Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement des Innern Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz) Die Revision wurde notwendig, da sich seit dem Inkrafttreten des Epidemiengesetzes (EpG) im Jahre 1974 die Bedingungen verändert haben, die für die Übertragung von Infektionskrankheiten von Bedeutung sind. Das EpG wird sowohl in inhaltlicher als auch struktureller Hinsicht einer Totalrevision unterzogen.

Vernehmlassungsfrist: 31. März 2008 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Gesundheit BAG, Abteilung Übertragbare Krankheiten, Schwarztorstrasse 96, 3003 Bern, Telefon 031 323 87 06, Fax 031 323 87 95 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

8. Januar 2008

2007-3103

Bundeskanzlei

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