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3411

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom l, Juli 1936 bis 30. Juni 1937.

(Vom 18. Mai 1936.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Hierdurch beehren wir uns, Ihnen den Betriebsvoranschlag der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1986 bis 30. Juni 1937 vorzulegen.

In unseren früheren Botschaften haben wir die Gründe des unbefriedigenden finanziellen Ergebnisses der Anwendung des neuen Alkoholgesetzes auseinandergesetzt. In letzter Zeit ist beim Verkauf von Trinksprit und bei den Steuereingängen eine Besserung festzustellen, die auf die Verminderung der alten Vorräte zurückzuführen ist. Wegen des allgemeinen Verbrauchsrückganges an gebrannten Wassern gehen aber diese alten Vorräte langsamer zurück, als ursprünglich angenommen wurde. Dagegen sind die zu übernehmenden Mengen Kernobstbranntwein immer sehr gross. Im laufenden Betriebsjahr werden sie wiederum 70,000 hl 100 % betragen. Eine wichtige Ursache dafür liegt darin, dass die Ausfuhr von Mostobst im letzten Herbst durch die einschränkenden Massnahmen des Auslandes sozusagen unmöglich war. Dann ist aber nicht zu verkennen, dass der gesicherte Absatz, wie er in der Ablieferungspflicht enthalten ist, auf die Erzeugung von Kernobstbranntwein, stark anregend wirkt.

Über den Erfolg der neuen Alkoholgesetzgebung in volksgesundheitlicher Bichtung und in wirtschaftlicher Hinsicht verweisen wir auf die Darlegungen unserer früheren Berichte. Diese treffen weiter in vollem Masse zu.

Der Bundesbeschluss vom 81. Januar 1936 über das zweite Finanzprogramm sieht folgende Massnahmon zur Sanierung dor finanziellen Lago dor Alkoholverwaltung vor:

927

1. Die Aufhebung der in Art. 11 des Alkoholgesetzes vorgesehenen Preisansätze für die Übernahme von Kernobstbranntwein und der Mindestpreise für Mostobst, sowie der übrigen Bestimmungen von Art. 11, Abs. 2 bis 6.

2. Die Ermächtigung des Bundesrates zur Anordnung der Beimischung von Obstspiritus zum Benzin. Dabei ist der Bundesrat ermächtigt, für den Fall, dass die Beimischung eine Erhöhung der Benzinpreise bedingen sollte, die Zollansätze auf Benzin entsprechend herabzusetzen. Weiter ist der Bundesrat ermächtigt, zur Erzielung von Aktivüberschüssen und zum Schutze der Interessen der Alkoholverwaltung gegen Missbräuche, über die Alkoholgesetzgebung hinausgehende Massnahmen zu treffen.

3. Die Einstellung der Lieferung von verbilligtem Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Eiech- und Schönheitsmitteln, mit Ausnahme der Lieferungen an die öffentlichen und gemeinnützigen Krankenanstalten.

Die Einstellung der Lieferung von verbilligtem Sprit ist mit Inkrafttreten des vorgenannten Bundesbeschlusses bereits vollzogen worden.

Die Beimischung von Obstspiritus zum Benzin wird gegenwärtig geprüft.

Sie wird jedenfalls erst erfolgen können, wenn die nötigen Anlagen eingerichtet sein werden.

Über die Gestaltung der Übernahmepreise für Kernobstbranntwein kann Beschluss gefasst werden, wenn über den Umfang der Ernte nähere Angaben vorliegen und die beteiligten Kreise angehört worden sind. Diese Preise werden im Sinne der Ausführungen unserer Botschaft vom 21. Februar 1936 über die Geschäftsführung und die Eechnung der Alkoholverwaltung für das Jahr 1934/35 abgestuft und herabgesetzt werden müssen.

Die Ansätze der einzelnen Posten dieses Voranschlages beruhen auf bestmöglicher Einschätzung der in Betracht fallenden Tatsachen. Nur bei den reinen Verwaltungsausgaben ist es möglich, ein verbindliches Budget aufzustellen.

Bei den grossen Posten des geschäftlichen Verkehrs stützen wir uns heute auf die Erfahrungszahlen der drei ersten Jahre der Anwendung des neuen Gesetzes.

Wir bemerken aber ausdrücklich, dass damit für diesen Teil des Budgets keineswegs verbindliche Ansätze aufgestellt werden können. Das ganze Budget über den Geschäftsumsatz bleibt von einer ganzen Eeihe von Faktoren (Ernteausfall, Warenverkauf, Entwicklung des Verbrauches usw.) beeinflusst, die nicht zum voraus bestimmt werden können.

Wir geben bei den einzelnen Einnahme- und Ausgabeposten die Unterlagen an, auf welche sie sich stutzen.

928

I. Einnahmen.

-- a.

b.

c.

d.

Vortrag aus dem Vorjahre Verkauf von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauche Verkauf von Kernobstbranntwein Verkauf von Sprit für Krankenanstalten Verkauf von Brenn- und Industriesprit sowie von Vergällungsstoffen für Industriesprit da. Verkauf von Kernobstalkohol zum Weltmarktpreis für Sprit e. Verkauf von Gebinden /. Steuer auf Spezialitätenbranntweine g. Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein -- Steuer auf Vorräten A. Monopolgebühren an der Grenze i. Monopolgebühren im Inland fc. Bewilligungen für den Grosshandel l. Zinseinnahmen weniger Zinsausgaben

Fr. Zur Vormerkung » e,995,000 » 800,000 » 250,000 »

8,887,000

» 1,200,000 » Zur Vormerkung » 1,000,000 » 500,000 » 100,000 » 1,500,000 » 20,000 » 30,000 » Zur Vormerkung Fr. 14,2827)00

Bemerkungen: Zu a. «Verkauf von Sprit und Sfiritus zum Trinkverbrauche.» Die Verkäufe der Alkoholverwaltung an Sprit zum Trinkverbrauche betrugen vom 1. Januar 1938 bis 31. Dezember 1985 quartalweise, in Meterzentnern : Jahr I. Quartal II. Quartal III. Quartal IV. Quartal Insgesamt q q q q q 1933. . .

811 258 832 473 1369 1934. . .

452 458 496 537 1943 1985. . .

409 475 605 980 2469 Diese Zahlen zeigen, dass mit der Abnahme der alten Vorräte der Verkauf der Alkoholverwaltung langsam aber ständig zunimmt. Seit der Einstellung des verbilligten Sprites, d.h. seit 1. Februar 1986 betrug der Verkauf: im Februar 537 Meterzentner und im März 581 Meterzentner. Der Verkauf von verbilligtem Sprit betrug im Geschäftsjahr 1984/85 7297 Meterzentner.

Auf Grund dieser Zahlen und unter Berücksichtigung aller Umstände stellen wir folgende Absatzmengen zu den in unserm Beschluss vom 21. September 1932 festgesetzten Verkaufspreisen ein: Extrafeinsprit 500 q zu Fr. 600 = Fr. 800,000 Feinsprit 8000 q » » 580 = » 4,640,000 Kartoffelrohspiritus 100 q » » 555 = » 55,500 8600 q Fr. 4,995,500 Abrundung » 500 Fr. 4,995,000

929 Zu b. «Verkauf von Kernobstbranntwein.^ Beim Kernobstbranntwein ist der Verbrauchsrückgang als Folge der Übernahme des Kernobstbranntweins durch die Alkoholverwaltung und als Folge der Aufklärung gegen den Schnapsmissbrauch und der Morgenschnapsverbote am stärksten. Sobald die alten Vorräte vollständig aufgebraucht sind, sollte aber die Alkoholverwaltung zum Verkauf kommen. Bis heute hat aber dieser Verkauf noch nicht eingesetzt. Ende Dezember 1935 waren noch rund 8000 hl alte Vorräte im Handel vorhanden. Dazu müssen wir erwähnen, dass der billige Traubentresterbranntwein wegen des niedrigen Steueransatzes dem Kernobstbranntwein eine starke Konkurrenz macht. Wir dürfen nach den letztjährigen Erfahrungen unter dieser Bubrik nur mit einem Verkauf von 2000 Meterzentner zu 65 Gew. % (== 1600 hl 100 %) zu dem in unserem Beschluss vom 21. September 1982 festgesetzten Preis von Fr. 400 je q rechnen = Fr. 800,000 Zu c. «Verkauf von Sprit für Krankenanstalten.» Nach dem Bundesbeschluss vom 81. Januar 1986 über das zweite Finanzprogramm haben nur noch die öffentlichen und gemeinnützigen Krankenanstalten Anspruch auf verbilligten Sprit für pharmazeutische Zwecke. In den Monaten Februar und März 1936 betrug der Verkauf 91 Meterzentner.

Es ist aber anzunehmen, dass dieser Verkauf noch etwas zunehmen wird. Wir stellen zu dem in unserem Beschluss vom 21. September 1982 festgesetzten "Verkaufspreis ein: Feinsprit 1000 q zu Fr. 250 = Fr. 250,000 Zu d. « Verkauf wn Brenn- und Industriesprit, sowie von Vergällungsstoffen für Industriesprit.» Im Jahre 1985 wurden abgesetzt: Brennspiritus 41,265 q Industriesprit 30,367 q Vergällungsstoffe für Industriesprit . . . .

175 q Gestützt auf diese Zahlen stellen wir zu den in unseren Beschlüssen vom ·21. September 1932 festgesetzten Verkaufpreisen ein: Brennspiritus 42,000 q zu Fr. 55 = Fr. 2,810,000 Industriesprit : Feinsprit 25,000 q » » 52 = » 1,800,000 Sekundasprit 4,000 q » » 50 = » 200,000 Alcohol absolutus 600 q » » 62 = » 37,200 Vergällungsstoffe für Industriesprit 200 q » » 200 = » 40,000 71,800 q Abrundung

Fr. 3,887,200 » 200 Fr. 3,887,000

930 Zu dd. «Verkauf von Kernobstalkohol zum Weltmarktpreis für Sprit.» Wenn der zu übernehmende Kernobstbranntwein und Spiritus zum Weltmarktpreis verwertet werden muss, so kann für 60,000 hl zu Fr. 20 ein Betrag von : . . Fr. 1,200,000 eingesetzt werden.

Für den Fall, dass der zu übernehmende Kernobstbranntwein und Spiritus auf dem Wege der Beimischung zu Benzin über dem Weltmarktpreis verwertet werden kann, so tritt eine entsprechende Besserung der Einnahmen der Alkoholverwaltung ein.

Zu f. «Steuer auf SpeziaUtätenbranntweine.» Vom 1. Juli 1985 bis Ende März 1986 sind Fr. 677,116. 67 eingegangen, gegenüber Fr. 383,641. 71 im gleichen Zeiträume des Vorjahres. Es ist somit eine deutliche Besserung eingetreten. Wir stellen einen Steuerbetrag ein von Fr. 1,000,000 Zu g. «Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein.» Vom 1. Juli 1935 bis Ende März 1936 sind Fr. 827,919. 95 eingegangen, gegenüber Fr. 216,628. 30 im gleichen Zeiträume des Vorjahres. Der Selbstverkauf nimmt immer noch zu. Wir rechnen daher mit einem Erlös von Fr. 500,000 Zu «Steuer auf Vorräte».

Bis Ende März 1986 sind im ganzen Fr. 1,277,472. 05 an Vorrätesteuer bezahlt worden. Im II, Quartal 1936 werden vermutlich Fr. 100,000 eingehen.

Da mit einem Gesamtsteuerbetrag von rund 1% Millionen Franken zu rechnen ist, können wir für das Jahr 1936/37 bloss noch einen Bestbetrag von Fr. 100,000 einstellen.

Zu h. «Monopolgebühren an der Grenze.» Vom l, Juli 1985 bis Ende März 1986 sind an der Grenze Fr. 855,907.10 gegenüber Fr. 647,839.18 im gleichen Zeitraum des Vorjahres erhoben worden.

Die alten Vorräte an eingeführten Branntweinen und Likören übon immer noch einen starken Einfluss auf diese Einnahmen aus. Durch die Erhöhung der Ansätze für pharmazeutische Erzeugnisse, Biech- und Schönheitsmittel seit l, Februar 1986 kann aber mit einem erhöhten Eingang an Monopolgebühren gerechnet werden.

Wir rechnen mit einem Ertrag, einschliesslich die Entschädigung für die Drusen eingeführter Weine, von Fr. 1,500,000 Zu i. «Monopolgebühren im Inland.» Vom 1. Juli 1935 bis Ende März 1986 sind an Monopolgebühren im Inland Fr. 18,124. 35 gegenüber Fr, 18,776.19 im gleichen Zeitraum des Vorjahres erhoben worden. Wir stellen eine Einnahme ein von Fr, 20,000

931

\

Zu k. «Bewilligungen für den Grosshandel.» Für das Jahr 1936 sind von der Alkoholverwaltung 826 Bewilligungen für den Grosshandel mit gebrannten Wassern erteilt worden. Die Jahr es gebühr beträgt Fr. 100, so dass im Betriebsjahr 1986/87 mit einer Einnahme von rund Fr. 80,000 gerechnet werden kann.

II. Ausgaben.

a. Beschaffung von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch b. Beschaffung von Kernobstbranntwein- und Kernobstspiritus c. Beschaffung von Sprit für Krankenanstalten d. Beschaffung von Brenn- und Industriesprit, sowie von Yergällungsstoffen e. Beschaffung von Gebinden /. Förderung der Kartoffelverwertung g. Förderung der Obstverwertung und des Tafelobstbaues n. Ankauf von Brennapparaten i. Brennereiaufsichtstellen k. Verkehrsfrachten l. Verwaltung m, Rückvergütung von Monopolgewinn und Steuern auf ausgeführten Erzeugnissen n, Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen o. Zinsausgaben weniger Zinseinnahmen

Fr.

390,000

» 11,688,000 » 45,000 » 2,951,000 » Zur Vormerkung » 750,000 » 750.000 » 300,000 » 500,000 » 825,000 » 1,167,000 » » »

30,000 114,000 100,000

Fr. 19,110^000 Zu a. «Beschaffung von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch.» Die Menge des zu beschaffenden Sprites und Spiritus richtet sich nach der bei den Einnahmen für den Verkauf veranschlagten Menge. Wir stellen somit, Wert loco Lagerhaus der Alkoholver waltung, ein: Bezüge im Ausland 8600 q zu Fr. 30 = Fr. 258,000 Zuzüglich Zoll *) -- -- » 182,000 8600 q

Fr.

390,000

Zu b. «Beschaffung von Kernobstbranntwein und Kernobstspiritus.» Vom 1. Juli 1935 bis Ende März 1936 wurden 46,808 hl 100 % übernommen.

Die ganze Ubernahmemenge wird rund 70,000 hl 100 % betragen. Diese Menge *) Gemäss Art. 35, Abs. 2, des Alkoholgesetzes hat die Alkoholverwaltung für die von ihr eingeführten gebrannten Wasser der Zollverwaltung an Stelle der tarifgemäßen Zollabgaben eine jährliche Pauschalsumme von Fr. 600,000 zu bezahlen.

Diese Summe ist im Verhältnis der im Auelande bezogenen Mengen auf die verschiedenen Spritsorten verteilt.

932 bedeutet die Verwertung einer grossen Ernte. Nach den gemachten Erfahrungen und nachdem sozusagen keine Möglichkeit mehr besteht, Mostobst in grösseren Mengen ins Ausland abzuführen, müssen wir mit höheren Zahlen rechnen als bisher. Wir rechnen mit einer zu übernehmenden Menge Kernobstbranntwein ·von 60,000 hl 100 %. Dabei setzen wir den gleichen Übernahmepreis von Fr. 180 je hl reiner Alkohol ein wie für das laufende Brennjahr. Es geschieht dies unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass dieser Preis vor der Ernte und nach Anhörung der Beteiligten neu festgesetzt werden soll.

Wir stellen ein: "Übernahme von . . .

Kosten der Reinigung Frachten usw. . . .

60,000 hl 100 % zu Fr. 180 =

Fr. 10,800,000 Fr.

600,000

Fr. 11,400,000 Dazu kommt die Deckung des Verkaufes der als Trinkware vorgesehenen Menge von 2000 q = 1600 hl 100 % aus dem Vorrat zu Fr. 180 je hl 100 % Fr.

288,000

Zusammen Fr. 11,688,000 Zu c. «Beschaffung von Sprit für Krankenanstalten.» Für die Menge des zu beschaffenden verbilligten Sprits ist die im Verkauf hiefür veranschlagte Menge massgebend. Wir stellen, Wert loco Lagerhaus der Alkoholverwaltung, ein: Bezüge im Ausland 1000 q zu Fr. 30 = Fr. 30,000 Zuzüglich Zoll *) -- -- » 15,000 Fr. 45,000 1000 q Zu d. «Beschaffung von Brenn- und Industriesprit, sowie von Vergällungsstoff en.» Zum Ersatz der verkauften Mengen Brenn- und Industriesprit stellen wir bei der Beschaffung, Wert loco Lagerhaus der Alkoholverwaltung, ein: Bezüge im Inland: Brennspiritus zur Vormerkung Presshefespiritus 10,000 q zu Fr. 45 = Fr. 450,000 Sulfitspiritus von Attisholz . , 300,000 6,000 q » » 50 = » Melassespiritus von Aarberg. , "Kernobst aus den abgeschriebenen Vorräten bzw. Bezüge von Sekundasprit aus dem Ausland. . . 26,000 q zu Fr. 30 = » Vergällungsstoffe 500 q » » 100 = _» 42,500 q *) Siehe Pussnote auf S. 931.

780,000 50,000

Fr. 1,580,000

933 Industriesprit

Bezüge im Ausland Zuzüglich Zoll *) Vergällungsstoffe

29,600 q zu Fr. 30 = Fr.

-- -- » 200 g » » 150 = » 29,800 q

888,000 453,000 30,000

Fr. 1,871,000 Zusammen Fr. 2,951,000

Zu f. «Förderung der Kartoffelverwertung.» Gestützt auf Art. 24 und 8, Abs. 4, des Alkoholgesetzes und auf (lie von der Alkoholverwaltung gemachten Erfahrungen stellen wir ein: Frachtzuschüsse für Kartoffeln, Preisstützungen usw Fr. 500,000 Stillstandentschädigung und Liquidationsbeiträge für Kartoffelbrennereien » 250,000 Fr. 750,000 Zu g, «Förderung der Obstverwertung und des Tafelobstbaues.» Gestützt auf Art. 24 des Alkoholgesetzes und auf die bisherigen Erfahrungen «teilen wir ein: Frachtzuschüsse auf Obst; Beiträge zur Verminderung der Branntweinerzeugung; Aufwendungen zur Umstellung des Mostobstbaues auf Tafelobst Fr. 750,000 Dabei ist zu beachten, dass der Hauptbetrag für die Sicherung der Obstverwertung im Abschnitt «Beschaffung von Kernobstbranntwein und Kernobstspiritus» eingesetzt ist.

Zu h. «Ankauf von Brennapparaten.» Vom 1. Juli 1985 bis Ende März 1936 sind für diesen Zweck Fr. 96,328. 40 ausgegeben worden. Wir rechnen mit einem Aufwand von. . . Fr. 800,000 Zu i. «Brennereiaufsichtstellen.» Die Kosten der im Eeglement für die Brennereiaufsichtstellen vom 19. Dezember 1932 vorgesehenen Entschädigungen stellen wir ein mit Fr. 500,000 Durch die Neuregelung der Ansätze für die Entschädigungen und durch die im zweiten Finanzprogramm vorgesehenen Sparmassnahmen konnte auf diesem Posten eine weitere Ersparnis erzielt werden.

Zu k. «Verkehrsfrachten.» Die Frachten auf den zum Füllen zugesandten leeren Fässern und auf den Versand der bestellten Ware von den Lagerhäusern zu den Bezügern schätzen wir für eine Menge von insgesamt 81,400 q zu Fr. 4 auf rund Fr, 825,000 Zu l. «Verwaltung.» *) Siehe Fussnote auf S. 931, Bundesblatt. 88. Jahrg. Bd. I

66

934 Allgemeine Bemerkungen.

Wie aus der Aufstellung auf Seite 944 ersichtlich ist, stehen die für den Zeitraum vom 1. Juli 1936 bis SO. Juni 1937 veranschlagten Aufwendungen zu den wirklichen Ausgaben im Jahre 1934/35 und zu den für 1985/86 veranschlagten Auslagen in folgendem Verhältnisse: Voranschlag Voranschlag 1.Juli 1936 bis 1935/36 30.Juni1937195/3636s Fr.

Fr.

Allgemeine Verwaltung Lagerverwaltung

825,000 237,000 1,062,000

3IM

832,500 247,500 1,080.000

Rechnung 1 Juli 193bisl* 30. Juni 1935 Fr.

719,530 201,468 920,998

Personalausgaben.

Die Gehälter der Beamten und Angestellten sind nach Massgabe unserer Verordnung über die vorübergehende Herabsetzung der festen Bezüge des Bundespersonals vom 11. Februar 1936 aufgenommen; die dem Personal zukommenden Ortszuschläge und Kinderzulagen sind ungekürzt. Die Ansätze sind für die Zeit vom 1. Juli 1936 bis 30. Juni 1937 berechnet und eingesetzt.

Bei den Pßrsonalausgaben für Delsberg mussten wegen vermehrter Inbetriebhaltung der Rektifikationsanlage Fr. 10,000 für Löhne an Hilfsarbeiter eingestellt werden, anstatt wie bisher Fr. 8800.

Sachausgaben.

Bei den Saehausgaben muss beim Abschnitt Druck von Berichten mit einem höheren Betrag gerechnet werden, als hiefür im letztjährigen Bericht ausgewiesen wurde. Es handelt sich um die Entschädigung an das statistische Amt für die statistische Verarbeitung der Produktion und des Eigenbedarfs, von Hausbrennern und Brennauftraggebern.

Unter «Verschiedenes» haben wir, wie letztes Jahr, Fr. 10,000 eingesetzt, zur Hauptsache für Vertretung der Verwaltung in Gerichtsverfahren bei grösseren Straffällen.

Bei «l, 2. Lagerverwaltung» wurde unter «Verschiedenes» für die Einlagerung von Kernobstbranntwein in weiteren Miettanks ein Betrag von Fr. 15,000 vorgesehen, wie letztes Jahr. Beim Mietlager Goldau musste der für die Versicherung eingestellte Betrag erhöht werden.

1. Allgemeine Verwaltung.

(Zentralamt.)

a. Personalausgaben: Besoldungen und Zulagen für 86 Beamte und Angestellte . . . .

Aushilfspersonal und ausserordentliche Gehaltsfestsetzungen

Fr.

537,920 10,000

Übertrag

547,920

935

b. Andere Verwaltungskosten: Übertrag Reisekosten Andere Entschädigungen Hausdienst : Zentralamt: 8 Aufräumerinnen nebst Aushilfe Bureauentschädigung an Kontrollbeamte Beiträge an die Versicherungskasse : nach Art. 45a der Statuten nach Art. 45b der Statuten nach Art. 45c der Statuten Prämien an die schweizerische Unfallversicherungsanstalt . . . .

Unvorhergesehenes Sachausgaben, Beleuchtung, Heizung und Reinigung Druck von Berichten Geschäftsbücher, Formulare und literarische Anschaffungen, einschliesslich Buchbinderkosten Schreibmaterial und Chemikalien Post-, Telephon- und Telegraphenkosten Versicherung: Gebäude, Trocknungsanlagen usw Verschiedenes Ab: Mietzinse

Fr.

547,920 70,000 2,000 9,000 900 35,255 2,066 81,059 800 1,000 700,000

Fr.

10,000 18,000 36,000 30,000 25,000 2,000 10,000 131,000 6,000 --

125,000 825,000

2. Lagerverwaltung.

Eigene Lager.

Burgdorf.

a. Personalausgaben: Besoldungen und Zulagen für l Beamten Lohn für l Arbeiter und Aushilfen

b. Ändere Verwaltungskosten: Reisekosten Beiträge an die Versicherungskasse: nach Art. 45a der Statuten nach Art. 45b der Statuten nach Art. 45c der Statuten Prämien an die schweizerische Unfallversicherungsanstalt Unvorhergesehenes

Fr.

7,516 5,379 200

. . . .

792 -- 756 800 557 15,500

936 Sachausgaben.

Versicherung : Gebäude für l Jahr Einlage in den Fonds für Warenversicherung * ) . . . .

Bureaukosten Überfuhrgebühren Lagerkosten Heizung

Ab: Pachtzinse Bückerstattungen

Fr.

100 150

Fr.

1,200 2,800 350 2,000 2,500 400 8,750

250 8,500 24,000 Delsberg.

a. Personalausgaben: Besoldungen und Zulagen für 5 Beamte Löhne für 2 Arbeiter und Aushilfen 6. Ändere Verwaltungskosten; Reisekosten Beiträge an die Versicherungskasse : nach Art. 45a der Statuten nach Art. 45b der Statuten nach Art. 45c der Statuten Prämien an die schweizerische Unfallversicherungsanstalt Unvorhergesehenes

Fr.

27,688 18,209 ' 1,200

. . . .

2,946 --· 2,520 600 642

Sachausgaben.

Fr.

Versicherung: Gebäude für l Jahr 8,800 Vorrat im grossen Reservoir für 5 Jahre Zur Vormerkung Einlage in den Fonds für Warenversicherung * ) . . . .

2,400 Bureaukosten 600 Überfuhrgebühren 6,600 Lagerkosten 5,800 Heizung 500 Übertrag 19,200 *) Als Einlage in den Fonds für Warenversicherung werden im gesamten Fr. 11,000 auf die Lagerhäuser nach Massgabe der in Betracht fallenden Warenvorräte verteilt.

Dieser Betrag entspricht dem Unterschied zwischen der bezahlten Versicherungsprämie und dem Betrag, der für die Versicherung sämtlicher Vorräte und Einrichtungen bezahlt werden müsste.

937 Fr.

Übertrag 19,200 Fr.

700 .

500 -- 1,200

Ab: Mietzins Rückerstattungen

18,000 71,800 Romanshorn.

a. Personalausgaben: Besoldungen und Zulagen für 4 Beamte und Büroaushilfe . . . .

Löhne für 2 Arbeiter und Aushilfen b. Andere Verwaltungskosten: Eeisokosten

Fr.

26,178 8,849 35,022 1,000

Beiträge an die Versicherungskasse: nach Art. 45a der Statuten nach Art. 456 der Statuten nach Art. 45c der Statuten Prämien an die schweizerische Unfallversicherungsanstalt . . . .

Unvorhergesehenes Sachausgaben.

2,367 16 2,457 500 . 488 41,800

Fr.

Versicherung: Gebäude für l Jahr 2,100 Vorrat in den grossen Reservoirs für 5 Jahre . . . . Zur Vormerkung Einlage in den Ponds für Warenversicherung * ) . . . .

4,100 Bureaukosten 500 Überfuhrgebühren 6,100 Lagerkosten 5,800 Heizung 400 Ab: Miete- und Pachtzinse Rückerstattungen

Fr.

2400 600

Fr.

Fr.

8,000 16,000 07,800 *) Siehe Fussnote auf S. 986.

938

Mieflager.

Aarau.

Fr.

Miete, Verwaltung und Arbeitsleistung Lager- und Bureaukosten Überfuhrgebühren Einlage in den Fonds für Warenversicherung *)

11,250 450 500 800 18,000

Basel.

Miete, Verwaltung und Arbeitsleistung Lager- und Bureaukosten Überfuhrgebühren Einlage in den Fonds für Warenversicherung *)

Fr.

22,500 2,500 2,000 1,400

Ab: Bückerstattungen

28,400 400 28,000 Goldau.

Fr,

Miete, Verwaltung, Arbeitsleistung und Kosten Versicherung der Vorräte in den Reservoirs für l Jabr

25,000 2,400 27,400

Verschiedene.

Miete, Verwaltung, Arbeitsleistung und Kosten

Fr.

15,000

Zusammenzug der unter ,,Lagerverwaltung" gehörenden Ausgaben.

Fr.

Fr Eigene Lager : Burgdorf *- 24,000 Delsberg 71,800 Romanshorn 57,800 ---- 158,600 Mietlager: Aarau Basel Goldau Verschiedene

13,000 28,000 27,400 15,000 83,400 Gesamtsumme

*) Siehe Fussnote auf S. 936.

237,000

939 3. Beratungen und Gutachten

Fr. 30,000

Der vorgesehene Betrag von Fr. 30,000 soll die aus der Tätigkeit der verschiedenen der Alkoholverwaltung beigegebenen Kommissionen (Fachkommission, Alkoholrekurskommission, Schätzungskommission) erwachsenen Unkosten decken und die Mittel für allfällige Gutachten, Beratungen und Vertretungen bereitstellen.

4. Vergütung an Zollverwaltang.

Besorgung des Grenzdienstes: 5% von Fr. 1,500,000 *

Fr. 75,000

*

Aus dem Vorausgegangenen ergibt sich für die Verwaltungskosten folgende Summe : Fr.

Allgemeine Verwaltung 825,000 Lagerverwaltung 287,000 Beratungen, Gutachten usw 80,000 Vergütung an die Zollverwaltung 75,000 1,167,000 Zu m. «Rückvergütung von Monopolgewinn und Steuern auf ausgeführten Erzeugnissen. » Über die Ausfuhrverhältnisse im Jahr 1986/87 ist ein auch nur einigermassen zuvorlässiges Urteil ausgeschlossen. Wir rechnen mit einer mutmasslichen Rückvergütungssumme von Fr. 80,000 Zu n. «Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen."

Wir schätzen die Ausgaben für den Unterhalt, wie folgt, ein: 1. Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern 2. Lagerhaus Burgdorf 8. Lagerhaus und Reinigungsanstalt Delsberg 4. Lagerhaus Romanshorn 5. Lagerhaus Aarau und Basel 6. Einrichtungen in Brennereien 7. Ausrüstung und Verschiedenes weniger: Bückerstattungen inhabern

von

Spritbezügern und

Fr.

20,000 4,000 20,000 8,000 2,000 40,000 20,000 114,000

BrennereiZur Vermerkung 114,000

940 Der für das Zontralamt vorgesehene Kredit ist hauptsächlich für die Instandhaltung der Verwaltungs- und Chemiegebäude bestimmt. Es handelt sich im wesentlichen um die Vornahme von Unterhaltungsarbeiten an den Fensterfassaden und an den Dächern, sowie im Innern der Gebäude selbst.

Im weitern muss neben den ordentlichen Unterhaltungskosten die Beschaffung von Schreibmaschinen und Büroutensilion, wie auch die Abänderung und Ergänzung von Apparaten im Laboratorium, vorgesehen werden.

Für die Lagerhäuser müssen neben den ordentlichen Unterhaltsarbeiten an Gebäuden, Betriebseinrichtungen und neben der Anschaffung von Werkzeugen, Schläuchen usw., auf die einzelnen Lagerhäuser verteilt, eingerechnet werden : für Delsberg rund Fr. 3500 für Beparatur und Instandstellung des Industriegeleises; für Eomanshorn rund Fr. 1800 für den Neuanstrich eines Spritreservoirs.

Der im letztjährigen Voranschlag eingestellte Kredit von Fr. 40,000 für die Einrichtung in Brennereien und das Anbringen von Zählern muss vorgetragen werden, da die Durchführung noch nicht möglich war.

Unter «Ausrüstung und Verschiedenes» setzen wir Fr. 20,000 ein für die Ersatzanschaffung und Eeparatur von Kesselwagen und die Anschaffung von Plombierzangen.

Zu o. «Zinsaitsgaben weniger Zinseinnahmen.» Die Übernahme bedeutender Mengen Kernobstbranntwein erforderte entsprechende Betriebsmittel. Nach Art. 71, Abs. 3, des Alkoholgesetzes haben Bund und Kantone der Alkoholverwaltung die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Summen zu gleichen Teilen zinsfrei vorzuschiessen. Der Einfachheit halber werden die Betriebsmittel der Alkoholverwaltung vom Bund vorgeschossen und die Kantone für ihren Anteil mit einem Zins von 2 % belastet.

Der Betrag wird bis auf weiteres mit den Einnahmen aus den Jahresgobühren für die Versandbe ivilligungen im Kleinhandel, die laut Art. 46 des Alkoholgesetzes den Kantonen gehören, verrechnet. Eeichen diese Einnahmen zur Deckung des Zinsanteiles der Kantone nicht aus, so bleibt der Uberschuss den Kantonen belastet. Im Voranschlag setzen wir zur Verzinsung des Versicherungsfonds usw. einen Betrag ein von Fr. 100,000

III. Abschluss.

Die Gesamteinnahmen betragen Die Gesamtausgaben Daraus ergibt sich ein Uberschuss der Ausgaben über die Einnahmen von

Fr. 14,282,000 » 19,110,000 Fr. 4,828,000

Bei dieser Sachlage ist eine Zuweisung von Seiten der Alkoholverwaltung an die Kantone nicht möglich. Eine Besserung wäre für den Fall zu erwarten,

941 dass der zu übernehmende Kernobstbranntwein auf dem Wege der Beimischung zum Benzin über dem Weltmarktpreis verwertet werden kann.

Wir ersuchen Sie, dem von uns aufgestellten Voranschläge für 1986/37 (Seiten 943--945 hiernach) die Genehmigung zu erteilen. Wir ergreifen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 18. Mai 1986.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Meyer.

Der Bundeskanzler: 0. Bovet.

942

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

den Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom I.Juli 1936 bis 30. Juni 1937.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 18. Mai 1936, beschliesst : Einziger Artikel.

Der vom Bundesrat vorgelegte Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1936 bis 80. Juni 1937 wird genehmigt.

Voranschlag Über den Betrieb der Alkohol Verwaltung für die Zeit vom 1.Juli 1936 bis 30. Juni 1937.

Rechnung Voranschlag l Juli 193* -30.Juni 1935 1935/36 Fr.

Fr.

I. Einnahmen.

Fr.

6,730.78 zurVormerkung -- 1,117,133.30 6,155,000 a.

4,328.-- 4,000,000 b.

1,838,138. 80 1,939,000 c.

3,809,367. 45 3,887,000 d.

-- -- dd.

4,418. -- zurVormerkung 581,636.93 800,000 336,948. 40 300,000 386,611. 14 350,000 1,096,357.59 1,500,000 160,956. 14 30,000 39,200. -- 35,000 -- -- 9,381,826.53

18,996,000 --

Voranschlag 1. Juli 1936 -30. Juni 1937

e.

f.

17.

-- Ä.

i.

k.

Ì.

Vortrag aus dem Vorjahre Verkauf von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauche .

Verkauf von Kernobstbranntwein Verkauf von Sprit für Krankenanstalten Verkauf von Brenn- und Industriesprit usw Verkauf von Kernobstalkohol zum Weltmarktpreis für Sprit Verkauf von Gebinden Steuer auf Spezialitätenbranntweine Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein Steuer auf Vorräten Monopolgebühren an der Grenze Monopolgebühren im Inland Bewilligungen für den Grosshandel Zinseinnahmen weniger Zinsausgaben

zur Vormerkung 4,995,000 800,000 250,000 3,887,000 1,200,000 zurVormerkung 1,000,000 500,000 100,000 1,500,000 20,000 30,000 zurVormerkung 14,282,000

oe

4 co

Rechnung 1.Juli 1934- 30. Juni 1935 Fr.

Voranschlag 1935/36 Fr.

85,669. 83 23,107,378.70 213,955. 67 3,522,758. 74

434,000 4,787,000 315,000 3,073,000

969,734.99 30,714. 35

1,185,000 20,000

II. Ausgaben.

Voranschlag

CD

1. Juli 1936 - 30. Juni 1937

** *-

Fr.

Beschaffung von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauche 390,000 Beschaffung von Kernobstbranntwein und Kernobstspiritus 11,688,000 Beschaffung von Sprit für Krankenanstalten 45,000 Beschaffung von Brenn- und Industriesprit, sowie von Vergällungsstoffen 2,951,000 2,605. -- zur Vormerkung e. Beschaffung von Gebinden zur Vormerkung 808,476. 56 750,000 f. Förderung der Kartoffelverwertung 750,000 1,254,810. 39 750,000 g. Förderung der Obstverwertung und des Tafelobstbaues .

750,000 185,050.05 300,000 A. Ankauf von Brennapparaten 300,000 428,198. 71 600,000 i. Brennereiaufsichtstellen 500,000 312,700.05 450,000 k. Verkehrsfrachten 325,000 l Verwaltung: 719,530. n 832,500 1. Allgemeine Verwaltung Fr. 825,000 201,467.57 247,500 2. Lagerverwaltung ,, 237,000 6,499. SS 30,000 3. Beratungen und Gutachten ,, 130,000 42,337.70 75,000 4. Vergütung an Zollverwaltung . . . . ,, 75,000

26,646. 65 43,108. 25 30,991,807.94

a.

b.

e.

d.

m. Rückvergütung von Monopolgewinn und Steuern auf ausgeführten Erzeugnissen 100,000 n. Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen 100,000 o. Zinsausgaben weniger Zinseinnahmen

12,864,000

1,167,000 30,000 114,000 100,000 19,110,000

Rechnung 1. Juli 1934 - 30. Juni 1

Fr.

Voranschlag 9 3 5 I

I

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.

A

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Fr.

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1

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Voranschlag S S .

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Fr.

9,381,826. 53 18,996,000 Summe der Einnahmen 30,991,807.94 12,864,000 Summe der Ausgaben -- 6,132,000 Einnahmenüberschuss 21,609,981.41 -- Ausgabenüberschuss

14,282,000 19,110,000 -- 4,828,000

-

oe 4

5

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1936 bis 30. Juni 1937. (Vom 18. Mai 1936.)

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Jahr

1936

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

21

Cahier Numero Geschäftsnummer

3411

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.05.1936

Date Data Seite

926-945

Page Pagina Ref. No

10 032 956

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