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Bundesblatt 88. Jahrgang.

Bern, den 4. März 1986.

Band I.

Erscheint wöchentlich. Preis 20 Franken Im Jahr, to Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postbestellugsgebühr Einrückungsgebühr. 50 Rappen die Petitzeile oder deren Kaum, -- Inserate franko an Stämpfli & de. in Bern.

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Botschaft des

.Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Gewährung einer weitern Subvention an die Stickerei-Treuhand-Genossenschaft.

(Vom 8. März 1986.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Gewährung einer weitern Subvention an die Stickerei-Treuhand- Genossenschaft mit folgender Botschaft vorzulegen:

I. Entwicklung und gegenwärtiger Stand der Stickereiindustrie.

Entgegen allen da oder dort etwa gehegten Hoffnungen auf eine Besserung hat sich in den letzten Jahren der Schrumpfungsprozess in der schweizerischen Stickereiindustrie fortgesetzt. Die Stickereikrise, die im Herbst 1920 .einsetzte, hat sich, abgesehen von einer kleinen Erholung in den Jahren 1922 bis 1924, von Jahr zu Jahr verschärft. Die Exportzahlen, die hier, da die .Stickereiindustrie sozusagen ausschliesslich Exportware produziert, von besonderer Wichtigkeit sind, ergeben folgendes Bild:

Ausfuhr von Stickereien ohne Veredlungsverkehr.

Jahr 1913 1916 1919 1920 1921 1922 Bundesblatt. 88. Jahrg. bd. I.

Menge in q Wert in Millionen Franken 91,800 215 76,400 239 59,000 426 55,800 412 28,800 126 87,300 157 26

354 Jahr

·

1928 1924 1925 1926 1927 1928 1929 1980 1981 1932 1988 1934 1985

Menge in q Wert in Millionen Franken

40,700 87,900 81,800 38,800 84,000 82,800 25,700 18,300 14,600 8,747 6,741 3,853 8,722

161 165 132)7 122,6 120,4 118,s 92,5 68,7 52,3 24,0 17,a 10,3 ' 8,9

'

Man braucht sich nur zu vergegenwärtigen, dass der Export des Jahres 1985wertmässig nicht einmal 5 % desjenigen des Jahres 1913 und nur etwas mehr als 2 % desjenigen der besten Jahre 1919 und 1920 betrug, um die ganze Schweredes Niederganges, den die Stickereiindustrie durchgemacht hat, zu ermessen.

Entsprechend der Exportschrumpfung ist auch der Maschinenbestand stark zurückgegangen. Es sei in dieser Beziehung auf folgende Zahlen hingewiesen : Bestand an Stickmaschinen.

. ,

Schifflimaschinen

HandMaschinen

1910 1928 1929 1980

5691 2751 2298 2111

15,671 8,454 3,206 2,889

1931 1982 1933 1984 1935

1824 1592 1294 958 884

2,412 2,180 1,692 1,818 1,128

Von den Ende 1935 noch vorhandenen 884 Schiffli- und 1128 Handmaschinen entfielen: Schifflimaschinen

Auf Auf Auf Auf

den Kanton St. Gallen den Kanton Thurgau den Kanton Appenzell A.-Rh. und I.-Rh.. .

andere Kautone Total

615 159 95 15 884

Handmaschinen

682 83 400 18 1128

355 Die Betriebsgliederung wird von der Stickerei-Treuhand-Genossenschaft wie folgt angegeben: a. Schifflimaschinen : 231 Betriebe mit je l Maschine, 51 Betriebe mit je 2 Maschinen, 39 Betriebe mit je 8--5 Maschinen, 21 Betriebe mit je 6--10 Maschinen, 11 Betriebe mit über 10 Maschinen.

358 Betriebe, von denen 841 mit zusammen 680 Maschinen auf die Lohnstickerei und 12 mit zusammen 204 Maschinen auf Fabriken von Exportfirmen entfallen.

986 28 9 4 4

b. Handmaschinen: Betriebe mit je l Maschine, Betriebe mit je 2 Maschinen, Betriebe mit je ä--5 Maschinen, Betriebe mit je 6--10 Maschinen, Betriebe mit über 10 Maschinen.

981 Betriebe, von denen 972 mit zusammen 1051 Maschinen im Besitze von Lohnstickern und 9 mit zusammen 77 Maschinen im Besitze von Exportfirmen sind.

Trotz dem systematischen Abbau des Maschinenparkes ist der Beschäftigungsgrad seit Jahren äusserst ungünstig, wobei allerdings im Jahre 1985 eine gewisse Besserung eingetreten ist. Was schliesslich die Zahl der beschäftigten Personen betrifft, so betrug nach den Ergebnissen der eidgenössischen Volkszählung die Zahl der Berufstätigen in der Stickerei und ihren Hilfsindustrien im Jahre 1910 insgesamt 72,261 Personen (23,016 selbständig und 49,245 unselbständig Erwerbende), womit die Stickereiindustrie unter allen schweizerischen Industrien an erster Stelle stand. Im Jahre 1920 betrug die Zahl der Berufstätigen noch 42,824 (12,901 selbständig und 29,928 unselbständig Erwerbende) und im Jahre 1930 nur noch 20,177 (1580 selbständig und 18,597 unselbständig Erwerbende). Vom Jahre 1920 bis 1980 ist somit ein Rückschlag von über 50 % eingetreten, und es ist sicher, dass die Zahl der Berufstätigen in der Stickereiindustrie seither nochmals stark zurückgegangen ist, auf vielleicht höchstens noch 5--6000 Personen,

II. Die bisherigen staatlichen Hilfsmaßnahmen.

Der Bund kam schon wiederholt in die Lage, der Stickereiindustrie helfen zu müssen. Diese verschiedenen Stützungsaktionen umfassen insbesondere die Beteiligung an der Stickerei-Treuhand-Genossenschaft sowie deren Subventio-

356 nierung, die Gründung und Subventionierung der Genossenschaft Krisenfonds der schweizerischen Schifflilohnstickerei, die Gewährung weiterer Subventionen für bestimmte andere Zwecke, gewisse Massnahmen rechtlicher Natur, wie den inzwischen allerdings in der Hauptsache wieder aufgehobenen Staatsvertrag mit Österreich vom 18. März 1983 und schliesslieh die Ausdehnung der produktiven Arbeitslosenfürsorge auf die Stickereiindustrie.

1. Die Stützungsaktionen wurden eingeleitet durch den Bundesbeschluss vom 18. Oktober 1922 betreffend staatliche Hilfeleistung für die schweizerische Stickereiindustrie 1), durch den die Grundlage geschaffen wurde für die Errichtung der Stickerei-Treuhand-Genossenschaft, welche die hauptsächlichste Trägerin der Bundeshilfe für die notleidende Stickereiindustrie werden sollte. Das Genossenschaftskapital betrug ursprünglich rund 1% Millionen Pranken, wovon l Million vom Bund und der Best von Kantonen, Verbänden und Privaten übernommen wurde. Ausserdem gewährte der Bund der Stickerei-Treuhand-Genossenschaft eine Subvention von 5 Millionen Pranken, und in der Folge hat er ihr durch die Bundesbeschlüsse vom 16. Februar 1926 2), vom 18. Dezember 1980 s) und vom 23. Dezember 1932 4) drei weitere Beiträge von je l Million Franken zugesprochen. Durch Bundesbeschluss vom 22. Juni 19845) wurden sodann die Anteile des Bundes und der Kantone am Genossenschaftskapital der Stickerei-Treuhand-Genossenschaf t auf 10 % herabgesetzt und die durch diese Kapitalreduktion frei gewordenen Beträge (Fr. 900,000 des Bundes und Fr. 98,550 der Kantone) der Stickerei-TreuhandGenossenschaft als Nachsubvention zur Verfügung gestellt.

Insgesamt sind der Stickerei-Treuhand-Genossenschaf t Subventionen des Bundes im Betrage von 8,9 Millionen Franken und Subventionen der Kantone im Betrage von Fr. 98,550 ausgerichtet worden. Ausserdem sind der Bund heute noch mit Fr. 100,000 und die Kantone mit Fr, 10,950 am Genossenschaftskapital der genannten Genossenschaft beteiligt.

Über die Gründe, die zu diesen Massnahmen führten, sowie über die Tätigkeit der Stickerei-Treuhand-Genossenschaft sind in den jährlichen Geschäftsberichten des Bundesrates und in den Botschaften zu den genannten Bundesbeschlüssen 8) nähere Mitteilungen gemacht worden. Es dürfte daher genügen, wenn hier zusammenfassend festgehalten wird,
zu welchen Zwecken die bewilligten Gelder verwendet worden sind.

Für Subventionen à fonds perdu sind bis 81. Dezember 1985 insgesamt Fr. 8,125,000 ausgegeben worden, die sich auf folgende Posten verteilen :

!a) A. S. 38, 538.

) A. S. 42, 29.

3 ) A. S. 46, 767.

4 ) A. S. 48, 833.

s ) A. S. 50, 497.

°) Bundesbl. 1922, Bd. III, S. 850; 192S, Bd. III, S. 617; 1930, Bd. II, S. 725; 1982, Bd. II, S. 738; 1934, Bd. II, S. 459.

357 ·

Fr. 1,075,000 als Entschädigung für die erste temporäre Stillegung (Plombierung) von Schilflimasehinen. Diese Aktion erfolgte im Jahre 1923 und in den ersten Monaten des Jahres 1924.

» 480,000 als Beiträge an die Reparatur oder den Umbau von Stickmaschinen.

» 800,000 für Arbeitsbeschaffung, fabrikatorische Versuchszwecke und dergleichen, » 200,000 als einmalige Zuwendung an neun Verbandskrisenkassen der Handmaschinenstickerei (im Jahre 1926).

» 338,000 für die Stichpreiskontrolle sowie für Berechnungs-, Beratungsund Vermittlungsfunktionen.

» 4,262,000 Subvention für die definitive Ausschaltung von 2588 Schifflimaschinen.

» 1,308,000 Subvention für die definitive Ausschaltung von 6362 Handmaschinen.

» 167,000 als Beiträge zum Zwecke von Berufsumstellungen.

Fr. 8,125,000 total.

In Darlehensform sind aufgewendet worden. . . .

Fr. 2,695,000 Davon gehen ab: Bückzahlungen Fr. 939,000 Verrechnungen mit Subventionen » 442,000 Verluste und Bückstellungen » 1,016,000 *) » 2,397,000 so dass sich per 31. Dezember 1985 für die Darlehen ein Buchwert ergibt von Fr. 298,000 2. Eine weitere Hilfsmassnahme, speziell für die Schifflilohnstickerei, wurde eingeleitet durch Gründung der «Genossenschaft K r i s e n f o n d s der schweizerischen Schifflilohnstickerei». Dieser Krisenfonds hat die Aufgabe, zum Zwecke der Verbesserung der Arbeitsverhältnisse in der Stickereiindustrie die stillstehenden Schifflimaschinen zu unterstützen, indem er, ganz ähnlich wie eine Arbeitslosenkasse, seinen Mitgliedern für jede stillstehende Maschine eine bestimmte Tagesentschädigung entrichtet, wogegen umgekehrt die Mitglieder nach Massgabe der Zahl ihrer Maschinen Prämien zu bezahlen haben. Nach den Statuten des Krisenfonds beträgt die von diesem auszurichtende Stillstandsentschädigung Fr. 4 und der Mitgliederbeitrag Fr. l pro Tag und Maschine, wobei dieser Beitrag in gleicher Weise für laufende und stillstehende Maschinen zu bezahlen ist, so dass die Tagesentschädigung für die stillstehende Maschine sich netto auf Fr. 8 beläuft. Mit Bücksicht auf die ausserordentlich schwierige Lage der Lohnsticker wurde diesen, wie der Bundesversammlung schon zur Kenntnis gebracht worden ist (vgl. Botschaft über J ) Dieser Betrag mues zu der oben genannten Gesamtsumme für Subventionen à fonds perdu hinzugerechnet werden.

358 · die Herabsetzung des Genossenschaftskapitals der Stickerei-Treuhand-Genossenschaft vom 8. Juni 1934, S. 3), für die Übergangszeit insofern eine Vergünstigung eingeräumt, als für die Zeit vom 1. Mai 1938, dem Tage des Inkrafttretens des Krisenfonds, bis zum 1. September 193.3 der Mitgliederbeitrag auf 25 Eappen reduziert und die Stillstandsentschädigung auf Fr. 4.25 erhöht wurde. Seit dem 1. September 1933 kamen, mit Ausnahme der Mitgliederbeiträge für laufende Maschinen, die noch auf 25 Eappen reduziert blieben, die in den Statuten vorgesehenen Ansätze zur Anwendung.

Durch Bundesbeschluss vom 23. Dezember 1932 über die Hilfeleistung für die schweizerische Sohifflilohnstickereix) wurde dem Krisenfonds eine Subvention des Bundes im Betrage von 11/2 Millionen Franken gewährt, wozu noch Fr. 411,100 als Beiträge der Kantone kamen. Insgesamt betragen somit die bewilligten staatlichen Subventionen Fr, 1,911,100, wovon bis heute % ausbezahlt worden sind.

Vom 1. Mai 1933 bis 81. Dezember 1935 beliefen sich die Ausgaben des Krisenfonds auf Fr. 1,720,838 und die Einnahmen auf » 432,044 so dass sich ein Ausgabenüberschuss ergibt von Fr. 1,288,794 Demnach beträgt das dem Krisenfonds zurzeit noch zur Verfügung stehende Kapital (staatliche Subventionen abzüglich des bisherigen AusgabenüberSchusses) rund Fr. 620,000.

3. Ausser den unter Ziff. l und 2 genannten Subventionen wurden der Stickereiindustrie für einzelne spezielle Massnahmen noch verschiedene weitere Beiträge zur Verfügung gestellt.

4. Am 18. März 1933 wurde zwischen der Schweiz und Österreich ein Vertrag über Sanierungsmassnahmen für die Stickereiindustrie abgeschlossen, welcher durch Bundesbeschluss vom 31. März 1933a) von den eidgenössischen Eäten genehmigt wurde und am 1. April 1933 in Kraft trat.

In bezug auf die Gründe, die zum Abschluss dieses Abkommens führten, verweisen wir hier der Kürze halber auf die bezügliche Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung 3).

Durch diesen Staatsvertrag sollte eine gewisse Ordnung in die Konkurrenzverhältnisse zwischen der ostschweizerischen und vorarlbergischen Stickereiindustrie gebracht und insbesondere die gegenseitige Unterbietung in den Stichpreisen verunmöglicht werden. In erster Linie wurde deshalb ein gemeinsamer Stichpreistarif vereinbart, in welchem allerdings die Stichpreise für
Vorarlberg durchschnittlich um etwa 10 % niedriger angesetzt waren als für die Schweiz. Im Zusammenhang mit dieser Tarifangleichung wurde bestimmt, dass während der Vertragsdauer keiner der beiden Staaten Zuschüsse an Sticker i) A. S. 48, 833.

a ) A. S. 49, 184.

») Bundeabi. 1933, Bd. I, S. 525.

359

oder Exporteure oder an Hilfsindustrien der Stickerei gewähren dürfe. Des weitern enthielt der Vertrag unter anderem eine gemeinsame Regelung der Arbeitszeit, gewisse Vorschriften über den Musterschutz und die Bestimmung, dass Vorarlberg bis Ende des Jahres 1933 weitere 200 Schifflimaschinen auszuschalten habe.

Schon vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten des Staatsvertrages zeigte sich indessen, dass er die Hoffnungen, die gewisse Interessentenkreise in ihn gesetzt hatten, nicht oder doch nur teilweise zu erfüllen vermochte. Im März 1984 unterbreiteten die rheintalischen Schifflilohnsticker dem eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement in mehreren Eingaben eine Reihe von Postudaten, die in der Hauptsache auf eine sofortige Kündigung des genannten Staatsvertrages sowie auf die Ausrichtung staatlicher Zuschüsse für den Export von Stickereien hinzielten. Diese Eingaben wurden vom Kaufmännischen Direktorium St. Gallen in Verbindung mit den interessierten Fachverbänden und im Anschluss daran von einer eigens zu diesem Zwecke eingesetzten Expertenkommission eingehend geprüft. Beide Gutachten kamen zum Schluss, dass die Verwirklichung der Hauptpostulate der Schifflilohnsticker nicht zu empfehlen sei. Dagegen schlug die Expertenkommission -- abgesehen von verschiedenen andern Massnahmen -- die Durchführung einer Sanierungs- bzw.

Entschuldungsaktion vor, wobei sie indessen betonte, dass zunächst durch Fachleute die strukturellen Verhältnisse der Stickereiindustrie eingehend untersucht werden müssten und dass zu prüfen sei, ob und inwieweit eine zuverlässige wirtschaftliche Grundlage für die Weiterexistenz der einzelnen .Stickereibetriebe noch vorhanden sei. Ferner wies die Expertenkommission darauf hin, dass die Frage geprüft werden sollte, ob nicht die produktive Arbeitslosenfürsorge auf die Stickereiindustrie ausgedehnt werden könne, und schliesslich stellte sie den Antrag, mit Österreich Verhandlungen über die Eevision des erwähnten Stickereiabkommens einzuleiten, um verschiedene Bestimmungen des Vertrages, die sich ungünstig ausgewirkt hatten, im Sinne einer bessern Berücksichtigung der begründeten Interessen unserer Stiekereiindustrie abzuändern. Entsprechend diesem Vorschlage der Expertenkommission wurden von unserer Seite Verhandlungen über die Eevision des Staatsvertrages eingeleitet. Die
Verhandlungen, die im Januar und Februar 1985 stattfanden, ergaben jedoch ein negativesResultat,, indem eine Einigung nicht erzielt werden konnte. Der Vertrag wurde daher, mit Ausnahme einiger weniger Bestimmungen, die die Demolierungsaktion, das Verbot der Neuaufstellung von Stiokmaschinen und den Musterschutz betreffen und die für die ursprüngliche Vertragsdauer in Kraft bleiben, auf den 1. März 1985 aufgehoben.

Da mit dem Dahinfallen des Staatsvertrages auch die in diesem enthaltene Arbeitszeitregelung ausser Kraft trat, was von den beteiligten Kreisen und namentlich von den Lohnstickern als grosser Nachteil empfunden wurde, indem sich diese Regelung im grossen und ganzen als nützlieh und zweckmässig erwiesen hatte, wurden, gestützt auf den Bundesbeschluss vom 14. Oktober 1933 über wirtschaftliche Massnahmen gegenüber dem Ausland, durcBeschlusssa

360

des Bundesrates vom 25. März 1935 neue Arbeitszeitvorschriften aufgestelltDiese entsprechen materiell im wesentlichen denjenigen des dahingefallenen Staatsvertrages. Danach wird die Höchsthetriehsdauer der Schifflistickmaschinen für die dem Fabrikgesetz unterstellten Betriebe auf 52 und für die diesem Gesetz nicht unterstellten Betriebe auf 60 Stunden in der Woche festgesetzt.

Im weitem wurde die produktive Arbeitslosenfürsorge auf die Stickereiindustrie ausgedehnt. Diese Massnahme trat auf den 1. März 1985 vorläufig für die Dauer von 6 Monaten in Kraft; seither ist ihre Geltungsdauer um.

weitere 6 Monate bis Ende Februar 1986 verlängert worden.

5. Als Eilfsmassnahrnen zivil- und konkursrechtlicher Natur mögen in diesem Zusammenhange noch erwähnt v erden der Bundesbeschluss über vorübergehende rechtliche Schutzmassnahmen für die Hotel- und die Stickereiindustrie vom 21. Juni 1985 und der Bundesratsbeschluss über die Anwendung der Gläubigergemeinschaft auf notleidende Wirtschaftszweige vom 1. Oktober 1935.

III. Kommissionsgutachten und Eingabe der Stickerei-Treuhandr Genossenschaft.

1. Gemäss dem Vorschlage der schon erwähnten Expertenkommission (vgl. Abschnitt II, Ziff. 4, oben), welche sich im Sommer 1934 mit der Prüfung der Postulate der rheintalischen Lohnsticker befas&t hatte, wurde im Dezember 1984 eine weitere Untersuchungskommission, bestehend aus den Herren Dr. E. Iklé, St. Gallen, J. Brunner-Werck, St. Gallen, Bezirksrichter Otto Marbach, Arnegg, Eobert Nuesch, Eütbi, Jacob Sprenger, Sirnach, Di'rektor 0. Schweizer, St. Gallen, und Fürsprech W. Häuser, vom Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, Bern, damit beauftragt, die erforderlichen Untersuchungen über die heutigen strukturellen Verhältnisse der Stickereiindustrie durchzufuhren und festzustellen, ob und inwieweit eine zuverlässige wirtschaftliche Grundlage für die Weiterexistenz der einzelnen Stickereibetriebe noch vorhanden sei. Damit sollten die Unterlagen geschaffen werden für di& Beurteilung der Frage, ob die Bereitstellung weiterer staatlicher Mittel für die Stickereiindustrie notwendig sei und sich heute noch rechtfertigen lasse.

Die Untersuchungskommission führte ihre Arbeiten in der ersten Hälftedes letzten Jahres durch, wobei sie sich auf die Prüfung der Verhältnisse in der Schifflilohnstickerei beschränkte. Am 26. Juni 1985 reichte die Kommissioü dem eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement ein einlässliches Gutachten, ein, aus welchem hier folgendes festgehalten sei: Einleitend wird ausgeführt, dass nach Auffassung der Kommission dieBeantwortung der Frage, welche Betriebe heute noch als wirtschaftlich lebensfähig zu betrachten seier, kaum in absoluter Weise möglich sein dürfte. Die wirtschaftliche Lebensfähigkeit hange bei Lohnunternehmungen in erster Linie vom Grade der Beschäftigung ab, welche die Auftraggeber dem einzelnen

361 Unternehmen zuweisen. Die Möglichkeit selbständiger Arbeitsbeschaffung sei in der Lohnstickerei beschränkt und scheide bei der grossen Gruppe der Einzelsticker sozusagen völlig aus. Auch bei einem Besitz von 2 Pantographen- odor 1--2 Automatschifflimaschinen lohne sich eine selbständige Akquisitionstätigkeit kaum. Diese spiele nur bei Lohnstickereien mit einer grösseren Anzahl von Maschinen eine gewisse Eolle. Allein aus diesem Umstände schon sei die bedeutsame Trennung der Lohnstickbetriebe in zwei voneinander stark verschiedene Gruppen zu erkennen: in die Kleinbetriebe, wo das technische Können des Inhabers die Hauptrolle spielt, und in die Fabrikbetriebe, wo neben den technischen Kenntnissen vor allem auch die kaufmännischen Fähigkeiten des Leiters von massgebender Bedeutung sind, Es konnte sich bei der vorzunehmenden Untersuchung nach Ansicht der Kommission nicht darum handeln, lediglich festzustellen, welche Betriebe in letzter Zeit noch verdient hatten und welche dem Inhaber kein genügendes Auskommen mehr verschaffen. Die Kommission fasste ihre Aufgabe vielmehr dahin auf, dass versucht werden sollte, die relative wirtschaftliche Lebensfähigkeit der einzelnen Betriebe festzustellen, um die wirtschaftlich lebensfähigeren von den weniger lebensfähigen auszuscheiden, wobei jedoch nicht nur die Ergebnisse der jüngsten Zeit berücksichtigt werden durften, sondern auf einen etwas längeren Zeitraum abzustellen war. Die Kommission nahm daher in Aussicht, die Betriebsergebnisse der Jahre 1982--1984 heranzuziehen und die Betriebsinhaber zu veranlassen, selbst auszurechnen, bei welchem Grad prozentualer Beschäftigung ihre Betriebe sich erhalten könnten.

Gestützt auf diese Überlegungen beschloss die Kommission, eine Enquete bei den Schifflilohnstickern durchzuführen, und stellte eine Anzahl Fragebogen auf, welche anfangs Januar 1935 mit einem Begleitzirkular an total 855 Betriebsinhaber mit zusammen 788 Lohnmaschinen versandt wurden. Die Exporteurbetriebe mit zusammen 215 Maschinen wurden in diese Untersuchung nicht einbezogen. Die Fragebogen wurden von 269 Betriebsinhabern ausgefüllt. Hievon schieden neben 32 Pachtern auch noch eine Anzahl unbedeutender Fälle aus, die auf dem Wege der Individualhilfe durch die StickereiTreuhand-Genossenschaft zur Erledigung gelangten, so dass noch 215 Betriebe übrig blieben, welche statistisch erfasst worden sind (vgl, nachstehende Tabellen I und II).

Tabelle I.

Anzahl

Gruppe I betrifft Betriebe mit l Pantographmaschine 118 » II betrifft Betriebe mit 2 und mehr Pantographmaschinen : ü. Betriebe mit 2 Pantographmaschinen 11 fc. Betriebe mit 3 und mehr Pantographmaschinen. . 5 -- 16 » III betrifft Betriebe mit je l Automatmaschine 30 » IV betrifft Betriebe mit je 2 Automatmaschinen 16 Übertrag 180

362 Gruppe

»

Gruppe I. .

IIa.

II&.

in. .

iv. .

Va.

vb.

VI. .

Übertrag 180 V betrifft Betriebe mit 3 und mehr Automatmaschinen: a. Betriebe mit S Automatmaschinen 7 6. Betriebe mit 4 und mehr Automatmaschinen... 14 21 VI betrifft Betriebe mit Pantograph- und Automatmaschinen 14 215 Zusammenstellung der Aktiven und Passiven.

Aktiven.

LiegenschaftsMaschinenAndere Aktiven Total Aktiven schatzung1) wert9) Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

283,000 2,428,250 95,765 2,807,015 284,700 52,000 34,500 871,200 43,000 59,850 858,350 255,500 619,800 185,000 46,290 800,590 499,200 140,000 11,544 650,744 280,200 102,000 33,550 415,750 1,155,770 402,000 138,712 1,696,482 800,588 229,500 178,057 1,208,145 6,323,508 1,886,500 598,268 8,308,276 Passiven:

Gruppe I. .

IIa.IIb..

III. .

IV. .

Va.

Vb..

VI. .

Hypothekarbelastung

Rückständige Zinsen

Fr.

Fr.

2,003,319 208,430 208,050 560,950 453,650 248,100 1,058,200 638,882 5,869,581

25,001 4,588 6,151 19,763 19,586 5,760 40,041 13,706 134,596

Andere Passiven

Fr.

226,255. -- 34,999. -- 69,085. -- 182,846. -- 81,448. -- 89,424. 50 807,701. -- 244,243. -- 1,135,996. 50

Total Passiven Fr.

2,254,575. -- 248,017. -- 278,286. -- 713,559. -- 554,679. -- 293,284. 50 1,405,942. -- 891,781. -- 6,640,128. 50

1 ) Die Liegenschaften sind zu den von den Betriebsinhabern selbst eingesetzten Werten aufgeführt.

2 ) Die Maschinen sind einheitlich wie folgt bewertet worden : Pur Pantograph-Schifflimaschinen Hochmodell. . Fr. 2500 » Pantograph- Schifflimaschinen Niedermodell .

» 1500 » Automat- Schifflimaschinen Niedermodell . , » 3500 » Automat-Schifflimaschinen H o c h m o d e l l . . .

» 4500 » Automat-Schifflimaschinen I. S » 6000 Nach Ansicht der Kommission dürfte jedoch eine Liquidation der Liegenschaften und Maschinen zu den eingesetzten Werten heutzutage fast in keinem der Fälle praktisch möglich sein.

363

Tabelle n.

Zusammenstellung der Aktivenüberschüsse und Defizite in den einzelnen Gruppen.

VermögensÜberschüsse

D .. ..

Defizite

S ..

Saldo

I. 118 Betriebe mit je l Pantographmaschine : 98 Aktivsaldi und 20 Passivsaldi 614,577 62,137 552,440 II. a. 11 Betriebe mit je 2 Pantographmaschinen: keine Passivsaldi. . .

123,183 -- 128,183 II, b, 5 Betriebe mit 3 und mehr Pantographmaschinen 86,207 6,143 80,064 III. 30 Betriebe mit je l Automatmaschine: 20 Aktivsaldi und 10 Passivsaldi 145,978 58,947 87,031 IV. 16 Betriebe mit je 2 Automatmaschinen: 14 Aktivsaldi und 2 Passivsaldi 132,068 86,008 96,065 V. a. l Betriebe mit je 8 Automatmaschinen: keine Passivsaldi . . . .

122,465 -- 122,465 V. b. 14 Betriebe mi4 und mehrhr Automatmaschinen ·. 11 Aktivaaldi und 8 Passivsaldi 358,817 68,277 290,540 VI. 14 gemischte Betriebe : 11 Aktivsaldi und 8 Passivsaldi 354,685 88,271 316,364 176 Aktivsaldi 1,987,980 269,778 1,668,152 39 Passivsaldi Die Kommission bemerkt zu diesen Zusammenstellungen, dass die Verschuldung der 215 Betriebe durchschnittlich 80 % ausmache, was unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Liegenschaften zu den von den Besitzern selbst angegebenen Beträgen eingesetzt worden sind, die meistens den amtlichen Schätzungen bzw. den Erstellungs- oder Kaufswerten entsprechen und daher erheblich über den heutigen Verkehrswerten liegen dürften, eine sehr weitgehende Verschuldung bedeute, welche den Notstand dieses Berufszweiges bei der gegenwärtigen Beschäftigung ohne weiteres erkläre.

Dabei sei allerdings beachtenswert, dass die prozentuale Verschuldung gegenüber der Enquete vom Jahre 1932 (vgl. Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Hilfeleistung für die schweizerische Schifflilohnstickerei vom 8. November 1982, S. 6 und 7), wo sie annähernd 97 % ausmachte (total Fr. 12,601,754 Passiven gegenüber total Er. 12,947,179 Aktiven), um ca. 17 % zurückgegangen ist. Dies erkläre sich jedoch daraus, dass unter Mitwirkung der Stickerei-Treuhand-Genossenschaft in den letzten drei Jahren 1982--1984 167 Lohnbetriebe ausgeschaltet worden sind, wobei anzunehmen sei, dass diese ausgeschalteten Betriebe verhältnismässig am stärksten überschuldet waren.

364

Aus dem Umstand, dass die Gruppen II a und V a (Betriebe mit 2 Pantographmaschinen und Betriebe mit 8 Automatmaschinen) keine buchmässig überschuldeten Geschäfte aufweisen, glaubt die Kommission keinerlei besondere Schlüsse ziehen zu sollen, da nach ihrer Ansicht bei etwas kritischerer Bewertung der Aktiven sich auch hier das Bild wahrscheinlich ändern würde.

Schliesslich weist die Kommission darauf hin, dass mit Ausnahme der Gruppen I und II a (Betriebe mit l und 2 Pantographmaschinen) das Bild in den übrigen Gruppen sehr stark durch einzelne besonders ungünstig liegende Fälle beeinflusst werde. So falle der ganze Passivenüberschuss der Gruppe II o (Betriebe mit 8 und mehr Pantographmaschinen) einer einzelnen Firma zur Last. In der Gruppe III (Betriebe mit l Automatmaschine) entfielen mehr als die Hälfte aller Defizite auf nur 2 Firmen und in der Gruppe IV (Betriebe mit 2 Automatmaschinen) die ganzen Defizite ebenfalls auf nur 2 Firmen.

Ähnlich stehe es auch bei den Gruppen V b (Betriebe mit 4 und mehr Automatmaschinen) und VI (gemischte Betriebe). Ungefähr 2/3 der gesamten PassivÜberschüsse von Fr. 269,778 entfielen auf nur 10 Firmen, während der restliche Drittel sich auf 29 andere Firmen verteile.

Im übrigen äussert sich die Kommission zum Eesultat der Enquete wie folgt: Das Bild, das sich auf Grund einer rein bilanzmassigen Verarbeitung der eingegangenen Zahlen über die Vermögensverhältnisse der ein/einen Betriebe ergibt, ist unvollständig. Es könnte, speziell wenn die Zahlen mit den Ergebnissen der Enquete vom Jahre 1932 verglichen werden, der Eindruck entstehen, als ob die Überschuldung heute weniger gross wäre wie damals, indem mit dem Schrumpfungsprozess eine gewisse Konsolidierung der Verhältnisse eingetreten sei. Wenn jedoch neben diesen die Vermögensverhältnisse betreffenden Zahlen auch die Angaben über die Familien-, Einkommens- und Beschäftigungsverhaltnisse mit in Betracht gezogen werden, so ergibt sich ein in der grossen Mehrzahl der Fälle geradezu trostloses Bild. Die meisten Einzelsticker sind verheiratet mit durchschnittlich 4 minderjährigen Kindern, die Ersparnisse der besseren Jahre sind schon längst restlos aufgezehrt, das Einkommen aus dem Sticken genügt nicht mehr auch nur zur kärglichen Erhallung der Familie; wo Krankheit einkehrt, wird die Situation unhaltbar und
verfallen die Familien der öffentlichen Fürsorge. Wir stehen vor einer zahlreichen Elendsgemeinde meist unverschuldet in Not geratener Sticker.

Die trostlose Lage, in welcher sich die Lohnstickerei befindet, spricht auch aus dem, selbst für die aus den Kreisen der Lohnstickerei stammenden Mitglieder der Kommission überraschenden Umstand, dass die von der Kommission mit Formular 4 nachgesuchten Bentabilitäts-Berechnungen nur von einer ganz verschwindend kleinen Zahl von Betriebsinhabern und auch von diesen noch unvollständig ausgefüllt worden sind. Es scheint fast durchwegs an den nötigen Aufschrieben und an einer detaillierten Buchhaltung zu fehlen, indem die Betriebe seit längerer Zeit eigentlich nur von der Hand zum Mund leben und von einem kaufmännisch geordneten Betriebe nur noch bei einigen wenigen grösseren Lohnstiokereien gesprochen werden kann.

Durch diesen Umstand allein schon war es der Untersuchungskommission verunmöglicht, die ihr gestellte Aufgabe so zu erfüllen, wie es dem strikten Wortlaut des Auftrages entsprochen hätte. Unter den total 269 Betrieben, welche die Fragebogen ganz oder teilweise ausgefüllt haben, befinden sich nur 13, die nach ihren eigenen Angaben heute noch so beschäftigt und finanziell situiert sind, dass sie sich selbst erhalten und daher als auch heute noch aus eigener Kraft wirtschaftlich lebens-

365 fähig bezeichnet werden können. Bei allen übrigen untersuchten Betrieben ist dies nicht mehr der Fall.

Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Formulare nicht von allen Betrieben ausgefüllt worden sind und dass sich gerade unter denjenigen, welche nicht geantwortet haben, eine erhebliche Anzahl lebensfähiger Betriebe befindet. Die Beantwortung ist in diesem Falle wohl darum unterlassen worden, weil die Betriebsinhaber nicht damit rechnen, dass ihnen staatliche Subventionen zukommen werden.

Die Untersuchungskommission hatte anfänglich beabsichtigt, eine Ausscheidung der Betriebe in Überschuldete und in nicht Überschuldete vorzunehmen, in der Meinung, dass möglicherweise eine Entsehuldungsaktion für die überschuldeten Betriebe in Frage kommen könnte. Die Ergebnisse der Enquete haben jedoch gezeigt, dass eine solche Ausscheidung praktisch darum nicht möglich ist, weil eine auch nur einigermassen zuverlässige Schätzung des Wertes der Liegenschaften sich nicht durchführen lässt. In den zusammenfassenden Tabellen sind die Liegenschaften zu den von den Besitzern selbst angegebenen Beträgen eingesetzt worden, die meistens den amtlichen Schätzungen bzw. den Erstellungs- oder Kauf werten entsprechen dürften. Die heutigen Verkehrswerte, zu welchen solche Liegenschaften veräussert werden könnten, hegen aber angesichts der prekären Beschäftigungsverhältnisse in den meisten Fällen wesentlich niedriger, so dass ein grosser Teil derjenigen Betriebe, die in den Tabellen noch eine aktive Vermögenslage aufweisen, praktisch ebenfalls als überschuldet zu betrachten sein dürfte.

Auch in den rückständigen Zinsen ist ein zuverlässiges Kriterium für Überschuldung oder Niohtüberschuldung nicht zu finden. Ja, das Gesamtresultat der in den Tabellen verarbeiteten 215 Betriebe könnte geradezu den Eindruck erwecken, als ob von einer eigentlichen Übersehuldung im Durchschnitt gar nicht gesprochen werden könnte, denn einer Total-Hypothekar-Belastung von Fr. 5,859,531 steht ein Totalbetrag an rückständigen Zinsen von nur Fr, 134,596 gegenüber, d, h.

also etwas mehr als ein Halbjahreszins, was keineswegs als übermässig bezeichnet werden kann. Dieses verhältnismässig nicht ungünstige Resultat ist aber nur darauf zurückzuführen, dass viele schwächere Betriebe unter Mitwirkung der StickereiTreuhand-Genossenschaft in
den letzten Jahren bereits ausgeschaltet worden sind, und dass die Bezüge aus dem Krisenfonds einer grossen Anzahl von Lohnstickereien in den letzten zwei Jahren die Bezahlung der laufenden Zinsen ermöglicht haben.

Mit der Versiegung dieser Subventions quelle werden die rückständigen Zinse jedoch unverzüglich stark anschwellen.

Zahlenmassig nicht erfassbar, aber für die Beurteilung jedes einzelnen Falles von grösster Wichtigkeit ist das Moment der beruflichen Qualifikation des Betriebsinhabers. Die Fachleute sind sich alle darüber einig, dass beruflich nicht genügend qualifizierte Elemente keinen Anspruch mehr auf staatliche Stützung ihrer Betriebe erheben können.

Eine gewisse Ausscheidung ist in dieser Hinsicht bereits durch den Zwang der Verhältnisse selbst eingetreten, indem sich unter den untersuchten Kleinbetrieben 52 befinden, die schon seit längerer Zeit keine Beschäftigung mehr haben und daher nach Ansicht der Kommission in erster Linie für die Ausschaltung in Betracht fallen.

Unter den Betriebsinhabem befinden sich auch eine Anzahl solcher, die ihren Stickereibetrieb nicht mehr weiterführen, sondern wenn irgend möglich zu einer andern Beschäftigung übergehen möchten, dies jedoch aus eigener Kraft nicht machen können.

Eine Gruppe für sich sind die Maschinenpächter, die, 32 an der Zahl, in den tabellarischen Zusammenfassungen nicht berücksichtigt sind.

Nach Ansicht der Kommission besteht für Maschinenpächter nur noch beschränkte Existenzmöglichkeit. Da sie im Gegensatz zu den Masohinenbesitzern nicht mit Kapitalinvestitionen belastet sind und durch Aufhebung des Pachtverhält-

366 russes sich verhältnismässig leicht von der Stickereitätigkeit loslösen können, hält die Kommission dafür, dass diese Gruppe in eine eventuelle Hilfsaktion, einzelne Ausnahmen vorbehalten, nicht einzubeziehen sein wird.

Inbezug auf die Frage, welche Hilfsmassnahmen zu ergreifen seien, enthält das Gutachten nachstehende Ausführungen: Die Untersuchungskommission hat sich umsonst bemüht, aus dem Tatsachenmaterial, das die Enquete ergeben hat, gewisse einheitliche Eiohtlinien für eine nochmalige Sanierungsaktion in der Schifflilohnstickerei herauszuschälen. Die einzelnen Fälle sind individuell derart voneinander verschieden, dass einheitliche Grundsätze für die Zuwendung finanzieller Hilfe sich gar nicht aufstellen lassen. Es spielen die persönlichen Verhältnisse (berufliche Qualifikation), die Familienverhältnisse, die örtlichen und regionalen Verhältnisse, Art und Zustand der Maschinen, geschäftliche Beziehungen, Beschäftigungsgrad, sowie auch die bereits von der StickereiTreuhand-Genossenschaft und vom Krisenfonds empfangenen Unterstützungen in jedem einzelnen Falle eine verschiedene Bolle, so dass eben jeder Fall individuell behandelt werden muss. Eine besondere Erschwerung für die Durchführung einer Aktion ist hierin aber heute nicht mehr zu erblicken, da, wie bereits erwähnt, den Organen der Stickerei-Treuhand-Genossenschaft die besonderen Umstände fast aller einzelnen Fälle aus ihren langjährigen Erfahrungen genauestens bekannt sind.

Die Untersuchungskommission ist daher einstimmig zur Überzeugung gekommen, dass die Frage, ob sich die Inanspruchnahme weiterer staatlicher Hilfe rechtfertige, nicht darnach beantwortet werden kann, ob «diese Hilfe die wirtschaftliche Weiterexistenz der einzelnen Betriebe nach menschlichem Ermessen zu sichern vermöge »^ sondern dass bei deren Beantwortung auch dieses Mal wieder Überlegungen allgemein wirtschaftlicher Art massgebend sein müssen, und dass es bei der Unsicherheit der wirtschaftlichen Zukunft geradezu eine Unmöglichkeit ist, die schliessliche Wirkung der bisherigen und eventuell auch zukünftiger staatlicher Hilfe mit Anspruch auf Zuverlässigkeit vorauszusagen.

Es handelt sich bei der Schifflilohnstickerei um einen unentbehrlichen Zweig der früher einst so blühenden schweizerischen Stickereiindustrie. Über deren katastrophalen Niedergang in den letzten 15 Jahren haben wir nicht nötig, uns näher zu äussern. Dieser ist u. a. in der schon mehrfach erwähnten bundesrätlichen Botschaft vom 3. November 1932 einlässlioh geschildert, welche Schilderung in der Botschaft vom
22. Juni 1934 betreffend Herabsetzung des Genossenschaftskapitals der Stickerei-Treuhand-Genossenschaft noch ergänzt worden ist. Von den 215 Betrieben,, welche in der Enquete erfasst worden sind, darf wohl gesagt werden, dass diese, mit ganz wenigen Ausnahmen, nicht aus eigener Schuld, sondern nur infolge der allgemeinen Wirtschaftskrisis und der Krisis der Stickerei-Industrie im speziellen in eigentliche Not gekommen sind. Aus eigener Kraft kann sich dieser Berufszweig nicht mehr am Leben erhalten. Dessen Vernichtung wäre gleichbedeutend mit einer eigentlichen Entwurzelung der ganzen Industrie. Wenn diese nun auch heute nur noch ganz wenige Prozente ihrer früheren gewaltigen Jahresexporte aufrecht halten kann, so handelt es sich trotzdem auch heute noch um ein für die Ostschweiz äusserst wichtiges, ja beinahe unersetzbares Glied der Wirtschaft, welches der Staat wohl kaum einfach seinem Schicksal überlassen kann mit der Begründimg, dass für diesen 2weig nachgerade genug getan worden sei.

Die Opfer, welche Bund, Kantone und Gemeinden für die Stickereiiindustrie gebracht haben, sind auch jetzt noch klein im Verhältnis zu den ungeheuren Verlusten, welche die in der Industrie Beteiligten in den letzten 15 Jahren haben erleiden müssen. Dank der Mittel, welche der Stickerei-Treuhand-Genossenschaft bisherzur Verfugung gestellt worden sind, ist et> ihr gelungen, den katastrophalen Zusammenbrach der einzelnen Betriebe in vielen Fällen zu verhindern und den durch übermächtige Kräfte bedingten Abbau oft in wenigstens ertragliche Bahnen zu leiten..

367 Diese volkswirtschaftlich überaus segensreiche Tätigkeit der Stickerei-TreuhandGenossenschaf t kenn nach Auffassung der Untersuchungskommission heute noch nicht als abgeschlossen betrachtet werden, sondern die Umstände erheischen zwingend, dass ihr noch weitere Mittel zur Fortsetzung ihrer Bemühungen zur Verfügung gestellt werden.

Die Untersuchungskommission hält auf Grund der geschilderten Sachlage dafür, dass diese Hilfe nur in Form von Individualhilfe unter Würdigung aller Verhältnisse des einzelnen Falles erfolgen kann, und dass die Stickerei-TreuhandGenossenschaft mit ihren erfahrenen Organen die gegebene Instanz für die Durchführung einer solchen Individualhilfe ist. Als Ziele, welche dabei zu verfolgen sind, kann die Untersuchungskommission nur die gleichen hervorheben, welche der Stikkerei-Treuhand-Genossenschaft bisher als Richtlinien gedient haben, nämlich: die Erhaltung tüchtiger Werkzeuge und tüchtiger Arbeitskräfte unter Ausschaltung der für den harten Existenzkampf weniger geeigneten Betriebe. Die Untersuchungskommission gestattet sich auf Grund ihrer Erhebungen und Prüfungen inbezug auf die Verwendung einer nochmals nachzusuchenden Bundessubvention im einzelnen noch zusammenfassend folgende Anregungen zu machen: Die Tendenz, das Angebot in Lohnstickarbeit der immer noch rückläufigen Nachfrage durch Ausschaltung von Betrieben besser anzupassen, ist auch heute noch richtig. Bei weiterer Ausschaltung wird es vielleicht schliesslioh doch noch gelingen, für die verbleibenden Lohnsticker einigermassen erträgliche Verhältnisse zu schaffen.

Die Kommission empfiehlt daher, eine der Stickerei-Treuhand-Genossenschaft zu gewährende Nachsubvention in erster Linie zur Ausschaltung einer möglichst grossen Anzahl von Betrieben respektive Maschinen zu verwenden, unter Berücksichtigung aller besonderer Verhältnisse des einzelnen Falles, Für die Ausschaltung kommen in erster Linie in Betracht: a. diejenigen Betriebe, die seit längerer Zeit beschäftigungslos sind; b. die Maschinenpächter ; c. diejenigen Betriebe, welche seitens des Inhabers nicht mehr fortgeführt werden wollen.

Es wird sich nach Ansicht der Kommission dabei um ca. 100 Betriebe, meist Einzelsticker, handeln, welche mit verhältnismässig bescheidenen Mitteln zur Ausschaltung gebracht werden können. Allerdings werden neben den
Entschädigungen für die Maschinendemolierung, die vielleicht gegenüber den bisherigen Ansätzen noch etwas reduziert werden können, in den meisten Fällen noch gewisse Unterstützungen sich als notwendig erweisen für die Herbeiführung einer Verständigung mit den Gläubigern und für die Überführung in einen andern Beruf.

Da nach Ansicht der Kommission aber total mindestens ca. 200 weitere Maschinen ausgeschaltet werden sollten, um für die verbleibenden die Möglichkeit einer erträglichen Existenz zu schaffen, werden ausser den vorstehend erwähnten Betrieben auch noch eine grössere Anzahl solcher Betriebe, mit total ca. 100 Maschinen, zur Ausschaltung gebracht werden müssen, die, sei es hinsichtlich der beruflichen Qualifikationen .des Inhabers oder mit Bäcksicht auf technische oder andere Urnstände, als nicht mehr konkurrenzfähig zu betrachten sind. Dabei werden die wertvollsten Maschinen eventuell einzulagern sein, um im Falle eines späteren Bedarfes wieder dem Markte zugeführt werden zu können.

Unter Berücksichtigung der in Tabelle I angeführten Demolierungsentschädigungen schätzt die Kommission die Mittel, die zur Ausschaltung dieser ca. 200 Maschinen, zur Durchführung von Verständigungen mit den Gläubigern und für die Überführung der Betriebsinhaber in neue Berufe erforderlich sind, auf ca. Fr. 700,000.

Die technischen Organe der Stickerei-Treuhand-Genossenschaft betrachten einen solchen Betrag als das Minimum dessen, was zur Erreichung dieses Zweckes erforderlich sein wird.

368 Parallel mit der Ausschaltung nicht mehr lebensfähiger Betriebe empfiehlt die Kommission e in e finanzielle Sanierung der hinsichtlich der Maschinen und der beruflichen Qualifikation konkurrenzfähigen Betriebe, die unverschuldet in Not geraten sind. Auf welche Weise solche Sanierungen in den einzelnen Fallen durchzuführen sein werden, wird Sache der Stickerei-Treuhand-Genossenschaf t sein zu bestimmen. In Frage kommen werden entweder niedrig verzinsliche oder sogar zinsfreie Darlehen, oder eventuell auch in beschränktem Ausmasse Subventionen à fonds perdu, wobei als allgemeiner Grundsatz zu gelten haben wird, dass Schulden nur werden abgenommen werden können in Verbindung mit einem allgemeinen Nachlassverfahren.

Die Untersuchungskommission sieht sich nicht in der Lage, genauere Angaben über die Hohe des Betrages zu machen, welcher für die Durchführung dieser individuellen Sanierung erforderlich sein wird. Die Frage stellt sich ihres Erachtens vielmehr so, dass die Stickerei-Treuhand-Genossenschaft wird bestrebt sein müssen, mit den ihr zur Verfügung gestellten Mitteln eine möglichst grosse Zahl von Betrieben zu sanieren. Je grösser die Mittel sein werden, desto mehr Betriebe werden saniert werden können. Immerhin ist die Kommission überzeugt, dass mit ca. Fr. 500,000 die grösste Not weitgehend wird gemildert werden können.

Zum Schlüsse mochte die Kommission auch ihrerseits noch mit grösstem Nachdruck auf die Notwendigkeit einer Revision der Krisenfonds-Statuten hinweisen.

Die Entschädigungen, welche der Krisenfonds bisher ausgerichtet hat, stehen in vielen Fällen in einem MISS Verhältnis zum Werte der Maschinen, Betriebe, welche nach dem im gegenwärtigen Berichte entwickelten Gesichtspunkte als nicht mehr konkurrenzfähig zu betrachten sind, haben nach Ansicht der Untersuchungskommission auch aus dem Krisenfonds auszuscheiden. Dieser ist geschaffen worden als eine Versicherungsinstitution und darf nicht zu einer Unterstützungskasse ausarten. Basche Abhilfe in Anlehnung an die bereits ausgearbeiteten Vorschläge des Vorstandes des Krisenfonds tut hier Not.

Aul Grund dieser Ausführungen gelangt die Kommission zu folgenden Schlussfolgerungen : Die Untersuchungskommission hält dafür, dass die schweizerische Lohnstickerei auch fernerhin nicht ihrem Schicksal überlassen werden kann, da an ihrer Erhaltung als unentbehrlichem Zweig der Stickerei-Industrie in einem den heutigen Verhältnissen angemessenen Umfange ein volkswirtschaftliches Interesse besteht, und die beteiligten Kreise infolge der verheerenden Wirkung der Krisis nicht mehr in der Lage sind, sich aus eigenen Kräften zu helfen.

Die Kommission beantragt, dass der Stickerei-Treuhand-Genossenschaft eine weitere Bundessubvention von Fr. 1,200,000 gewährt werde, zwecks Sanierung der schweizerischen Schifflilohnstickerei im Sinne der Anregungen dieses Berichtes.

2. Im Anschluss an dieses Gutachten der Untersuchungskommission reichte die Stickerei-Treuhand-Genossenschaft am 81. Juli 1935 dem eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement eine Eingabe ein. In dieser wird zunächst darauf hingewiesen, dass Bericht und Antrag der Kommission in einer Sitzung des Genossenschaftsvorstandes einlässlich beraten und anschliessend mit entsprechender Begutachtung auch dem Verwaltungsrat zur Vernehmlassung unterbreitet worden seien. In beiden Genossenschaftsorganen sei dabei einmütig die Auffassung zum Ausdruck gekommen, dass die von der Kommission gestellten Anträge ala zweckdienliches Mittel zur Verbesserung der Lage der Schifflilohnstickerei zu beurteilen und wärmstens zu unterstützen seien. Sodann wird weiter ausgeführt:

369 Dabei ist indessen zugleich aul die Tatsache hingewiesen worden, dass neben der Schifflistickerei auch die Handmaschinenstickerei, weichein die Erhebungen der Untersuchungskommission nicht einbezogen wurde, seit vielen Jahren ebenfalls schwere Not leidet und nicht weniger dringend einer Hilfeleistung bedarf. Wenn auch ihre Bedeutung innerhalb der Gesamtheit des Stickereigeschäftes stärker zurückgegangen ist als diejenige der Schifflistickerei, so wäre es nach der Überzeugung aller mit den Verhältnissen vertrauten Kreise doch nicht zu verantworten, wenn man sie bei den vorgesehenen Sanierungs- und Hilfsmassnahmen übergehen und sie damit dem allmählichen gänzlichen Zerfalle ausliefern wurde. Es darf doch gehofft werden, dass sie zum Nutzen unserer Volkswirtschaft ihre schonen Spezialfabrikate in einem nicht unerheblichen Umfange immer noch wird zur Geltung bringen können, wenn ihr eine zweckmässige Stützung zuteil wird. Auf den gleichen Standpunkt hat sich schon die vorjährige Expertenkommission in ihrem Berichte vom G. Oktober 1934 gestellt, und es muss auch berücksichtigt werden, dass die Handmaschinensticker gegenüber den Sohifflistickern insofern benachteiligt geblieben sind, dass sie von den Stillstandsentschädigungen des Krisenfonds ausgeschlossen wurden. Übrigens wird sich die materielle Stützung der Handmaschinenstickerei angesichts der bei ihr vorliegenden einfacheren Verhältnisse mit viel bescheidenerem Geldaufwande durchführen lassen als in der mit grösseren Gebäude- und Maschineninvestierungen belasteten Schifflistickerei.

Am 15. Juli 1935 umfasste der Maschinenpark der Handmaschinenstickerei noch 1198 Maschinen, nämlich: 724 sogenannte Bandmaschinen, 382 Monogramm-Maschinen und 87 Rahmentüchli-Maschinen.

Von diesem Bestände sind leider seit einigen Jahren in der Regel nur noch insgesamt 250--350 Stück beschäftigt, und zwar entfallt heute der Hauptanteil hievon auf die Spezialitätenproduktion der Bandmaschinen, während die MonogrammMaschinen, die früher eine Vorzugstellung besassen, stark ins Hintertreffen geraten sind.

Bei dieser Sachlage halten unsere Behörden in Übereinstimmung mit den Fachverbänden dafür, dass als nächstliegende Massnahme die Reduktion des Maschinenparkes der Handmaschinenstickerei um mindestens ca. 500 Maschinen ins Auge zu fassen ist. Dadurch soll einerseits
den Inhabern unverwendbar gewordener Maschinen der Weg zu anderer wirtschaftlicher Betätigung geebnet und anderseits sollen die verbleibenden Betriebsinhaber vom Drucke der übermässigen Arbeitskonkurrenz entlastet werden. Analog dem für die Sanierung der Schifflistickerei beabsichtigten Vorgehen sollte je nach den Umständen dos einzelnen Falles auch den Abgebern von Handstickmaschinen neben der bescheidenen Maschinenentschädigung noch eine gewisse zusatzliche Vergütung geleistet werden als Beihilfe zum Berufswechsel und in gewissen Fallen auch behufs Milderung der Schuldenlasten, Von den Fachverbänden der Handmaschinenstickerei wird ausserdom mit Nachdruck auf die Notwendigkeit der Fortführung der Stichpreiskontrolle hingewiesen, die bisher von der Stickerei-Treuhand-Genossenschaft unentgeltlich besorgt wurde und von den Beteiligten als wohltätige Schutzmassnahme gewertet wird.

Aus der näheren Erörterung aller dieser Umstände hat sich die Auffassung herausgebildet, dass die Ausdehnung des Sanierungsplanes auf die HandmaschinenStickerei im vorstehend umschriebenen Rahmen mit einer Mehraufwendung von ca.

Fr. 300,000 zur Hauptsache durchführbar sein dürfte. In dieser Annahme hat uns der Verwaltungsrat sodann angewiesen, bei den zuständigen eidgenossischen Instanzen im Anschluss an den Vorschlag der Untersuchungskommission, den der Verwaltungsrat aus Überzeugung befürwortet, darum nachzusuchen, dass uns ausser dem von der Untersuchungskommission zum Zwecke der Scliifflitickereisanierung empfohlenen Kredite von Fr. 1,200,000 ein weiterer Betrag von Fr. 300,000 zugunsten der Handmaschinenstickerei zur Verfügung gestellt werde, Bundesblatt. 88. Jahrg. Bd. I.

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370

IV. Notwendigheit einer weitern staatlichen Hilfe.

Die Ausführungen der Untersuchungskornmission und der StickereiTreuhand-Genossenschaft müssen als zutreffend und ihre Anträge im grossen und ganzen als begründet anerkannt werden. Tatsache ist, dass die Stickereiindustrie seit 15 Jahren unter einer äusserst schweren Krisis leidet und als Folge derselben einen Absatzrückgang aufweist, wie keine andere unserer wichtigeren Exportindustrien. Es sei in diesem Zusammenhange nochmals daran erinnert, dass der Stickereiexport heute nicht einmal 5% desjenigen des Jahres 1918 beträgt. Durch diese Ungunst der Geschäftslage sind sämtliche an der Stickerei beteiligten Kreise, Exporteure und Lohnsticker sowie auch die Hilfsindustrien schwer betroffen worden, und zwar die Lohpstickerei um so mehr, als sie mit dem grössten Teil des Maschinenparkes belastet ist. Von den zurzeit noch vorhandenen 884 Schiffli- und 1128 Handmaschinen entfallen 680 Schiffli- und 1051 Handmaschinen auf Lohn- und 204 Schiffli- und 77 Handmaschinen auf Exporteurbetriebe, Diese Maschinen, die vor Jahren mit grossem Geldaufwands und leider auch in zu grosser Zahl aufgestellt wurden, sind inzwischen zum grossen Teil unverwendbar und folglich zu einer ertraglosen Immobilienlast geworden. Dieser Umstand hat sich besonders drückend deshalb ausgewirkt, weil seit Jahren wegen der mit der ungenügenden Beschäftigung gleichzeitig verbundenen Tieflage der Stichpreise Amortisationen entweder überhaupt nicht mehr oder nur in ganz ungenügendem Masse herausgewirtschaftet werden konnten, so dass, namentlich bei der Scbifflilohnstickerei, die häufig mit fremdem Gelde angeschafften Maschinen meistens noch hoch belastet sind.

Im Geschäftsbericht der Stickerei-Treuhand-Genossenschaft für das Jahr 1934 wird in diesem Zusammenhange in zutreffender Weise folgendes ausgeführt: Nachdem der Stickmaschinenbestand gegenüber dem Ubermass früherer Jahre allmählich gewaltig zurückgegangen war, wurde gehofft, dass auf dem Arbeitsmarkte der Lohnstiokerei endlich doch ein besseres Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage eintreten werde. Nun haben wir gleichwohl die Tatsache vor uns, dass die Mehrzahl der noch vorhandenen Lohnstickereibetriebe sowohl in der Schifflimasohinenals in der Handmaschinenstickerei nach wie vor unter grosser Arbeitsnot leidet, weil die
Verschlechterung der Marktlage eich stets in rascherem Tempo entwickelt hat als der Abbau des Produktionsapparates. Da zudem nur geringe Aussicht dafür besteht, dass in absehbarer Zeit eine namhaft gesteigerte Nachfrage nach Stickarbeit erwartet werden kann, ist es keine Übertreibung, wenn die Lage der Lohnsticker als geradezu trostlos bezeichnet wird. In einer grossen Zahl von Fällen liegen die Verhältnisse so, dass^die in früheren besseren Zeiten erzielten Ersparnisse längst aufgezehrt sind und die betroffenen Familien kaum noch einen dürftigen Lebensunterhalt aufzubringenSvermögen, geschweige denn die Erfüllung der Verzinsungs- und Abzahlungsverpflichtungen, die aus bereits erwähnten Gründen wenigstens in der Schifflistiekerei von erheblicher Bedeutung sind. Wohl gibt es neben den vielen ausgesprochenen Notexistenzen immer noch Betriebsinhaber, die sich in ungefährdeter Lage befinden. Sie bilden aber eine bescheidene Minderheit, und im grossen ganzen handelt es sich um einen betrübenden Notstand, der vermuge seiner Ausbreitung und der Verflechtung mit der übrigen Wirtschaft des Stickereigebietes zu einer Angelegenheit von allgemeiner Bedeutung geworden ist.

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Ln Hinblick auf diese Sachlage halten wir eine Weiterfahrung der Hilfsaktion für unbedingt notwendig. Die bisherigen Stützungsaktionen haben sich im grossen und ganzen günstig ausgewirkt und den betroffenen Kreisen erhebliche Erleichterungen gebracht; jedenfalls haben sie dazu beigetragen, die Auswirkungen des gewaltigen Schrumpfungsprozesses, den die Stickereiindustrie durchgemacht hat, bedeutend zu mildern. Wohl ist bei Beratung früherer bezüglicher Vorlagen sowohl vom Bundesrat als auch von der Kommission des Nationalrates und des Ständerates geltend gemacht worden, es handle sich um die letzte Beitragsleistung des Bundes und weitere Nachsubventionen kämen nicht mehr in Frage -- allein auch hier hat sich die Macht der Verhältnisse stärker erwiesen als menschliches Wollen.

Was die Frage betrifft, welche Art von Hilfsmassnahmen ergriffen werden soll, so halten wir es mit der Untersuchungskommission und der StickereiTreuhand-Genossenschaft für das Zweckrnässigste, wenn in erster Linie die Demolierungsaktion fortgesetzt wird und ausserdem gewisse Entschuldungsmassnahmen durchgeführt werden.

Wie oben ausgeführt wurde, hat die Untersuchungskommission vorgeschlagen, mindestens ca. 200 Schifflimaschinen auszuschalten. Anlässlich einer Konferenz im Dezember vorigen Jahres mit den Vertretern der Stickereiindustrie kam dann aber übereinstimmend die Auffassung zum Ausdruck, dass man es bei der Ausschaltung von 100 Schifflimaschinen bewenden lassen sollte, und zwar in erster Linie deshalb, weil sich der Beschäftigungsgrad -- grösstenteils dank der produktiven Arbeitslosenfüisorge -- im Jahre 1985 doch etwas gebessert hat. Nach den Feststellungen der Stickerei-TreuhandG-enossenschaft war die Zahl der beschäftigten Schifflimaschinen im Jahr 1985 grosser als im Vorjahr ; sie ist auf Ende 1935 auf etwa 550 gestiegen gegenüber ca. 400 im Jahre 1984, In der Exportstatistik hat sich diese Mehrbeschäftigung allerdings nicht ausgewirkt, indem die Ausfuhrzahlen des Jahres 1985 gegenüber denjenigen des Vorjahres neuerdings einen Eückgang aufweisen. Dieser scheinbare Widerspruch wird von Fachleuten damit erklärt, dass, im Gegensatz zum'Jahre 1935, in der Statistik früher zu hohe Wertziffern angegeben worden waren, da die Exporteure vielfach in den Ausfuhrdeklarationen, welche die Grundlage für die Ausfuhrstatistik
bilden, die Fakturawerte mit Einschluss der Auslagen für Frachten, Zölle und weitere Spesen eingesetzt hatten.

Der mengenmässige Eückgang sodann wird darauf zurückgeführt, dass im Jahre 1935 ein verhältnismässig grosser Teil des Exportes auf Waren mit leichten Stoffen entfiel, wie sie insbesondere nach Indien und Marokko ausgeführt worden sind.

Nach unserem Dafürhalten sollten ungefähr 100 Schiffli- und 500 Handmaschinen ausgeschaltet werden, wobei wie bisher die leistungsfähigsten Maschinen aufzubewahren wären (bis jetzt hat die Stickerei-Treuhand-Genossenschaft 65 Schiffli- und 17 Handmaschinen magaziniert), damit sie im Bedarfsfalle wieder zur Verfügung stehen. Durch diese Ausschaltungsaktion könnte einerseits eine grössere Zahl von Stickern von ihren Maschinen, die

372 ihnen keinen oder doch bloss einen gänzlich ungenügenden Verdienst bringen und infolgedessen für sie eine erhebliche Belastung bedeuten, befreit und ihnen so bis zu einem gewissen Grade der Weg zu einer andern Erwerbstätigkeit geöffnet werden, und andererseits würden die Verdienstmöglichkeiten für die verbleibenden Betriebe nicht unwesentlich verbessert. Ausserdem würde auch eine gewisse Entlastung des Krisenfonds eintreten, wodurch, verbunden mit gewissen weitern in Aussicht genommenen Massnahmen zur Keduktion der Ausgaben des Krisenfonds (wobei insbesondere in Betracht kommen eine Herabsetzung der Zahl der bezugsberechtigten Maschinen bei Mehrmaschinenbetrieben, die Herabsetzung der Bezugsdauer auf 150--200 Arbeitstage im Jahr, die Eeduktion der Stillstandsentschädigung für Betriebe, die während längerer Zeit die Entschädigung voll oder annähernd voll bezogen haben, und schliesslich eventuell eine Erhöhung der Mitgliederbeiträge), dann sein Fortbestand mit dem ihm heute noch zur Verfügung stehenden Kapital von rund Er. 620,000 für einige Jahre sichergestellt werden könnte, sofern sich die Lage nicht in unvorhergesehener Weise verschlimmert.

Mit der in zweiter Linie in Aussicht genommenen Hilfsmassnahme soll eine gewisse Sanierung solcher Betriebe durchgeführt werden, die hinsichtlieh der Maschinen und der beruflichen Qualifikation an sich konkurrenzfähig wären und unverschuldet in Not geraten sind. Als Ziel wird man dabei anstreben müssen, die in Betracht kommenden Betriebe wenn immer möglich so weit zu entlasten, dass sich deren Inhaber inskünftig aus eigener Kraft durchbringen können. Auf welche Art solche Sanierungen durchzuführen sein werden, wird in jedem einzelnen Ealle mit Eücksicht auf dessen besondere Verhältnisse zu bestimmen sein. Es wird sich um die Gewährung niedrig verzinslicher oder eventuell zinsfreier Darlehen und in gewissen Fällen um die Ausrichtung von Beiträgen à fonds perdu handeln, wobei jedoch, wie die Untersuchungskommission zutreffend betont hat, als allgemeiner Grundsatz zu gelten haben wird, dass Schulden nur werden abgenommen werden können in Verbindung mit einem allgemeinen Nachlassverfahren. Die Hauptschwierigkeit dürfte darin "liegen, dass in zahlreichen Fällen gegenseitige Bürgschaften bestehen. Es wird daher nur dann möglich sein, einigermassen gesunde
Verhältnisse herbeizuführen, wenn von allen Seiten, insbesondere auch von den Bürgen und Gläubigern, erhebliche Opfer gebracht werden. Dies sollte um so eher möglich sein, als die in Betracht fallenden Forderungen heute zum grössten Teil gar keinen oder doch nur einen sehr beschränkten reellen Wert haben.

Inbezug auf die Kostenfrage ist darauf hinzuweisen, dass bisher für die Ausrichtung von Demolierungsentschädigungen an Lohnsticker in der Eegel folgende Ansätze zur Anwendung gekommen sind: Für Pantograph-Schifflimaschinen Niedermodell . . Fr. 1000 » Pantograph-Schifflhnaschinen Hoehmodell. . .

» 1500 » Automat-Schifflimaschinen Miedermodell . . .

» iäöüU » Automat-Schifflimaschinen Hochmodell . . . .

» 3500

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Für Automat-Schiifhmaschinen I. S >> gewöhnliche Handmaschinen » Handmaschinen mit Monogrammapparat . . .

Fr. 5000 » 250 » 400

Ausserdem hat der Krisenfonds für dio Ausschaltung der ihm angeschlossenen Schifflimaschinen meist einen weitern Beitrag von Fr. 300 für Pantographen und von Fr. 600 für Automaten geleistet.

Da bei einer künftigen Demolierungsaktion bei den Schiffliraaschinen fast ausschliesslich Hochmodellmaschinen zur Ausschaltung gelangen werden, indem die älteren Niedermodellmaschinen zum grössten Teil schon ausgeschaltet sind, ist nach den Schätzungen der Stickerei-Treuhand-Genossenschaft mit einem Betrag von durchschnittlich mindestens Fr. 3000 pro Maschine zu rechnen, was für 100 Maschinen Fr. 300,000 ausmacht. Bei den Handmaschinen ist ein durchschnittlicher Betrag von Fr. 800 pro Maschine einzusetzen, was für 500 Maschinen Fr. 150,000 ergibt. Somit würden sich die Kosten für die Maschinendemolierung allein auf Fr. 450,000 belaufen, wozu in bestimmten Ausnahmefällen noch eine Beihilfe zum Berufswechsel in Frage kommt, wofür mindestens ein Betrag von Fr. 150,000 erforderlich sein wird. Somit ist auch bei grösster Zurückhaltung für die Ausschaltungsaktion, wonn sie einigermassen wirksam gestaltet und den Lohnstickern, denen die Maschinen abgenommen werden, auch nur in bescheidenem Masse eine Beihilfe zur Umstellung auf eine andere Erwerbstätigkeit gewährt werden soll, mit einem Gesamtaufwand von Fr. 600,000 zu rechnen.

Was die Kosten der Entschuldungsaktion betrifft so ist hier eine auch nur annähernde Schätzung ausserordentlich schwierig. Wie die Untersuchungskommission zutreffend ausgeführt hat, stellt sich die Frage hier so, dass die Stickerei-Treuhand-Genossenschaf t wird bestrebt sein müssen, mit den ihr zur Verfügung gestellten Mitteln eine möglichst grosse Zahl von Betrieben zu sanieren, wobei um so mehr Betriebe in diese Aktion werden einbezogen werden können, je grösser die Mittel sein werden. Die genannte Kommission hat einen Betrag von Fr. 500,000 vorgeschlagen und der Überzeugung Ausdruck gegeben, dass mit diesem Betrage die grösste Not weitgehend werde gemildert werden können. Wenn auch dieser Betrag keineswegs als übersetzt betrachtet werden kann und es ausserordentlich wünschbar würo, die Entschuldungsaktion in diesem Umfange durchzuführen, so halten wir mit Bücksicht auf die absolute Notwendigkeit, die Ausgaben des Bundes soweit als nur immer möglich einzuschränken, doch dafür, dass diese
Summe auf Fr. 400,000 zu reduzieren sei.

Der der Stickerei-Treuhand-Genossenschaft zu gewährende neue Kredit würde sich somit auf Fr. 1,000,000 belaufen. Dabei sollte jedoch die Stickerei-Trcuhand-Genossenschaft in der Verwendung dieses Kredites für die einzelnen in Aussicht genommenen Massnahmen nicht strikte an die vorstehend schätzungsweise genannte Répartition gebunden sein, vielmehr sollte ihr anheimgestellt werden, je nach den Verhältnissen und Erfahrungen die als angezeigt erscheinenden Verschiebungen vorzunehmen in der Meinung, dass vermittelst des

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Gesamtkredites nach bester Möglichkeit die verschiedenen Sanierungspostulate verwirklicht werden sollten. Im übrigen muss sich der Bundesrat vorbehalten, die Auszahlung des Kredites nur nach Massgabe eines wirklich vorhandenen dringlichen Bedürfnisses vorzunehmen. Sollte die in den letzten Monaten spürbare leichte Belebung des Stickereigeschäftes anhalten, so wird es der Stickerei-Treuhand-Genossenschaft eventuell möglich sein, mit einem geringeren Betrage auszukommen. Zurzeit stehen ihr noch etwas über Fr. 100,000 zur Verfügung, welcher Betrag jedoch nach Abzug der für die Erfüllung der pendenten Verpflichtungen erforderlichen Summe nur noch für kürzere Zeit zur Deckung der Ausgaben für die Durchführung der Kontrolle der Stichpreise, weitere ähnliche Massnahmen und die Verwaltung ausreichen wird.

Was die Frage der Deckung des neu zu bewilligenden Kredites betrifft, so ist der Betrag von l Million Franken im Finanzprogramm 1986 berücksichtigt, indem für Massnahmen zum Schutze der Wirtschaft eine Summe von 3 Millionen Franken aufgenommen wurde, wovon l Million für diesen Zweck bestimmt ist.

Auf Grund der vorstehenden Ausführungen unterbreitet der Bundesrat den gesetzgebenden Bäten den Entwurf eines Bundesbeschlusses betreffend Gewährung einer neuen Subvention an die Stickerei-Treuhand-Genossenschaft mit dem Ersuchen, die Vorlage in der Frühjahrs session 1986 abschliessend zu beraten, da die Angelegenheit dringend ist und ungesäumtes Handeln erfordert.

Wir benutzen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den S.März 1986.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : " Meyer.

Der Bundeskanzler:

G. Bovet.

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(Entwurf.)

Bimdesbeschluss Ober die

Gewährung einer weitern Subvention an die Stickerei-TreuhandGenossenschaft.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 8. März 1936, beschliesst :

Art. 1.

Dem Bundesrat wird zur Ausrichtung einer weitern Subvention an die Stickerei-Treuhand-Genossenschaft ein Kredit bis zu l Million Pranken zur Verfügung gestellt. Er ist ermächtigt, über die Verwendung dieser Subvention die nötigen Vorschriften aufzustellen.

Art. 2.

Dieser Bundesbeschluss wird als dringlich erklart und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dessen Vollzug beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Gewährung einer weitern Subvention an die Stickerei-Treuhand-Genossenschaft. (Vom 3. März 1936.)

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Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1936

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

10

Cahier Numero Geschäftsnummer

3324

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.03.1936

Date Data Seite

353-375

Page Pagina Ref. No

10 032 891

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