Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 8837 Widersprechende Waalfin Holding S.A., 17, rue Beaumont, LU-1219 Luxembourg, IR-Marke Nr. 532 372 «BAD BOYS» gegen Widerspruchsgegnerin BADUINO s.a.s. di A. Baduino & C., Via Gasdotto, 28, IT-36078 Valdagno (Vicenza), IR-Marke Nr. 907 435 «BAD» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 3. Juli 2008 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 8837 wird als gegenstandslos abgeschrieben.

3.

Der Widersprechenden wird daher die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

4.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

3. Juli 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

6764

2008-1906