Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9616 Widersprechende Apogepha Arzneimittel GmbH, Kyffhäuserstrasse 27, DE-01309 Dresden, IR-Marke Nr. 395 435 «Urol» gegen Widerspruchsgegnerin SIC «ECOLOGY OF NUTRITION», Kolomenskaya street, dom 5, korpus 3, RU-115142 Moskau, IR-Marke Nr. 946 029 «PHYTUROL» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 10. November 2008 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird mangels Bestellung eines Vertreters gemäss Artikel 21 Absatz 2 MSchV vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 9616 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Marke Nr. 946 029 «PHYTUROL» wird die Schutzausdehnung auf die Schweiz definitiv vollumfänglich verweigert.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (einschliesslich Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

5.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Schweizerischen Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

10. November 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

8812

2008-2808