Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9615 Widersprechende Les Grands Chais de France, 1, rue de la Division Leclerc, F-67290 Petersbach, IR-Marke Nr. 421 667 «IMPERATOR» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin Intervine Investments Limited, 6 Floor, 52/54 Gracechurch Street, London EC3V OEH (GB), IR-Marke Nr. 946 908 «EPATOP» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 15. Oktober 2008 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 9615 wird abgewiesen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 946 908 «EPATOP» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz für sämtliche Waren gewährt. Das Institut wird nach Eintritt der Rechtskraft eine entsprechende «Déclaration d'acceptation» erlassen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt beim Institut.

5.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

15. Oktober 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2008-2590

8611