389

Fabrikationsabgabe auf Zigaretten.

Durch Bundesratsbcschluss yom 81. Juli 1936, in Kraft getreten am 3. August 1936, werden die Bestimmungen des Tabaksteuerbeschlusses vom 27. Oktober 1933 teilweise abgeändert und folgende Erleichterungen gewährt: 1. Für Zigaretten im Kleinhandelspreis von 2,5 Eappen das Stuck oder 50 Eappen per Paket zu 20, Zigaretten, für deren Herstellung mindestens 50 % Inlandtabak verwendet wird, wird die Fabrikationsabgabe von l Eappen pro Stück auf 0,8 Eappen das Stück ermässigt; 2. Für Zigaretten im Kleinhandelspreis von 2 Eappen das Stück oder 40 Eappen per Paket zu 20 Zigaretten wird die Fabrikationsabgabe auf 0,5 Eappen per Stuck festgesetzt, sofern für die Herstellung dieser Zigaretten mindestens 90 % Inlandtabak verwendet wird und sofern die betreffende Zigarettenmarke in der nämlichen Beschaffenheit und Preislage schon vor dem 10. Februar 1936 auf dem Markte eingeführt war. Diese Erleichterung wird indessen auf eine jährliche Höchstmenge beschränkt, welche die Produktionsziffer des Jahres 1935 nicht überschreiten darf.

Alle übrigen Zigaretten unterliegen der im Bundesratsbeschluss vom 6. Februar 1936 festgesetzten Fabrikationsabgabe von l Eappen per Stück und Gewichtseinheit von 1,35 Gramm, entsprechend 1350 Gramm auf 1000 Stück.

Bern, den S.August 1936.

Eidgenüssische Oberzolldirektion.

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Wettbewerb- und Stellenausschreibnngen, sowie Anzeigen.

Malerische Ausschmückung der Schalterhalle des Postgebäudes in Lugano.

Für die malerische Ausschmückung der Schalterhalle des renovierten und erweiterten Postgebäudes in Lugano wird durch das Departement des Innern unter Mitwirkung der eidgenössischen Kunstkommission ein Wettbewerb ausgeschrieben, zu dem alle tessinischen und ausserdem diejenigen Künstler schweizerischer Nationalität zugelassen werden, die seit mindestens fünf Jahren ihren Wohnsitz im Tessin haben.

Den Künstlern, die am Wettbewerb teilnehmen wollen, werden vom Sekretariat des eidgenössischen Departements des Innern in Bern das Wettbewerbsprogramm nebst Planunterlagen zur Verfügung gestellt, aus denen die zu bemalenden Wände ersichtlich sind.

Bundesblatt.

88. Jahrg. Bd. II.

28

390 Die Entwürfe sind bis spätestens am 3. September nächsthin franko der eidgenössischen Bauinspektion in Lugano einzusenden; sie werden von einer Delegation der eidgenössischen Kunstkommission zusammen mit dem bauleitenden Architekten an Ort und Stelle begutachtet. Der oder eventuell die beiden Künstler, deren Entwürfe von der Jury in den ersten Eang gestellt werden, erhalten den Auftrag zur Ausführung, während für die Ausrichtung von Preisen und von Entschädigungen an die Autoren weiterer guter Entwürfe der Jury aus dem eidgenössischen Kunstkredit ein Betrag bis zu Fr. 4000 zur Verfügung gestellt wird.

Bern, den 31. Juli 1936.

(1.)

Eidgenössisches Departement des Innern.

Bei unterzeichneter Verwaltung ist in neuer Ausgabe (1935) ein Sammelbändchen der Bestimmungen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilproeess, BundesstrafprozesB, Verwaltungs- and Disziplinarrechtspflege) erschienen.

Das Sammelbändchen (177 Seiten in 8°) enthält: 1. das Bundesgesetz vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919, 25. Juni 1921, 1. Juli 1922, 30. Juni 1927, 11. und 13. Juni 1928, 26. März 1934 und 15. Juni 1934 getroffenen Abänderungen; 2. das Bundesgesetz vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten; 3. das Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege; 4. das Bundesgesetz vom 11. Juni 1928 über die eidgenössische Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege; 5. das Reglement des Bundesgerichts vom 26. November 1928.

Preis des Sammelbändchens steil broschiert Fr. 2.50 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Porto für ein Exemplar: 15 Rp.

Postcheckkonto III 233

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

391

Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. B. von Salis Im Auftrage des schweizerischen Bundesrates herausgegeben von

Prof. Dr. Walther Burckhardt Das Werk umfasst 5 Textbände mit Über 5000 Seiten und einen Registerband. Es kostet Fr. 127.--.

Prof. Dr. Blumenstein in der ,,Monatsschrift für bernisches Yerwaltungsrecht : Es ist für Theorie und Praxis von grösster Wichtigkeit, die einschlägigen Gesetzgebungsmaterialien und Ausführungsverfügung in einer übersichtlichen Zusammenstellung, wie sie hier gegeben wird, vor sich zu haben.

Prof. Dr. E. Halter in der ,,Schweiz. Zeitschrift für strafrecht" : Das Werk ist ein unvergleichlicher Führer.

Zeitschrift für schweizerische Statistik und Volkswirtschaft: Wer sich theoretisch oder praktisch mit der Staats- und verwaltungsrechtlichen Praxis der Bundesbehörden zu befassen hat, muss zu diesem Werke greifen und wird in ihm einen sicheren Führer haben.

Behörden und öffentliche Bibliotheken, sowie die Mitglieder der eidgenössischen Räte erhalten die Bände mit 25 °/o Rabatt (zuzüglich Porto) beim Bezug durch den

Verlag Huber & Co., Aktiengesellschaft Frauenfeld / Leipzig.

392

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone.

------ Ausgabe von Juli 1936.

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Bei der unterzeichneten Verwaltung ist erschienen und kann daselbst bezogen werden:

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone mit Angabe der Departemente, der die Bundesräte und die Regierungsräte vorstehen.

Preis: 50 Rappen.

Bei Zustellung per Post: 60 Rappen; gegen Nachnahme 75 Rappen.

Postcheckkonto IH 233 Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den gesetzlichen Grundbesoldungen ohne Kücksicht auf die von der Bundesversammlung am 81. Januar 1936 beschlossene Herabsetzung. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Eidg. Militärdepartement

Waffenchef der Kavallerie

Erfordernisse

Gute kaufmännische Allgemeinbildung. Deutsch und französisch verlangt, italienisch erwünscht.

Die Anstellung erfolgt vorläufig provisorisch.

Eldg. Militärversicherung, Bern (Suva-Haug)

Zollkreisdirektion In Basel

Zollkreisdirektion in Basel

Kanzleigehilfe II. Klasse

Die Bewerber müssen KoDtrollbeamter beim Hauptzollamt mindestens den Grad eines Basel-SBB-Frachtgut Bevisionsbeamten der Zollverwaltung bekleiden Sekretär bei der Zollkreisdirektion in Basel

Die Bewerber müssen mindestens den Grad eines EevisioDsbeamten der Zollverwaltung bekleiden a^<^*S3=

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

13,400 bis 17,000

10. Aug.

1936 (1.)

3300 bis 5700

9. Aug.

1936

(2..)

4800 bis 8400

15. Aug.

1936

(2.).

4800 bis 8400

15. Aug.

1936

(2.).

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

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Foglio federale

Jahr

1936

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

32

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.08.1936

Date Data Seite

389-392

Page Pagina Ref. No

10 033 025

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