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Bundesblatt

88. Jahrgang.

Bern, den 19. Februar 1986.

Band I.

Erscheint wöchentlich. Preis SO Franken im Jahr, W Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr. 50 Rappen die Petitzeile oder deren Baum, -- Inserate franko an Stämpfli A de. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Errichtung einer Kaserne und die Ausführung von Planierungsarbeiten auf dem Flieger-Waffenplatz in Payerne.

(Vom 14. Februar 1936.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wohl selten hat eine menschliche Erfindung eine so rasche Entwicklung erfahren wie das Flugwesen. Nachdem zu Beginn dieses Jahrhunderts der erste Flug des Amerikaners Wright gelang, hat die Flugtechnik in drei Jahrzehnten eine ungeahnte Höhe erreicht. Abgesehen von besonderen Rekordmaschinen sind heute Gebrauchsflugzeuge vorhanden, die über 400 km/Std.

leisten und mit ihren Kompressormotoren in wenigen Minuten auf grosse Höhen steigen. In allen Staaten wurden begreiflicherweise diese Mittel der Technik für die Zwecke der Landesverteidigung eingestellt. Die Grossstaaten unterhalten Luftflotten, für deren Erhaltung, Modernisierung und Vergrösserung sie in den letzten Jahren gewaltige Mittel bewilligt haben. Man misst vielerorts der Luftwaffe die gleiche, wenn nicht die grössere Bedeutung zu wie der Landarmee und Marine, Aber auch der Kiemstaat, der es mit der Verteidigung seiner Grenzen ernst meint, hat die Verpflichtung, eine Luftwaffe zu unterhalten, denn ohne Flieger kommt heute keine Armee mehr aus. Deshalb haben auch wir in der Schweiz dem Ausbau und der Ausbildung unserer Fliegertruppe die grösste Aufmerksamkeit zu schenken.

Unsere, derzeitigen Kriegsflugzeuge werden in bezug auf Leistungen im Vergleich zu dem Grossteil der Heeresmaschinen der umliegenden Staaten für einige Zeit noch genügen. Für die Modernisierung und eine kleine Vermehrung stehen die Mittel in dem durch Bundesbeschluss vom 21. Dezember 1933 geschaffenen Erneuerungsfonds für Flugzeuge zur Verfügung, und es wird demnächst eine Bestellung auf eine Serie moderner Typen erteilt werden können.

Eine weitere Vermehrung unseres Bestandes an Kriegsflugzeugen wird sich aber Bundesblatt. 88. Jahrg. Bd. I.

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'218 innert kurzer Zeit aufdrängen. Ganz ungenügend sind für unsere Fliegertruppe die Unterkuni'tsverhältnisse ; der Bau einer Kaserne ist eine zwingende Notwendigkeit geworden.

Seitdem die Schulen und Kurse der Fliegertruppe auf dem Platze Dübendorf durchgeführt werden, wurde die Frage der Unterkunft nie befriedigend gelöst. Als Notbehelf für die Mannschaftsunterkunft dient der Dachboden einer Flugzeughalle, welche seit einigen Jahren als Zeughaus für die Unterbringung von Korpsmaterial benützt wird. In 4 Dachräumen werden in Bekrutenschulen bis zu 200 Mann, d. h. 40--50 Mann in jedem Eaum bei äusserst engen Verhältnissen untergebracht. Für die Unteroffiziere stehen, nur Baracken aus der Mobilmachungszeit zur Verfügung. Diese Unterkunft ist unzulänglich und wurde wiederholt von den sanitätsdienstlichen Stellen und auch aus feuerpolizeilichen Gründen beanstandet. Es ist nicht mehr länger zu verantworten, dass die Schulen der Fliegertruppe im Gegensatz zu allen andern Truppengattungen ohne eine Kaserne auskommen soll. Bereits im Jahre 1922, nach Durchführung der ersten Flieger-Bekrutenschule, wurde ein Kasernenprojekt ausgearbeitet, aber nach eingehenden Studien erhoben sich Zweifel, ob Dübendorf der geeignete Ort sei für einen Kasernenbau und für die Durchführung der Eekrutenschulen überhaupt; Der technische Ausbau und die Zunahme dos zivilen Flugbetriebes auf einem Flugfeld in unmittelbarer Nachbarschaft des Fliegerwaffenplatzes hatten eine Überlastung des Luftraumes zur Folge, und auch der Erdbetrieb und damit der Motorenlärin haben derart zugenommen, dass ein geordneter Lehrgang, verbunden mit eigenem Flugbetrieb, in den Eekrutenschulen nicht mehr möglich ist. Der Motorenlärin ist ganz besonders seit Einführung der neuen Motoren derart stark geworden, dass die auf dem Flugplatze oder in nächster Umgebung exerzierenden Truppen Befehle und Kommando nicht mehr verstehen können. Bei der technischen Ausbildung der Mannschaft am Flugzeug hat der Instruierende zu Zeiten starken Flugbetriebes die grösste Mühe, sich verständlich zu machen. In Dübendorf kann ferner die notwendige Ausbildung von Mannschaften in der Erdabwehr, d. h.

im Schiessen auf bewegliche Ziele in der Luft, nicht durchgeführt werden, weil das Umgelände solche Übungen nicht gestattet.

Die bereits erwähnte Überlastung des Luftraumes
über Dübendorf hat auch schon zu tödlichen Unfällen geführt. Es dürfte aber auch im Hinblick auf eine Kriegsmobilmachung verfehlt sein, den militärischen Flugbetrieb zu sehr in Dübehdorf zusammenzufassen. Die Flugplätze zählen sicher zu denjenigen Objekten, die bei Kriegszeiten in erster Linie unter den feindlichen Fliegerangriffen zu leiden haben werden ; es liegt daher in unserer Aufgabe, eine allzu starke Häufung der uns zur Verfügung stehenden Mittel und Anlagen der Flugwaffe zu vermeiden und damit die Gefahr einer gerade bei Beginn der Feindseligkeiten wahrscheinlichen Lahmlegung im Eahmen des Möglichen herabzusetzen. Diese Gründe verstärken die Überzeugung, dass der Flugplatz Dübendorf schon heute überlastet ist und dass eine Dezentralisation unseres militärischen Flugbetriebes angestrebt werden muss. Das spricht gegen den

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Bau einer Kaserne in Dübendorf und für eine Verlegung der Fliegerrekrutenschulen.

Da die Bekrutensehiilen an den Flugbetrieb gebunden sind, kommen für ihre Durchführung nur solche Orte in Betracht, die bereits über einen Flugplatz verfügen oder doch die Erstellung eines solchen im Eahmen der zur Verfügung stehenden Mittel ermöglichen. In Betracht fielen und wurden einer gründlichen Prüfung unterzogen die örtlichkeiten Buochs, Alpnach und Bayerne. Nach unseren Erhebungen ist Payerne unter allen Umständen weitaus der Vorzug zu geben. Payerne verfügt schon über ein Zeughaus, einen Flugplatz und ist Mobilmachungsplatz einer Fliegerabteilung. Auf dem Flugplatze stehen bereits Schuppen für 4--6 Flugzeuge. Besonders für das Schiessen aus dem Flugzeug, welches neben dem Fliegen für die Flugzeugbesatzung als wichtigstes Unterrichtsgebiet gelten darf, eignet sich der Platz Payerne vorzüglich. Das Schiessen auf Wasserziele, auf geschleppte Ziele wie auf Flugzeugschatten bedingt als Kugelfang ein Gewässer, das in grösserem Umfange gegen Prellschüsse abgesperrt werden kann und keinen regen Schiffsverkehr aufweist. Zu den genannten Disziplinen kommen beute noch die Ausbildung im Bombenabwurf und im Schiessen auf bewegliche Luftziele vom Erdboden aus (Erdabwehr), die ebenfalls eine grosse Fläche unbewohnten und leicht absperrbaren Gebietes erfordern.

Die Schiessübungen auf dem Thunersee und Greifensee waren in dieser Beziehung nicht ohne Gefahr, weshalb in letzter Zeit nur noch vom Stützpunkt Payerne aus auf dem Neuenburgersee geschossen wurde. Der Platz Payerue ist also verwendbar für alle militärfliegerischen Übungen, einsehliessh'ch Bombenabwurf und Erdabwehr.

Durch Beschluss vom 25. März 1933 hat der Bundesrat grundsätzlich der Schaffung eines Militärflugplatzes in Payerne zugestimmt und dem vom Militärdepartement mit der Gemeinde Payerne abgeschlossenen Vertrag, der den Akten beüiegt, über den nachstehend geschilderten Ausbau des Flugplatzes die Genehmigung erteilt : Bau einer Kaserne und Flugzeughalle durch den Bund, also die Schaffung eines eidgenössischen Waffenplatzes. Als Bedingung wurde aufgestellt, dass nicht nur Bauplätze und Umschwung, sondern auch das bestehende und das zu erweiternde Flugfeld von der Gemeinde Payerne dem Bund kostenlos zu Eigentum abgetreten werde.

Das gegenwärtige Flugfeld
misst 17,45 ha.

die vorgesehene Erweiterung beträgt etwa 17 ha.

der Kasernenplatz mist rund 1,15 ba.

Ferner wurde von der Gemeinde verlangt die Übernahme eines Teiles der Planierungs- und Drainagearbeiten auf eigene Kosten (ca. Fr. 45,400), die Zuleitung genügenden Wassers zur Kaserne und Flugzeughallo (ca. Fr. 33,000) und die Gratislieferung von jährlich 5500 m3 Wasser.

Das abzutretende Gelände ist Eigentum der Gemeinde Payerne. Es hat nach den Pachtverträgen einen Ertragswert von rund Fr. 150,000

220 Dazu hat die Gemeinde für Planie und Wasserzuleitung aufzuwenden Fr. 78,400 und der Kapitalwert für die Gratislieferung von Wasser darf eingesehätzt werden auf etwa.

, » 22,000 Die Gemeinde Payerne bringt also ein einmaliges Opfer von rund Fr. 250,000 als Gegenleistung für dio wirtschaftlichen Vorteile des Waffenplatzes, was, zu 4% gerechnet, einer jährlichen Leistung von Fr. 10,000 entspricht.

Der Vertrag über die kostenlose Abtretung des erweiterten Flugfeldes durch die Gemeinde Payerne an den Bund ist bereits abgeschlossen worden; er befindet sich bei den Akten, wir erlauben uns darauf zu verweisen. Das war erforderlich, weil der Bau von Flugzeughallen zur Aufnahme der neuen Flugzeuge dringend geworden ist. Eine solche Flugzeughalle, die auch die für Schulen und Kurse der Fliegertruppe erforderlichen Nebenräume, wie Werkstätten usw., mnfasst, ist bereits im Bau und soll Mitte 1986 bezugsbereit sein. Die Kosten für diese Flugzeughalle gehen zu Lasten des durch Bundesbeschluss vom 21. Dezember 1988 über die Ergänzung der Bewaffnung und Ausrüstung der Armee zur Verfügung gestellten Kredites (vgl. A. S. 49, 987).

Wir haben damals in unserer Botschaft vom 8. November 1988 (Bundesbl.

1933, Bd. II, S. 549) die Schaffung eines Ernouerungsfonds für Flugzeuge vorgeschlagen, der die Erneuerung der Flugzeuge, aber auch die Schaffung der nötigen Unterkunftsräurhe ermöglichen soll. Die eidgenössischen Kate billigten diesen Vorschlag, der seine Ausführung im Bundesratsbeschluss vom 24. August 1934 über einen Erneuerungsfonds für Flugzeuge fand (A. S. 50, 605), Nach Art. l dieses Bundesratsbeschlusses wird der Fonds verwendet für die Neubeschafïung von Flugzeugen und für andere, der militärischen Verwendbarkeit der Flugzeuge dienende Ausgaben (Eeservematerial, Unterbringung, technische Neuerungen und Änderungen usw.). Auf dieser Grundlage verfügte der Bundesrat durch Beschluss vom 25. März 1935 die Entnahme von Fr. 520,000 aus dem Fonds zum Bau einer Halle auf dem Flugplatz Payerne.

Es liegt auf der Hand, dass die Gemeinde Payerne die oben beschriebenen, ansehnlichen Opfer nicht bringen kann, solange nicht die Vorteile, die ein Waffenplatz bringt, dem Gemeindewesen zufliessen. Waffenplatz wird Payerne erst dann, wenn die erforderlichen Unterkunftsgelegenheiten zur Aufnahme von Eekrutenschulen geschaffen
sind. Bis dies der Fall ist, bezahlt der Bund für das Flugfeld eine jährliche Miete von Fr. 150 je Hektare = Fr. 5250 und einen Zins von 4% für die von der Gemeinde aufgewendeten Summen für die Eindeckung des «Fossé neuf», die Wasserzufuhr und die Hydrantenanlage, im ganzen jährlich rund Fr. 8000.

Für die gelegentliche Unterbringung von Schiess- und Wiederholungskursen genügten leerstehende Fabrikräume und Schulhäuser in Payerne.

Deren Benützung auch für Eekrutenschulen wäre ein blosser, auf die Dauer nicht haltbarer Notbehelf.

Da der Bund gezwungen ist, in Payerne eine Flugzeughalle zu erstellen, geht es nicht an, dass die Kaserne von der Gemeinde gebaut und vom Bunde

221 gemietet wird. Wir haben geprüft, ob nicht Payerne Flughalle und Kaserne erstellen und dem Bunde mietweise abtreten könnte. Doch hat die Gemeinde Payerne mit guten Gründen geltend gemacht, dass diese Lösung ihre Mittel übersteige. Infolgedessen bleibt nichts anderes übrig, als dass der Bund ebenfalls die Kaserne erstellt.

Der Bau soll in einfachem Eahmen gehalten werden und der jährlichen Unterbringung folgender Schulen und Kurse dienen: 2 Unteroffiziersschulen.

zu 84 Tagen = 68 Tage 2 Rekrutenschulen » 76 » -- 162 » 6 Schiesskurse (W.-K.)

. » 16 » = 96 » Piloten- und Beobachterschule . = 14 » = 330 Tage.

dazu je nach Umständen Trainings- und weitere Wiederholungskurse Die Benützung ist so gedacht, dass im Frühjahr und Herbst je eine Unteroffiziersund Eekrutenschule stattfindet und zwischen diesen Schulen die Schiesskurse durchgeführt werden. Die 14tägige Verlegung der Piloten- und Beobachter schule von Dübendorf nach Payerne, die insbesondere der Ausbildung der Schüler im Schiessen und Bombenabwurf dienen soll, wird sich nach der jeweiligen Belegung des Platzes richten, ebenso die allfällige Durchführung von Trainingskursen und Wiederholungskursen anderer Einheiten der Fliegertruppe.

Nach den Beständen der Schulen für 1935 ergeben sich folgende voraussichtlichen Belegungszahlen : Unteroffiziersschulen. . 34 Tage X total 97 Mann = 3,298 Kasernentage Rekrutenschulen . . . 76 » X » 360 » = 27,360 » 6 Wiederholungskurse , 96 » X » 130 » = 12,480 » Total 48,138 Kasernentage Dein Waffenplatz Dübendprf würden folgende Schulen und Kurse verbleiben: Offiziersschule . . .

35 Schüler X 104 Tage = 3,640 Tage Pilotenschule . . . .

20 » x 160 » = 8,200 » (Dislokation abgezogen) Beobachtersule . . 15 Offiziere X 77 » = 1,155 » (do.)

Taktisch-Technisch Kurs. . . . . . .

24 » x .7 » = 168 » Trainingskurse . , . 165 » x 7 » = 1,155 » Nachdienstkur ca. . 140 Mann x 16 » = 2,240 » W.-K.-Einheiten in Dübendorf = 4,080 » Total = 15,638 Tage Auf Grund des vom eidgenössischen Militärdepartement aufgestellten Programms haben die Architekten Bosset und Bueche in Payerne die Pläne

222 .für den Neubau einer Kaserne für die Fliegertruppe in Payerne ausgearbeitet.

Die Direktion der eidgenössischen Bauten hat das Projekt durchgesehen und festgestellt, dass es bei möglichster Einschränkung der Kosten den Anforderungen entspricht, die an die Kaserne eines Fliegerwaffenplatzes gestellt werden müsseD. Wir möchten uns immerhin das Eecht wahren, die bei der Ausarbeitung der Pläne sich zeigenden notwendigen Änderungen iin Eahmeri der bewilligten Kredite anzuordnen. Das Gebäude soll an der Arsenalstrasse nordöstlich des Zeughauses und parallel zur Strasse zu stehen kommen.

Im Untergeschoss sind vorgsehen: Essräume, Küche, Duschen und-Bäder, Arrestlokale, Magazine (Gasmaskenkeller), Heizung und Tröckner-aum ; im E r d g e s c h o s s : Kantine und Schlafräume für die Offiziere, Theoriesäle, Bureaux, Wachtlokale und Garagen für Automobile und Motorräder : im I. und II. Stock : Schlafsäle für die Unteroffiziere und die Mannschaft, Kompagniebureaux, Aborte und Waschgelegenheiten; im D a c h s t o c k : die Krankenabteilung mit Arztzimmer, Untersuchungszimmer, Zimmer für das Sanitätspersonal und 12 Krankenbetten.

Die Kaserne bietet Unterkunft für 2 Kompagnien.

Offiziere 27 Betten Unteroffiziere 59 » Mannschaft.

224 » Total 310 Betten.

Die Erstellungskosten für das Gebäude und die Umgebungsarbeiten sind auf Fr. 710,000 veranschlagt. Wir verweisen im übrigen auf die den Akten beiliegenden Pläne und Berechnungen.

Die Kosten für die Planierungsarbeiten auf dem erweiterten Flugfelde, nach Abzug des durch die Gemeinde vertraglich übernommenen Beitrages, belaufen sich auf Fr. 41,000. Um «u ermöglichen, dass die erweiterte Piste schon mit der Bezugsbereitschaft der neuen Flughalle zur Verfügung stehe, hat der Bundesrat durch Beschluss vom 18. April 1985 einen Vorschusskredit bewilligt in der Meinung, dass der Betrag von Fr. 41,000 in dieser Botschaft einzustellen sei. Andernfalls wäre die Verwendbarkeit des neuen Flugplatzes um ein ganzes Jahr hinausgeschoben worden; in dieser Zwangslage stand zu unserem Bedauern ein anderer Weg zur Beschaffung der nötigen Mittel nicht offen.

Der erforderliche Gesamtkredit für den Kasernenbau und die Planierungsarbeiten beträgt demnach Fr, 751,000.

Wir sind der Meinung, dass die oben geschilderten Unterkunftsverhältnisse in'Dübendorf nicht länger aufrechterhalten werden können. Sie lassen sich vom feuerpolizeilichen und hygienischen Standpunkt aus nicht mehr ver-

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antworten. Ein Brandausbruch könnte dort leicht zu einer Katastrophe führen.

Dazu kommt, dass der neu geschaffene Plugplatz Payerne ohne die Möglichkeit, dort Schulen unterzubringen, nur eine halbe Lösung darstellt. Der Zeitpunkt für den Bau einer Kaserne in Payerne lässt sich daher nicht mehr hinausschieben.

Was die Beschaffung der nötigen Geldmittel anlangt, muss zunächst Art. 31, Abs. 2, dos Finanzprogramms vom 18. Oktober 1933 respektiert werden. Die nächstliegende Lösung ist das Einsetzen eines Kredites in den Bauvoranschlägen der nächsten zwei Jahre. Das hätte aber eine Einengung der an sich schon stark beschnittenen Baukredite für andere Aufgaben zur Folge, die uns nicht erträglich erscheint. Wir schlagen Ihnen daher vor, den Kredit von Fr. 751,000 auf die durch Bundesbeschluss vom 21. Dezember 1934 über Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung (abgeändert durch die Bundesbeschlüsse vom 5. April 1935 und 81. Januar 1936) dem Bundesrat eingeräumten Kredite zu verbuchen; es handelt sich beim. Bau der Kaserne Payerne und bei der Einrichtung des Fliegerwaffenplatzes zweifellos um eine «im nationalen Interesse» gelegene Arbeit gemäss Art. 6 des erwähnten Bundesbeschlusses vom 21. Dezember 1934. Bei dieser Art der Mittelbesehaffung liegt der Einwand nahe, dass es sich nicht um einen neuen Kredit handle, vielmehr um einen bereits durch die eidgenössischen Eäte bewilligten. Das ist an sich richtig, doch scheinen uns die Tragweite des zu erstellenden Werkes und auch die Höhe der benötigten Summe von solcher Bedeutung zu sein, dass wir uns der formell vielleicht nicht unerlässlichen Zustimmung der Räte versichern möchten. Damit wird von vorneherein auch dem Vorwurf begegnet, dass der durch den mehrfach erwähnten Bundesbeschluss eingeräumte Kredit für Arbeiten verwendet werde, die in jenem Zeitpunkt nicht voraussehbar waren. Dieses Werk wird willkommene Arbeitsgelegenheit schaffen in einer Gegend, die bis heute aus den Krediten für Krisenbekämpfung noch wenig Nutzen zog.

In Zusammenfassung unserer Darlegungen ersuchen wir Sie, dem nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss Ihre Zustimmung erteilen zu wollen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die .Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den U.Februar 1986.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident : Meyer.

Der Bundeskanzler:

G. Bovet.

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(Entwurf.)

ßiuidesfocseliluss über

die Errichtung einer Kaserne und die Ausführung von Planierungsarbeiten auf dem Flieger-Waffenplatz Payerne.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 14. Februar 1986, beschliesst :

Art. 1.

Für den Bau einer Kaserne auf dem Flieger-Waffenplatz Payerne und die Planierungsarbeiten auf dem Flugplatz wird dem Bundesrat einen Kredit von Fr. 751,000 bewilligt in der Meinung, dass dieser Betrag zu Lasten der Kredite für Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung zu verrechnen ist.

Art. 2.

Der Bundesrat wird ermächtigt, am vorgelegten Bauprojekt im Eahmen des bewilligten Kredites diejenigen Änderungen anzubringen, die sich nachträglich als notwendig erweisen sollten.

Art. 8.

Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlich, sofort in Kraft, Der Bundesrat ist mit dessen Vollzug beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Errichtung einer Kaserne und die Ausführung von Planierungsarbeiten auf dem Flieger-Waffenplatz in Payerne.

(Vom 14. Februar 1936.)

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Jahr

1936

Année Anno Band

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Volume Volume Heft

08

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3367

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.02.1936

Date Data Seite

217-224

Page Pagina Ref. No

10 032 878

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