Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement 06.463 Pa.Iv. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien Die Vorlage sieht vor, dass Mitgliederbeiträge und Zuwendungen von natürlichen Personen an politische Parteien als allgemeiner Abzug bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens geltend gemacht werden können. Juristische Personen sollen neu Zuwendungen an politische Parteien als geschäftsmässig begründeten Aufwand bei der Berechnung des steuerbaren Reingewinnes geltend machen können.

Vernehmlassungsfrist: 30. April 2008 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössische Steuerverwaltung, Eigerstrasse 65, 3003 Bern, Telefon 031 325 55 92, Fax 031 322 64 50 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

12. Februar 2008

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Bundeskanzlei

2008-0424