Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 8893 Widersprechende BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH, Carl-Wery-Strasse 34, DE-81739 München, IR-Marke Nr. 709 474 «Maxx» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin AEG Hausgeräte GmbH, Muggenhofer Strasse 135, DE-90429 Nürnberg, IR-Marke Nr. 907 989 «MAXIMAXX» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 28. Dezember 2007 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 8893 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 907 989 «MAXIMAXX» wird der Schutz in der Schweiz für sämtliche Waren definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

28. Dezember 2007

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2008-0055

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