Richtplan des Kantons Appenzell Ausserrhoden Genehmigung Anpassung/Nachführung 2006 Der Bundesrat hat am 16. April 2008 folgenden Beschluss gefasst: 1.
Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 25. März 2008 werden die Anpassungen des Richtplans des Kan-tons Appenzell Ausserrhoden («Nachführung 2006») genehmigt.
2.
Der Kanton wird eingeladen, im Rahmen der nächsten Richtplananpassung folgende Punkte zu behandeln bzw. die entsprechenden Festlegungen im Richtplan zu treffen: a. Aufnahme der Aspekte Wildtierkorridore und Waldreservatskonzept; b. Überprüfung der Festlegungen zu den Ausschlusskriterien für Standorte von Mobilfunkanlagen.
Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:
Baudirektion des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Kasernenstrasse 17A, 9100 Herisau, Tel. 071 353 65 51
Bundesamt für Raumentwicklung, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen, Tel. 031 322 40 58
27. Mai 2008
4068
Bundesamt für Raumentwicklung
2008-1274