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Bundesblatt

88. Jahrgang.

Bern, den 14. Oktober 1986

Band II.

Erscheint wöchentlich. Preis 2O Franken im Jahr, IO Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Posttestellungsgetiilhr.

JSinrücltiiJigsffebiihr.' 50 Kappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stämpfli £ Oie. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung einer Subvention an den Kanton Waadt für die Verstärkung der Rhonedämme, sowie für die Wiederinstandstellung des Hauptentwässerungskanals in der Rhoneebene.

(Vom 13. Oktober 1936.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Mit Schreiben vom 22. Oktober 1935 und 8. Mai 1936 hat der Begierungsrat des Kantons Waadt dem eidgenössischen Departement des Innern ein Subventionsgesuch für die Erhöhung und Verstärkung der Bhonedämme von der Gryonne bis zum Genfersee und bei Lavey, einschliesslich Wiederaufbau des gebrochenen Dammes «Aux Paqueys», sowie für die Wiederinstandstellung des Hauptentwässerungskanals in der Ehoneebene eingereicht. Demselben ist ein vollständiges Projekt im Kostenvoranschlage von Fr. 688,000 beigelegt.

Nachdem das eidgenössische Oberbauinspektorat die erforderliche Ortsbesichtigung vorgenommen hat, sind wir in der Lage, über die ganze Angelegenheit folgenden Bericht zu erstatten.

I. Allgemeines.

Wie Ihnen bekannt sein dürfte, hat die Bhonekorrektion von Brig bis zum Genfersee eine Vergangenheit hinter sich, deren Entwicklung in den verschiedenen Botschaften niedergelegt ist, die der Bundesrat Ihrer hohen Behörde bei jedem grösseren Subventionsgesuch der Kantone Wallis oder Waadt unterbreitet hat.

Die ältesten örtlichen Uferschutzbauten an der Bhone auf waadtländischem Gebiet wurden unter der Herrschaft der Herzoge von Savoyen ausgeführt und später von den Bernern vervollständigt. Die systematische Korrektion des Flusslaufes nahm dann auf Grund der interkantonalen Konvention vom 4. April 1836 ihren regelrechten Anfang, wobei jedoch die Hauptarbeiten erst Bundesblatt. 88. Jahrg. Bd. II.

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im Jahre 1862 begonnen wurden. Im Jahre 1885 wurden die genauen Bichtlinien der beidseitigen Bhonedämme durch die Ingenieure der Kantone Wallis und Waadt festgelegt. Folgende Zahlen geben ein genaues Bild der Grosse und Wichtigkeit dieses Unternehmens : Ausgaben : a. Auf waadtländischem Gebiet: Von 1836 bis 1867 (ohne Subvention) Bundesbeschluss vom 22. Dezember 1870 » » 18. Juni 1886 » » 11. Juni 1894 11 Bundesratsbeschlüsse von 1900 bis 1932

Fr. 1,281,675 » 900,000 » 870,000 » 220,000 » 1,134,548

Neue Arbeiten laut Voranschlag (ohne Kanal)

Fr. 4,406,218 » 538,000 Total

Fr. 4,944,218

&. Im Kanton Wallis lassen sich die Kosten der Bhonekorrektion wie folgt ermitteln: Subventionierte Arbeiten , (einschliesslich Bundesbeschluss vom 22. April 1936) Fr. 22,894,299 Frühere, nicht subventionierte Arbeiten, schätzungsweise. .

» 2,000,000 Total Fr. 24,894,299 Mit den nun in Ausführung begriffenen Bauten der beiden Kantone dürften also die Gesamtausgaben die ansehnliche Summe von rund 30 Millionen Franken erreichen.

Das Jahr 1935 war für das gesamte Bhonetal verhängnisvoll. Die KantoneWaadt und Wallis hatten fast zu gleicher Zeit Dammbrüche zu verzeichnen, die grosse Landkomplexe unter Wasser setzten und bedeutende Verheerungen anrichteten. Der Winter 1934/35 war im Gebirge überaus schneereich und dehnte sich bis in den Monat Mai aus. Dann kam im Juni die andauernde grosse Hitze, die ein rasches Schmelzen der Schneemassen in den Alpenregionen zur Folge hatte. Die Bhone schwoll von Tag zu Tag an und erreichte bisher selten beobachtete Höhen, so dass man auf das Schlimmste gefasst sein musste.

In der Nacht vom 28. auf den 29. Juni erfolgte ca. um 2 Uhr zwischen km 9,8S und km 9,68 an der Stelle «Aux Paqueys» unweit Yvorne ein Dammbruch, der rasch an Ausdehnung gewann und schliesslich eine Länge von rund 120 m erreichte. In der folgenden Nacht ereignete sich dann der Walliser Ehonedammbruch bei der Mündung der Morge unterhalb Sitten.

Durch die Bresche «Aux Paqueys» ergossen sich nun die trüben Fluten der Bhone teilweise in die Ebene, wo sie zunächst vom parallelgerichteten Hauptentwässerungskanal aufgenommen wurden. Da dieser für solche ge-

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Weil man im Laufe des Sommers weitere Hochwasserstände befürchtete (was auch tatsächlich eingetreten ist), entschloss sieh die waadtländische Kegierung, den Dammbruch durch eine Stahlspundwand (Larsenprofile) sofort schliessen zu lassen.

Die Ursache dieses Dammbruches ist schwer zu bestimmen. Es sei von vornherein festgestellt, dass das Hochwasser überall um ein erhebliches Mass unter der Dammkrone zum Abfluss gelangte und eine Überströmung der Hochwasserdämme nirgends vorgekommen ist.

Alle Ehonedämme wurden seinerzeit aus Sand und Schlamm angeschüttet, welches Material irrtümlich als wasserdicht gehalten und dem Musskies vorgezogen wurde. Es war ohne Baggerungen auch nicht möglich, geeignete Mengen von schwerem Geschiebe zu gewinnen. Diese alten Dämme, die mit der Zeit erhöht wurden, bilden nun in ihrer Unzulänglichkeit auf weite Strecken eine grosse Gefahr. Die Baumwurzeln durchdringen die Sand- und Schlammmassen und lassen nach dem Absterben und Verfaulen lange Kanäle zurück, in die das Wasser eindringt und den feinen Sand zu flüssigem Brei verwandelt, so dass der Dammkörper auf der Landseite einsinkt und zuweilen sogar ausfliesst.

In der Walliserstrecke sah man nach dem Hochwasser zusammenhängende Strecken von mehreren hundert Meter Länge, wo der Damm tiefe Längsklüfte zeigte, die ein Durchströmen bzw. Durchbrechen des im MUSS hoch angestiegenen Wassers als ganz erklärlich und selbstverständlich erscheinen liessen. Auch Tierhöhlen von wilden Kaninchen oder Füchsen und Dachsen können Anlass zu Dammbrüchen geben. In diesen von lebenden und faulen Wurzeln durchzogenen Dämmen finden auch die kleineren Nagetiere das beste Material zur Anlage ihrer Gänge, die unter Umständen dem Wasser leicht Zutritt verschaffen und beim hohen Wasserdruck der angestiegenen Ehone verhängnisvoll werden können.

Sehr beachtenswert ist aber die Tatsache, dass man bei den Wiederherstellungsarbeiten des zerstörten Dammes «Aux Paqueys» genau in der
Mitte auf eine Quelle von ungefähr 2500 Minutenliter stiess, die sorgfältig gefasst und unschädlich abgeleitet werden musste. Woher das Wasser kommt, hat man bis jetzt nicht in Erfahrung bringen können. Es ist aber nicht ausgeschlossen, sondern sogar sehr wahrscheinlich, dass diese Wasserader, die des starken Baumwuchses wegen sonst wenig oder keine Beachtung fand, weil sie sich an der Oberfläche weithin verteilte, als Hauptursache des Dammbruches angesehen werden kann. Auch aus diesem Grunde sollten die Dämme frei von jeglichem Baumwuchs oder Gesträuch gehalten werden.

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Um weitere Katastrophen inskünftig möglichst zu vermeiden, hat sich die Regierung entschlossen, die Dämme zu verstärken und wo nötig auch zu erhöhen. Das kantonale Baudepartement hat die erforderlichen Vorstudien gemacht, die im eingesandten Projekt nebst dem Wiederaufbau der eingestürzten Dammstrecke «Aux Paqueys» und den Wiederherstellungsarbeiten am Hauptentwässerungskanal zusammengefasst sind. Die vorgesehenen Arbeiten erstrecken sich rechtsseitig der Ehone in einzelnen Sektionen von Lavey bis zum Genfersee.

1.

2.

3.

4.

II. Beschreibung des Projektes und Kostenvoranschlag.

Die Vorlage umfasst die folgenden vier Abschnitte: Provisorische Schliessung des Durchbruches des überströmbaren Leitwerkes «Aux Paqueys» Fr.

Wiederaufbau des gebrochenen Dammes «Aux Paqueys» . .

» Wiederherstellungsarbeiten am Hauptentwässerungskanal. .

» Verstärkung und Erhöhung der Dämme »

185,000 90,000 150,000 263,000

Total der mutmasslichen Baukosten Fr. 688,000 Zu 1. Die erste und dringlichste Notsicherung bestand im Schliessen des ca. 120 m langen Durchbruches des überströmbaren Leitwerkes «Aux Paqueys».

Da man -- wie schon erwähnt -- in den Monaten Juli, August und September weitere Hochwasser befürchtete, entschloss man sich, diesen Einbruch durch die sofortige Erstellung einer Stahlspundwand (Larsensystem) zu beheben.

Es ist dies die teuerste, aber in solchen Fällen die gegebene und sicherste Bauweise. Es wurden ungefähr 1400 m2 dieser Larseneisen eingerammt, die ihrerseits wieder durch Anbringung eines starken Steinwurfes aus grossen Naturblöcken und Drahtsäcken vor Unterkolkung geschützt wurden. Diese Arbeit hatte auch den erhofften Erfolg, so dass die befürchteten weiteren Hochwasser kein neues Unheil mehr anrichten konnten.

Zu 2. Mit dem Wiederaufbau des eingestürzten Hochwasserdammes «Aux Paqueys» konnte man ebenfalls nicht zuwarten, bis eine Subvention zugesprochen wurde. Das benötigte kiesige Material wurde aus der Ehone gebaggert. Um vor Durchsickerungen sicher zu sein, hat man im Dammkörper eine armierte Betonwand eingebaut. Die flussseitigen Steinvorlagen wurden noch ergänzt und die Anschlüsse an die bestehenden Wuhre besonders sorgfältig erstellt. Die Kronenbreite des Dammes beträgt 4,00 m und seine mittlere Höhe 5,00 m.

Zu 3. Wie schon angedeutet, führte der Hauptentwässerungskanal in den ersten Stunden die Hauptmassen des ausgebrochenen Ehonewassers ab.

Da sein Durchflussprofil aber nicht für solche Mengen berechnet worden war (ca. 150 m3/Sek.), erfolgten bald verschiedenartige Zerstörungen, die hier kurz beschrieben sind: Durch die Wucht der Strömung wurde die Kanalsohle auf ihrer ganzen Länge vollständig zerwühlt, so dass sich abwechselnd sehr

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tiefe Kolke und bedeutende Auf Schotterungen bildeten, die ein regelmässiges AbfHessen des normalen Wasserquantums sehr erschwerten, wenn nicht gar verunmöglichten. Auch die Ufer des Kanals wurden auf weite Strecken aufgerissen und die Steinpflästerungen zum Teil vernichtet. Endlich wurden eine Strassenbrücke und ein Pussgängersteg zerstört und andere Brücken arg beschädigt. Die Wichtigkeit dieses Hauptentwässerungskanals für die ganze Gegend gebot ein rasches Handeln. Die Wiederherstellungsarbeiten wurden deshalb ungesäumt anhand genommen und sind nun vollendet.

Zu 4. Die Hauptarbeit der Vorlage besteht in der Verstärkung und teilweisen Erhöhung der Hochwasserdämme. Wir haben bereits eingangs erwähnt, dass die alten Dämme aus Schlamm und Sand erstellt wurden und keineswegs als bruchsicher angesehen werden können. Das Projekt sieht die Verstärkung der Dämme von km 1,5 bis zu km 19,3 (mit Erhöhung von km 13,2 bis km 19,2 und einer Kronenbreite von 4)00 m), d. h. vom Genfersee bis zur Einmündung der Gryonne, ferner die Erhöhung und Verstärkung der Dämme bei Lavey von km 25,2 bis km 26.2 (Kronenbreite 3,00 m) vor. Sämtliches Auffüllmaterial wird aus der Ehone gebaggert. Diese Arbeiten sollen im Laufe des Jahres 1936 begonnen werden.

UI. Beitrag des Bundes.

Während im Kanton Wallis die Ehone schon öfters umfangreiche und verderbliche Überschwemmungen von weiten Ländereien verursachte, haben wir erst jetzt auf waadtländischem Gebiet den ersten grösseren Dammbruch zu verzeichnen. Wie bereits erwähnt, ereigneten sich in einem Intervall von 24 Stunden und in einer Entfernung von rund 50 km in den genannten Kantonen zwei Dammbrüche als Folge des gleichen Hochwassers. Ursache und Wirkungen waren die gleichen. Auch im Wallis kamen weite Gebiete unter Wasser, und der noch nicht ganz vollendete Hauptentwässerungskanal Sitten-Eiddes wurde stark beschädigt. Die Korrektionsarbeiten im Kanton Waadt und diejenigen des Kantons Wallis lassen sich immerhin nicht ganz gleich behandeln.

In der gegenwärtigen Vorlage handelt es sich um Wiederherstellung eines bisherigen ZuStandes mit gleichzeitiger Verstärkung der aus ungeeignetem Material erstellten Dämme, während im Kanton Wallis eine prinzipielle Umgestaltung des Korrektionssystems zwecks besserer Förderung der Geschiebe angestrebt wird. Im gleichen Sinne, nämlich
für eine tiefere Ansetzung des Beitragsverhältnisses, fällt der Umstand in Betracht, dass der Kanton Waadt finanziell weniger bedrängt ist als Wallis und es sich um eine geringere Ausgabe handelt. Anderseits kann man aber mit der Unterstützung nicht zu tief gehen wenn man bedenkt, dass die Arbeiten an den Entsumpfungskanälen, die in beiden Kantonen wiederhergestellt werden müssen, im Kanton Wallis auf Grund bestehender Kredite mit 50 % subventioniert werden, während für Waadt ein neues herabgesetztes Beitragsverhältnis zur Auswirkung gelangt.

Im weitern erwähnen wir zugunsten des Kantons Waadt, dass die Kata-

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Strophenschäden vom Jahre 1927 in Graubünden und Tessin mit Bundesbeiträgen von 50 % und ausserordentlichen Zuschlägen behoben werden konnten.

Bei Abwägung der für und gegen eine Differenzierung des Beitragsverhältnisses an die Behebung der Hochwasserschäden in den beiden Kantonen sprechenden Umstände kommen wir zum Schlüsse, dass unter Bezugnahme auf den dem Kanton Wallis mit Bundesbeschluss vom 22. April 1936 bewilligten Beitrag von 40% dem Kanton Waadt ein solcher von 35%, aber nicht weniger, zugesichert werden sollte. Bei einem Kostenvoranschlag von Fr. 688,000 würde demnach die Bundessubvention Fr. 240,800 betragen. In Eucksicht darauf, dass, um grössere Verheerungen und umfangreichere Bauten zu verhindern, bedeutende kostspielige Sicherungswerke sofort nach oder sogar während der Überschwemmung erstellt werden mussten und die übrigen Arbeiten ungesäumt zur Ausführung gelangen, lässt sich das Jahresmaximum auf Fr. 130,000 festsetzen.

Massnahmen forstlicher Natur fallen bei den Korrektionsarbeiten an der Ehone nicht in Betracht.

Wir erlauben uns, Ihnen den beigefügten Entwurf eines Bundesbeschlusses zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 13. Oktober 1936.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Meyer.

Der Bundeskanzler: G. Bovet.

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(Entwurf.)

Bimdesbescliluss über

die Zusicherung eines Bundesbeitrages an den Kanton Waadt für die Verstärkung der Rhonedämme, sowie für die Wiederinstandstellung des Hauptentwässerungskanals in der Rhoneebene.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, auf Grund des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1877 betreffend die Wasserbaupolizei ; nach Einsicht zweier Schreiben des Eegierungsrates des Kantons Waadt vom 22. Oktober 1935 und S.Mai 1936; einer Botschaft des Bundesrates vom 13. Oktober 1936, beschliesst :

Art. 1.

Dem Kanton Waadt wird für die Erhöhung und Verstärkung der Bhonedämme von der Gryonne bis zum Genfersee und bei Lavey, einschliesslich Wiederaufbau des gebrochenen Dammes «Aux Paqueys», sowie für die Wiederinstandstellung des Hauptentwässerungskanals in der Ehoneebene ein Bundesbeitrag von 85 % der wirklichen Kosten zugesichert bis zum Höchstbetrage von Fr. 240,800, das heisst 35 % der Voranschlagssumme von Fr. 688,000.

Art. 2.

Die Auszahlung dieses Beitrages erfolgt im Verhältnis des Fortschreiten^ der in den jeweiligen Bauprogrammen vorgesehenen Arbeiten gemäss den von der Kantonsregierung eingereichten und vom eidgenössischen Oberbauinspektorat geprüften Kostenausweiseu. Der jährliche Höchstbetrag von Fr. 130,000 ist aus den ordentlichen Krediten zu bestreiten, soweit dieselben für die von den Kantonen anbegehrten Subventionen ausreichen. Die erstmalige Auszahlung erfolgt im Jahre 1936.

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Art. 3.

Bei der Berechnung der Bundessubvention werden berücksichtigt die eigentlichen Baukosten, einschliesslich der Enteignungen und der unmittelbaren Bauaufsicht, die Kosten des Ausführungsprojektes und des Kostenvoranschlages, ferner die Aufnahmen des Perimeters. Dagegen sind nicht in Anschlag zu bringen die Kosten irgendwelcher anderer Vorverhandlungen, die Tätigkeit von Behörden, Kommissionen und Beamtungen (von den Kantonen laut Art. la des Wasserbaupolizeigesetzes zu bestellende Organe), auch nicht die Kosten der Geldbeschaffung und die Verzinsung.

Art. 4.

Die Hochwasserdämme der Ehone sind vom Baumwuchs freizumachen und freizuhalten.

Art. 5.

Dem eidgenössischen Departement des Innern sind die jährlichen Bauprogramme zur Genehmigung vorzulegen.

Art. 6.

Die planmässige Bauausführung und die Eichtigkeit der bezüglichen Ausweise werden vom eidgenössischen Oberbauinspektorat kontrolliert. Die Kantonsregierung wird zu diesem Zwecke den Beamten der genannten Amtsstelle die nötige Auskunft und Hilfeleistung zukommen lassen.

Art. 7.

Der Unterhalt der subventionierten Bauten ist gemäss dem eidgenössischen Wasserbaupolizeigesetz vom Kanton Waadt zu besorgen und vom eidgenössischen Oberbauinspektorat zu überwachen.

Art. 8.

Dem Kanton Waadt wird eine Frist von einem Jahr gewährt, um sich darüber zu erklären, ob er den vorstehenden Bundesbeschluss annimmt.

Der Bundesbeschluss fällt dahin, wenn dessen Annahme nicht innerhalb dieser Frist erfolgt.

Art. 9.

Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit seiner Vollziehung beauftragt.

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1936

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42

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3445

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.10.1936

Date Data Seite

733-740

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