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Botschaft des
Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung eines Telephongebäudes an der Tessinstrasse in Basel (Vom 13. Dezember 1948)
Herr Präsident!
Hochgeehrte Herren!
Durch Beschluss vom 22. März 1945 haben die eidgenössischen Bäte den Kredit für die Erstellung eines Telephongebäudes an der Zwingerstrasse in Basel bewilligt, wo inzwischen die neue Quartierzentrale Basel-Süd eingerichtet wurde. In der Botschaft zu dieser Kreditvorlage wurde u. a. ausgeführt, die Abtrennung der an diese neue Zentrale anzuschliessenden Teilnehmer von den bestehenden Telephonzentralen Safran 1--3 werde diese Hauptzentralen so entlasten, dass sie den normalen Abonnentenzuwachs ihres Netzgebietes voraussichtlich noch bis 1949 würden aufnehmen können. Es wurde dementsprechend eine weitere Abtrennung des Telephonnetzes auf diesen Zeitpunkt hin in Aussicht gestellt.
Die seitherige Entwicklung hat erwiesen, dass diese Prognose richtig war.
Auf Grund des inzwischen festgestellten und weiterhin zu gewärtigenden, starken Teilnehmerzuwachses muss damit gerechnet werden, dass die Kapazität der genannten 3 Hauptzentralen im Laufe des Jahres 1950 erschöpft sein wird.
Über die Zunahme der Telephonteilnehmer und des Gesprächsverkehrs in Basel seit 1940 geben die folgenden statistischen Angaben nähern Aufschluss : Jahr
Hauptanschlüsse
Sprechstellen
Ortsgespräche
1940 1945 1946 1947
22738
39867
30265 82441 34285
53401 57284 61107
19 162 331 33 862 108 37 357 587 39994468
Ferngespräche Ausgang
Gesprächseinnahmen
6 652 264 6687833.-- 8 511 752 9780120.-- 9 655 219 11931577.-- 10 081 257 13041452.--
Einwohner
175 600 181 800 185 600 193 300
, ·
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Es erweist sich unter den genannten Umständen als notwendig, mit aller Beschleunigung eine "weitere Quartierzentrale Basel-West zu erstellen und das betreffende Einzugsgebiet, umfassend das westlich der Kannenfeldstrasse, des Spalenrings und des Steinenrings gelegene Stadtgebiet sowie Allschwil und einen Teil von Binningen, von den Hauptzentralen Safran l--3 abzutrennen, damit diese entlastet werden und den weitern Teilnehmerzuwachs im Stadtzentrum zu bewältigen vermögen. Die neue Zentrale soll gleich wie die Zentrale Basel-Süd vorläufig 10 000 und im Endausbau 20 000 Anschlüsse aufnehmen können.
Für die Erstellung dieses neuen Zentralengebäudes hat die PTT-Verwaltung rechtzeitig einen geeigneten Bauplatz im Schwerpunkt des inskünftigen Netzgebietes dieser Zentrale, nämlich an der Tessinstrasse, erworben.
Das von der Direktion der eidgenössischen Bauten im Benehmen mit den Bauorganen der PTT-Verwaltung erstellte Projekt sieht ein in Mauerwerk und armiertem Beton auszuführendes Gebäude mit folgender innerer Einteilung und Zweckverwendung vor: Untergeschoss : Kabelkeller, Umformer- und Dieselraum, Akkumulatorenraum, Heizungs- und Kohlenraum, Waschküche mit Tröckneraum, Garderobe.
Erdgeschoss: Verteilerraum.. Automatenraum für Spezia.ldienste, Werkstatt, Monteurwohnung.
Obergeschoss : Grosser Wählersaal, Eaüm für Techniker, Garderoben und .· .
; Toiletten.
Die weitern baulichen Details sind aus den Projektplänen der Direktion der eidgenössischen Bauten ersichtlich.
Die Baukosten sind auf Grund des Preisstandes l"..August 1948 auf Pranken 800 000 veranschlagt, Gestützt auf die. vorstehenden Ausführungen ersuchen wir Sie, den erforderlichen Kredit für die Erstellung eines Telephongebäudes an der Tessinstrasse in Basel zu bewilligen und den nachstehenden Entwurf zu einem entsprechenden Beschluss gutheissen zu wollen.
Wir benützen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.
Bern, den 13. Dezember 1948.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates, · Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Celio Der Bundeskanzler: Leimgruber
1178 (Entwurf)
Bundesbeschluss über
die Erstellung eines Telephongebäudes an der Tessinstrasse in Basel
Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 13. Dezember 1948, beschliesst:
Art. l
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.
Für die Erstellung eines Telephongebäudes an der Tessinstrasse in Basel wird ein Kredit von Fr. 800 000 bewilligt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, am vorgelegten Projekt im Eahmen des bewilligten Kredites die Änderungen vorzunehmen, die sich nachträglich als notwendig erweisen sollten.
Art. 2 Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft. Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung eines Telephongebäudes an der Tessinstrasse in Basel (Vom 13. Dezember 1948)
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Jahr
1948
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
50
Cahier Numero Geschäftsnummer
5558
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
16.12.1948
Date Data Seite
1176-1178
Page Pagina Ref. No
10 036 469
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