Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9482 Widersprechende Tamedia AG, Werdstrasse 21, 8004 Zürich, CH-Marke Nr.

548 822 «FACTS» gegen Widerspruchsgegnerin OMIKRON Data Quality GmbH, Pfälzerstrasse 35, DE-75177 Pforzheim, IR-Marke Nr. 939 729 «FACT».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 3. Dezember 2008 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 9482 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 939 729 «FACT» wird der Schutz in der Schweiz für sämtliche Waren und Dienstleistungen definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

3. Dezember 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

9172

2008-3083