Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Teilrevision des Forschungsgesetzes Zentraler Punkt der Teilrevision ist eine zeitgemässe und umfassende Regelung der Innovationsförderung des Bundes. Die Kommission für Technologie und Innovation KTI wird neu organisiert und erhält mehr Entscheidkompetenzen.

Vernehmlassungsfrist: 31. März 2008 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Ressourcenmanagement, Ressort Recht, Effingerstrasse 27, 3003 Bern, Telefon 031 322 79 81, Fax 031 324 96 19 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

8. Januar 2008

2007-3102

Bundeskanzlei

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