Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9620 Widersprechende Lekkerland Europa Holding GmbH, Europaallee 57, D-50226 Frechen, IR-Marke Nr. 901 682 «Vina Augusta» gegen Widerspruchsgegnerin Earl Vignobles Meijer, 9 Roqueblanque, F-33420 Saint Aubin de Branne, IR-Marke Nr. 946 849 «CHÂTEAU AUGUSTE» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 29. Oktober 2008 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 9620 wird gutgeheissen. Der internationalen Registrierung Nr. 946 849 «CHÂTEAU AUGUSTE» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 franken (inkl. Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

5.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

29. Oktober 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2008-2733

8705