Fernmeldegesetz

Notifikation von Verfügungen Das Bundesamt für Kommunikation hat am 20. Dezember 2007 in Sachen Diggs Marica, 1000 6 Street apt. 707, Washington, DC 20024 USA betreffend Widerruf zugeteilter Adressierungselemente verfügt: 1.

Das mit Schreiben vom 12. Otkober 2007 eröffnete Nummernwiderrufsverfahren betreffend die Nummer 0901 568081 wird eingestellt.

2.

Die Verfahrenskosten betragen 520 Franken und werden Frau Diggs Marica auferlegt. Die Verfahrenskosten werden mit Rechtskraft der Verfügung fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

3.

Diese Verfügung wird im Bundesblatt publiziert.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen ab ihrer Eröffnung in der vorliegenden Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind der Beschwerde beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Der Entscheid kann von der Adressatin angefordert werden bei: Bundesamt für Kommunikation Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel, Telefon +41 (0)32 327 55 11 Fax direkt +41 (0)32 327 55 49

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2007-3055