Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Erste Teilrevision des Luftfahrtgesetzes Das Luftfahrtgesetz soll in drei Etappen revidiert werden. Die Umsetzung des luftfahrtpolitischen Berichts des Bundesrates von 2004, neue Grundsätze für die Flughafengebühren und die Finanzierung der Flugsicherung sowie eine Aufsichtsabgabe für die kommerzielle Luftfahrt bilden die zentralen Elemente einer ersten Teilrevision, welche die Landesregierung bis im Herbst in die Vernehmlassung geschickt hat.

Vernehmlassungsfrist: 3. Oktober 2008 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Standardisierung und Grundlagen, 3003 Bern, Telefon 031 325 91 40, Fax 031 325 92 12, www.bazl.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

1. Juli 2008

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Bundeskanzlei

2008-1671