Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 14. Mai 2008

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Spinosad 480 g/l

Formulierungstyp:

SC Suspensionskonzentrat

2. Handelsprodukte Spintor

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4244 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 5314-00 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Dow Agro Science GmbH

Success 4

Schweizerische Zulassungsnummer: F-4245 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 2060098 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Dow Agrosciences S.A.S

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Beerenbau Erdbeere

Thripse

Konzentration: 0.02 % Aufwandmenge: 0.2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Konzentration: 0.02 % Aufwandmenge: 0.2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Konzentration: 0.02 % Aufwandmenge: 0.2 l/ha Wartefrist: 4 Woche(n)

1, 2, 3, 4

gedeckte Kulturen: Erdbeere

Thripse

Himbeere

Erdbeer- oder Himbeerblütenstecher, Himbeerkäfer

1

2, 3, 4, 5 2, 3, 6, 7, 8, 9

SR 916.161

2008-1080

3487

Anwendungsgebiet

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Obstbau Apfel

Apfelblütenstecher

8, 10, 11, 12, 13

Apfel, Birne

Frostspanner, Schalenwickler

Apfel, Birne

Apfelwickler, Kleiner Fruchtwickler, Schalenwickler

Konzentration: 0.02 % Aufwandmenge: 0.32 l/ha Anwendung: Knospenaufbruch (BBCH 52­53).

Konzentration: 0.02 % Aufwandmenge: 0.32 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Vor- oder Nachblüte (BBCH 57­59 oder 69­71).

Konzentration: 0.02 % Aufwandmenge: 0.32 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Konzentration: 0.015 % Aufwandmenge: 0.12 l/ha Anwendung: Stadium 03­09 (BBCH).

Konzentration: 0.015 % Aufwandmenge: 0.15 l/ha Anwendung: Stadium 10­55 (BBCH).

Konzentration: 0.015 % Aufwandmenge: 0.15 l/ha Anwendung: Stadium H (BBCH 55­59).

Konzentration: 0.015 % Aufwandmenge: 0.18 l/ha Wartefrist: 6 Woche(n)

8, 12

Aufwandmenge: 0.3­0.4 l/ha Wartefrist: 1 Woche(n) Aufwandmenge: 0.05 l/ha Wartefrist: 1 Woche(n) Konzentration: 0.03­0.04 % Wartefrist: 3 Tage Konzentration: 0.005 % Wartefrist: 3 Tage Konzentration: 0.03­0.04 % Wartefrist: 3 Tage

15

Weinbau allg.

Erdraupen, Rhombenspanner

allg.

Springwurm Nebenwirkung: Thripse

allg.

Traubenwickler [1. Generation]

allg.

Traubenwickler [2. Generation]

Gemüsebau Aubergine

Eulenraupen, Thripse

Aubergine

Kartoffelkäfer

Gewächshaus: Aubergine Gewächshaus: Aubergine Gewächshaus: Gurken, Paprika, Tomaten Gewächshaus: Paprika, Tomaten Gurken, Paprika

Eulenraupen, Thripse

Kohlarten

3488

Kartoffelkäfer Eulenraupen [Raupen], Thripse Minierfliegen Eulenraupen [Raupen], Thripse Grosser Kohlweissling, Kleiner Kohlweissling, Kohldrehherzgallmücke, Kohlerdfloh, Kohleule, Kohlschabe

Konzentration: 0.04­0.08 % Wartefrist: 3 Tage Konzentration: 0.03­0.04 % Aufwandmenge: 0.3­0.4 l/ha Wartefrist: 1 Woche(n) Konzentration: 0.03­0.04 % Aufwandmenge: 0.3­0.4 l/ha Wartefrist: 1 Woche(n)

8, 10, 12, 13

8, 10, 12, 13

8, 12

8, 12

8, 12, 14

15 5 5 5 5 15 15

Anwendungsgebiet

Schaderreger/Wirkung

Lauch, Schnittlauch, Minierfliegen, Thripse Zwiebeln Paprika Minierfliegen Spinat [nur Freilandanwendungen] Tomaten

Erdraupen, Eulenraupen

Tomaten

Minierfliegen

Feldbau Kartoffeln

Kartoffelkäfer

Raps

Rapsglanzkäfer

Roggen, Triticale, Weizen

Getreidehähnchen

Eulenraupen [Raupen], Thripse

Zierpflanzen allg.

Thripse

allg.

Minierfliegen

allg.

Falter und Schmetterlinge [Raupen]

Anwendung

(*)

Aufwandmenge: 0.2 l/ha Wartefrist: 1 Woche(n) Aufwandmenge: 0.4­0.8 l/ha Wartefrist: 1 Woche(n) Aufwandmenge: 0.2­0.4 l/ha Wartefrist: 1 Woche(n)

12, 15

Konzentration: 0.03­0.04 % Aufwandmenge: 0.3­0.4 l/ha Wartefrist: 1 Woche(n) Aufwandmenge: 0.4­0.8 l/ha Wartefrist: 1 Woche(n)

15, 17

15 15, 16

15, 17

Aufwandmenge: 0.05 l/ha 18 Wartefrist: 3 Woche(n) Aufwandmenge: 0.2 l/ha 15, 16 Anwendung: Vor Blütebeginn.

Aufwandmenge: 0.1 l/ha 15, 16 Wartefrist: 6 Woche(n) Anwendung: Stadium 51­61 (BBCH).

Konzentration: 0.03­0.04 % Aufwandmenge: 0.3­0.4 l/ha Konzentration: 0.04­0.08 % Aufwandmenge: 0.4­0.8 l/ha Konzentration: 0.03­0.04 % Aufwandmenge: 0.3­0.4 l/ha

15, 17, 19 15, 17 15, 17

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = SPe 8 ­ Gefährlich für Bienen: Darf nur ausserhalb des Bienenfluges (abends) mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.

2 = Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.

3 = Die angegebene Konzentration bezieht sich auf eine Basiswassermenge von 1000 Liter pro Hektare.

4 = Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte, 4 Pflanzen pro m2.

5 = SPe 8 ­ Gefährlich für Bienen: Darf nur im geschlossenen Gewächshaus auf blühenden Pflanzen eingesetzt werden, sofern keine Bestäuber zugegen sind.

6 = Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium Beginn der Blüte bis Vollblüte, Heckenvolumen 10 000 m3/ha.

7 = Für Herbsthimbeeren keine Bekämpfung dieses Schädlings/dieser Schädlinge nötig.

8 = SPe 8 ­ Gefährlich für Bienen: Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen. Blühende Einsaaten oder Unkräuter sind vor der Behandlung zu entfernen (am Vortag mähen/mulchen).

9 = Anwendung kurz vor Blüte bis Beginn Blüte. Anwendung nach 7 Tagen wiederholen.

10 = Die Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m3 pro ha.

11 = Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 7­14 Tagen gegen diese Schaderreger.

12 = Maximal 4 Behandlungen pro Parzelle und Jahr in dieser Kultur.

13 = SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.

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14 = 2 Behandlungen im Abstand von 10­14 Tagen.

15 = SPe 8 ­ Gefährlich für Bienen: Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.

16 = Maximal 1 Behandlung.

17 = SPe 3: Es ist ein Mindestabstand von 6 m zu einem Oberflächengewässer einzuhalten.

18 = 1­2 Behandlungen.

19 = Bei Bedarf Anwendung nach 7 Tagen wiederholen.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

14. Mai 2008

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch

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