Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Revision des CO2-Gesetzes Mit der Revision des CO2-Gesetzes soll die Klimapolitik für die Zeit nach 2012 weiterentwickelt werden. Der Bundesrat stellt zwei Varianten zur Diskussion: Die Variante «Verbindliche Klimaziele» legt den Akzent auf Massnahmen im Inland und orientiert sich an den Zielen der EU. Die Variante «Verbindliche Schritte zur Klimaneutralität» legt den Akzent auf Massnahmen im Ausland und sieht frühestens ab dem Jahr 2030 die vollständige Kompensation der Inlandemissionen durch ausländische Zertifikate vor. Der Bundesrat bringt die Revision des CO2-Gesetzes als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «für ein gesundes Klima» ein.

Vernehmlassungsfrist: 17. März 2009 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Umwelt, Sektion Klima, 3003 Bern, Fax 031 323 03 67 www.umwelt-schweiz.ch/klima Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

16. Dezember 2008

9170

Bundeskanzlei

2008-3062