Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Erweiterung der Betriebsinfrastruktur, 2. Etappe, Militärflugplatz Alpnach vom 20. Juni 2008

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 2. August 2004 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die 2. Etappe der Erweiterung der Betriebsinfrastruktur des Militärflugplatzes Alpnach (OW) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

1. Juli 2008

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

2008-1677

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