Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9351 Widersprechende BALENCIAGA, 15, rue Cassette, F-75006 Paris, IR-Marke Nr. 805 662 «BB (fig.)» gegen Widerspruchsgegnerin Big Black, Inc., P.O.Box 1850, US-Burbank, CA 91507, IR-Marke Nr. 935 985 «BB (fig.)».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 8. August 2008 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 9351 wird gutgeheissen.

3.

Der angefochtenen internationalen Registrierung Nr. 935 985 «BB» (fig.)

wird der Schutz in der Schweiz definitiv verwehrt.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

8. August 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

7246

2008-2048