Fernmeldegesetz
Veröffentlichung von definitiv zugeteilten Auswahlcodes Gemäss Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung der Eidgenössischen Kommunikationskommission betreffend das Fernmeldegesetz1 veröffentlicht das Bundesamt für Kommunikation die definitiv zugeteilten Auswahlcodes (Carrier Selection Codes, CSC) wie folgt: CSC
Inhaberin
10869
Orange Communications SA, Avenue de Gratta-Paille 2, 1000 Lausanne
Eine vollständige Liste mit den zugeteilten CSC kann auf der Internetseite http://www.eofcom.ch abgerufen werden.
Gemäss Artikel 10 Absatz 4 der oben erwähnten Verordnung müssen die Fernmeldedienstanbieterinnen, die verpflichtet sind, die freie Wahl der Dienstanbieterin für nationale und internationale Verbindungen zu garantieren, die Auswahlcodes spätestens 90 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Betrieb nehmen.
Auskünfte: Bundesamt für Kommunikation Abteilung Telecomdienste Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel Markus König Tel. 032 327 55 70
1
SR 784.101.112
2008-2305
7923