Einleitung des Prüfungsverfahrens im Zusammenschlussvorhaben Heineken/Eichhof (Art. 32 und 33 des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, KG) Am 29. April 2008 hat die Wettbewerbskommission die vollständige Meldung über das obgenannte Zusammenschlussvorhaben erhalten, in welchem Heineken Switzerland AG, Chur, beabsichtigt, die Kontrolle über die Getränkedivision der Eichhof Holding AG, Luzern, zu erlangen.

Die vorläufige Prüfung ergibt Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss die Möglichkeit für eine kollektive Marktbeherrschung eröffnet. Diese allfällige gemeinsame Marktbeherrschung besteht zwischen der neu gegründeten Brauereigruppe Heineken/Eichhof und der grössten schweizerischen Brauereigruppe Carlsberg/Feldschlösschen. Deshalb unterzieht die Wettbewerbskommission (Weko) den Zusammenschluss einer vertieften Prüfung.

Mit der Übernahme der Getränkesparte von Eichhof schliesst die Heineken-Gruppe zur Carlsberg/Feldschlösschen-Gruppe auf. Diese Angleichung ist vor allem für alkoholisches und alkoholfreies Bier im Bereich der Gastronomie kritisch. Heineken/Eichhof und Carlsberg/Feldschlösschen teilen sich diesen Bereich nahezu, weshalb Anhaltspunkte für eine gemeinsame Marktbeherrschung vorliegen. Aufgrund dieser Ergebnisse aus der vorläufigen Prüfung beschloss die Weko am 28. Mai 2008, die Übernahme von Eichhof durch Heineken vertieft zu prüfen. Die Prüfung des Zusammenschlusses soll Fragen zur Stabilität und Nachhaltigkeit einer allfälligen kollektiven Marktbeherrschung eingehender abklären. Sie dauert längstens vier Monate.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können beim Sekretariat der Wettbewerbskommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Stellungnahmen müssen in schriftlicher Form erfolgen und spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung beim Sekretariat der Wettbewerbskommission eintreffen. Sie können dem Sekretariat per Telefax (031 322 20 53) oder auf dem Postweg, unter Angabe des im Titel genannten Zusammenschlussvorhabens, an folgende Adresse übermittelt werden: Sekretariat der Wettbewerbskommission Monbijoustrasse 43 3003 Bern Parteirechte stehen gemäss Artikel 43 KG nur den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen zu.

17. Juni 2008

2008-1477

Sekretariat der Wettbewerbskommission

5231