eintreten.

Zu den dringendsten baulichen Massnahmen gehört weiterhin eine Anlage für die Fabrikation der sogenannten aktiven Kohle. Dieses Produkt bildet den Hauptbestandteil der Füllungen der Filterbuchsen der Gasmasken. Vor 10 Jahren wurde eine solche Anlage bei der Kriegstechnischon Abteilung in Betrieb genommen, um in dieser Hinsicht vom Ausland unabhängig zu werden.

Die damals fabrizierte Kohle entsprach den besten Qualitäten, die zu jener Zeit bekannt waren. Heute können nun aber Aktivkohlen hergestellt werden, dio ein Mehrfaches der früheren leisten. Deshalb sind auch schon die 1935 fabrizierten Maskenfilter mit neuen, im Ausland gekauften Kohlen versehen.

Um nun wiederum unsere Unabhängigkeit vom Ausland zurückzugewinnen, ist es notwendig, eine neue Anlage zu bauen. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine solche nach Ablauf von weiteren 10 Jahren wiederum veraltet wäre, ist nicht mehr gross, weil die Entwicklung heute auf einem Punkt angelangt ist, der nach wissenschaftlicher Erkenntnis kaum noch eine Möglichkeit von grossen Verbesserungen zulässt, es sei denn, dass etwas ganz Neues erfunden wird.

Die vorgesehene neue Fabrikation beruht vollständig auf inländischem Rohmaterial, und zwar wird dabei in beträchtlichen Mengen Buchenholz zur Verarbeitung gelangen.

Die Magazine für Pulver- und Sprengstoffreserven und die Aktivkohlenanlagen kommen zusammen auf etwa anderthalb Millionen Franken zu stehen.

Wenn wir diesen Betrag zu den 12 Millionen für Bauten zur Unterbringung von Material und Munition hinzuzählen, so ergibt sich eine Gesamtsumme von Fr. 13,500,000.

XL Die Gesauitkosten.

In den vorangegangenen Abschnitten sind wir zu folgenden, für die dringendsten Bedürfnisse unserer Landesverteidigung erforderlichen runden Beträgen gelangt: 1. Luftschutz: Passiver Luftschutz Fr. 12,300,000 Erdabwehr » 48,200,000 Luftwaffe » 55,800,000 insgesamt Fr. 115,800,000 Übertrag Fr. 115,800,000

745 Übertrag 2. Grenzschutz: Neue Waffen und zugehörige Munition Befestigungsanlagen insgesamt 3. Leichte Truppen 4. Artillerie 5. Genie: Telegraphen- und Funkermaterial . .

Kriegsbrückenmaterial insgesamt

Fr. 115,800,000

Fr. 21,000,000 » 25,000,000

Fr.

»

6. Sanität 7. Korps- und Eeservematerial 8. Bauten Daraus ergibt sich ein Gesamtbetrag von

»

46,000,000

» »

14,100,000 26,000,000

»

9,900,000

» » »

800,000 8,000,000 13,500,000

5,600,000 4,800,000

Fr. 234,100,000

Da man bei einzelnen Posten auf Schätzungen angewiesen ist, beantragen wir, den Kredit auf 235 Millionen Franken aufzurunden. Dass wir davon einen äusserst sparsamen Gebrauch machen werden, ist selbstverständlich.

Auch die vorstehenden Zahlen sind bereits das Fjrgebnis einer sorgfältigen Prüfung, wobei erhebliche Abstriche an mehreren Kreditbegehren gemacht, einzelne sogar ganz zurückgestellt worden sind.

Wir möchten ferner darauf hinweisen, dass unvorhergesehene Umstände, wie Veränderungen der Preise usw., eine gewisse Verschiebung der verschiedenen Zahlen innerhalb des Gesamtbetrages nötig machen könnten. Die Landesregierung muse die erforderliche Bewegungsfreiheit erhalten, über den Kredit im einzelnen nach bestem Wissen und Gewissen zu Zwecken der Landesverteidigung selbständig zu verfügen. In der Voraussicht dieser Verschiebungen haben wir daher im Beschlussentwurf bloss die Gesamtsumme von 285 Millionen Franken eingesetzt.

XII. Die Torlage nnter dem Gesichtspunkt der Arbeitsbeschaffung.

Bei der Beurteilung der Vorlage verdient ganz besonders auch der Gesichtspunkt berücksichtigt zu werden, in welcher Art und in welchem Umfang die vorgesehenen Aufwendungen des Bundes der Beschaffung von Arbeit in Industrie und Gewerbe dienen und dadurch geeignet sind, die wirtschaftliche Krise zu mildern und die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen.

Die folgende Übersicht enthält die jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenzahlen in den wichtigsten Berufsgruppen seit 1929.

746

Stellensuchende im Jahresdurchschnitt 1929--1935.

Baugewerbe Metall- und Jahre im weiteren MaschinenSinne Industrie1) 1929 1930 1931 1932 19S3 1984 1935

3,115 3,870 6,786 16,979 25,007 26,908 41,354

1929 1930 19S1 1982 1933 1934 1935

38 80 28 31 37 41 50

320 783 2,111 6,161 7,828 7,176 7,819

Uhrenindustrie

Textilindustrie

245

1,077 1,981 2,911 6,005 5,751 4,880 5,892

2,287 6,233 12,552 13,879 10,918 9,455

Metall-, Uhren- und Textilindustrie zusammen 1,642 5,051 11,255 24,718 26,953 22,969 22,666

übrige Berufsgruppen

Total

3,374 3,960 6,167 12,669 15,907 15,568 18,448

8,181 12,881 24,208 54,366 67,867 65,440 82,468

42 31 25 23 23 24 22

100 100 100 100 100 100 100

Prozentanteil der einzelnen Berofsgruppen.

4 6 9 12 12 11 10

3 18 26 23 20 17 11

13 15 12 11 8 7 7

20 39 47 46 40 35 28

Die Verschlechterung der Arbeitsmarktlage seit 1929 betraf zunächst im wesentlichen die Exportindustrie, vor allem die Uhrenindustrie, die Metallund Maschinenindustrie und die Textilindustrie, deren Arbeitslosenzahlen in der Folge rasch anstiegen. Dagegen blieb in der Inlandproduktion die Arbeitsmarktlage in den ersten Krisenjahren vorerst noch befriedigend, teilweise sogar günstig. Ausschlaggebend war dabei vor allem die ausserordentlich starke Bautätigkeit, derzufolge auch eine verhältnismässig grosse Zahl von arbeitslosen Industriearbeitern ausserberuflich im Baugewerbe Beschäftigung fanden. Die grosse Aufnahmefähigkeit des Baugewerbes bildete in den ersten Krisenjahren die Hauptstütze des einheimischen Arbeitsmarktes. Als dann aber der Buckgang der Bautätigkeit einsetzte und sich zunehmend verstärkte, wurden immer mehr nicht nur die eigentlichen Bauarbeiter, sondern auch die mit dem Baugewerbe verbundenen Berufe und Erwerbszweige in Mitleidenschaft gezogen. Mit einem Jahresdurchschnitt von 82,468 Stellensuchenden, von denen die Hälfte auf das Baugewerbe entfielen, weist das Jahr 1935 eine bedeutende Verschlechterung der Arbeitsmarktlage und einen bisher unerreichten Höhepunkt der Arbeitslosigkeit auf.

Der Bundesrat hat dieser Entwicklung von Anfang an die grösste Aufmerksamkeit geschenkt. Er hat, vielfach in Verbindung mit den Kantonen und Gemeinden, durch eine ganze üeihe toile dorn Schutze der Inlandindustrie, teils der Exportförderung dienender Massnahmen gesucht, die Arbeitsmoglich1 ) Ohne die mit dem Baugewerbe direkt verbundenen Berufe.

747

keiten in Industrie und Gewerbe zu vermehren. Er tat dies aus der Erkenntnis heraus, dass je schwerer eine wirtschaftliche Krise ist und je länger sie dauert, desto mehr -- zum Teil aus wirtschaftlichen, namentlich aher aus moralischen Gründen -- dafür gesorgt werden musa, dass nicht nur Unterstützungen ausbezahlt, sondern vor allem auch neue Arbeitsgelegenheiten geschaffen und vorhandene Arbeitsmöglichkeiten besser ausgenützt werden, um den Arbeiter vor Müssiggang und dem Verlust seiner beruf liehen Fähigkeiten zu bewahren.

Der Ausbau des Arbeitsnachweises, die berufliche Förderung und Umschulung von Arbeitslosen, die Mitwirkung bei der Einführung neuer Industrien, die Ausrichtung von Fabrikationszuschüssen, die Gewährung staatlicher Bisikogarantien, die Durchführung von Notstandsarbeiten sind alles Massnahmen, die obgleich in ihrer Form, Organisation und Bedeutung sehr verschieden, insgesamt diesem gleichen Zwecke dienen.

Betrachten wir im gegenwärtigen Zusammenhange, wo es sich um die Vergebung staatlicher Aufträge handelt, insbesondere die Notstandsarbeiten, so ist ihre Zweckmässigkeit und Möglichkeit als Mittel der Arbeitsbeschaffung in manchen Fällen unbestritten. Anderseits haften ihnen in ihrer üblichen Form auch gewisse Nachteile an, abgesehen davon, dass- sie verhältnismässig teuer zu stehen kommen. So ist es schon häufig gar nicht leicht, geeignete Bauprojekte von wirklich volkswirtschaftlichem Werte für die Ausführung solcher Arbeiten zu finden. In andern Fällen, in denen der volkswirtschaftliche Nutzen der in Frage kommenden staatlichen Aufträge ausser Zweifel steht, handelt es sich nicht um eine zusätzliche Arbeitsbeschaffung, sondern nur um die zeitliche Früherlegung von Arbeiten, die ohne die Not der Zeit normalerweise später ausgeführt worden wären. Dauert die Krise an, so fehlt eben dafür nachträglich diese vorweggenommene Arbeitsgelegenheit. Dazu kommt, dass bei Notstandsarbeiten zahlreiche Personen keine Gelegenheit erhalten, in ihrem Berufe beschäftigt zu werden und dadurch sogar ihrer eigentlichen Berufstätigkeit entwöhnt werden können, wenn sie nicht etwa von vorneherein schon als physisch ungeeignet für die Beschäftigung als Bauarbeiter gar nicht in Frage kommen. Im Gegensatz hierzu werden durch die in dieser Vorlage in Aussicht genommenen Aufträge Arbeitsmöglichkeiten
geschaffen, bei denen die Arbeiter in ihrem gewohnten Berufe weiterbeschäftigt oder von neuem wieder eine Stelle finden können. Über die manuelle Arbeit hinaus bieten diese Aufträge zürn Teil aber auch Arbeitsgelegenheiten auf technischem und wissenschaftlichem Gebiete. Sie bilden so eino willkommene Gelegenheit, auch den Technikern und Ingenieuren -- einer Berufsgruppe also, die unter der Krise ebenfalls sehr zu leiden hat -- neue Aufgaben zu stellen, damit aber auch die Leistungsfähigkeit und den Fortschritt unserer Maschinenindustrie überhaupt zu fördern. Besonders wichtig ist ferner, dass diese Aufträge rein zusätzliche Arbeitsgelegenheiten schaffen, so dass dadurch im übrigen der normale Gang der Wirtschaft in keiner Weise beeinträchtigt wird. Von diesen verschiedenen Gesichtspunkten aus betrachtet darf die Art der Arbeitsbeschaffung, wie sie durch die in dieser Vorlage in Aussicht genommenen

748

Arbeiten und Aufträge ermöglicht wird, als eine aussergewöhnlich günstige bezeichnet werden. Im folgenden wird versucht, die mutmasslichen Wirkungen der geplanten Massnahmen auf die Lage des Arbeitsmarktes auf Grund zahlenmässiger Schätzungen etwas näher zu veranschaulichen.

Der in dieser Vorlage in Aussicht genommene Kostenaufwand des Bundes im Gesamtbetrage von rund 285 Millionen dürfte sich auf die verschiedenen Wirtschaftsgebiete annähernd wie folgt verteilen: Millionen Frankem

Industrie Kleingewerbe und Handwerk Baugewerbe

Fr. 184 » 10,65 » 81,s

Total Inlandsaufträge rund Dazu kommen: Bezüge aus dem Ausland Einzahlung in den Erneuerungsfonds für Flugzeuge

Fr. 176 = 75% » 44 = 18,6%

Gesamttotal r u n d

Fr. 285 = 100%

»

15 =

6,4%

Die Zuteilungen auf die einzelnen Gebiete sind naturgemäss nur roh geschätzt, so dass gewisse Verschiebungen später notwendig werden können.

Der als Einzahlung in den Erneuerungsfonds für Flugzeuge vorgesehene Betrag wird sich naturgemäss in späteren Jahren ebenfalls in produktive Arbeit umwandeln, die in der Hauptsache im Inland geleistet wird. Nehmen wir für unsere weiteren Betrachtungen die rund 176 Millionen Franken zum Ausgangspunkt, die oben als Ausgaben für Inlandsaufträge ausgewiesen sind, so bedeutet das zunächst, dass von dem Gesamtkredit von 285 Millionen Franken ca. drei Viertel unmittelbar der inländischen Produktion zugute kommen. Hievon entfallen rund 184 Millionen Franken auf die Industrie, und zwar handelt es sich dabei zum weitaus überwiegenden Teil um Aufträge für die Maschinenindustrie. Nach einer vor etwas mehr als Jahresfrist durchgeführten Untersuchung der Kommission für Konjunkturbeobachtungl) machen in der Maschinenindustrie die Arbeitskosten 60% des Produktionswertes aus. In diesem Begriffe «Arbeitskosten» sind allerdings auch die Saläre der oberen Angestellten und der Arbeitsentgelt für den im Betrieb mitarbeitenInhaber der Unternehmung eingeschlossen. Wird hiefür ein Abzug von 8% gemacht, so verbleibt immer noch ein Arbeitsanteil der Arbeiter und unteren Angestellten von 57% des Produktions wertes. Auf dieser Grundlage gerechnet, würden somit in den oben ausgewiesenen, auf die Industrie entfallenden 184 Millionen Franken 76,4 Millionen Franken in Form von Löhnen und Salären an Arbeiter und untere Angestellte zur Ausrichtung gelangen. Dem Baugewerbe sowie dem übrigen inländischen Gewerbe und Handwerk sollen ander!) Siehe «Die Volkswirtschaft», Wirtschaftliche und sozialstatistisehe Mitteilungen, herausgegeben vom eidgenössischen Volkswirtachaftsdepartement, Januarheft 1935.

749

seite Aufträge im Werte von schätzungsweise 42 Millionen Pranken zufHessen, ·wobei das notleidende Baugewcibo mit 31,3 Millionen Franken der hauptsächliche Nutzniesser soin wird. Im Hochbau wird in Fachkreisen mit einem Arbeitskostenanteil von 60% des Produktionswertes gerechnet, im Tiefbau ist dieser Anteil zweifellos noch höher. Wenn wir auf doni Gesamtposten von 42 Millionen Pranken, die auf Gewerbe und Handwerk entfallen, eine Arboitskostenquote von 60% zugrunde legen, und somit bei dieser Wirtschaftsgruppe zu einem Lohn- und Saläranteil von 25,2 Millionen Pranken gelangen, so dürfte in Wirklichkeit das Verhältnis eher noch günstiger sein. Nach den vorstehenden Berechnungen würden auf Löhne und Gehälter, die nach Massgabe der im Inland verausgabten 176 Millionen Franken ausgerichtet werden könnten, 101 Millionen Pranken auf Arbeitskosten entfallen (Industrie 76,4, Baugewerbe ·sowie übriges Gewerbe und Handwerk 25,2 Millionen Franken). Mit andern Worten würde der Bund also durch seine Aufträge einen Arbeitsverdienst von mindestens 100 Millionen Franken ermöglichen. Bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von beispielsweise Fr. 5883 würden damit während eines Jahres 80,000 Arbeitskräfte oder während drei Jahren 10,000 Arbeitskräfte ihr Auskommen finden. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass durch die Ausgaben des Bundes teilweise -- wir denken an den passiven Luftschutz --· auch noch weitere Aufwendungen durch Kantone, Gemeinden und Private gleichzeitig ausgelöst werden, so dass das Ausmass der Auftragserteilung und damit auch der auf die Aufträge entfallenden Löhne noch gröseer ist, als sich aus den oben genannten Zahlen ergibt. Was die regionale Verteilung der Aufträge im Sinne besonderer Berücksichtigung der von der Krise hauptsächlich betroffenen Gebiete betrifft, so soll auch diesem Erfordernis nach Möglichkeit Beobnung getragen werden. Das Militärdepartement wird zu diesem Zwecke ·wie schon bei der Verwendung früherer Notstandskredite in ständiger Fühlung mit dein Volkswirtschaftsdepartement (Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit) zusammenarbeiten.

Aus der im Eingang dieses Abschnittes gegebenen Aufstellung und den anschliessenden Ausführungen geht hervor, dass sich die Arbeitsmarktlage im Baugewerbe in besonders starkem Masse verschlechtert hat. Von diesem Gesichtspunkte
aus betrachtet, wäre es zweifellos erwünscht gewesen, wenn die geplanten Arbeiten und Aufträge in noch ausgedehnterem Masse gerade dem Baugewerbe zustatten gekommen wären. Anderseits darf nicht vergessen werden, dass zu Beginn der Krise, als diese sich in der Exportindustrie bereits stark fühlbar machte, die Bautätigkeit noch sehr lebhaft war und infolgedessen, wie ebenfalls bereits erwähnt worden ist, zahlreiche Arbeitskräfte aus andern Erwerbszweigen im Baugewerbe Beschäftigung fanden. Es liegt nun durchaus im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse wie auch im persönlichen Interesse der direkt Beteiligten, dass unter den jetzigen Umständen diese Leute wieder den Weg zu ihrer Berufstätigkeit zurückfinden, und es darf namentlich gehofft werden, dass gerade durch die umfangreichen Aufträge, die der Maschinenindustrie zufallen sollen, diese in der Lage sein werde, eine grössere Bundeeblatt. 88. Jahrg. Bd. I.

54

750 Zahl von Arbeitern, die sie seinerzeit an das Baugewerbe abgegeben hat, wiederum bei sich aufzunehmen.

" Über die künftige Entwicklung der Lage des schweizerischen Arbeitsmarktes eine Prognose zu stellen, ist aus naheliegenden Gründen ungewöhnlich schwierig. Es muss aber leider damit gerechnet werden, dass noch längere Zeit vergehen wird, bis wieder einigermassen normale Verhältnisse boi un» einkehren werden. Infolgedessen ist nicht daran zu zweifeln, dass die aus der Durchführung der in dieser Vorlage geplanten Massnahmen sich ergebende Befruchtung von Industrie und Gewerbe, die sich hauptsächlich auf die Jahre1937--1939 verteilen soll, unserer Wirtschaft ausserordentlich zustatten kommen wird. Wenn daher auch der Ausgangspunkt und der eigentliche Zweck der Vorlage, ein militärischer ist und unsere Anträge uns in erster Linie eingegeben sind durch die Sorge um den Schutz unseres Landes, so kann doch die gleichzeitige Bedeutung der vorgesehenen staatlichen Aufträge als Mittel der Arbeitsbeschaffung und Milderung der Wirtschaftskrise kaum hoch genug veranschlagt werden.

XIII. Die Mittelbeschaffung.

1. Das Anlagekapital.

Der Gesamtaufwand von 235 Millionen Franken (vgl, Abschnitt XI) ist in Übereinstimmung mit den Bundesbeschlüssen vom 4. Juni 1930 über die Beschaffung von Flugzeugen und vom 21. Dezember 1933 über die Ergänzung der Bewaffnung und Ausrüstung der Armee auf dem Anleihensweg zu beschaffen. Da die Beanspruchung des Kredites sich über einige Jahre verteilen wird, möchte sich der Bundesrat vorbehalten, die Mittel gegebenenfalles durch eine Anleihe zu beschaffen, die in einem oder mehreren Malen gegeben; werden soll.

In jedem Fall soll sich die Anleihe durch verschiedene Neuerungen von den.

bisherigen Emissionen als ausgesprochene «Wehranleihe» unterscheiden. Uni auch kleinen Sparern die Zeichnung zu ermöglichen, soll die Stückelung der Anleihen oder der Anleihequoten neben grossen auch kleinste Teilbeträge aufweisen. Bei niedrigem Zinsfuss kann der Bundesrat die gänzliche oder teilweise Befreiung von den eidgenössischen Stempelabgaben vorsehen.

2, Der Anleihedienst.

In der Natur von Armeematerialien liegt, dass sie verhältnismässig rasch verbraucht sind, unbrauchbar werden oder veralten. Dieser Tatsache ist auch bei der Bemessung der Laufzeit dor Anleihe dadurch Rechnung zu tragen, dasa der Tilgungsplan eine verhältnismässig rasche Amortisation vorsieht.

751

Tilgung und Verzinsung der Gesamtanleihe von 285 Millionen erfordern: bei einem Zinsfuss von

und einer Laufzeit von Jahren

8

12

10 Mlllionen Franke n

O I/ O/

s% .

32,8 33;B

26,8 27)6

22,9 28,e

Über den Umfang der aus der Aufnahme einer Wehranleihe entstehenden Tilgungs- und Verzinsungskosten wird der Bundesrat den Eäten gleichzeitig mit der Vorlage des Voranschlages der Eidgenossenschaft für das Jahr 19S7 Bericht erstatten und Antrag stellen.

3. Kosten des Unterhalts, des Ersatzes und der Ausbildung.

Zu der zeitlich beschränkten Mehrbelastung kommen die dauernden Mehrkosten. Die stete Gobrauchsbereitschaft erfordert Aufwendungen für den Unterhalt, der rasche Materialverschleiss Mehrkosten für den Ersatz und die richtige Ausnutzung des neuen Materials vermehrte Ausgaben für die Ausbildung der Truppen. Die damit zusammenhängenden Einzolfragen sind heute noch nicht so weit abklärbar, dass sich berechnen liesse, mit welchen dauernden Mehrkosten die künftigen Voranschläge des Militärdepartementes deswegen belastet werden. Eine rohe Schätzung kommt auf etwa 20 Millionen Pranken.

Die entsprechende finanzielle Auswirkung wird sich erst ab 1988 im vollen Umfang zeigen; der zusätzliche Bedarf soll deshalb bei der Bundesfinanzreform, die ab 1938 die gegenwärtigen Finanzprogramme 1933 und 1986 ersetzen wird, mitzuberücksichtigen sein.

Wir haben eingangs erwähnt, wie schwer eine Zeitlang der Kampf um die Aufrechterhaltung unserer Armee war. Heute aber geht es nicht mehr um diese Frage, sie ist angesichts der drohenden Wetterwolken verstummt ; heute geht es um die Stärke und Kriegstüchtigkeit unserer Armee. Wohl haben wir in der Schweiz an unserem Gelände einen starken natürlichen Bundesgenossen.

Aber jedes militärische Hindernis, sei es natürlich oder künstlich, ist nur dann von Wert, wenn auch die nötigen Feuermittcl zur Hand sind. Das Gelände allein, das lehren uns dio Kriegserfahrungen, ist auf die Dauer kein Hindernis für die Kriegsführung, nicht einmal im Hochgebirge. Wir haben daher darauf Bedacht nehmen müssen, Ihnen die Beschaffung der nötigen Waffen zum Abwehrkampf vorzuschlagen. Das gleiche gilt für den Angriff, der keine GeländeSchwierigkeiten kennt, wir meinen den Luftangriff. Grenzschutz einerseits, Luftschutz anderseits, das sind die beiden Losungen, in denen wir Sinn und Zweck dieser Botschaft zusammenfassen können.

752 Dass wir dem Lande diese gewaltigen Opfer zumuten müssen, kurz nachdem das durch unsere wirtschaftliche Lage erschütterte finanzielle Gleichgewicht hergestellt wurde, ist uns nicht leicht geworden. Wir wollen auch keineswegs verschweigen, dass die vorgeschlagene Verstärkung unserer Kampfmittel eine wesentliche Belastung der jährlichen Militärausgaben nach sich ziehen wird.

Schwerer aber wiegt die Verantwortung für den Bestand unserer staatlichen Selbständigkeit, und dieser Verantwortung gegenüber müssen alle Bedenken wirtschaftlicher Natur schweigen. Die grössten Geldopfer des Landes fallen nicht ins Gewicht gegenüber dem grenzenlosen Elend eines Krieges. Und wenn wir den Schild unseres Volksherees so stark machen können, dass daran die Versuchung, das Land in den Krieg zu ziehen, abprallt, dann lohnen sich diese Opfer. Es geht um das hohe Gut unserer Freiheit und Unabhängigkeit; wir zweifeln nicht an der Opferwilligkeit unseres Volkes für die Erreichung dieses Zieles.

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen und unter Hinweis auf Artikel 87 dor Militärorganisation empfehlen wir Ihnen den nachstehenden BeschluBS zur Annahme.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, geehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 17. April 1986.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident :

Meyer.

Der Bundeskanzler: 6. Boret.

753 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Verstärkung der Landesverteidigung.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 17. April 1986, beschliesst : Art. 1.

Für die Verstärkung der Landesverteidigung wird dem Bundesrat ein Kredit von 285 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2.

Der Bundesrat wird ermächtigt, den Gesamtkredit von 235 Millionen Franken durch Aufnahme einer Wehranleihe in einem oder mehreren Malen zu beschaffen.

Bei niedrigem Zinsfuss kann er die gänzliche oder teilweise Befreiung von den eidgenössischen Stempelabgaben vorsehen.

Art. 3.

Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Bäten auf die Dezembersession 1986 im Zusammenhang mit dem Voranschlag für 1987 seine Anträge für die Deckung der Mehrkosten aus der Verzinsung und Tilgung der Wehranleihe zu unterbreiten.

Art. 4.

Die Bundesversammlung nimmt davon Kenntnis, dass der Bundesrat die Deckungsfrage der dauernden Mehrkosten für Unterhalt, Ersatz und Ausbildung in der Vorlage über die Neuordnung des Bundesfinanzhaus haltes ab 1988 lösen wird.

,754 Art. 5.

Der Bundesrat wird, ermächtigt, nötigenfalls die nach Art. 23 des Bundesgesetzes vom 21. Juni 1907 betreffend Erfindungspatente der Bundesversammlung zustehenden Rechte auszuüben, soweit das in Ausführung dieses Bundesbeschlusses anzuschaffende Kriegsmaterial in Frage steht.

Art. 6.

Dieser Beschluss tritt, weil nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dessen Vollzug beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Verstärkung der Landesverteidigung. (Vom 17. April 1936.)

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