# S T # N o l i

1

1

9

3

Bundesblatt 100. Jahrgang.

Bern, den 18. März 1948.

Band I.

Erscheint wöchentlich. Preis US Franken im Jahr, 15 Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr.

Einrückungsgebühr : 50 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stämpfli & de. in Bern.

# S T #

5422

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die dritte Jahres tagung der Konferenz der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinigten Nationen (Vom 12. März 1948) Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Auf Grund unserer Botschaft vom 19. November 1946 haben Sie uns ermächtigt, den. formellen Beitritt der Schweiz zur Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinigten Nationen (FAO) zu erklären.

Da die Arbeiten dieser Organisation nicht nur die Bundesverwaltung, sondern auch eine Anzahl von privaten Organisationen der Schweiz interessieren, beschlossen wir arn 22. April 1947, ein nationales FAO-Komitee ins Leben zu rufen. Wir Hessen uns dabei von der Auffassung leiten, dass dadurch die Erfüllung der unserem Lande aus der Mitgliedschaft bei der FAO erwachsenden Pflichten stark erleichtert würde, indem dieses Komitee einerseits die Tätigkeit der verschiedenen Amtsstellen koordiniert und andererseits den interessierten privaten Kreisen die Möglichkeit zur Mitarbeit bietet. Es ist im übrigen zu bemerken, dass die Mehrzahl der Mitgliedstaaten der FAO auf Anregung des Generaldirektors solche Komitees gebildet haben.

Die Kompetenzen des nationalen FAO-Komitees erstrecken sich auf das gesamte Arbeitsgebiet der FAO und sind grundsätzlich beratender Natur.

Seine Aufgaben bestehen hauptsächlich in der Bearbeitung der Verhandlungsunterlagen für die Konferenzen der FAO und der Umfragen und Erhebungen, die von der FAO durchgeführt werden, ferner im Studium der besten Wege zur Verwirklichung der von der FAO gemachten Empfehlungen. Das Komitee hat auch die Berichte zu bearbeiten, die die Schweiz gemäss Art. XI der Verfassung der FAO abzugeben verpflichtet ist. Schliesslich kann das Komitee vom Volkswirtschaftsdepartement auch zur selbständigen Erledigung gewisser Bundesblatt. 100. Jahrg. Bd. I.

79

1194 Aufgaben herangezogen werden, wie zum Beispiel die Propagierung der Ideen der FAO oder die Pflege der Verbindungen mit dem europäischen Büro der Organisation.

' " Eine erste wichtige Aufgabe des FAO-Komitees bestand in der Vorbereitung der dritten Jahrestagung der Konferenz der FAO, die vom 25. August bis 11. September in Genf stattfand. Die Konferenz der PAO, in der sämtliche Mitgliedstaaten vertreten sind und über eine Stimme verfügen, legt als oberstes Organ die Politik der Organisation fest, genehmigt deren Budget und richtet Empfehlungen in Fragen der Ernährung und der Land- und Forstwirtschaft an die Mitgliedstaaten. Sie ist ferner zuständig für Änderungen der Verfassung und für die Aufnahme neuer Mitglieder. Nachdem die Konferenz an ihren ersten beiden Tagungen in Quebec und Kopenhagen noch hauptsächlich organisatorische Fragen behandelt hatte, wandte sie sich diesmal ihrer eigentlichen Aufgabe zu, dem Studium der Lage der Ernährung und Landwirtschaft und der Überprüfung der nationalen und internationalen Pläne auf diesem« Gebiet, wobei der Vorschlag zur Schaffung eines «Welternährungsrates» im Vordergrund stand. Die Traktandenliste, auf deren wichtigste Punkte wir in den folgenden Kapiteln zurückkommen, lautete wie folgt: 1. Eröffnung der Konferenz durch den Generaldirektor; 2. Wahl des Konferenzbureaus; 3. Genehmigung der Traktandenliste; 4. Zulassung von Beobachtern; 5. Aufnahme neuer Mitglieder; 6. Bericht des Exekutivkomitees über seine Arbeiten seit der letzten Tagung der- Konferenz ; 7. Bericht des Generaldirektors über die Arbeiten der Organisation; 8. Prüfung der Welternährungslage auf Grund der Berichte der Mitgliedstaaten und der technischen Konferenzen und Studiengruppen für einzelne Produkte ; 9. Bericht der vorbereitenden Kommission der FAO zum Studium der Welternährungspläne ; 10. Die technischen Arbeiten der FAO; 11. Verfassungsrechtliche, administrative und finanzielle Fragen (ständiger Sitz der FAO, diplomatische Vorrechte und Immunitäten, Zusammenarbeit mit andern internationalen Organisationen,Verfassungsänderungen) ; 12. Wahl des Generaldirektors; 13. Wahl der Mitglieder des Exekutivkomitees.

Die Konferenz wählte den Chef der schweizerischen Delegation, Herrn Ständerat F. T. Wahlen, zu ihrem Präsidenten und die Herren P. W. Tsou (China), P. E. Viljoen (Südafrikanische
Union) und Mahmoud Zaki Bey (Ägypten) zu ihren Vizepräsidenten. Gemäss den Vorschlägen des Bureaus der Konferenz wurden drei Kommissionen gebildet, nämlich Kommission I für das Studium der Situation der Ernährung und Landwirtschaft in der Welt

1195 (Präsident: Viscount Bruce, Australien), Kommission II für die technischen Arbeiten der FAO (Präsident: P. J. du Toit, Südafrika) und Kommission III · für administrative, finanzielle und verfassungsrechtliche Fragen (Präsident: S. I. Krishnaswamy, Indien). In allen drei Kommissionen waren sämtliche Mitgliedstaaten vertreten.

In der Meinung, dass die Abhaltung dieser Konferenz in Genf den Mitliedern des nationalen FAO-Komitees eine günstige Gelegenheit biete, sich in die Tätigkeit der Organisation einzuarbeiten, beschlossen wir, eine ziemlich zahlreiche schweizerische Delegation unter der Führung von Herrn Ständerat Wahlen zu ernennen.

Nachdem der schweizerische Delegationschef zum Präsidenten der Konferenz gewählt worden war, übernahm Herr Legationsrat Zutter vom eidgenössischen Politischen Departement seine Funktionen. Es standen ihm folgende Delegierte zur Seite: H. P. Keller, Vizedirektor der Abteilung für Landwirtschaft; Fürsprecher Hans Schaffner, Delegierter für Handelsverträge; A. Schlatter, eidgenössischer Forstinspektor; Ständerat M. Troillet; Prof. Dr. Oskar Howald, Direktor des Schweizerischen Bauernverbandes ; Dr. L. Maire, Direktor der Vereinigten Genfer Molkereien; H. G. Winkelmann, Direktor der Forstwirtschaftlichen Zentralstelle der Schweiz; Dr. Ernst Geyer, Sekretär des Vororts des Schweizerischen Handels- und Industrievereins ; Dr. Borei vom Schweizerischen Bauernsekretariat ; Dr. Beai von der Handelsabteilung ; Jean Eisener, Zentralsekretär des Verbandes der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz und Charles Müller vom Politischen Departement als Delegationssekretär.

Wir haben es sehr begrüsst, dass diese wichtige Konferenz der FAO, die über 300 Delegierte von Mitgliedstaaten sowie eine grosse Anzahl von Beamten der Organisation und Beobachtern von Nichtmitgliedstaaten und internationalen Organisationen vereinigte, nach Genf einberufen wurde. Um den ausländischen Gästen einen Einblick in den Stand der schweizerischen Land- und Forstwirtschaft zu geben, organisierte das nationale FAO-Komitee fünf Exkursionen in die verschiedensten Gegenden unseres Landes, an denen insgesamt rund 150 Vertreter ausländischer Staaten teilnahmen.

I. Die technischen Arbeiten der FAO Anhand des Jahresberichtes des Generaldirektors sowie zahlreicher Memoranden und Veröffentlichungen,
die zum Teil für die Konferenz, zum Teil während des Jahres ausgearbeitet worden waren, befasste sich Kommission I mit den Arbeiten der technischen Abteilungen der FAO. Als solche werden bezeichnet die Abteilungen für Landwirtschaft, Marktwirtschaft und Statistik, Forstwirtschaft, Ernährung und Fischerei. Die Errichtung einer weitern Abteilung für landwirtschaftliche Wohlfahrtspflege ist von der Konferenz in Genf genehmigt worden.

Im nachfolgenden soll kurz erwähnt werden, mit welchen Fragen sich diese Abteilungen befassen. Auf dem G.ebiete der landwirtschaftlichen Pro-

1196 duktion versucht man bei der Verbesserung der Bekämpfung der tierischen · Krankheiten mitzuwirken durch den Austausch von Tierärzten und Spezialisten, besonders in Gegenden mit ungenügenden Bekämpfungsmethoden. In der Pflanzenzüchtung und Tierzucht erstrebt man die Errichtung eines Kataloges der neuen Pflanzen- und Nutztierzüchtungen. Man hofft damit den Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern zu fördern und eine Auskunftsstelle zu schaffen.

Auf dem Gebiet der Kunstdüngerverwendung sucht man in Zusammenarbeit mit andern internationalen Organisationen die Produktion zu fördern und eine zweckmässige Verteilung zu erreichen. Was den Futterbau betrifft, beabsichtigt diese Abteilung Veröffentlichungen über die Verbesserung der Fruchtbarkeit der Weiden sowie der Methoden für die Silagebereitung. Die Abteilung will sodann Studien über die Ausstattung einzelner Länder oder Eegionen mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten durchführen. Sie hat bereits Experten vereinigt, um von ihnen die wichtigsten Aufgaben klarlegen zu lassen.

An der Konferenz in Genf wurde dann dieser Abteilung als besonders wichtige Aufgabe die Behandlung der Pläne über die künstliche Bewässerung und die Mechanisierung der Landwirtschaft übertragen. Die Konferenz stimmte folgender Besolution zu: Die Konferenz empfiehlt: a. dass die FAO einem eingehenden Studium folgender Fragen die Priorität einräume : 1. die finanziellen und technischen Aspekte der Bedürfnisse der verschiedenen Länder auf dem Gebiete der Bodenbewässerung, unter Berücksichtigung ihres Zusammenhanges mit dem Ausbau der Wasserkraftwerke ; 2. die Mechanisierung der landwirtschaftlichen Arbeiten; b. dass diese Studien besonders den Bedürfnissen derjenigen Länder Bechnung tragen, die industriell verhältnismässig wenig entwickelt sind.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Abteilung für landwirtschaftliche Produktion die Tendenz verfolgt, sich auf den verschiedensten Gebieten in die technische Forschung und deren Auswertung und in den Prozess der Verbesserung der Landwirtschaftstechnik einzuschalten, sei es durch Zusammenstellung von Monographien, Organisierung von Expertenkonferenzen, Ausarbeitung von Empfehlungen an einzelne Länder usw. Die schweizerische Delegation hat die Auffassung vertreten, dass eine solche Entwicklung mit grosser Vorsicht zu
befolgen sei. Es muss davor gewarnt werden, dass in dieser Abteilung eine Beihe von technischen Spezialisten engagiert wird, die ihrerseits wieder Mitarbeiter einstellen, um mit viel Arbeit Zusammenstellungen und Empfehlungen zu schaffen, die den einzelnen Ländern doch nicht das gewünschte Besultat bringen können. Fast alle technischen Fragen können nur in enger Verbindung mit dem Objekt selbst nutzbringend behandelt werden. Auf dem Gebiete der Forschung muss diese Arbeit in die wissenschaftlichen Anstalten und in die Zuchtbetriebe verlegt werden, die in den meisten Ländern existieren.

1197 Bei industriell hergestellten Produktionsmitteln für die Landwirtschaft ist ein enger Kontakt mit den Produktionsbetrieben notwendig. Projekte für die Bodenverbesserung, Bewässerung usw. müssen in erster Linie von den Fachleuten der einzelnen Länder bearbeitet und gefördert werden. Es darf auch nicht darum gehen, dass die PAO die mehr oder weniger entwickelten internationalen Beziehungen, die auf allen diesen Gebieten bereits bestehen, zu unterdrücken sucht, um an ihre Stelle zu treten. Die Vertreter unseres Landes vertraten daher den Standpunkt, dass Gewordenes nicht einfach übergangen werden soll und dass die Mittel der FAO auch dazu dienen sollten, die Arbeit der schon bestehenden Vereinigungen auf den verschiedenen Gebieten der Landwirtschaftstechnik zu fördern. Diese Bemerkungen gelten grundsätzlich nicht nur für die Arbeiten der ersten Abteilung der FAO, sondern auch für die übrigen.

Die Abteilung für Marktwirtschaft und Statistik unterbreitete der Konferenz eine Eeihe von Monographien über einzelne Produkte, insbesondere die wichtigsten Getreidearten, Fette und öle, Fleisch, milchwirtschaftliche Produkte, Zucker, Faserpflanzen und anderes mehr. Sie arbeitete einen umfangreichen Bericht über die Welternährungslage aus, in welchem die wichtigsten Ziffern in bezug auf Produktion und Verbrauch zusammengestellt sind. Insbesondere fanden durch diese Zusammenarbeit die Zahlen über die Getreideversorgung, wie sie an der Getreidekonferehz von Paris bekanntgegeben worden waren, bereits eine Korrektur durch Verminderung des Exportüberschusses der Produzentenländer von 32 auf 29 Millionen Tonnen Getreide aller Art. Diese Abteilung befasst sich auch mit der Herausgabe der periodischen Statistiken über Produktion, Welthandel, Verbrauch an Nahrungsmitteln und landwirtschaftlichen Eohstoffen aller Art. Schliesslich beschäftigt sie sich mit der Vorbereitung einer Weltstatistik für die Produktion von Nahrungsmitteln und forstwirtschaftlichen Produkten für das Jahr 1950, und eine Umfrage hat ergeben, dass 32 Länder sich heute positiv zu dieser Erhebung einstellen, während andere Länder noch keinen Entscheid getroffen haben. Die Konferenz hat auf diesem Gebiet insbesondere empfohlen, dass die FAO die Ausbildung von Experten für die landwirtschaftliche Statistik an die Hand nehmen soll.

Ohne Zweifel liegt
auf dem hier erwähnten Arbeitsgebiet ein Schwerpunkt der Wirknngsmöglichkeiten der FAO. Das Gebiet der internationalen Agrarund Nahrungsmittelstatistik kann nur von einer übernationalen Organisation behandelt werden. Es entspricht dies einem starken Bedürfnis der einzelnen Länder. Die Frage stellt sich aber auch hier, wie weit es Sache der FAO ist, solche Statistiken nicht nur zusammenzustellen, sondern auch auszuwerten.

Es wird auch sorgfältig geprüft werden müssen, wie weit Zusammenstellungen überhaupt gemacht werden können; das gilt z. B. für die Produktionspläne der einzelnen Länder. Insofern solche existieren, sind damit verschiedene Aspekte verbunden, die weit über das Gebiet der eigentlichen Produktion hinausgehen, so dass vergleichbare Zusammenstellungen sehr schwierig sind.

1198 Die forstwirtschaftliche Abteilung konnte in Genf besonders auf die Arbeiten der Internationalen Holzkonferenz hinweisen, die im Mai 1947 in der Tschechoslowakei stattgefunden hatte. Deren Empfehlungen wurden von der Konferenz gutgeheissen, und es wurde der Erwartung Ausdruck gegeben, dass sie von den interessierten Eegierungen gewissenhaft befolgt werden. Die Genfer Konferenz empfahl ferner eine enge Zusammenarbeit der FAO mit der Europäischen Wirtschaftskommission und den andern Organen der Vereinigten Nationen in allen Fragen der Waldwirtschaft und der forstlichen Produkte.

Ein besonderes Bureau der FAO soll in Genf zur fachtechnischen Beratung des Exekutivsekretärs der Europäischen Wirtschaftskommission eingerichtet werden.

Eine Empfehlung sieht die Abhaltung regel massiger europäischer Holzkonferenzen vor zur Behandlung der Probleme der Wiederaufforstung und der Holznutzung. Eine besondere Studie soll über die forstlichen Verhältnisse in den Mittelmeerländern gemacht und der nächsten Konferenz Vorschläge für gemeinsam durchzuführende forstliche Verbesserungsmassnahmen unterbreitet werden. Auch für andere Eegionen wurden die dringendsten Aufgaben umschrieben; so soll vor allem eine spezielle lateinamerikanische Konferenz die Lieferungsmöglichkeiten von Nutzholz an die kriegsverwüsteten europäischen Länder prüfen. Für das Jahr 1949 wird die Durchführung eines Weltforstkongresses in Aussicht genommen.

Die Abteilung Fischerei befasst sich mit den Problemen der Meerfischerei.

Diese liegen der Schweiz insoweit etwas ferner, als sie nur als Verbraucher, nicht aber als Produzent auftritt. Die Arbeit der Abteilung geht hauptsächlich in der Eichtung der weitern Ausschöpfung der Produktionsmöglichkeiten und des Studiums der Verhältnisse auf den verschiedenen Weltmeeren.

Die Abteilung Ernährung bearbeitet auf internationalem Gebiet Probleme, die bisher in erster Linie von einzelnen Wissenschaftern und von Instituten behandelt worden sind. Es ist also zum Teil Neuland für internationale Arbeit.

Sie versucht, für einzelne Nahrungsmittel allgemein gültige Gehaltszahlen festzulegen und auch beim Nahrungsbedarf vergleichbare Grundlagen zu schaffen. Hier kann zweifellos nützliche Arbeit geleistet werden, weil die natürlichen Bedingungen fast von Land zu Land, vor allem aber von Eegion zu Eegion sehr
verschieden sind. Spezialisten untersuchen die Grundlagen für die Berechnung der Nahrungsmittelrationen der einzelnen Länder und suchen auch hier gemeinsame Maßstäbe einzuführen. Spezielle Anstrengungen werden für die Verbesserung der Kinderernährung und für die Schulung der Bevölkerung in bezug auf Nahrungs- und Kochkunde gemacht. Wertvolle Arbeit kann hier geleistet werden in der Sammlung der heute sehr verschiedenen Grundlagen für die Berechnung der Nahrungsbedürfnisse, des Verbrauches, der Gehaltszahlen usw. Dagegen wird es auch hier kaum möglich sein, dass die FAO selbst technische Probleme bearbeitet, indem dazu die Einrichtungen und der unmittelbare Zusammenhang mit der Praxis fehlt.

1199 Für die neu geschaffene Abteilung für landwirtschaftliche Wohlfahrtspflege muss gesagt werden, dass hier das Tätigkeitsgebiet anderer internationaler Organisationen berührt wird. So für das Gebiet der Entlöhnung der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer die Tätigkeit des internationalen Arbeitsamtes; beim Studium des Lebensstandards der landwirtschaftlichen Bevölkerung trifft sich die FAO mit dem Wirtschafts- und Sozialrat der UNO. Es bedarf hier eines engen Kontaktes mit diesen Organisationen, wenn nicht Doppelspurigkeiten entstehen sollen. Als Probleme, die der Untersuchung wert sind, erwähnte die Konferenz von Genf das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen und die Vermehrung der Anwendungsmöglichkeiten der genossenschaftlichen Zusammenarbeit, sodann die Fragen der Grundbesitzverfassung, der Kolonisation von Neuland, Verbesserung der Einrichtungen der Betriebe und Haushaltungen, Bekämpfung der Abwanderung aus der Landwirtschaft.

II. Studium der Welternährungslage und Schaffung eines Rates der FAO Die Konferenz von Genf widmete der gegenwärtigen Ernährungslage und den Problemen der Verteilung der Nahrungsmittel eine ausgedehnte Arbeit.

Gestützt auf die vorliegenden Berichte und die Verhandlungen an der Getreidekonferenz stellte sie fest, dass bei den Hauptnahrungsmitteln, wie Getreide und tierischen Produkten, immer noch starker Mangel herrscht. Die Erhöhung der Produktion geht nur langsam vor sich; besonders die Tierbestände können nicht in kurzer Zeit wieder auf eine genügende Höhe gebracht werden. Das Eesultat dieses Überblickes, zu dem die einzelnen Ländervertreter an der Konferenz durch Abgabe von Erklärungen über ihre besonderen Verhältnisse beitrugen, ist in folgender Résolution zusammengefasst : Die Konferenz empfiehlt den Mitgliedstaaten, unverzüglich Massnahmen zu ergreifen, um: 1. die für die Sammlung und Konservierung von Nahrungsmitteln getroffenen Massnahmen zu verstärken, damit die grösstmöglichen Mengen für den direkten menschlichen Konsum gesichert werden können; 2. sowohl in den Einfuhr- wie Ausfuhrländern die Fütterung von Vieh mit zum menschlichen Konsum geeigneten Getreiden auf ein Minimum zu beschränken ; 8. in den Mangelländern einen hohen Ausmahlungsgrad beizubehalten und die Möglichkeit zu prüfen, in den Überschussländern den Ausmahlungsgrad zu erhöhen; 4. den
grösstmöglichen Teil der Milchproduktion dem menschlichen Konsum zuzuführen, statt sie zur Fütterung der Tiere zu verwenden; 5. die Ausfuhr von Futtermitteln nach denjenigen Einfuhrländern zu erhöhen, deren Viehbestand bedeutend unter demjenigen der Vorkriegszeit liegt.

Punkt l hat insbesondere für Brotgetreide Bedeutung. Er ist in unserem Land in einem Ausmass erfüllt, das den Vergleich zu allen übrigen Ländern

1200 in jeder Beziehung gut auszuhalten vermag. Weitergehende Massnahmen sind für uns nicht mehr möglich. Zu Punkt 2 gilt grundsätzlich die gleiche Feststellung. Für Brotgetreide besteht seit Kriegsausbruch ein allgemeines Verfütterungsverbot, und was an Hafer, Gerste und Mais aus inländischer Produktion zur Tierfütterung zugelassen wird, bestimmen die Behörden. Während des Krieges war die Abgabe von Futtermitteln an die Tierhalter rationiert; die Vermittlung erfolgte durch den Staat. Er übt noch heute die Kontrolle über die Verwendung der Importe an Getreide aller Art aus. In bezug auf Punkt 8 ist festzuhalten, dass die Schweiz mit dem Ausmahlgrad des Brotgetreides lange Zeit an erster Stelle stand. Noch heute führen wir in der Schweiz ein Euchbrot, das auf einem verhältnismässig hohen Ausmahlgrad beruht. Als Folge der Mehllieferungen der USA. an Stelle von Weizen mussten wir allerdings im März 1947 neben dem Euchbrot auch ein Halbweissbrot einführen. Auch dem unter Punkt 4 aufgestellten Ziel wurde bereits während des Krieges in unserem Land die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt. Punkt 5 richtet sich an die Exportstaaten, wobei wir aber aus dieser Empfehlung keine unmittelbare Verbesserung unserer Importlage erwarten.

Die Konferenz hat sodann die Länder aufgefordert, alles zu tun, um im Anbaujahr 1947/48 eine vermehrte Erzeugung zu erreichen. Auch in dieser Beziehung dürfen wir erklären, dass wir durch unsere Massnahmen diesem Wunsche entgegengekommen sind. Die Anbauflächen für das nächste Jahr werden ungefähr in der bisherigen Ausdehnung gelassen, und an der Anbaupflicht für Brotgetreide wurde festgehalten. In einem besondern Aufruf an unsere Landwirte hat die Abteilung für Landwirtschaft und die eidgenössische Getreideverwaltung im Verlauf e des Septembers auf die internationale Lage hingewiesen und auch in Eücksicht auf die Schäden, die durch die Trockenheit verursacht worden sind, zur vermehrten Aussaat von Wintergetreide aufgefordert.

Die Konferenz nahm sodann zwei Berichte von Unterkominissionen über die Verhältnisse in der Produktion und Verteilung von Düngemitteln und landwirtschaftlichen Maschinen entgegen. Beide kamen zum Schluss, dass sich die internationalen Organisationen soweit notwendig noch mit Zuteilungen .von Eohstoffen beschäftigen sollen. Unser Land ist liier insbesondere
bei Düngemitteln interessiert. Für Kali und phosphorhaltige Dünger sind die Zuteilungen aufgehoben, und es ist zu erwarten, dass wir auf handelsvertraglicher Basis unseren Bedarf decken können. Bei Stickstoffdüngern erzeugt unser Land einen Exportüberschuss und ist hier stark an den Zuteilungen von Kohle interessiert.

Wir sind denn auch im Subkomitee für Dünger der europäischen Wirtschaftskommission in Genf, einem vom Wirtschafts- und Sozialrat der UNO geschaffenen Organ, vertreten.

Eine ausgedehnte Diskussion ergab sich um die Schaffung eines «Welternährungsrates». Im letzten Winter tagte auf Vorschlag der FAO-Versammlung von 1946 eine Kommission zur Prüfung der Anregung des Generaldirektors für die Ernennung eines mit finanziellen Mitteln und ausführenden Kompetenzen versehenen Welternährungsrates. Die Kommission untersuchte in einem umfang-

1201 reichen Bericht die Probleme der Entwicklung der Produktion von Nahrungsmitteln auf der Welt und des internationalen Austausches. Sie kam zum Schluss, dass die Schaffung einer Exekutivkommission zur Lenkung der Weltproduktion und Verteilung von Nahrungsmitteln nicht das Eichtige sei, sondern dass für diese Zwecke die Souveränität der einzelnen Staaten nicht eingeschränkt werden dürfe. Dagegen empfahl sie eine Eeihe von Massnahmen, welche geeignet erscheinen, die Produktion zu fördern und insbesondere eine Preisstabilität im Interesse der Export- und Importländer herbeizuführen. Als Koordinierungsorgan, das zur Aufgabe hätte, von Zeit zu Zeit geeignete Empfehlungen an die Staaten zu machen und die einzelnen Probleme von Grund auf zu untersuchen, schlug sie die Schaffung einer Kommission vor, in welcher die Vertreter von 18 Staaten, verteilt auf die ganze Welt, angehören sollen. Die Vereinigten Staaten und andere Mitglieder beantragten in der Folge, zu diesem Zweck einen Bat der FAO ins Leben zu rufen, der das bisherige Exekutivkomitee ersetzen würde.

Die Verhandlungen ergaben sehr bald auch, dass der Wunsch bestand, diesem Bat auch die bisherigen Funktionen des IEFC (Internationaler Noternährungsrat) zu übertragen. Diese im Jahre 1946 auf Vorschlag einer speziellen Konferenz der FAO gegründete Organisation hat zur Aufgabe, die Exportüberschüsse knapper Lebensmittel auf die Importländer zu verteilen. Ein aus Vertretern von acht Ländern zusammengesetzter zentraler Ausschuss überwachte die Arbeit der einzelnen Komitees, die sich nach Produkten gliederten.

Im Herbst 1947 waren die Komitees noch für folgende Produkte tätig: Getreide, Hülsenfrüchte, Fette und öle, Futtermittel, Dünger, Fleisch und Fleischprodukte, Fische, Beis, Saatgut, Kakao und Zucker. Die schweizerische Delegation unterstützte die Übernahme der Funktionen des IEFC durch die FAO, um jede Doppelspurigkeit zu vermeiden: im übrigen tendierte sie auf eine möglichste Vereinfachung des Verteilungssystems und Beibehaltung desselben nur, solange dies als notwendig erscheint. Die aus diesen Verhandlungen hervorgehende Eesolution hat folgenden Wortlaut: Die Kommission empfiehlt: 1. dass die gegenwärtig vom internationalen Noternährungsrat ausgeübte Aufgabe der internationalen Verteilung weitergeführt wird, solange die betreffenden Produkte
knapp sind; 2. dass die Mitgliedstaaten eine geeignete Gesetzgebung für die Kontrolle der Aus- und Einfuhr dieser Produkte aufrechterhalten, solange diese Verteilung sich als notwendig erweist; 3. dass die Mitgliedstaaten des internationalen Noternährungsrates die Auflösung dieses Organismus beschliessen, um ihn' auf Ende 1947 unter noch zu vereinbarenden Bedingungen der FAO einzugliedern; 4. dass die Befugnisse des Bates und des Zentralausschusses des internationalen Noternährungsrates auf den Eat der FAO übertragen werden ;

1202 5. dass die Produktenkomitees des internationalen Noternährungsrates mit ihren gegenwärtigen Befugnissen aufrechterhalten werden; 6. dass nach dieser Übertragung die Mitgliedstaaten, die ebenfalls Mitglieder des internationalen Noternährungsrates sind, die in dieser Beziehung gegenseitig eingegangenen Verpflichtungen aufrechterhalten und dass die andern Mitgliedstaaten die Möglichkeit der Übernahme gleicher Verpflichtungen prüfen.

Anfangs November 1947 genehmigte der IEFC in einer Plenarsitzung einstimmig diese Empfehlungen der Konferenz. Wenn nun auch die Aufgaben des IEFC durch die FAO durchgeführt werden, ist doch damit zu rechnen, dass die Bedeutung der internationalen Zuteilungen an Lebensmitteln abnimmt. Mehr und mehr geht das Hauptgewicht beim Entscheid über die Verteilung der Exportüberschüsse wieder auf die Exportländer selbst zurück.

Der neu geschaffene Kat der FAO ersetzt, wie bereits erwähnt, das bisherige Exekutivkomitee. Dieses stellte insoweit ein völkerrechtliches Novum dar, als es als ausführendes Organ einer internationalen Organisation aus unabhängigen Persönlichkeiten und nicht aus Begierungsdelegierten bestand.

Wenn es auch sehr gute Arbeit geleistet hat, was von der Konferenz ausdrücklich anerkannt wurde, zeigte es sich doch, dass eine derartige Lösung dem gegenwärtigen Zustand der zwischenstaatlichen Beziehungen nicht entspricht, selbst wenn das betreffende Organ keine eigentlichen exekutiven Befugnisse besitzt, sondern nur Empfehlungen machen kann.. Um irgendwelche Aussichten auf Erfolg zu haben, müssen solche Empfehlungen nicht nur theoretisch wünschenswerte, sondern auch praktisch erreichbare Ziele anstreben, da ja ihre Verwirklichung von den einzelnen Staaten abhängt. Die Erfahrung lehrt aber, dass die Begierungen nur solche Empfehlungen internationaler Organe durch Massnahmen auf nationalem Boden zu verwirklichen gewillt sind, bei denen sie selbst mitgewirkt haben oder die zum mindesten von einem repräsentativen Organ von Eegierungsvertretern ausgehen. Es schien daher im Interesse einer wirksamen Arbeit der FAO notwendig, dass ihr Brat aus Begierungsvertretern zusammengesetzt sei, und die schweizerische Delegation unterstützte aus diesen Gründen auch die dahingehenden Vorschläge.

Diese strukturelle Änderung des leitenden Organs der FAO begegnete allerdings
verschiedenen Einwänden. Es waren · vor allem die Delegierten Frankreichs und Belgiens, die darauf hinwiesen, dass die Schaffung eines aus Begierungsvertretern zusammengesetzten Organs die Gefahr der Verpolitisierung der Organisation in sich berge. Sie befürchteten auch, dass die sozialen, humanitären und technischen Aufgaben, auf die bei der Gründung der FAO besonderes Gewicht gelegt worden war, vom Bat vernachlässigt würden, da sich die Begierungen im Hinblick auf die Ausarbeitung von multilateralen Produktenabkommen und auf die Ausübung der Funktionen des IEFC hauptsächlich durch Wirtschaftssachverständige vertreten lassen würden.

1203 Um diesen Bedenken Eechnung zu tragen, wurde beschlossen, dass das Amt des Eatspräsidenten einer unabhängigen Persönlichkeit anvertraut werden solle, die die Interessen der gesamten Konferenz wahrnehmen wird. Der Präsident wird von der Konferenz auf die Dauer eines Jahres gewählt und ist wiederwählbar. Es wurde ferner ausdrücklich betont, dass der Bat, obschon er aus Vertretern von 18 Eegierungen zusammengesetzt ist, im Namen aller Mitgliedstaaten der Organisation handelt und vor der Konferenz verantwortlich ist.

Um die Weiterführung der technischen Arbeiten der FAO sicherzustellen, wurde schliesslich die Schaffung eines Koordinationsausschusses beschlossen, dem die Präsidenten des Eates, der ständigen beratenden Ausschüsse und des Ausschusses für Finanzkontrolle angehören und der zur Aufgabe hat, den Generaldirektor über die Koordination der von den technischen Abteilungen des Sekretariates unternommenen Arbeiten zu beraten.

Auf Grund dieser Beratungen beschloss die Konferenz einstimmig, die Verfassung der FAO wie folgt abzuändern:*) A. Neuer Artikel V 1. Die Konferenz ernennt einen Bat der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation, bestehend aus achtzehn Mitgliedstaaten der Organisation, von denen jeder durch ein Mitglied vertreten ist. Die Konferenz ernennt einen unabhängigen Ratspräsidenten.

Die Dauer und andere Bestimmungen der Amtstätigkeit der Mitglieder des Rates unterstehen den von der Konferenz aufzustellenden Vorschriften.

2. Die Konferenz kann ihre Befugnisse nach freiem Ermessen auf den Rat übertragen, ausgenommen diejenigen, die im § 2 von Art. II, in den §§ l, 3, 4, 5 und 6 von Art. D7, in § l von Art. VII, in Art. XIII und in Art. XX dieser Verfassung festgelegt sind.

3. Der Rat ernennt, mit Ausnahme des Präsidenten, die Mitglieder seines Büros und stellt unter Vorbehalt der Beschlüsse der Konferenz seine Verfahrensvorschriften selbst auf.

4. Der Rat setzt einen Koordinationsausschuss ein, der Vorschläge ausarbeitet über die Koordination der technischen Arbeiten und über die Kontinuität der Tätigkeiten, die die Organisation gemäss den Beschlüssen der Konferenz unternimmt.

B. In Art. VII wird das Wort «Exekutivkomitee» durch «Rat» ersetzt.

Da die Verfassungsänderungen, durch die den Mitgliedstaaten keine neuen Verpflichtungen auferlegt werden, keiner Eatifikation durch
die einzelnen Staaten bedürfen, traten diese Änderungen unverzüglich in Kraft.

'*) Der Text der Verfassung der FAO findet sich in der Botschaft des Bundesrates vom 19. November 1946 über den Beitritt der Schweiz zu dieser Organisation.

Nachzutragen ist hier noch eine von der Konferenz in Kopenhagen angenommene Änderung, nach der Art. III, Ziff. 4, nun wie folgt lautet : 4. Jeder Mitgliedstaat verfügt nur über eine Stimme. Ein Mitgliedstaat, der mit der Bezahlung seiner finanziellen Beiträge an die Organisation im Rückstand ist, besitzt an der Konferenz kein Stimmrecht, wenn der rückständige Betrag die Summe der von ihm für die zwei vollen vorhergehenden Jahre geschuldeten Beträge erreicht oder übersteigt. Die Konferenz kann jedoch einem solchen Mitgliedstaat die Ausübung des Stimmrechtes gestatten, wenn sie feststellt, dass die Nichtzahlung auf Umstände zurückzuführen ist, die vom Willen dieses Mitgliedstaates unabhängig sind.

1204 Als unabhängigen Eatspräsidenten ernannte die Konferenz einstimmig Viscount Bruce of Melbourne, den früheren australischen Ministerpräsidenten, der auch Präsident der vorbereitenden Kommission zum Studium der Vorschläge für Welternährungspläne gewesen war. Darauf wurden folgende Staaten als Eatsmitgüeder gewählt (die in Klammern angegebenen Zahlen geben die Dauer des Mandates in Jahren an, die durch das Los bestimmt wurde) : Ägypten (1), Australien (1), Brasilien (8), Canada (8), Chile (3), China (2), Cuba (2), Dänemark (1), Frankreich (1), Indien (1), Italien (8), Mexiko (1), Niederlande (2), Philippinen (2), Südafrikanische Union (8), Tschechoslowakei (2), Vereinigtes -Königreich (2), Vereinigte Staaten von Amerika (8).

Diese Beschlüsse der Konferenz bedingten auch eine Abänderung der Verfahrensvorschriften. Darnach werden die Mitglieder des Eates von der Konferenz für eine Dauer von drei Jahren gewählt und sind wiederwählbar; anlässlich jeder Jahreskonferenz wird ein Drittel des Eates erneuert. Bei der Zusammensetzung des Eates soll die Konferenz auf eine ausgeglichene geographische Vertretung der an der Produktion, der Verteilung und am Konsum der landwirtschaftlichen Erzeugnisse interessierten Staaten achten.

Sämtliche Mitglieder der Organisation müssen vorn Eat über seine Arbeiten auf dem laufenden gehalten werden. Die nicht im Eat vertretenen Mitgliedstaaten haben ferner das Eecht,-ohne Stimmrecht an dessen Diskussionen teilzunehmen, wenn die behandelten Fragen nach ihrer Auffassung ein besonderes Interesse für sie besitzen.

Der Eat der FAO hat gemäss dem neuen Art. XXVI der Verfahrensvorschriften unter anderem folgende Aufgaben: a. sich ständig über die im Bereich der jährlichen intergouvernementalen Beratungen der Organisation liegenden Fragen auf dem laufenden zu halten ; b. den Mitgliedstaaten, den intergouvernementalen Organen, die sich · mit einzelnen Produkten befassen, und durch Vermittlung des Generaldirektors, den andern internationalen SpezialOrganisationen Eatschläge über diese Fragen zu erteilen; c. I. dem Generaldirektor und dem Personal der Organisation bei der Vorbereitung des Berichtes und der Traktandenliste für die jährlichen intergouvernementalen Beratungen über die grundsätzlichen Fragen beizustehen; II. die laufende Entwicklung der geplanten und geltenden
internationalen Abkommen über einzelne Produkte zu prüfen und insbesondere die eine ausreichende Produktion von Nahrungsmitteln sichernden Faktoren sowie die Verwendung von Nahrungsmittelreserven und Notvorräten bei Hungersnöten, die Voränderungen in der Produktions- und Preispolitik, ferner besondere Versorgungspläne für unterernährte Bevölkerungsgruppen;

1205 IH. die Einheitlichkeit und die Koordination der nationalen und internationalen Politik auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Produkte zu fördern, unter Berücksichtigung a. der allgemeinen Ziele der FAQ, b. des Zusammenhangs zwischen Produktion, Verteilung und Verbrauch und c. des Zusammenhangs zwischen den verschiedenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen ; IV. Gruppen zum Studium kritisch werdender Situationen für einzelne landwirtschaftliche Erzeugnisse ins Leben zu rufen und, wenn nötig, geeignete Massnahmen im Sinne von Art. I, § 2 /, der Verfassung der FAO vorzuschlagen; V. Eatschläge zu erteilen über Krisenmassnahmen in bezug auf Einfuhr und Ausfuhr von Lebensmitteln oder der für die landwirtschaftliche Produktion nötigen Ausrüstung zum Zwecke der Durchführung von nationalen Programmen und, wenn nötig, den Generaldirektor zu ersuchen, solche Eatschläge den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Ergreifung von Massnahmen zu unterbreiten; d. die in den §§ II, III und IV hievor aufgezählten Aufgaben in Übereinstimmung mit der Eesolution des Wirtschafts- und Sozialrates vom 28. März 1947 betreffend internationale Abkommen über einzelne Produkte durchzuführen und im allgemeinen eng mit den interessierten SpezialOrganisationen und intergouvernementalen Organismen zusammenzuarbeiten.

Die unter Abschnitt d erwähnte Eesolution des Wirtschafts- und Sozialrates empfiehlt den Mitgliedern der Vereinigten Nationen, sich bei zwischenstaatlichen Verhandlungen oder Massnahmen betreffend wichtige Güter von den Grundsätzen leiten zu lassen, die in Kapitel VII des Entwurfes für eine Welthandelscharta niedergelegt sind. Die schweizerische Delegation betonte bei der Diskussion dieses Paragraphen, dass die schweizerische Eegierung an der Ausarbeitung dieses Dokumentes nicht mitgewirkt habe und sich ihre Stellungnahme dazu vorbehalte.

IU. Neuwahl des Generaldirektors Sir John Boyd Orr, der Generaldirektor der FAO, dessen Amtsdauer am 31. Dezember 1947 abläuft, hatte seine Absicht bekanntgegeben, aus Altersrücksichten zurückzutreten. Die Konferenz hatte sich daher mit der Neubesetzung seines Postens zu befassen, wobei sie zur Ansicht gelangte, es stehe gegenwärtig kein geeigneter Kandidat für dieses Amt zur Verfügung. Sie bestätigte daher Sir John in seinem Amte und beauftragte gleichzeitig den Bat, sobald wie
möglich eine Liste von mindestens drei Kandidaten vorzuschlagen.

Die Wahl des neuen Generaldirektors soll darauf durch eine ausserordentliche Konferenz in Washington vorgenommen werden, an die die Mitgliedstaaten ihre dortigen diplomatischen Vertreter delegieren können.

1206 IV. Der Sitz der FAO An ihrer ersten Tagung in Quebec machte die Konferenz von ihrer aus Art. IX der Verfassung fliessenden Befugnis Gebrauch, den Sitz der Organisation festzulegen, indem sie folgenden Art. XXXII in die Verfahrensvorschriften aufnahm: Der Sitz der Organisation befindet sich am gleichen Ort wie der Hauptsitz der Organisation der Vereinigten Nationen. Bis zur Festlegung des Sitzes der Organisation der Vereinigten Nationen befindet sich der Sitz der Organisation in Washington.

Das Abkommen zwischen der PAO und den Vereinigten Nationen, das in Kopenhagen von der Konferenz genehmigt wurde, enthält ferner in Art. X folgende Bestimmung über den Sitz der Organisation: Der ständige Sitz der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinigten Nationen wird sich am ständigen Sitz der Vereinigten Nationen befinden, unter der Bedingung, dass: a. der ständige Sitz der Vereinigten Nationen an einem Ort festgelegt wird, wo die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinigten Nationen ihre Aufgaben in wirksamer und wirtschaftlicher Weise erfüllen und eine zufriedenstellende Verbindung mit den sie besonders interessierenden SpezialOrganisationen aufrechterhalten kann; 6. in einem weitern Abkommen zwischen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinigten Nationen und den Vereinigten Nationen eine befriedigende Begelung in bezug auf die Errichtung des Sitzes und die nötigen Erleichterungen für die Einrichtung des Sekretariates getroffen wird.

Nachdem die Vereinigten Nationen anfangs 1946 beschlossen hatten, sich in New York niederzulassen, hätte die PAO auf Grund von Art. XXXII ihrer Verfahrensvorschriften ihren Sitz ebenfalls nach dieser Stadt verlegen müssen.

Dies geschah allerdings nicht; die Konferenz stellte im Gegenteil anlässlich der Genehmigung des Abkommens mit den Vereinigten Nationen (September 1946) fest, dass ihr dessen Art. X die Möglichkeit der Bestimmung ihres Sitzes lasse und «keineswegs eine weitere Prüfung des an der ersten Tagung der Konferenz in Quebec gefassten Beschlusses ausschliesse». Die Konferenz beauftragte denn auch den Generaldirektor, die Sitzfrage erneut zu studieren und ihr an der nächsten Tagung einen Bericht darüber vorzulegen.

Art. IX der Verfassung gibt der Konferenz zweifellos die Befugnis, den Sitz der Organisation nach freiem Ermessen zu bestimmen ; sie kann also auch einen schon gefassten Beschluss jederzeit wieder umstossen. Die Abänderung des in Quebec gefällten Entscheides bedingte allerdings einerseits eine Änderung oder die Aufhebung von Art. XXXII der Verfahrensvorschriften und anderseits die Feststellung der Tatsache, dass die in Art. X des Abkommens mit den Vereinigten Nationen aufgezählten Bedingungen nicht erfüllt seien. Auch für die Verschiebung eines definitiven Beschlusses, das heisst für die Beibehaltung des provisorischen Sitzes in Washington, war die Aufhebung von Art. XXXII notwendig.

Dies war die Eechtslage, vor der sich die Konferenz an ihrer Genfer Tagung befand und die im Bericht des Generaldirektors auch klar dargelegt war. Dieser

1207 Bericht war Gegenstand einer lebhaften Debatte in der Kommission III, wobei es sich zeigte, dass über die Sitzfrage grosse Meinungsverschiedenheiten bestanden. Gleich zu Beginn erklärte der Vertreter der Vereinigten Staaten, dass in New York gegenwärtig kein geeignetes Gebäude zur Verfügung stände und daher eine sofortige Übersiedlung der FAO nicht möglich sei; die endgültige Entscheidung solle daher um ein Jahr verschoben werden. Dieser Vorschlag wurde von einigen andern Delegierten unterstützt mit der Begründung, dass die FAO ihren ständigen Sitz erst bestimmen solle, wenn die andern Spezialorganisationen der Vereinigten Nationen und besonders die geplante internationale Handelsorganisation sich niedergelassen hätten, damit eine wirksame Zusammenarbeit gewährleistet sei. Dagegen wurde jedoch geltend gemacht, dass die meisten dieser Organisationen ihren' Sitz schon festgelegt haben, dass ein Weiterdauern des Provisoriums den Arbeiten der FAO nicht förderlich sei und dass endlich die Beamten der Organisation ein Anrecht darauf hätten, zu wissen, wo sie sich endgültig niederlassen müssten. Neben dieser Verfahrensfrage traten einige Diskussionsredner auch auf die materielle Frage der Wahl des Sitzes ein, wobei sowohl für Washington. New York und Genf Stellung genommen wurde.

Die schweizerische Delegation gab die Erklärung ab, dass die Behörden unseres Landes es begrüssen würden, wenn sich die FAO in Genf niederliesse, und wies darauf hin, dass der Bundesrat bereit sei, der FAO wie den andern in unserem Land niedergelassenen internationalen Organisationen weitgehende Privilegien und Immunitäten einzuräumen, die besonders in fiskalischer Hinsicht sehr grosszügig sind.

Die Diskussion in der Kommission III zeigte, dass es keine Lösung der Sitzfrage gab, die alle oder wenigstens eine grosse Mehrheit der Mitglieder befriedigen würde. Es wurde lediglich klar, dass eine Übersiedlung der FAO nach New York in absehbarer Zeit aus materiellen Gründen nicht möglich sei und dass die Mehrzahl der Delegierten ein weiteres Studium der Frage als wünschenswert erachteten.

Die Kommission beschloss daher auch mit 14 gegen 0 Stimmen, der Konferenz die Aufhebung von Art. XXXII der Verfahrensvorschriften zu empfehlen; ferner empfahl sie mit 22 gegen 0 Stimmen, den Bat der FAO zu beauftragen, an der nächsten Tagung
der Konferenz einen Vorschlag für den Ort des ständigen Sitzes zu machen und bis dahin den Sitz provisorisch in Washington zu belassen.

Diese Empfehlung der Kommission III stellte zweifellos die der Situation am ehesten angemessene Lösung dar; es zeigte sich aber bald, dass die Konferenz sie nicht annehmen werde. Der Vertreter der Vereinigten Staaten gab nämlich sofort nach der Abstimmung in der Kommission bekannt, dass er in der Konferenz gegen die Aufhebung von Art. XXXII stimmen werde. Der Chef der schweizerischen Delegation legte daher vor der Konferenz nochmals den Standpunkt unseres Landes dar, indem er ausführte, dass die Beibehaltung von Art. XXXII mit den Tatsachen in Widerspruch stünde, während seine

1208 Aufhebung ein weiteres Studium der Frage ermögliche, wie es die Mehrzahl der Mitglieder wünschten, wobei weder New York noch irgendeine andere Stadt ausgeschlossen würde.

Obschon auch der Präsident der Kommission III die Rechtslage nochmals eingehend erläuterte, beschloss die Konferenz mit 22 gegen 20 Stimmen die Aufrechterhaltung von Art. XXXII der Verfahrensvorschriften. Sie bestätigte damit ausdrücklich eine anerkanntermassen unausführbare Bestimmung. Damit geriet die ganze Diskussion der Sitzfrage in einen Erigpass, der erst überwunden wurde, als die kanadische Delegation einen Eesolutionsentwurf unterbreitete, die ein weiteres Studium der Frage durch den Eat der FAO vorsah. Die Resolution wurde von der Kommission in der folgenden Fassung angenommen: Die Kommission, in Anbetracht der Veränderungen der Situation, die eingetreten sind seit ihrem im Jahre 1945 gefassten Beschluss, den Hauptsitz der Organisation dort festzulegen, wo sich der Sitz der Organisation der Vereinigten Nationen befinden würde, und in Anbetracht dessen, dass für diesen letzteren inzwischen New York gewählt wurde, ersucht die Konferenz, die Frage des ständigen Sitzes der PAO an das Exekutivkomitee oder das es ersetzende Organ zurückzuweisen mit dem Auftrag, diese Präge von neuem zu prüfen und dabei alle möglichen Orte in Betracht zu ziehen und eine diesbezügliche Empfehlung auszuarbeiten, die, wenn nötig, eine Änderung von Art. XXXII enthält und die der Konferenz an ihrer nächsten Tagung unterbreitet wird.

Da die Konferenz diesen Text genehmigte, ist nun trotz der Aufrechterhaltung von Art. XXXII die Sitzfrage noch vollständig offen, hat doch der Rat der FAO ausdrücklich die Aufgabe, sämtliche in Frage kommenden Orte zu studieren. Ob Genf noch Aussichten hat, als ständiger Sitz der FAO gewählt zu werden, ist schwer vorauszusehen. Auf jeden Fall muss damit gerechnet werden, dass die Vereinigten Staaten sowohl im Rat als auch an der nächsten Tagung der Konferenz alles daran setzen werden, um ihrem Standpunkt Geltung zu verschaffen. Das durchaus verständliche Motiv für diese Haltung bildet wohl vor allem das Bestreben, das Interesse der amerikanischen Öffentlichkeit an den Arbeiten der FAO und der internationalen Organisationen im allgemeinen aufrechtzuerhalten, da damit die Durchführung der Hilfe der Vereinigten Staaten für Europa zweifellos erleichert wird.

V. Errichtung von regionalen Büros Gemäss Art. X der Verfassung der FAO kann der Generaldirektor mit Zustimmung der Konferenz die Schaffung von regionalen Büros beschliessen.

Vorläufig besteht ein solches Büro nur für Europa, und zwar auf provisorischer Grundlage; es befindet sich im Gebäude des früheren Internationalen Landwirtschaftlichen Instituts in Rom und hat bereits eine bedeutende Tätigkeit entwickelt.

In seinem Jahresbericht ersuchte der Generaldirektor die Konferenz um Ermächtigung zur Errichtung weiterer regionaler Büros. Die Konferenz diskutierte ausführlich die Aufgaben, die Finanzierung, den Zeitpunkt der Errichtung

1209 und den Ort des Sitzes dieser Büros. Sie kam dabei einstimmig zum Schluss, dass solche regionale Büros- einen bedeutenden praktischen Beitrag zur Erreichung der Ziele der FAO leisten können und dass ihre Errichtung daher sobald als möglich erfolgen solle. Es wurde dabei besonders unterstrichen, dass die regionalen Büros möglichst eng mit andern regionalen Institutionen und regionalen Büros anderer Organisationen zusammenarbeiten sollen, um die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Die Festlegung der Einzelheiten solle jedoch dem Generaldirektor überlassen bleiben, der beauftragt wurde, die Einrichtung solcher Büros in den wichtigsten Kegionen vorzubereiten, vor allem in Europa, Lateinamerika, im Nahen Osten und in Asien.

VI. Finanzen der Organisation Die Finanzlage der Organisation war Gegenstand einer eingehenden Diskussion. Wie der Ausschuss für Finanzkontrolle in seinem Bericht an die Konferenz feststellte, konnte die erste Finanzperiode (16. Oktober 1945 bis 30. Juni 1946) mit einem Überschuss von 1,5 Millionen Dollars abgeschlossen werden. Dieser Betrag bildet die Grundlage des Kapitalfonds der Organisation, der vorläufig nur dem Zweck dienen soll, vorübergehende Defizite auszugleichen.

Für die zweite Finanzperiode (I.Juli 1946 bis 31. Dezember 1947) ist ebenfalls ein Überschuss von rund 0,5 Million Dollar vorgesehen, der in den Kapitalfonds einbezahlt werden soll. Nach dem gegenwärtigen Stand der Axisgaben scheint es, dass der Voranschlag eingehalten werden kann, so dass die Konferenz die Finanzlage der Organisation als befriedigend bezeichnen konnte.

Zu einer lebhaften Diskussion führte die Abänderung der Skala der Mitgliederbeiträge auf Grund derjenigen der Organisation der Vereinigten Nationen, wie es die Konferenz anlässlich ihrer Kopenhagener Session empfohlen hatte.

Der Ausschuss für Finanzkontrolle vertrat in seinem Bericht die Auffassung, dass der Verteilungsschlüssel der Vereinigten Nationen, der übrigens selbst noch provisorisch ist, nicht einfach übernommen werden könne, da den beiden Organisationen nicht die gleichen Staaten angehören und für die FAO auch besondere Kriterien in Betracht gezogen werden müssten. Der gegenwärtige Verteilungsschlüssel sei deshalb für die nächste Finanzperiode beizubehalten, damit die Angelegenheit noch genauer geprüft werden könne. Mit
verschiedenen anderen Vertretern sprach sich dagegen die schweizerische Delegation für eine sofortige Eevision aus mit der Begründung, dass die gegenwärtige Skala nicht auf genau definierten materiellen Kriterien aufgebaut ist und die Beiträge verschiedener Staaten, darunter besonders auch der Schweiz, als unverhältnismässig hoch angesetzt erscheinen. Sie vertrat die Auffassung, dass die Konferenz vor allem einmal die Faktoren bestimmen solle, die bei der Abänderung des Verteilungsschlüssels berücksichtigt werden sollen. Die Mehrheit der Delegierten schloss sich aber dem Standpunkt des Ausschusses für Finanzkontrolle an, und der Eat der FAO wird nun der nächsten Konferenz eine neue BeitragsBundesblatt. 100. Jahrg. Bd. I.

80

1210 skala vorschlagen.. (Die Mitgliederbeiträge für 1948 sind im Anhang wiedergegeben.)

Der vom Generaldirektor der Konferenz unterbreitete Voranschlag für das Jahr 1948 sieht, bei Gesamtausgaben von 5 Millionen Dollar einen Ausgabenüberschuss von rund 0,5 Million Dollar vor, der aus dem Kapitalfonds gedeckt werden soll. Die Konferenz erklärte sich zwar mit diesem Vorgehen einverstanden, hob aber hervor, dass die Deckung des Defizites aus dem Kapitalfonds sich nicht wiederholen dürfe, da sonst die Reserven der Organisation schwer gefährdet würden.

Der Ausschuss für Finanzkontrolle wies in seinem Bericht darauf hin, dass die Konferenz an ihrer ersten und zweiten Tagung ein Arbeitsprogramm aufgestellt habe, das von der Organisation auch mit wesentlich höheren finanziellen Mitteln nur im Verlaufe von Jahrzehnten verwirklicht werden könne. Es sei daher unbedingt notwendig, die Wichtigkeit und. Dringlichkeit der der FAO übertragenen Aufgaben nochmals zu überprüfen und eine Prioritätsliste aufzustellen. Solange die unmittelbar in Angriff zu nehmenden Arbeiten nicht genau umschrieben seien, weisen die in den verschiedenen Bubriken des Budgets eingeschriebenen Zahlen notgedrungen einen provisorischen Charakter auf. Der Voranschlag sei deshalb möglichst geschmeidig gestaltet, so dass dem Generaldirektor weitgehende Freiheit in der Verwendung der vorhandenen Mittel gelassen wird. Dies wurde vor allem erreicht durch die Eröffnung eines verhältnismässig bedeutenden Kredites für «Unvorhergesehenes» (600 000 Dollars). Daraus sollen die Mittel zur Verwirklichung der von der Konferenz gefassten Resolutionen entnommen werden, unter anderm auch für die Arbeiten auf regionaler Grundlage. Die schweizerische Delegation hätte es allerdings vorgezogen, wenn für die Tätigkeit der Regionalbüros, und besonders desjenigen für Europa, ein bestimmter Betrag ausgeschieden worden wäre, was deren Arbeiten zweifellos stark erleichtert hätte. Es liess sich jedoch nur erreichen, dass diesem Wunsch im nächsten Voranschlag Rechnung getragen wird. Das vorgelegte Budget für 1948 sowie einige vom Ausschuss für Finanzkontrolle vorgeschlagene Abänderungen des Finanzreglements wurden von der Konferenz genehmigt.

VII. Aufnahme neuer Mitglieder An der Genfer Tagung wurden fünf neue Mitglieder in die FAO aufgenommen, nämlich: Österreich,
Siam, Finnland, Pa.kistan und Burma. Da die Vertreter dieser Staaten die Annahme der Verfassung durch ihre Regierung erklärten, wurden diese Aufnahmen sofort rechtsgültig. Die Mitgliederzahl der Organisation ist damit auf 54 angestiegen.

Das am 22. Juli 1946 von Spanien eingereichte Aufnahmegesuch wurde von der Konferenz nicht behandelt.

Die Konferenz setzte ebenfalls die von den neu aufgenommenen .Staaten zu bezahlenden Mitgliederbeiträge fest. Der Beitrag von Pakistan soll allerdings durch direkte Verhandlungen zwischen diesem Land und Indien geregelt

1211 werden, wobei die Beiträge dieser beiden Staaten zusammen dem bisherigen Beitrag Indiens entsprechen soll. Das gleiche gilt für Burma und das Vereinigte Königreich von Grossbritannien und Nordirland.

Wir haben uns in den vorangehenden Kapiteln bemüht, die Stellungnahme der Schweiz zu den einzelnen Fragen zu umschreiben. Es ist selbstverständlich, dass unser Land entsprechend seinen besondern Verhältnissen ant dem Gebiet der Landwirtschaft und der Ernährung zu einer Eeihe von Fragen Auffassungen vertritt, die von denen anderer Länder zum Teil abweichen. Die fachliche Mitarbeit der Schweiz wird aber von der FAO begrüsst, da wir mit unseren geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen, die nicht zuletzt auf eine solide fachliche Ausbildung und eine gute Ordnung in Wirtschaft und Verwaltung zurückzuführen sind, zweifellos Wertvolles bieten können. Wir erblicken in der Förderung der Zusammenarbeit der Fachleute durch die FAO einen ihrer wesentlichsten Vorteile. Diese Tatsache dürfte sich je länger je mehr herausstellen, indem der Übergang der FAO von der Planung zur Arbeit, wie er sich in Zukunft vollzieht, zeigt, dass das Schwergewicht von den umfangreichen Konferenzen und ihren Resolutionen zur fachlichen Arbeit der Mitarbeiter der FAO und der Experten verschoben wird. Nur gründliche Arbeiten, Vorschläge und Berichte, die den Mitgliedern der FAO wirklich etwas zu bieten vermögen, können auf die Dauer das Interesse an der Organisation wachhalten. Dabei müssen diese Arbeiten immer getragen werden von den in die Zukunft strebenden, umfassenden und von Menschlichkeit durchdrungenen Ideen des Leiters der FAO. Es ist dieses zündende Gedankengut, das die FAO in der Welt bekannt macht und für sie das Interesse wachhält. Deshalb ist auch die Wahl eines neuen Generaldirektors von entscheidender Bedeutung, und es wäre ein grundlegender Fehler, wenn die Leitung der FAO allmählich in die Hände des neu geschaffenen Eates gleiten würde. Die Verbindung der leitenden Idee mit gründlicher, fachlicher Arbeit wird auch den Bestrebungen unseres Landes dienen.

Wir bitten Sie, von den vorstehenden Bestimmungen Kenntnis zu nehmen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident und hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 12. März 1948.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Cello

Der Bundeskanzler: Leimgruber

1212 Anhfjng..

Beiträge der Mitgliedstaaten der FAO îlir die 3. Finanzperiode vom 1. Januar bis 31. Dezember 1948 Ägypten . . . . ' . . .

Australien Belgien Bolivien Brasilien Burma Canada Chile China Columbien Costa-Rica Cuba Dänemark Dominikanische Republik Ecuador Pinnland Frankreich Griechenland Guatemala Haiti Honduras Indien Irak Irland Island Italien Jugoslawien

% 1,30 2,50 1,41 0,22 2,60 -- 3,80 0,86 6,50 0,53 0,05 0,53 0,68 0,05 0,05 0,10 5,69 0,42 0,05 0,05 0,05 4,25 0,33 1,06 0,05 2,12 0,78

*) Siehe Kapitel VII.

7777

S 65,000 125 000 70500 11000 130 000 * 190 000 43000 325 000 26500 2500 26500 34000 2500 2500 5000 284 500 21000 2500 2500 2500 212 500» 16500 53000 2500 106 000 39000

S % Libanon 0,05 2500 Liberia 0,05 2500 Luxemburg 0,05 2500 Mexico 1,40 70 000 Neusealand 0,86 43 000 Nicaragua 0,05 2 500 76 000 Niederlande . . . . 1,52 Norwegen 0,68 34000 Österreich 0,05 2500 $ Pakistan -- Panama 0,05 2500 Paraguay 0,05 2500 26500 Peru 0,53 Philippinen 0,27 13500 Polen 1,31 65500 Portugal 0,86 43,000 Salvador 0,05 2500 90000 Schweiz 1,80 Siam 0,30 15 000 Syrien 0,20 10 000 SüdaMkanischeUnion 1,73 86 500 Tschechoslowakei . . 1,54 77 000 Ungarn 0,15 7500 Uruguay 0,44 22 000 Venezuela 0,44 22000 Vereinigt. Königreich 15,00 750 000* Vereinigte Staaten . 25,00 1 250 000

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die dritte Jahrestagung der Konferenz der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinigten Nationen (Vom 12. März 1948)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1948

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

11

Cahier Numero Geschäftsnummer

5422

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.03.1948

Date Data Seite

1193-1212

Page Pagina Ref. No

10 036 174

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.