Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Risch, Betriebsstoff-Versorgungsanlage (BVA) Rotkreuz; Umsetzung GEP-Massnahmen, Umleitung Rütibach vom 18. November 2008

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 12. Dezember 2007 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Vorhaben in Sachen Umsetzung GEP-Massnahmen und Umleitung Rütibach auf der Betriebsstoff-Versorgungsanlage (BVA) Rotkreuz, Gemeinde Risch unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

2. Dezember 2008

1

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2008-2891

9013