Bundesbeschluss über die Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zur Finanzierung einer Erweiterung des bestehenden Gebäudes Nr. 40 des Europäischen Laboratoriums für Teilchenphysik (CERN) in Genf vom 18. September 2008
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 sowie auf Artikel 20, Buchstabe b des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 20072, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. Februar 20083, beschliesst: Art. 1 Es wird ein Verpflichtungskredit von 11,3 Millionen Franken bewilligt für ein zinsfreies, innert 50 Jahren rückzahlbares Darlehen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI). Das Darlehen dient der Finanzierung der Bauarbeiten für einen Anbau zum bestehenden Gebäude Nr. 40 des CERN in Genf.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 9. Juni 2008
Ständerat, 18. September 2008
Der Präsident: André Bugnon Der Protokollführer: Pierre-Hervé Freléchoz
Der Präsident: Christoffel Brändli Der Sekretär: Philippe Schwab
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SR 101 SR 192.12 BBl 2008 1571
2007-1008
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Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI). BB
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