08.025 Botschaft über die Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zur Erweiterung des Gebäudes Nr. 40 des Europäischen Laboratoriums für Teilchenphysik (CERN) in Genf vom 27. Februar 2008

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit der vorliegenden Botschaft unterbreiten wir Ihnen den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Gewährung eines Darlehens von 11,3 Millionen Franken an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zur Finanzierung einer Erweiterung des Gebäudes Nr. 40 des Europäischen Laboratoriums für Teilchenphysik (CERN).

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

27. Februar 2008

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2007-1007

1571

Übersicht Die Schweiz verfügt über eine langjährige Tradition als Gaststaat zahlreicher institutioneller Begünstigter im Sinne von Art. 2 des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 2007 (GSG)1 und als Durchführungsort internationaler Konferenzen. Diese Rolle bietet unserem Land eine wertvolle und einzigartige Plattform für die Umsetzung ihrer Aussenpolitik. Nach dem Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (UNO) hat die Gaststaatpolitik der Schweiz zusätzlich an Bedeutung und Visibilität gewonnen.

Ein wesentliches Element dieser Gaststaatpolitik bilden die Leistungen, die der Bund über die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf erbringen kann. Gemäss Statuten der Stiftung können zwischenstaatliche Organisationen, die den Bau oder den Erwerb eines Gebäudes beabsichtigen, bei der Eidgenossenschaft für ihr Projekt ein zinsfreies, über 50 Jahre rückzahlbares Darlehen beantragen. Es handelt sich bei diesem Instrument um eine besonders attraktive Art der Standortförderung des internationalen Genf und der Genferseeregion sowie der Stärkung von Organisationen, die sich bereits dort niedergelassen haben.

Der Bundesrat ersucht mit der vorliegenden Botschaft die eidgenössischen Räte um die Gewährung eines Verpflichtungskredits von 11,3 Millionen Franken, der im Rahmen der schweizerischen Gaststaatpolitik für die Gewährung eines Darlehens in dieser Höhe bestimmt ist. Das Darlehen dient der Finanzierung eines Anbaus an das bestehende Bürogebäude Nr. 40 des Europäischen Laboratoriums für Teilchenphysik (CERN), welches seit seiner Gründung 1954 in Genf beheimatet ist. Die FIPOI wird das Bauvorhaben fachlich betreuen und die Bauherrin bei der Umsetzung des Projekts beraten.

1

SR 192.12

1572

Botschaft 1

Einführung

Ziel der vorliegenden Botschaft ist es, der Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (nachstehend FIPOI2) in Genf ein zinsloses Darlehen von 11,3 Millionen Franken für die Finanzierung eines Anbaus an den bestehenden Bürotrakt Nr. 40 des Europäischen Laboratoriums für Teilchenphysik (nachstehend CERN3) zu gewähren. Die FIPOI wird das Bauvorhaben fachlich betreuen und die Bauherrin bei der Umsetzung des Projekts beraten.

1.1

Die internationale Rolle Genfs

Seit der Gründung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz IKRK im Jahre 1864 in Genf haben sich über die Jahrzehnte zahlreiche weitere institutionelle Begünstigte4 in der Rhonestadt angesiedelt. Ihre Präsenz stellt einen entscheidenden Vorteil und eine wichtige Plattform für die schweizerische Aussenpolitik dar. Der Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (UNO) im Jahre 2002 verlieh der Gaststaatpolitik der Schweiz noch mehr Bedeutung und internationale Visibilität, indem er ihre erstrangige Rolle als Gaststaat zahlreicher internationaler Organismen, Durchführungsort von Konferenzen und multilateralen Treffen hervorhob. Das internationale Genf spielt bei der Umsetzung dieser Gaststaatpolitik eine besonders wichtige Rolle.

Insgesamt 25 zwischenstaatliche Organisationen haben mit der Schweiz ein Sitzabkommen geschlossen; dazu kommt eine grosse Zahl von weiteren Organismen, Programmen und Sekretariaten internationaler Abkommen. Die Zahl der Nichtregierungsorganisationen (NGO) mit Sitz in der Schweiz beläuft sich auf rund 250, wovon 170 beratenden Status bei den Vereinten Nationen haben. Zu den bedeutendsten NGOs gehören der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) oder der World Wide Fund for Nature, früher World Wildlife Fund (WWF). Genf ist nicht nur traditionell der wichtigste Treffpunkt dieser Organismen in der Schweiz, sondern neben New York (USA) auch eines der beiden Hauptzentren der multilateralen Zusammenarbeit. Die Stadt beherbergt unter anderem den Europäischen Hauptsitz der Vereinten Nationen (UNOG), den UN-Menschenrechtsrat (CDH) sowie mehrere UNO-Sonderorganisationen, wie die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Weltwetterorganisation (WMO), das Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) und das Hochkommissariat für Menschenrechte (UNHCHR). Dazu kommt eine Reihe von Organisationen ausserhalb des UNO-Systems, wie etwa die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) und die Welthandelsorganisation (WTO) sowie das in diesem Zusammenhang wichtige Europäisch Laboratorium für Teilchenphysik (CERN). Aufgrund der internationalen Bedeutung von Genf unterhalten 158 Staaten dort eine ständige Mission. Jedes Jahr

2 3 4

Fondation des immeubles pour les organisations internationales Conseil Européen pour la Recherche Nucléaire Definition gemäss Art. 2 des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 2007 (GSG, SR 192.12)

1573

werden in Genf mehr als 2500 internationale Treffen und Konferenzen abgehalten mit gegen 150 000 Delegierten.

Neben dem politischen Stellenwert, den das internationale Genf für die Schweiz besitzt, stellt es heute ein wichtiges Element des Wirtschaftslebens der Genferseeregion dar, dessen Bedeutung weit über den kantonalen Rahmen hinausreicht. Über 90 Prozent der rund 25 000 Angestellten der institutionellen Begünstigten arbeiten in Genf. Ferner sind über 14 000 Stellen im Privatsektor ­ namentlich im Dienstleistungsbereich ­ der Präsenz der internationalen Organismen mit Sitz in Genf und am Schweizer Genferseeufer zu verdanken. Alleine die jährlichen Ausgaben der 25 internationalen Organisationen, welche mit der Schweiz ein Sitzstaatabkommen geschlossen haben und wovon sich 23 in Genf befinden, belaufen sich auf über 4,5 Milliarden Franken; mehr als drei Milliarden davon werden in Form von Löhnen oder als Entgelt für Waren und Dienstleistungen in der Schweiz wieder ausgegeben.

Die Veränderungen im politischen Gleichgewicht nach dem Ende des Kalten Krieges führten auch bei den zwischenstaatlichen Organisationen und internationalen Institutionen zu einem tief greifenden Wandel. Mit dem Wegfallen des Blockdenkens verstärkte sich die Konkurrenz unter den Staaten, die an der Aufnahme internationaler Organismen und Konferenzen interessiert sind. Als Antwort auf diese neue Herausforderung entwickelte der Bundesrat eine Strategie, die den Akzent auf eine Konsolidierung und Stärkung der Position der Schweiz als Gaststaat setzt. Entsprechend konzentriert der Bundesrat seine Anstrengungen auf klar definierte prioritäre Bereiche, in denen Arbeitssynergien entstehen und weiterentwickelt werden können.

Humanitäre Fragen und Menschenrechte, Sicherheits- und Abrüstungspolitik, Wirtschaft und Handel, Arbeit, Wissenschaft und Technologie sowie Gesundheit, Umwelt und nachhaltige Entwicklung stehen dabei im Vordergrund. Diese Strategie erlaubt es, die Position der Schweiz gezielt zu fördern und auch ihre Rolle als Gaststaat internationaler Konferenzen und Kongresse zu festigen.

1.2

Immobilienpolitik und die FIPOI

Wie sich in den vergangenen Jahrzehnten gezeigt hat, ist eine gezielte Immobilienpolitik ein wesentlicher und notwendiger Aspekt der Gaststaatpolitik. Dies gilt insbesondere für die Genfer Region, wo der Markt für erschwinglichen Büroraum ausgetrocknet ist. Schnell einmal musste sich der Gaststaat Schweiz, trotz beschränkt verfügbaren Mitteln, dem ständig wachsenden Immobilienbedarf der internationalen Organismen stellen. Mit der Kreation der Immobilenstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI), einer 1964 vom Bund und vom Kanton Genf ins Leben gerufenen Stiftung, wurde diesem Bedürfnis entsprochen und ein kompetentes Fachorgan geschaffen, welches sich aktiv an der Planung des Raumbedarfs der Organisationen beteiligt sowie Erstellung, Bau und Unterhalt der zur Verfügung gestellten Gebäude leitet. Mit der Revision der FIPOI-Statuten, die der Bundesrat am 14. Januar 2004 guthiess, ist der räumliche Aktionsradius der Stiftung neben dem Kanton Genf auch auf den Nachbarkanton Waadt ausgeweitet worden.

Die FIPOI untersteht der eidgenössischen Stiftungsaufsicht sowie der eidgenössischen und kantonalen Finanzaufsicht. Gemäss Statuten besteht ihr Mandat darin, zwischenstaatlichen Organisationen mit Sitz in der Region Genf oder denjenigen, die dort internationale Konferenzen abhalten, Räume zur Verfügung zu stellen. Sie kann den Kauf, den Bau oder die Umnutzung von Gebäuden ermöglichen, indem sie 1574

zinslose, innerhalb von 50 Jahren rückzahlbare Darlehen gewährt. Die FIPOI ist ausserdem befugt, selber Immobilien zu kaufen oder zu bauen, sie zu vermieten und zu verwalten. In gewissen Fällen stellt sie zudem ihre Dienste internationalen NGOs zur Verfügung.

Seit ihrer Gründung (1964) hat der Bund der FIPOI Darlehen im Wert von etwas mehr als einer Milliarde Franken5 gewährt. Ende 2007 hatte die FIPOI für diese Bundesdarlehen bereits Zinsen und Rückzahlungen von knapp 528 Millionen Franken an die Bundeskasse geleistet. Im Bundesbeschluss vom 08. Juni 2000 haben die eidgenössischen Räte zudem weitere Darlehen im Wert von etwas über 289 Millionen Franken6 in Schenkungen umgewandelt. Das zum Brandversicherungswert (also ohne Grundstücke) geschätzte Immobilienvermögen der FIPOI betrug per 31.12.2007 über 878 Millionen Franken.

1.3

Das CERN

CERN, welches ursprünglich für «Conseil européen pour la Recherche nucléaire» stand, war ein im Jahr 1952 provisorisch ins Leben gerufenes Organ, beauftragt mit der Gründung einer europäischen Organisation im Bereich der physikalischen und ausschliesslich friedlichen Grundlagenforschung. Zu jener Zeit beschäftigte sich die Wissenschaft in diesem Bereich hauptsächlich mit der Erforschung des Atomkerns, was die Beziehung im ursprünglichen Namen «Recherche nucléaire» erklärt. Das provisorische Organ wurde durch die Gründung der Europäischen Organisation für Kernforschung am 1. Juli 1953 in Paris abgelöst, wobei die Abkürzung CERN weiterverwendet wurde. Aus den Ursprüngen weiterentwickelt, beschäftigt sich die Organisation heute mit der Grundlagenforschung im Bereich der Hochenergie- und Teilchenphysik, weshalb die Fachwelt je länger je mehr die auch in dieser Botschaft gebrauchte Bezeichnung «Europäisches Laboratorium für Teilchenphysik» verwendet.

Die Schweiz gehört zu den Gründerstaaten; die eidgenössischen Räte haben das Übereinkommen mit Bundesbeschluss vom 30. September 19537 genehmigt. Das CERN zählt heute 20 Mitgliedstaaten8. Mit seinen knapp 3000 Mitarbeitern ist das CERN das weltweit grösste Forschungszentrum auf dem Gebiet der physikalischen Grundlagenforschung. In den Laboratorien der internationalen Forschungseinrichtung wird die Zusammensetzung der Materie erforscht, indem Elementarteilchen wie Elektronen oder Protonen sehr stark beschleunigt und dann zur Kollision gebracht werden. Mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Detektoren werden dann die Flugbahnen der in den Kollisionen abgespalteten Teilchen rekonstruiert, um dadurch deren neue oder veränderte Eigenschaften bestimmen zu können. Neben dem im Jahr 1989 in Betrieb genommenen Elektron-Positron-Collider (LEP, Large electronpositron collider) sollen im Jahre 2008 auch das neue Vorzeigeprojekt der Organisation, der grosse Hadronen-Beschleuniger (LHC, Large Hadron Collider) sowie vier riesige Teilchendetektoren in Betrieb genommen werden. Diese Geräte, welche von 5 6 7 8

1071 Millionen per 31.12.2007 BBI 2000 453; 289 171 227 Franken AS 1955 693 Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Italien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn und die Schweiz.

1575

Wissenschaftlern aus der ganzen Welt entworfen und hergestellt wurden, gelten zurzeit als die leistungsstärksten Maschinen zur Erforschung der Eigenschaften von Elementarteilchen. Aufgrund der unangefochtenen Führungsposition des Institutes wird heute mehr als die Hälfte der weltweiten Forschung im Bereich der Teilchenphysik am CERN durchgeführt. Die Schweiz ist durch das CERN in Genf zum globalen Zentrum der Teilchenphysik-Forschung geworden. Dies fördert auch die Chancen der schweizerischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, an vorderster Front aktiv mitzuwirken. Gleichzeitig bietet das CERN erstklassige Ausbildungsmöglichkeiten für Studierende (Bachelor- und Doktoratsarbeiten) und ist für die Schweizer Universitäten und Forschungsinstitutionen ein wichtiger Partner.

Insbesondere die Universitäten Genf, Lausanne (EPFL), Bern, Basel und Zürich (Universität und ETH) sowie das Paul Scherrer Institut PSI arbeiten eng zusammen mit dem Zentrum in Genf.

Als Sitzstaat profitiert die Schweiz nicht nur in wissenschaftlicher, sondern insbesondere auch in wirtschaftlicher Hinsicht überdurchschnittlich vom Standortvorteil.

Gemäss dem Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) im Eidgenössischen Departement des Innern (EDI), welches die Kredite für den schweizerischen Jahresbeitrages verwaltet, fliesst mehr als die doppelte Summe des aufgewendeten Anteils unseres Landes9 in Form von Aufträgen wieder an den Schweizer Industrie- und Dienstleistungssektor zurück. Die finanzielle Beteiligung der Mitgliedstaaten am Jahresbudget von etwas über einer Milliarde Franken basiert auf dem Bruttosozialprodukt-Anteil und beträgt für die Schweiz gegenwärtig 3,03%. Dazu profitiert die Region Genf vom wirtschaftlichen Effekt des in der Schweiz wohnhaften Personals am CERN (Immobilienmarkt, Tourismus, Konsumgüter).

Im Jahr 2006 hat der CERN-Rat eine Europäischen Strategie für Teilchenphysik verabschiedet, welche zum Ziel hat, die Stellung Europas und damit des Forschungszentrums in Genf im Bereich der Teilchenphysik weiter zu stärken. Dieser Plan sollte neben der verbesserten Koordination auf wissenschaftlicher Ebene auch einen gezielteren Einsatz aller in den Mitgliedsländern vorhandenen Ressourcen erlauben. Für die Umsetzung dieser Strategie benötigt das CERN in den kommenden Jahren zusätzliche Mittel,
welche einerseits von allen Mitgliedern mittels temporärer Budgeterhöhung in den Jahren 2008­2011 und anderseits durch einen einmaligen Sonderbeitrag der beiden Sitzstaaten Schweiz und Frankreich finanziert werden soll.

Das SBF, welches in dieser Sache federführend ist, veranschlagt den schweizerischen Anteil der Zahlung auf 27,6 Mio. Franken, wobei 50% dieser Mittel durch Kompensationen auf anderen Finanzpositionen des Staatssekretariates finanziert werden können. Die Bereitstellung der restlichen Mittel, verteilt über die Jahre 2009-2011 mittels Verpflichtungskredit, werden beim Bundesrat durch das EDI beantragt.

9

Budgetposition A 2310.0200 Laboratorium für Teilchenphysik CERN

1576

2

Erstellung eines neuen Gebäudes für das CERN

2.1

Ausgangslage

Neben den rund 3000 am CERN beschäftigen Forschenden, Technikerinnen und Techniker sind über 6000 Gast-Forschende aus der Schweiz, Europa und der ganzen Welt am CERN tätig. Bereits seit einigen Jahren ist das Angebot von Arbeitsplätzen für diese Forschenden am CERN knapp geworden. Mit dem Beginn der operationellen Phase des LHC (ab Ende 2008) wird sich die Zahl der Gast-Forschenden am CERN weiter erhöhen. Eine 2005/2006 vom CERN in Auftrag gegebene Studie ergab, dass insgesamt 450 bis 500 neue Arbeitsplätze benötigt werden.

Anfang der 1990er-Jahre konnte die Organisation für die Forschenden, mittels eines zinsfreien, innert 50 Jahren rückzahlbaren Bundesdarlehens10 in der Höhe von 34,4 Millionen Franken via FIPOI, Büroräumlichkeiten (das Haus Nr. 40) erstellen, wobei die Immobilie ursprünglich für 804 Arbeitsplätze sowie verschiedene Konferenz- und Meetingräume konzipiert war.

Dank optimaler Nutzung des bestehenden Raumes konnten etwas mehr als 150 der neu benötigen Plätze bereits eingerichtet werden. Die nachstehend beschriebene Erweiterung soll die Integriererung der 300 zusätzlichen Arbeitsplätze ermöglichen, welche für die Nutzung des LHC sowie die Auswertung und Analyse der von den LHC-Detektoren aufgezeichneten Daten vor Ort absolut notwendig sind.

2.2

Das Bauvorhaben

Mit Schreiben vom 25. September 2007 gelangte der Generaldirektor des CERN an die Eidgenossenschaft und beantragte darin ein Darlehen von 11,3 Millionen Franken zur Finanzierung eines Bauprojektes, welches die beschriebene Raumknappheit lösen soll. Direkt verbunden mit dem aktuellen Zentrum, bietet die geplante Erweiterung nicht nur knapp 300 neue Arbeitsplätze, sondern erlaubt auch die ungehinderte Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen im Haupttrakt. Das Bauvorhaben ist auf dem Grundstück des CERN, angrenzend an das Hauptgebäude, geplant.

Das vom Architekturbüro Atelier d'architecture Perret in Lausanne entworfene Gebäude soll sich harmonisch an die bestehende Gebäudestruktur anpassen und ein Maximum von Flexibilität bei der Benutzung der neuen Räumlichkeiten aber auch den Austausch mit den bestehenden Büros im Haupttrack erlauben. Der gewählte Lösungsvorschlag mit vier Stockwerken profitiert dabei vom starken Terraingefälle vor dem bestehenden Gebäude und ermöglicht dadurch einen nach unten ins Gelände versetzten Anbau, welcher Lichteinfall und Aussicht der vorhandenen Bausubstanz nur geringfügig beeinträchtigt. Die obersten Stockwerke der beiden Seitenflügel des Neubaus werden mit dem Erdgeschoss des bestehenden Gebäudes zusammengefügt. Dadurch entsteht zwischen den beiden neuen Gebäudeflügeln und dem bestehenden Gebäude ein Innenhof und so die verlangte Verbindung zwischen der alten und der neuen Immobilie. Dank dieser Verbindung ist auch die Benützung der bereits bestehenden Infrastruktur im Gebäude Nr. 40 (Konferenzräume, Sitzungszimmer und Cafeteria) für alle Anwesenden problemlos möglich.

10

CERN (BBI 1993 I 1225) vom 30. Mai 1994

1577

Der geplante Neubau weist einen Überbauungskoeffizient von 807 m2 auf, wobei die Nettonutzfläche von 2927 m2 über vier Stockwerke 292 neue Arbeitsplätze bieten wird.

Anzahl Räume

Anzahl Arbeitsplätze

m2

44 11 1 1 2 8 8 4

156 136 -

1038 861 56 56 36 144 56 72

292

2927

Fixe Arbeitsplätze Variable Arbeitsplätze (open space) Gemeinschaftsraum Grosses Sitzungszimmer Kleine Sitzungszimmer Sanitärräume Wirtschaftsräume Technische Räume Total

Das vorliegende Bauvorhaben ist nicht für den Bund, sondern für eine Drittinstitution bestimmt und fällt demnach nicht unter das Bundesgesetz vom 16. Dezember 199411 über das öffentliche Beschaffungswesen (BoeB).

3

Die Kosten

Die Gesamtkosten des Bauprojektes sind im Oktober 2007 auf maximal 11,3 Millionen Franken veranschlagt worden und enthalten eine Reserve für Unvorhergesehenes von 312 000 Franken sowie 226 000 Franken für die Teuerung.

Die Projektkosten verteilen sich auf die nachfolgend aufgeführten Positionen: Kostenaufstellung nach Baukostenplan (BKP) BKP

Kostenkategorie Hauptgruppen

0 1 2 3 4 5 6 7

Grundstück (pro memoria) Vorbereitungsarbeiten Gebäude Umgebungsarbeiten Baunebenkosten Reserven für Unvorhergesehenes Honorare Reserven für Teuerung Gesamttotal

Kosten (in CHF)

%

1 353 000 7 715 000 259 000 85 000 312 000 1 350 000 226 000

0,00 11,98 68,27 2,29 0,75 2,76 11,95 2,00

11 300 000

100,00

Kostenberechnung aufgrund des Genfer Bauindexes per 1. April 2007 mit 108,5 Punkten (Basis 1. April 2003 = 100 Punkte)

11

SR 172.056.1

1578

Die aufgeführten Rubriken des BKP umfassen insbesondere folgende Positionen: Grundstück (BKP 0) Für das CERN als Landeigentümerin entstehen keine Kosten für den Erwerb eines Grundstücks.

Vorbereitungsarbeiten (BKP 1) Darunter fallen Aushub, Bauplatzvorbereitung, Anpassungsarbeiten an der bestehenden Kanalisation sowie Stützmauern und Abwasserkanäle.

Gebäude (BKP 2) Aufwendungen für jene Bauleistungen, die dazu dienen, das Gebäude für seine Benutzerinnen und Benutzer dauerhaft brauchbar zu machen (einschliesslich der elektrischen und sanitären Installationen, Transportanlagen sowie Sicherheitsvorkehrungen).

Umgebungsarbeiten (BKP 3) Kosten für Umgebungsarbeiten auf dem Grundstück, einschliesslich Gärtnerarbeiten (Neubepflanzungen, Bewässerung und Beleuchtung der Gartenanlage).

Baunebenkosten (BKP 4) Bewilligungen und Gebühren, Kosten für Reproduktionen und Modelle sowie für die Kosten der Projektsteuerungsgruppe.

Reserven für Unvorhergesehenes (BKP 5) Reserve für Auslagen, die nach Baubeginn unerwartet auftauchen könnten.

Honorare (BKP 6) Sämtliche Honorare für das Projekt, d.h. Honorare für die Bauvorbereitung, für das Bauwerk, für die Betriebsausrüstung und für die Umgebung.

Reserven für Teuerung (BKP 7) Reserve für mögliche Auswirkungen der Teuerung .

4

Finanzierung des neuen Gebäudes des CERN

Um für die institutionellen Begünstigten angemessene Arbeitsbedingungen zu schaffen, hat der Bund in der Vergangenheit bereits zahlreiche zinslose Baudarlehen gewährt. Es sei an dieser Stelle an die früheren Botschaften12 erinnert, auf deren 12

Botschaften vom 18. September 1964, FIPOI, GATT, EFTA (BBl 1964 II 801), vom 6. Juni 1966, IAO (BBl 1966 I 969), vom 5. Juni 1967, UNO, WITU, WMO, UPU (BBl 1967 I 1127), vom 17. Februar 1971, EFTA, CICG, WIPO, IAO (BBl 1971 I 425), vom 1. Mai 1974, CERN (BBl 1974 I 1377), vom 7. August 1974, ITU, WIPO (BBl 1974 II 441), vom 2. März 1977, WIPO (BBl 1977 I 1292), vom 25. Mai 1983, CIM (BBl 1983 II 1501), vom 5. März 1984, CERN (BBl 1984 I 1205), vom 27. November 1985, ITU (BBl 1985 III 485), vom 18. Februar 1987, WIPO (BBl 1987 I 816), vom 13. Februar 1989, UNHCR (BBl 1989 I 1229), vom 17. Februar 1993, CERN, WMO (BBl 1993 I 1225), vom 30. Mai 1994, GEC, FISCR (BBl 1994 III 1049), vom 19. September 1994, WMO, CWR (BBl 1994 V 227), vom 15. Mai 1996, ITU (BBl 1996 III 1), vom 16. April 2003, WHO/UNAIDS (BBl 2003 3439)

1579

Grundlage die eidgenössischen Räte Bundesbeschlüsse zur Bewilligung von Verpflichtungskrediten für Darlehen an die FIPOI verabschiedet haben.

Vor der Realisierung des Projektes wird die FIPOI mit der Bauherrin CERN einen Darlehensvertrag abschliessen, worin die Begrenzung des finanziellen Engagements des Bundes auf 11,3 Millionen Franken klar festgehalten ist.

Da die finanziellen Verpflichtungen, die sich aus diesem Projekt ergeben, Auswirkungen auf das Budget 2008 sowie die Voranschläge 2009-2011 haben, ist ein Verpflichtungskredit zu beantragen. Dieser Verpflichtungskredit untersteht nicht der Ausgabenbremse nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung13.

5

Auswirkungen

5.1

Finanzielle Auswirkungen

Die Gewährung eines Darlehens an die FIPOI zur Finanzierung eines Anbaus zum bestehenden Gebäude Nr. 40 des CERN wird den Bund mit einem finanziellen Aufwand von insgesamt 11,3 Millionen Franken belasten. Dieser Betrag ist auf die Jahre 2008­2011 verteilt. Die Finanzmittel sind im Voranschlag 2008 sowie den Finanzplanjahren des EDA für die folgenden Jahre14 eingestellt. Die vorliegende Ausgabe ist für ein Darlehen bestimmt, welches innert 50 Jahren nach Beendigung der Bauarbeiten rückzahlbar ist.

5.2

Anwendung der Ausgabenbremse

Der beiliegende Entwurf für einen Bundesbeschluss sieht in Artikel 1 die Gewährung eines Verpflichtungskredits nach Artikel 21 des Finanzhaushaltsgesetztes vom 7. Oktober 200515 in Höhe von 11,3 Millionen Franken vor. Es handelt sich dabei um eine neue einmalige Ausgabe von weniger als 20 Millionen Franken. Gemäss Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung muss Artikel 1 des beiliegenden Entwurfs für den Bundesbeschluss deshalb nicht der Ausgabenbremse unterstellt werden.

5.3

Personelle Auswirkungen

Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf den Personalbestand des Bundes.

13 14 15

SR 101 Budgetposition A4200.0117 Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen FIPOI SR 611.0

1580

5.4

Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden

Die Ausführung des beiliegenden Bundesbeschlusses obliegt der Eidgenossenschaft.

Da das CERN bereits Besitzerin des zur Überbauung bestimmten Grundstücks ist, entstehen dem Kanton Genf und der Gemeinde Meyrin keine Kosten.

6

Legislaturprogramm

Das Vorhaben, im Rahmen der Schweizer Gaststaatpolitik das CERN durch ein FIPOI-Darlehen bei der Realisierung eines Gebäudes finanziell zu unterstützen, ist im Gesetzgebungsprogramm zur Legislaturplanung 2007­2011 unter Ziffer 5 «Stellung der Schweiz in einer vernetzten Welt ­ Multilaterales Regelwerk gestalten» erfasst (BB 2008 826).

7

Rechtliche Aspekte

7.1

Gesetzliche Grundlagen

Das Gaststaatgesetz vom 22. Juni 2007 (GSG16) bildet die gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Darlehen an die FIPOI. Artikel 20 Buchstabe b des Gesetzes sieht vor, dass der Bund den institutionellen Begünstigten gemäss Artikel 2 Absatz 1, entweder direkt oder über die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf, zinslose, innerhalb von 50 Jahren rückzahlbare Baudarlehen gewähren kann. Die Budgetkompetenz der eidgenössischen Räte ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung.

7.2

Erlassform

Gemäss Artikel 163 Absatz 2 der Bundesverfassung und Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 200217 ist für den im vorliegenden Fall zu treffenden Erlass die Form des einfachen Bundesbeschlusses, der nicht dem Referendum untersteht, vorgesehen.

Beilagen: 2 Übersichtspläne Standort CERN Ansicht des neuen Gebäudes (Computersimulation) Querschnitt des neuen Gebäudes

16 17

SR 192.12 SR 171.10

1581

1582

Übersichtsplan Standort CERN

Beilagen

1583

Übersichtsplan Standort CERN

1584

Ansicht des neuen Gebäudes (Computersimulation)

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Querschnitt des neuen Gebäudes

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