1284 Dr. G. Egli, Erziehungsdirektor, Luzern; Nationalrat Hans Gfeller, Oppligen bei Kiesen; Frau Henriette Chevallay, Vorsteherin des Sozialdienstes für Kinder bei der Unterrichtsdirektion des Kantons Genf.

Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hat dem zum schweizerischen Generalkonsul in San Francisco ernannten Herrn Hans Hürzeler das Exequatur erteilt.

(Vom 16. März 1948) Die Delegation für die am 28. März 1948 in Genf beginnende Konferenz der .Vereinigten Nationen für die Presse- und Informationsfreiheit wird wie folgt bestellt: Herren Bundesrichter Plinio Bolla (Chef der Delegation); Legationsrat Philippe Zutter, Adjunkt des Chefs der Abteilung für internationale Organisationen des Politischen Departements; Legationsrat G. Keel, Chef des Informations- und Pressedienstes des Politischen Departements; Nationalrat Paul Meierhans, Präsident der parlamentarischen Pressegruppe; Dr. Siegfried Frey, Direktor der Schweizerischen Depeschenagentur; Ersatzdelegierte: die Herren Prof. Dr. Karl Weber, Bundesstadtredaktor der «Neuen Zürcher Zeitung»; Gaston Bridel, Chefredaktor der «Tribune de Genève»; René Dovaz, Direktor der «Société des émissions de Radio-Genève; Dr. Carl Doka, Auslandsredaktor der «Neuen Zürcher Nachrichten»; Jacques Bourquin, Sekretär der «Union romande des éditeurs».

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Bekanntmachungen von Departements und andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Freiplätze im Lehrerasyl Melchenbühl (Berset-Müller- Stiftung)

Im Lehrerasyl Melchenbühl-Muri (Bern) sind zwei Plätze frei. Zur Aufnahme berechtigt sind Lehrer und Lehrerinnen, Erzieher und Erzieherinnen schweizerischer oder deutscher Nationalität sowie die Witwen solcher Lehrer und Erzieher, die das 55. Altersjahr zurückgelegt haben und während wenigstens 20 Jahren in der Schweiz im Lehramt tätig waren.

Das Reglement, welches über die Aufnahmebedingungen näheren Aufschluss gibt, kann bei der Vorsteherin des Asyls unentgeltlich bezogen werden.

1285 Aufnahmegesuche sind bis 30, A p r i l nächsthin mit den laut Reglement erforderlichen Beilagen an den Präsidenten der Verwaltungskommission der Berset-Müller-Stiftung, Herrn F. Raaflaub, Selibühlweg 11, Bern, zu richten.

Bern, den 12.März 1948.

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Änderungen im diplomatischen Korps in Bern vom 9. bis 15. März 1948 Dänemark: Herr Jörgen Ditlev Scheel wurde als Nachfolger des in ein neues Amt im dänischen Aussemninisterium berufenen Herrn F. G. de Dompierre de Jonquières zum Legationssekretär ernannt.

Niederlande: An Stelle des auf einen anderen Posten versetzten Herrn H. M.

van der Wyck wurde Herr Baron C. W. A. de H a e r s o l t e zum Legationsrat ernannt.

Tschechoslowakei: Herr Stefan D v o r s k y wurde zum Gehilfe des Handelsattaches befördert.

Venezuela: Herr Gustavo Reyes, Zweiter Sekretär, hat am 6. dieses Monats sein Amt angetreten.

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Urteil Der Einzelrichter des 5. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts hat in seiner (St. Gallen), jetzt unbekannten Aufenthaltes im Ausland.

erkannt : Die Angeschuldigte wird schuldig erklärt der Widerhandlung gegen Art. 8 der Verfügung Nr. 4 des Kriegs-Ernährungs-Amtes vom 18. Oktober 1940 betreffend Milchablieferung, Butterrationierung und Rahmverbot, und Art. l der Verfügung Nr. 65 des Kriegs-Ernährungs-Amtes vom 11. Oktober 1942 betreffend Bezugssperre und Rationierung, von Milch, vorsätzlich begangen in den Jahren 1945 und 1946 durch Bezug von 2 kg Butter und 100 Liter Milch ohne Rationierungsausweise, und sie wird in Anwendung der zitierten Bestimmungen, in Bestätigung des angefochtenen Strafmandates, verurteilt : 1. Zu einer Busse von Fr. 40.-- 2. Zu den Verfahrenskosten von Fr. 19.--

1286 Dieses Urteil wird rechtskräftig, wenn es nicht binnen 20 Tagen seit Veröffentlichung beim kriegswirtschaftlichen Strafappelationsgericht Bern angefochten wird.

Chur, den 14. Februar 1948.

5. kriegswirtschaftliches Strafgericht.

Der Einzelrichter:

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Jörimann

Bussenumwandlungsantrag ten Aufenthalts.

Bussenumwandlung: Die mit Urteil vom 27. September 1944 auferlegte Busse von Fr. 50 wird in 5 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

Akteneinsicht: Obergerichtskanzlei, Obere Vorstadt 37, Aarau, Zimmer Nr. 11, Telephon 064 2 32 68.

2. Besançon Ernst, geb. 27. September 1909, von St-Ursanne (Bern), verheiratet, Kaufmann und Acquisiteur, zuletzt wohnhaft in Basel, nunmehr unbekannten Aufenthalts.

Bussenumwandlung: Die mit Urteil vom 27. Juni 1944 auferlegte Busse von restanzlich Fr. 160 wird in. 16 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

Akteneinsicht: Obergerichtskanzlei, Obere Vorstadt 37, Aarau, Zimmer Nr. 11, Telephon 064 2 32 68.

A a r a u , den 11. März 1948.

1. kriegswirtschaftliches 7877

Strafgericht.

Der Einzelrichter: Dr. Lindegger

Notifikation Auf Grund eines am 20. November 1947 gegen Sie aufgenommenen Strafprotokolls, wonach Sie am 17. November 1947 einen Damenpelzmantel widerrechtlich einführten, wurden Sie am 9. Januar 1948 von der eidgenössischen Oberzolldirektion, in Anwendung der Art. 74, Ziff. 3, 76, Ziff. 2, 77, 82, 85 und

128?

91 des Zollgesetzes, der Art. 52/53 des Bundesratsbeschlusses über die Warenumsatzsteuer und der Art. 41/42 des Bundesratsbeschlusses über die Luxussteuer, zu einer Busse von Fr. 1350 verurteilt. Ferner wurden Ihnen die Untersuchungskosten im Betrag von Fr. 15.50 auferlegt. Infolge der förmlichen und unbedingten Anerkennung des Übertretungstatbestandes konnte die Busse, gestützt auf Art. 92 des Zollgesetzes und Art. 295 des Bundesstrafrechtspflegegesetzes, um einen Drittel ermässigt und daher auf Fr. 900 herabgesetzt werden.

Die Strafverfügung wird Ihnen hiermit eröffnet. Sie können die Höhe dei Busse binnen 30 Tagen seit Veröffentlichung dieser: Notifikation durch Beschwerde beim eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement anfechten.

Bern, den 13. März 1948.

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Eidgenössische Oberzolldirektion

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen

Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat eine

Zusammenstellung der Interpretationskreisschreiben zum

Bundesgesetz vom 15. März 1932 über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr und der Vollziehungsverordnung vom 25. November 1932 herausgegeben. Diese Zusammenstellung enthält neben den bis Ende 194© ergangenen Kreisschreiben auch verschiedene vom Ausschuss der kantonalen amtlichen Automobilexperten in Verbindung mit dem Departement aufgestellte Normen über technische Fragen sowie Hinweise auf alle Durchführungserlasse zum Automobilgesetz.

Die Broschüre kann bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 1. 50 (für Behörden Fr. 1. --), zuzüglich Porto- und Nachnahmespesen, bezogen werden.

Postcheckkonto III 520.

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Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes

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Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1948

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

11

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.03.1948

Date Data Seite

1284-1287

Page Pagina Ref. No

10 036 185

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