Tarifgenehmigungen in der Privatversicherung (Art. 84 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 17. Dezember 2004; SR 961.01) Den unten aufgeführten Versicherungsunternehmen hat das BPV die Genehmigung von Tarifanpassungen, per 1. Januar 2009, welche laufende und neue Versicherungsverträge berühren, ausgesprochen.

Für die Prüfung und Genehmigung von Tarifen gilt Artikel 38 VAG. Er sieht vor, dass sich genehmigungsfähige Tarife in einem Rahmen bewegen müssen, der einerseits die Solvenz des gesuchstellenden Versicherungsunternehmens und andererseits den Schutz der Versicherten vor Missbräuchen gewährleistet.

Die Gesuchstellerinnen haben mit ihrer Tarifeingabe den Nachweis erbracht, dass der Rahmen von Artikel 38 VAG eingehalten ist, weshalb das BPV den Gesuchen um Tarifänderung mittels aufgeführten Verfügungen zugestimmt.

Die Gesuchstellerinnen beabsichtigen, die genehmigten Tarifanpassungen per 1. Januar 2009 auf den gesamten Bestand (bisherige und neu abzuschliessende Verträge) anzuwenden.

Verfügung vom

Tarifvorlage der

21. Oktober 2008

Concordia, Luzern Tarifanpassung für die Produkte Natura und Natura Plus Die neue Region und der neue Standort der HMO-Gesundheitsversicherungen sowie die Änderungen der Treuerabatte der Produkte PE1 und PE2 werden genehmigt.

23. Oktober 2008

Sympany Versicherungen AG, Basel Die Versicherungsbedingungen Gemeinsame Bestimmungen sowie die Zusatzbedingungen der Produkte Allgemeiner Zusatz, Privat Zusatz, Plus und Premium, Salto, Hospital (Allgemein, halbprivat, Flex, Privat, Global, Komfort, Privat Unfall), Mondial, Dental, Tourist sowie Compensa EV werden genehmigt.

Rechtsmittelbelehrung Diese Mitteilung gilt als Eröffnung der Verfügung. Personen, welche nach Artikel 48 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (SR 172.021) zur Beschwerde berechtigt sind, können die Verfügung beim Bundesverwaltungsgericht, Abteilung 2, Aufsicht über die Privatversicherungen, Postfach, 3000 Bern 14, unter Angabe des Wohnsitzes, resp. Sitzes, anfechten. Die Beschwerdeschrift ist innert 30 Tagen seit dieser Veröffentlichung einzureichen und hat die Begehren und deren Begründung zu enthalten. Während dieser Zeit kann die Verfügung beim Bundesamt für Privatversicherungen, Schwanengasse 2, 3003 Bern, eingesehen werden.

24. Dezember 2008

2008-3116

Bundesamt für Privatversicherungen

9247