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Bundesblatt

88. Jahrgang.

Bern, den 10. Juni 1936

Band I.

Erscheint wöchentlich Preis ä(> Fronten im Jahr, IO Franken im Halbjahr, Snsüglich Nachnahme- and Postbestellungsgebrihr.

EinrUcKiwgsgelinhr. 60 Rappen die Petitzoile oder deren Kaum. -- Inserate franko an Stämpflt £ Cie. in Bern.

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3420

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Teilnahme der Schweiz an der internationalen Ausstellung Paris 1937 ,,Kunst und Technik im modernen Leben".

(Vom 5. Juni 1936.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen hiemit den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die schweizerische Beteiligung an der im Jahre 1937 in Paris stattfindenden internationalen Ausstellung «Kunst und Technik im modernen Leben» zu unterbreiten.

Mit Note vom 22. Dezember 1934 hat das französische Aussenministerium die Schweiz zur Teilnahme an der für 1937 in Paris geplanten internationalen Ausstellung eingeladen. Die Durchführung der Ausstellung wurde durch ein französisches Gesetz vom 6. Juli 1934 beschlossen und die entsprechenden Mittel seitens des Staates und der Stadt Paris zur Verfügung gestellt. Durch Gesetz vom 24, März 1936 wurde der Ausstellungsplan auf Grund der zahlreichen Anmeldungen seitens des Auslandes und Prankreichs erweitert. Insgesamt erhält die Ausstellung Subventionen im Betrage von 412 Millionen französisischer Franken. Am 28. Oktober 1984 wurde die Veranstaltung, entsprechend der Internationalen Ausstellungskonvention vom 22. November 1928, registriert unter dem Namen «Exposition Internationale Paris 1987 -- Arts et Technique dans la Vie moderne». Die französische Begierung übernahm es, don ausländischen Teilnehmern gemäss dieser Konvention einen Beitrag an die Baukosten ihrer Pavillons zu gewähren.

Die Ausstellung Paris 1937 wird auf einem Gelände von 66 Hektaren längs den beiden Seine-Ufern von der Place de la Concorde bis zum Pont de Grenelle in einer Länge von 8,5 km errichtet werden. Das Zentruni der Ausstellung wird zwischen der Place du Trocadéro und dem Champ-de-Mars bzw. dem Eiffelturm liegen. Vorgesehen ist eine Dauer von G Monaten.

Nach den offiziellen Publikationen soll die Ausstellung zu einer grossen Kundgebung der Eintracht und des Friedens werden, mit dem Zweck, nicht nur die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Völkern zu erweitern, Bundesblatt. 88. Jahrg. Bd. I.

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1018 sondern sie auch geistig einander näherzubringen und ihre wechselseitigen Sympathien zu festigen.

Auf geistigem und wissenschaftlichem Gebiet soll ihr kein Fortschritt der Gegenwart fremd bleiben.

Auf dem Gebiete der Industrie und des Handels wird sie jeder Form der Betätigung Eaum gewähren.

Auf künstlerischem und technischem Gebiet wird sie insbesondere das Kunstgewerbe und das Kunsthandwerk zu Ehren ziehen und damit ein enges Zusammenarbeiten zwischen dem Künstler und dem Handwerker zu fördern trachten. Sie wird versuchen, neue Stile zum Aufblühen zu bringen und zu zeigen, dass Originalität und Feinheit des Geschmacks sowie Gediegenheit der Fabrikation selbst in den Gegenständen des täglichen Gebrauchs und im häuslichen Schmuck vereinigt sein können und dass also das Schöne und das Nützliche sich einander keineswegs ausschliessen.

In einem erläuternden Schreiben vom 22. November 1935 bemerkt dazu der französische Handelsminister, «dass alle in den Bahmen der vorgesehenen Gruppen fallenden Produkte der Industrie zur Ausstellung zugelassen werden, sofern sie den Bedingungen des Art. 8 des Hauptreglements entsprechen, d. h.

auf neuen Inspirationen beruhen, von wirklicher Originalität sind und in moderner künstlerischer Form in Erscheinung treten».

Nachdem schweizerischerseits durch die eidgenössische Kommission für angewandte Kunst, den Werkbund, das «Oeuvre» sowie durch die Zentrale für Handelsförderung, die Uhrenkammer, die St. Galler Textilindustrie und ferner durch die Schweizerische Verkehrszentrale die Notwendigkeit einer schweizerischen Beteiligung geprüft worden war, fand am 8. Januar 1986 auf Einladung des eidgenössischen Departements des Innern eine Konferenz dieser Interessenten statt, die sich einstimmig für eine Beteiligung der Schweiz an der Ausstellung in Paris aussprach.

Dem Protokoll jener Sitzung ist u. a. folgendes zu entnehmen: «Es ist nicht nur wünschenswert, sondern geradezu notwendig, dass im Jahre 1937 auch die Schweiz in Paris ausstelle. Da die meisten Staaten ihre Bereitwilligkeit erklärt haben, der Einladung der französischen Eegierung Folge zu leisten, und also bestrebt sein werden, an den Ufern der Seine das Beste zu zeigen, was sie auf dem Gebiet des Kunstgewerbes und der Industrie hervorbringen, wäre es in der Tat bedauerlich und liesse sich kaum rechtfertigen,
wenn die Schweiz sich von dem bedeutungsvollen Wettbewerb der Völker fernhalten wollte. Anderseits wird die Pariser Ausstellung für sie eine wertvolle Gelegenheit sein, um Propaganda für ihren Eeiseverkehr und ihre Hotelindustrie zu machen, und sie wird daraus zweifellos die grössten Vorteile ziehen.» Am 23. Januar 1936 nahm die Kommission zur Platzfrage Stellung und entschied sich mit grosser Mehrheit für einen Platz auf dem linken Seine-Ufer in unmittelbarer Nähe des Pont d'Ièna, zwischen den für Belgien und Italien

1019 reservierten Arealen. Das Gelände bietet die Möglichkeit zur Erstellung eines Gebäudes mit einem Untergeschoss von ca. 600 in2, einem Erdgeschoss von ea. 900 m2 und einem Obergeschoss mit Terrassen von ebenfalls 900 m2. Da die Anmeldefrist Ende Januar ablief, fasste der Bundesrat am 31. Januar 1986 auf Antrag des Departements des Innern folgenden Beschluss: «1. die Einladung der französischen Eegierung zur Teilnahme an der im Jahre 1987 in Paris stattfindenden internationalen Ausstellung : ,, Kunst und Technik im modernen Leben", unter Vorbehalt der Genehmigung durch die eidgenössischen Kate, anzunehmen; 2. das Departement des Innern zu ermächtigen, die geeigneten Massnahrnen zu treffen, um der Schweiz, wiederum unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die eidgenössischen Bäte, eines der acht Pavillons zu sichern, die Frankreich auf dem linken Seine-Ufer erstellen wird ; dabei waltet die Meinung ob, die Schweiz solle sich vorbehalten, auf ihre Wahl bezüglich des Ausstellungsplatzes zurückzukommen, falls die Ausstellungsorgane bereit sein sollten, Form und Eichtung der ihr auf dem rechten Seine-Ufer angebotenen Parzelle derart zu ändern, dass sie ihrer Länge nach an die Mittelallee des Trocadero grenzen würde ; 3. das Departement des Innern zu ermächtigen, im Einvernehmen mit dem Volkswirtschaftsdepartement eine Ausstellungskommission zu bestellen, die vorerst das Programm und einen Voranschlag aufzustellen und, vorausgesetzt, dass die eidgenössischen Bäte die nötigen Kredite bewilligen, die Teilnahme unseres Landes an der Ausstellung durchzuführen hätte.» Der Bundesrat liess sich bei seinem Beschluss von folgenden Beweggründen leiten : Bei der Ausstellung in Paris 1987 handelt es sich um eine der grossen Veranstaltungen, deren Internationalität gesichert ist. Diese Feststellung findet sich dadurch bestätigt, dass bis im März 1986 26 feste Anmeldungen vorlagen, darunter diejenigen von Italien, Grossbritannien, Belgien, Holland, Österreich, der Tschechoslowakei, Kanada, Brasilien, Japan, Bussland usw. 24 weitere Länder, darunter 6 weitere Grossstaaten, bekundeten ihr Interesse, und auch mit deren Teilnahme isfr"zu rechnen. Mehrere Staaten haben bereits ihre Generalkommissäre bestellt und die Wettbewerbe für ihre Bauten ausgeschrieben.

Paris ist seit Mitte des letzten Jahrhunderts ein besonders
bevorzugter Platz für internationale Ausstellungen geworden, insbesondere für Industrien, die mit der Mode und künstlerischer Gestaltung eng verknüpft sind. Die Veranstaltung bietet daher Gelegenheit, namentlich diejenigen Industrien und Gewerbe zur Darstellung zu bringen, die diesem besonderen Charakter der Ausstellung entsprechen. Wie im Jahre 1925 ist durch die Teilnahme eine Förderung der angewandten Kunst, der Mode und der Kunstindustrien zu erwarten.

Mit Bezug auf die künstlerische Seite der Frage ist zu bemerken, dass die Bedeutung, die einem Lande beigemessen wird, in weitgehendem Masse von

1020 seinem kulturellen und künstlerischen Niveau abhängt. Mit andern Worten: der Stand von Kunst und Wissenschaft in einem Lande ist von entscheidendem Einfluss auf die Wertschätzung, die es sich im Auslande erwirbt. Die Völker bekunden ein ständig wachsendes Interesse für die künstlerischen und auch für dio kunstgewerblichen Schöpfungen der andern Völker und empfinden das Bedürfnis, in dieser Hinsicht ihre eigene Produktion mit derjenigen der übrigen Nationen zu vergleichen. In diesem Sinne bietet die Ausstellung Gelegenheit, das geistige Antlitz der Schweiz in den Leistungen talentvoller Kunstgewerbler zu zeigen.

Die regen schweizerischen Wirtschaftsbeziehungen mit Prankreich rechtfertigen neben den künstlerischen und touristischen Belangen die Beteiligung.

Nahm Frankreich in den Jahren 1929 bis 1981 ca. 10% unserer Ausfuhr auf, so stieg dieser Anteil in den Jahren 1932 bis 1985 im Durchschnitt auf 15%.

Unsere Ausfuhr nach diesem Lande betrug 1985 121 Millionen Franken, unsere Einfuhr 208 Millionen. Die für die Beteiligung in Betracht kommenden Industrien: Textilindustrie, Uhrenindustrie sowie die Lebens- und Genussmittelindustrien (welche in Verbindung mit einem Bestaurant zur Ausstellung kommen) konnten zusammen in den letzten Jahren für durchschnittlich rund 40 Millionen Franken pro Jahr exportieren, d. h. rund ein Drittel der Gesamtaustuhr nach Frankreich entfiel auf diese in erster Linie interessierten Wirtschaftskreise.

Die eminente Bedeutung des Platzes Paris für unsere Fremdenverkehrs ·Werbung erhellt nicht nur aus der Statistik der französischen Gäste in der Schweiz, sondern auch aus der Tatsache, dass der überseeische Ausländer vielfach seinen Weg in die Schweiz über Paris findet. 1934 betrug allein die Zahl der französischen Gäste 317,308, d. h. 25% aller ausländischen Gäste; 1935 waren es 265,606 französische Gäste, d. h. 22% aller ausländischen Gäste.

Die schweizerische Beteiligung wird sich entsprechend dem Charakter der Pariser Veranstaltung auf Erzeugnisse der angewandten Kunst, die Textilindustrie und die Uhrenindustrie beschränken. Dazu kommt die Möglichkeit der Propaganda für die Lebens- und Genussmittelindustrien in Verbindung mit einem im Schweizer Pavillon vorzusehenden Eestaurant. Ein namhafter Teil des Platzes wird sodann der schweizerischen Verkehrspropaganda
eingeräumt werden.

Die Organisation der Beteiligung soll einfach und einheitlich gestaltet werden. Die Oberbehörde ist die vom Bundesrat zu ernennende Ausstellungskommission. Sie wird zusammengesetzt sein aus Vertretern der drei interessierten Depar^emente (Inneres, Volkswirtschaft, Post- und Eisenbahn), der Kreise und Organe der angewandten Kunst, der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung und der Schweizerischen Verkehrszentrale. Die Durchführung der Beteiligung wird entsprechend dor Organisation an den früheren Ausstellungen der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung übertragen, in deren Geschäftskreis das Ausstellungswesen fallt.

1021 Was die Kosten der Beteiligung anbetrifft, so verweisen wir auf nachstehenden Vergleich über die Beteiligungsspesen anlässlich der letzten grossen Ausstellungsbeteiligungen der Schweiz im Ausland.

Paris Barcelona Lüttich Brüssel 1925 1929 1930 1935 Rechnung Rechnung Rechnung Budget Ausstellungsfläche : total überbaut 1. Pavillon-Rohbau . . .

2. Installation des Pavillons 3. Unterhalt des Gebäudes und der Gärten . . .

4. Auskunft, Bewachung, Reinigung, sachliche Betriebsausgaben. . .

5. Licht, Kraft, Wasser .

6. Propagandaveranstaltungen, Kino, Katalog etc 7. Eigentransporte und Versicherungen. . . .

8. Verwaltungsausgaben .

9. Jury 10. Diverses Subvention

4650 m 22 2400 m Fr.

100,000

4000 m 22 2400 m

90,000

200,000

10,000

20,000

9,000 8,000

25,000 12,000

50,000 20,000

32,000

40,000

50,000

106,000 20,000 14,000 12,000 17,000 -- 4,000 13,000 432,000 4) 250,000

11,000 25,000

20,000 40,000 20,000 30,000 600,000

in verschiedenen Hallen verteilt 6000 m 2 Pr.

,,

Fr.

--

1600 m 2 Pr.

60,000

150,000

230,000

96,000

-- 21,000

45,000 3,000

29,000

13,000 3)

21,000 58,000 22,000 27,000 323,000

Paris 1937 Budget

-- 27,000 340,000

Fr.

3

150,000

Im Zusammenhang mit diesem Vergleich mag noch an folgende Bundesbeiträge erinnert worden: Weltausstellung Paris 1900 rund 1% Millionen Franken, Ausstellung 1906 in Mailand Fr. 600,000.

Eine Herabsetzung des in der obigen Aufstellung vorgesehenen Gesamtbetrages könnte nur zu Lasten des Bau- und Installationskontos gehen. Es ') Auf diverse Stockwerke verteilt.

*) Das Gebäude wird bei 2400 m 2 Austellungsfläche rund 12,000 m 2 enthalten.

Dies ergibt bei einem Kubikmeterpreis von Pr. 25 für den Neubau eine Bausumme von Fr. 300,000. Davon geht ab der Beitrag der französischen Regierung von Pr. 150,000 bis Fr. 160,000, so dass ein Nettobetrag von Fr. 150,000 ins Budget einzusetzen ist.

') Die Spesen für das Auskunftsbureau sind in diesem Posten und nicht in Nummer 4 enthalten, *) Dei auf die Aussteller entfallende und in dieser Aufstellung nicht enthaltene Kostenanteil betrug in Barcelona ungefähr das Doppelte des Bundesbeiträges. Für Paris ist eine ebenso hohe Belastung der Aussteller infolge der besondem Art der Beteiligung und der gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnisse nicht möglich.

1022 imiss jedoch berücksichtigt werden, dass auf dem linken Seine-Ufer die wichtigsten ausländischen Pavillons nebeneinander stehen werden und auch schweizerischerseits nicht unter ein gewisses Minimum gegangen werden kann. Die Installationsspesen kommen nach unserer Erfahrung meistens fast ebenso hoch wie die Ausgaben für den Eohbau. Eine zweckmässige Gestaltung des Gesaintbaues bietet indes gewisse Einsparungsmöglichkoiton, so dass wir für die Installation des Pavillons nur einen Betrag von Fr. 200,000 eingesetzt haben.

Alle übrigen Posten des Budgets beruhen auf Erfahrungszahlen und tragen den besondern Pariser Verhaltnissen Rechnung. Wir gelangen deshalb dazu, Sie zur Sicherung einer würdigen Vertretung der Schweiz um Gewährung eines Kredits von Fr. 600,000 zu ersuchen.

Zu den Kosten, welche aus Bundesmitteln bestritten werden, kommen die erheblichen Mittel, welche seitens der teilnehmenden Industrien, Verbände und Organisationen zu tragen sind. Zu ihren Lasten fallen die Spesen für die Herstellung der Ausstellungsobjekte, deren Installation in Paris, Transport und Versicherung, Propaganda im Katalog, durch Prospekte usw. Nach wiederholt vorgenommenen Schätzungen dürften die eigenen Kosten aller Aussteller zusammen immer noch ungefähr gleich viel wie diejenigen des Bundes ausmachen.

Das Ausstellungswesen macht seit dem Kriege bedeutende Wandlungen durch. Die Beteiligung der einzelnen Staaten kann sich vielfach nicht mehr auf die Masse der ausstellenden Firmen stützen. Viele Exportfirmen sind nicht mehr in der Lage, alle mit einer grossen Ausstellungsbetoiligung verbundenen Kosten zu tragen. Zudem ist die Produktion noch vielgestaltiger geworden, so dass auch die Beteiligung einer grossen Anzahl von Firmen noch kein lückenloses Bild über dio produktiven Kräfte eines Landes vermitteln kann. Infolge dieser Tatsachen muss immer mehr der Hauptakzent bei offiziellen Ausstellungsbeteiligungen auf die Herbeiführung eines Gesamteindrucks gelegt werden. Das stellt die Organisatoren vor die Aufgabe, die passendsten Ausstellungsobjekte auszuwählen, die repräsentativ wirken und dem Charakter der Ausstellung entsprechen, und bedingt namentlich einen vermehrten Einsatz öffentlicher Mittel.

Um die Ausstellungsbeteiligung rechtzeitig vorzubereiten, d. h. die Wettbewerbe für die Gestaltung des Schweizer
Pavillons und die Auswahl der Ausstellungsobjekte vornehmen zu können, ist ein Entscheid über die Gewährung des notwendigen Kredites dringlich.

Die Deckung des Kredites hält unter den heutigen Umständen sehr schwer.

Im Finanzprogramm sind keinerlei Aufwendungen vorgesehen, die sich dafür herbeiziehen Hessen. Während verschiedene der in letzter Zeit beschlossenen Neuausgaben durch Einsparungen gedeckt werden konnten, fehlt die Möglichkeit hier. Es erscheint auch nicht wohl angängig, für eine Ausgabe von 600,000 Franken eine besondere neue Einnahmequelle zu schaffen, wenn auch zusammen mit der Deckung für andere neue Ausgaben an eine Erhöhung der Biersteuer gedacht werden kann, wofür der Bundesrat bereits die Ermächtigung besitzt.

1023 Indessen steht der Bundesrat auf dem Standpunkt, dass die Ertragssteigerung aus der Biersteuer in erster Linie dazu dienen soll, Ausfälle auf den budgetierten bisherigen und neuen Einnahmen zu decken. Da bereits für die jährlichen Mehrausgaben zum Ausbau der Landesverteidigung Mittel beschafft werden müssen und den eidgenössischen Katen hierüber spätestens auf die Wintersession 1936 eine besondere Vorlage zu machen ist, erachtet es der Bundesrat als richtig, dannzumal auch die Deckung dieser einmaligen Ausgabe für eine Beteiligung der Schweiz an der internationalen Ausstellung «Kunst und Technik» vom Jahre 1937 in Paris einzubeziehen.

Indem wir Ihnen den beiliegenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Teilnahme der Schweiz an der internationalen Ausstellung Paris 1937 zur Genehmigung unterbreiten, versichern wir Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 5. Juni 1936.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsidont :

Meyer.

Der Bundeskanzler: G. Boret.

1024 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Teilnahme der Schweiz an der internationalen Ausstellung Paris 1937 ,,Kunst und Technik im modernen Leben".

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht der Botschaft des Bundesrates vom 5. Juni 1936, beschliesst :

Art. 1.

Die Schweiz beteiligt sich offiziell an der internationalen Ausstellung Paris 1937 «Kunst und Technik im modernen Leben».

Art. 2.

Zur Unterstützung der schweizerischen Beteiligung an der Ausstellung wird dem Bundesrat ein Gesamtkredit im Betrage von Fr. 600,000 bewilligt, über den schon vom Jahre 1936 hinweg verfügt werden kann.

Art. 3.

Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Teilnahme der Schweiz an der internationalen Ausstellung Paris 1937 ,,Kunst und Technik im modernen Leben".

(Vom 5. Juni 1936.)

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