08.043 Jahresbericht des Bundesrates über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat im Jahr 2007 vom 21. Mai 2008

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen den Bericht des Bundesrates über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat im Jahr 2007 und beantragen Ihnen, davon Kenntnis zu nehmen.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

21. Mai 2008

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2008-0058

4501

Übersicht Das Ministerkomitee des Europarates hielt seine 117. Session am 10./11. Mai 2007 in Strassburg ab. Die Schweizer Delegation wurde von Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey geleitet. Anlässlich dieser Sitzung wurde die Absichtserklärung zwischen dem Europarat und der Europäischen Union verabschiedet. Das Wesentliche dieser Absichtserklärung, welche die Bereiche und Mittel der Zusammenarbeit festlegt, besteht darin, dass die EU anerkennt, dass der Europarat in Sachen Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit der Bezugspunkt in Europa ist und bleiben wird.

Im Berichtszeitraum fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieben Urteile in Schweizer Fällen. In sechs Fällen stellte der Gerichtshof eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention fest. In einem weiteren Urteil verneinte die Grosse Kammer des Gerichtshofs eine Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit.

Die Schweiz legt weiterhin grossen Wert auf die Mitgliedschaft im Europarat. Sie wird ihre Tätigkeit weiterhin auf die drei Kernbereiche des Europarates, das heisst Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Wahrung der Menschenrechte, konzentrieren und wie folgt weiterentwickeln: ­

Sicherung der Effizienz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte;

­

Umsetzung der bestehenden Rechtsnormen des Europarates und, sofern angezeigt, Ausarbeitung neuer Normen in den drei Kernbereichen.

4502

Inhaltsverzeichnis Übersicht

4502

1 Wichtigste Entwicklungen im Jahr 2007 1.1 Ziele der Schweiz im Europarat 1.1.1 Bedeutung des Europarates für die Schweiz 1.1.2 Ziele der Schweiz im Europarat 1.2 Session des Ministerkomitees 1.3 Beitritte und Kandidaturen

4504 4504 4504 4505 4507 4507

2 Demokratischer Zusammenhalt 2.1 Menschenrechtsfragen 2.2 Die Schweiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2.3 Gleichstellung von Frau und Mann 2.4 Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit 2.5 Rechtliche Zusammenarbeit 2.6 Strafrechtsfragen 2.7 Medienbereich 2.8 Gemeinden und Regionen, grenzüberschreitende Zusammenarbeit

4508 4508 4509 4512 4512 4513 4513 4514 4515

3 Sozialer Zusammenhalt und Lebensqualität 3.1 Migrationsfragen 3.2 Raumordnungspolitische Zusammenarbeit 3.3 Sozialpolitik 3.4 Gesundheitswesen 3.5 Tierschutz 3.6 Umwelt und Naturschutz 3.7 Entwicklungsbank des Europarates (CEB) 3.8 Nord-Süd-Dialog

4516 4516 4516 4517 4518 4519 4520 4521 4521

4 Kultureller Zusammenhalt und Pluralismus der Kulturen 4.1 Kultur und Kulturerbe 4.2 Erziehungs- und Hochschulwesen 4.3 Jugend 4.4 Sport

4522 4522 4522 4523 4524

Finanzielle Beiträge der Schweiz an den Europarat im Jahr 2007

4525

Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten

4526

Dienststellen, die Informationen über einzelne Tätigkeitsgebiete vermitteln können

4528

Websites der Bundesverwaltung

4531

Websites des Europarates

4531

4503

Bericht 1

Wichtigste Entwicklungen im Jahr 2007

Dieser Bericht gibt einen Überblick über die Tätigkeiten der Schweiz in den Zuständigkeitsbereichen des Europarates im vergangenen Jahr. Ein einleitendes Kapitel (Ziff. 1.1) legt zusätzlich Ziele und Handlungsschwerpunkte der Schweiz im Europarat dar. Das Kapitel zeigt auf, welche Bedeutung der Europarat für unsere Aussenpolitik hat, und unterstreicht gleichzeitig, wie wichtig es für die Schweiz ist, sich für die konkrete Anwendung der Prinzipien des Europarates einzusetzen.

Ausdruck dieser vielseitigen Bedeutung sind namentlich die Aufnahme Montenegros als 47. Mitgliedstaat sowie der wechselnde Vorsitz während des Berichtsjahres, der gemäss alphabetischer Reihenfolge erfolgt und diesmal von San Marino an Serbien und dann an die Slowakei übergangen ist.

1.1

Ziele der Schweiz im Europarat

1.1.1

Bedeutung des Europarates für die Schweiz

Der Europarat nimmt bei der Durchsetzung der Menschenrechte und der Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie ­ also in Bereichen, die zu den aussenpolitischen Zielen der Schweiz gehören ­ eine Schlüsselrolle ein. Im Europarat trägt die Schweiz zur Errichtung und Festigung demokratischer Gesellschaften auf dem ganzen europäischen Kontinent bei.

Der wichtigste Grundpfeiler des Europarates ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der den 800 Millionen Europäerinnen und Europäern ein konkretes Instrument des Menschenrechtsschutzes bietet. Die Überlastung des Gerichtshofs ­ bei dem derzeit rund 105 000 Beschwerden hängig sind ­ stellt allerdings ein grosses Problem dar. Daher hat sich die Schweiz sehr aktiv für Reformen eingesetzt, um diese Überlastung zu verringern. So war sie massgeblich an der Ausarbeitung des Protokolls Nr. 141 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beteiligt.

Eine der Besonderheiten des Europarates ist die entscheidende Rolle der Parlamentarischen Versammlung. Sie gibt der Organisation wertvolle Impulse und verleiht ihr gleichzeitig eine demokratische Legitimität. Die Schweiz setzt sich im Ministerkomitee für eine möglichst enge Zusammenarbeit mit der Parlamentarischen Versammlung ein.

Als Mitglied des Europarates kann die Schweiz ausserdem in verschiedensten Bereichen regelmässig Kontakte auf gleicher Ebene mit den Ländern der Europäischen Union pflegen. Mit der Erweiterung der EU, der nunmehr 27 der 47 Mitgliedstaaten des Europarates angehören, gewinnen die EU-Mitgliedstaaten im Europarat noch

1

Russland hat als einziger Staat das Protokoll Nr. 14 noch nicht ratifiziert (Stand: Dez. 2007). Die Schweiz bemüht sich, Russland zur Ratifikation zu bewegen, vgl. Ziff. 1.2.

4504

mehr an Bedeutung.2 In den Bereichen Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wird der Europarat aber weiterhin der Bezugspunkt in Europa bleiben (vgl. Ziff. 1.2). Für diejenigen Mitgliedstaaten, die keine Aussicht auf einen EU-Beitritt haben, kommt dem Europarat die Aufgabe zu, die Anpassung an die europäischen Rechtsnormen zu unterstützen.3 Der Europarat ist auf die Entwicklung verbindlicher Rechtsnormen, die in Übereinkommen festgeschrieben werden, und auf die Kontrolle der Einhaltung dieser Normen durch die Mitgliedstaaten ausgerichtet (Monitoring).

Aus Effizienzgründen bündelt die Schweiz ihre Initiativen und Aktivitäten so stark wie möglich. Sie wird ihre Tätigkeit weiterhin auf die drei Kernbereiche des Europarates, das heisst Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Wahrung der Menschenrechte, konzentrieren und wie folgt weiterentwickeln: ­

Sicherung der Effizienz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte;

­

Umsetzung der bestehenden Rechtsnormen des Europarates und Ausarbeitung neuer Normen in den drei Kernbereichen;

­

effiziente Verwendung der zur Verfügung stehenden Budgetmittel.

Angesichts des realen Nullwachstums des Haushaltes in Euro wird die Erfüllung dieses Ziels zulasten nützlicher, aber nicht vorrangiger Aktivitäten erfolgen.

1.1.2

Ziele der Schweiz im Europarat

Entwicklung neuer Rechtsnormen Die Entwicklung neuer Normen in Bereichen, wo dies angezeigt scheint, bleibt eine wichtige Aufgabe des Europarates. Damit soll die Organisation in ihren Kernbereichen gestärkt werden.

Der wichtigste Pfeiler dieses gesamteuropäischen Rechts sind die drei bekannten Grundsätze Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Wahrung der Menschenrechte.

Dieser Pfeiler stützt sich auf die EMRK, aber auch auf das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen, das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe und weitere ähnliche Übereinkommen.

Handlungsschwerpunkte der Schweiz:

2

3

­

vermehrte Rückbesinnung des Europarates auf seine Kernbereiche (Menschenrechte, Demokratisierung, Rechtsstaatlichkeit) und Abbau der Tätigkeiten in Nebenbereichen;

­

Umsetzung der bestehenden Rechtsnormen des Europarates und darauf aufbauend Ausarbeitung neuer Normen mit einem Mehrwert in den drei Kernbereichen.

Vgl. dazu Antwort des Bundesrates auf die Anfrage von Nationalrat Gross vom 21. März 2007 (07.1032), «EU-Absprachen im Europarat. Folgerungen für Nicht- EU-Mitglieder».

Belarus hingegen steht weiterhin ausserhalb des Europarates.

4505

Einhaltung der Rechtsnormen des Europarates durch die Mitgliedstaaten Die zentrale Aufgabe, die darin besteht, die Einhaltung der Rechtsnormen in den Mitgliedstaaten durchzusetzen, umfasst zwei Elemente: Monitoring und Unterstützung.

Monitoring Die wichtigsten rechtsverbindlichen Texte sehen Kontrollinstrumente vor: ­

EMRK und ihre Zusatzprotokolle: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (obwohl der Gerichtshof nur auf Beschwerde hin tätig wird, haben seine Entscheide und seine Rechtsprechung eine erhebliche Wirkung);

­

Europäisches Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe: Europäischer Ausschuss zur Verhütung von Folter (CPT), der die Umsetzung des Übereinkommens verfolgt;

­

Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen: Expertenausschuss, der die Situation in den einzelnen Vertragsstaaten vor Ort analysiert;

­

Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten: beratender Ausschuss, der ebenfalls die Vertragsstaaten besucht;

­

Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI), welche die Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten verfolgt;

­

Strafrechtskonvention gegen die Korruption: Staatengruppe gegen die Korruption (GRECO), durch einen dynamischen Prozess von gegenseitigen Länderprüfungen.

Daneben gibt es auch noch das wichtige Amt des Menschenrechtskommissars, der Reisen in die Mitgliedstaaten unternimmt, Stellungnahmen abgibt und Verbesserungsvorschläge macht, die meistens umgesetzt werden.

Handlungsschwerpunkte der Schweiz: ­

wirksame Anwendung der Mechanismen des Europarates, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten;

­

Massnahmen zur Sicherung der Effizienz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Unterstützung Feststellungen über die mangelnde Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen in einem Staat werden nur akzeptiert, wenn sie mit konkreten Vorschlägen für Hilfsprogramme einhergehen. Aus diesem Grund betreibt der Europarat viele solche Programme in Mitgliedstaaten, welche die europäischen Standards am wenigsten erfüllen: Ausbildungskurse, Seminare, Dokumentation.

Handlungsschwerpunkt der Schweiz: ­

4506

Unterstützung des Europarates bei der Begleitung neuer Mitgliedstaaten beim Aufbau von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und bei der Achtung der Menschenrechte.

1.2

Session des Ministerkomitees

Die 117. Sitzung des Ministerkomitees fand am 10./11. Mai 2007 statt. Die Schweizer Delegation wurde von Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey geleitet. Anlässlich dieser Sitzung wurde die Absichtserklärung (MoU)4 zwischen dem Europarat und der Europäischen Union unterzeichnet, die vom 3. Gipfel des Europarates im Mai 2005 verlangt und vom luxemburgischen Premierminister Jean-Claude Juncker in seinem Bericht vom April 2006 über die Beziehungen zwischen den beiden Organisationen empfohlen worden war. Das Wesentliche dieses MoU, das im Rahmen des Möglichen die Bereiche und Mittel der Zusammenarbeit festlegt, besteht darin, dass die EU anerkennt, dass der Europarat in Sachen Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit der Bezugpunkt in Europa ist und bleiben wird.

Diese Sitzung bot auch die Gelegenheit, die Konvention des Europarates über den Schutz der Kinder gegen sexuelle Ausbeutung und sexuellen Missbrauch zur Unterzeichnung zu verabschieden (STE Nr. 201). Die Konvention wurde an der Justizministerkonferenz in Lanzarote (s.u. Ziff. 2.6) zur Unterzeichnung aufgelegt.

Im Verlauf des offiziellen Teils der Sitzung unterstrich die Bundespräsidentin erneut, welche Bedeutung die Schweiz dem guten Funktionieren des Menschenrechtsgerichtshofes beimisst, und hob als Folge der auferlegten Beschränkungen der Finanzmittel nochmals die Notwendigkeit hervor, die Tätigkeiten der Organisation noch gezielter auf ihre Kernbereiche zu fokussieren, nämlich den Schutz der Menschenrechte, die Förderung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Die EDAVorsteherin richtete einen Aufruf an die russische Delegation, damit das russische Parlament das Protokoll Nr. 14 so rasch wie möglich ratifiziert.

Die halbjährliche Präsidentschaft des Ministerkomitees ging am Ende der Sitzung von San Marino an Serbien über. Am 12. November 2007 übernahm die Slowakei den halbjährlichen Vorsitz.

1.3

Beitritte und Kandidaturen

Montenegro ist zu Beginn der Ministersitzung am 11. Mai 2007 Mitglied geworden.

Die Parlamentarische Versammlung, die seit der Trennung zwischen Serbien und Montenegro diese Kandidatur an die Hand genommen hat, hatte im Voraus eine ganze Reihe von Verpflichtungen festgelegt, die das neue Mitglied innerhalb bestimmter Fristen einhalten sollte. Das Ministerkomitee fügte darüber hinaus das Bedürfnis einer vollen und umfassenden Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für Ex-Jugoslawien (TPIY) hinzu, was namentlich die aktive Suche nach den noch immer in Freiheit befindlichen Angeklagten und deren Auslieferung an das TPIY mit einschliesst.

So bleibt Belarus als einziger europäischer Staat vom Europarat abwesend. Dieser Staat wird diesen wenig beneidenswerten Status beibehalten, solange die politischen Verhältnisse nicht grundlegend geändert werden.

4

«Memorandum of Understanding»

4507

2

Demokratischer Zusammenhalt

2.1

Menschenrechtsfragen

Im Zentrum der Aktivitäten des Lenkungsausschusses für Menschenrechte (CDDH) standen nach wie vor die Diskussionen über die Reform des EMRK-Kontrollsystems und, damit zusammenhängend, die Bemühungen um die Stärkung der innerstaatlichen Durchsetzung der EMRK und der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in den Mitgliedstaaten. Die Reformdiskussion war geprägt durch die Vorschläge, die im November 2006 im Bericht der Weisen veröffentlicht worden sind. Diese Vorschläge zielen auf eine langfristige Sicherung der Effizienz des EMRK-Kontrollsystems ab und gehen über die mit dem Protokoll Nr. 14 zur EMRK bereits verabschiedeten Neuerungen hinaus.5 Die Vorschläge waren auch Gegenstand einer Konferenz in San Marino Ende März 2007.6 Die Konferenz gab Gelegenheit zu einem ausführlichen, kritischen Meinungsaustausch, an dem auch der neue Präsident des Gerichtshofs, Jean-Paul Costa, teilnahm.

Der CDDH wird die Vorschläge im Detail prüfen, und zwar auf der Grundlage von Vorbereitungsarbeiten, die eine Arbeitsgruppe Ende 2007 und Anfang 2008 durchgeführt hat.

Neben der Reformdiskussion begleitete der CDDH die Aktivitäten seiner Unterausschüsse sowie der von diesen eingesetzten Arbeitsgruppen. Zu den wichtigsten gehören die Arbeiten in den Bereichen Menschenrechte in einer multikulturellen Gesellschaft, Menschenrechte im beschleunigten Asylverfahren sowie die Ausarbeitung eines Konventionsentwurfs über den Zugang zu öffentlichen Dokumenten.

Der amerikanische Geheimdienst CIA hat seit dem 11. September 2001 verschiedene europäische Staaten im Zusammenhang mit Gefangenentransporten überflogen, um angebliche Terroristen zum Verhör in andere Staaten zu überführen.

Der Generalsekretär des Europarates, Terry Davis, hatte am 30. Juni 2006 eine Reihe von Vorschlägen im Zusammenhang mit dieser Praxis der sogenannten «extraordinary renditions» unterbreitet.7 Unter anderem empfahl er die Ausarbeitung einer gemeinsamen Position oder von Modellklauseln im Rahmen des Europarates, welche die Staaten berechtigen und verpflichten, Überflüge von ausländischen Luftfahrzeugen besser zu kontrollieren, um den Missbrauch zu völkerrechtswidrigen Gefangenentransporten zu verhindern. Konkret hatte der Generalsekretär vorgeschlagen, drei Arbeitsgruppen einzusetzen, um Richtlinien betreffend die
Kontrolle der Nachrichtendienste, die Überwachung des Luftverkehrs sowie die Immunität von Staaten zu erarbeiten. Diese Vorschläge wurden in der Sitzung vom 6. September 2006 in Strassburg von der Schweiz unterstützt.

Obwohl die Idee der Entwicklung gemeinsamer Standards mangels politischen Interesses kaum realisierbar erscheint, wirft der Bericht des Generalsekretärs verschiedene interessante Rechtsfragen auf, die aus der Sicht der Schweiz eine vertiefte Abklärung verdienten. Dabei geht es zum Beispiel um den Status von Staatsluftfahrzeugen, deren Vorrechte und Immunitäten bei Transit oder Landung, das Recht des Transitstaates, die Überflugbewilligung mit Bedingungen oder Auflagen zu versehen sowie die Verwendung von Privatluftfahrzeugen zu staatlichen Zwecken, um die 5 6 7

Vgl. dazu Jahresbericht 2004, BBl 2005 3695.

«Développements futurs de la Cour européenne des droits de l'homme à la lumière du Rapport du Groupe des Sages» Dokument SG(2006)01

4508

Bewilligungspflicht zu umgehen. Die Schweiz hat sich daher mit einer Gruppe gleichgesinnter Staaten in der Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation (ICAO), nämlich Belgien, Irland, Luxemburg, Niederlande und Österreich, am 14. März 2007 in Zürich und am 24. Mai 2007 in Den Haag auf Expertenebene getroffen. Diese Treffen sollen fortgesetzt werden. Dies wurde Generalsekretär Terry Davis mit Schreiben vom 5. Juli 2007 zur Kenntnis gebracht.

Am 31. Januar 2007 verabschiedete der Bundesrat den zweiten Bericht der Schweiz zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten. Eine Delegation des Beratenden Ausschusses, des Gremiums für das Rahmenübereinkommen des Europarates, besucht zur Evaluation des Berichts vom 19. bis 21. November 2007 die Schweiz und traf sich mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Bundesämter, der Bundesversammlung, kantonaler Behörden, NGOs sowie der durch das Rahmenübereinkommen geschützten nationalen Minderheiten in der Schweiz.

Der Expertenausschuss für den Schutz nationaler Minderheiten (DH-MIN), ein Unterausschuss des Lenkungsausschusses für Menschenrechte (CDDH), hielt seine beiden alljährlichen Treffen im März und im Oktober 2007 ab. Im Oktober prüfte er insbesondere die Frage des Zugangs nationaler Minderheiten zu den Neuen Medien.

Diese Frage war in Beiträgen verschiedener Mitgliedstaaten, darunter auch des Bundesamts für Kommunikation, aufgeworfen worden. Der DH-MIN beschloss ferner, seine Arbeiten zur Situation der «neuen Gemeinschaften», die aufgrund der Migration entstanden sind, nicht weiter auszudehnen.

Das dritte Treffen des «Forum für die Zukunft der Demokratie» fand vom 13. bis 15. Juni 2007 in Stockholm und Sigtuna (Schweden) statt. Die zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus allen Mitgliedstaaten diskutierten über die Förderung der Demokratie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Auch die diesbezüglichen Erfahrungen der Schweiz stiessen auf Interesse.

Der leitende Ausschuss für Bioethik (CDBI) legte im Berichtsjahr das Schwergewicht seiner Arbeiten auf das geplante Zusatzprotokoll zur Biomedizinkonvention betreffend genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken. Der Entwurf konnte im Juni 2007 zuhanden des Ministerkomitees verabschiedet werden. Er enthält rechtsharmonisierende Grundsätze
für genetische Untersuchungen an Personen und erfasst auch Tests, die den Interessen von Familienangehörigen dienen.

Ausgeklammert vom Geltungsbereich des Zusatzprotokolls bleiben genetische Untersuchungen zu Forschungszwecken.

2.2

Die Schweiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Im Berichtszeitraum fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sieben Urteile in Schweizer Fällen.

Im Fall Kaiser (Urteil vom 15. März 2007) ging es um ein Strafverfahren vor dem Einzelrichter des Bezirksgerichts Zürich. Die Beschwerdeführerin wurde am 5. November 2003 verhaftet und in Polizeigewahrsam genommen. Fünf Tage später wurde sie dem Richter vorgeführt, und dieser ordnete die Untersuchungshaft an. Die nationalen Behörden stellten die Rechtsverzögerung durch den Einzelrichter fest.

Der EGMR hielt fest, dass die Dauer von fünf Tagen zwischen der Verhaftung der 4509

Beschwerdeführerin und dem Zeitpunkt, in dem sie dem Richter vorgeführt wurde, auch den vom Gerichtshof erarbeiteten Prinzipien wiederspreche. Er war der Auffassung, dass im vorliegenden Fall keine ausserordentlichen Umstände diese Dauer rechtfertigten. Der Gerichtshof urteilte deshalb, dass die Beschwerdeführerin im Sinne von Artikel 5 Absatz 3 EMRK nicht «unverzüglich» dem zuständigen Richter vorgeführt worden sei.

Im Fall Kessler (Urteil vom 26. Juli 2007), machte der Beschwerdeführer geltend, das Obergericht habe ihm die Stellungnahme der Gegenpartei bezüglich seiner Berufung erst mit seinem Urteil zugestellt. Der Gerichtshof stellte eine Verletzung von Artikel 6 Absatz 1 EMRK Recht auf ein faires Verfahren) fest. Diese Bestimmung garantiert nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs das Recht der Parteien, von jedem dem Richter vorgeführten Beweismittel und von jeder Stellungnahme Kenntnis zu nehmen und sich dazu zu äussern. Der Gerichtshof wies darauf hin, dass er in sechs Schweizer Fällen eine Verletzung dieser Bestimmung festgestellt habe, weil der Beschwerdeführer nicht eingeladen wurde, sich zu den Stellungnahmen einer unteren Gerichtsinstanz, einer Verwaltungsbehörde oder der Gegenpartei zu äussern.

Im Fall Weber (Urteil vom 26. Juli 2007), wurde der Beschwerdeführer anlässlich der Gerichtsverhandlung betreffend den Widerruf des Aufschubs des Vollzugs der Strafe und seine Unterbringung in eine spezialisierte Einrichtung vom Präsidenten des Strafamtsgerichts des Kantons Waadt verhaftet und wegen Rückfallgefahr in Untersuchungshaft gesetzt. Der Gerichtshof wies darauf hin, dass das Bundesgericht in einem publizierten Entscheid vom 25. Juni 2002 bestätigt hatte, dass eine Bestimmung über die Untersuchungshaft als Gesetzesgrundlage für eine Sicherheitshaft im Nachverfahren gelten kann. Der Gerichtshof erwog, dass angesichts der Schwere des Eingriffs das Vorliegen eines einzigen Urteils, das zudem nicht den Kanton des Beschwerdeführers betraf, nicht eine genügende gesetzliche Grundlage darstellte. Der Gerichtshof stellte eine Verletzung vom Artikel 5 Absatz 1 EMRK fest.

Der Fall «Verein gegen Tierfabriken Schweiz» (VGT; Urteil vom 4. Okt. 2007) betraf die Ausstrahlung eines Fernsehspots über die Zucht von Tieren für die Fleischproduktion. Nachdem die Übertragung des Spots von den
zuständigen Behörden abgelehnt worden war, stellte der Gerichtshof in einem ersten Urteil vom 28. Juni 2001 eine Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit gemäss Artikel 10 EMRK fest. In der Folge reichte der VGT beim Bundesgericht ein Gesuch um Revision des letztinstanzlichen innerstaatlichen Entscheids ein. Das Bundesgericht wies das Gesuch mit Urteil vom 29. April 2002 mit der Begründung ab, der VGT habe nicht genügend aufgezeigt, worin die beantragte Änderung des Urteils und Wiedergutmachung bestehe, da er unter anderem kein fortbestehendes Interesse an der Ausstrahlung des ursprünglichen Spots dargelegt habe. Der VGT erhob daraufhin eine zweite Beschwerde vor dem Gerichtshof, in der er geltend machte, dieses Urteil stelle eine erneute Verletzung von Artikel 10 EMRK dar. Parallel dazu stellte das Ministerkomitee des Europarates, das keine Kenntnis des Urteils vom 29. April 2002 hatte, in einer Resolution vom 22. Juli 2003 fest, dass die Schweiz ihren Verpflichtungen gemäss Artikel 46 EMRK nachgekommen sei; das Ministerkomitee schloss damit das erste Beschwerdeverfahren vor dem Gerichtshof ab. Mit Urteil vom 4. Oktober 2007 trat der Gerichtshof auf die zweite Beschwerde des VGT ein.

Er bezeichnete dabei die Rüge des VGT als eine neue Frage, die über die Überprüfung der Umsetzung des ersten Urteils hinausgehe, weil sich das Bundesgericht in 4510

seinem Revisionsurteil kurz über das Interesse des VGT an der Übertragung des ursprünglichen Spots in einem geänderten Kontext geäussert hatte. Der Gerichtshof stellte eine Verletzung von Artikel 10 EMRK fest. Er begründete dies damit, das Bundesgericht sei übermässig formalistisch vorgegangen und habe seine eigene Einschätzung des Interesses an einer Ausstrahlung des Spots an die Stelle derjenigen des VGT gesetzt. Es fehle somit eine rechtserhebliche und ausreichende Begründung für den strittigen Eingriff.

Mit Entscheid vom 10. April 2007 erklärte der Gerichtshof die Beschwerde der «Stiftung Giessbach dem Schweizervolk» und der «Parkhotel Giessbach AG» für unzulässig. Die Beschwerdeführerinnen sind Eigentümerin und Betreiberin eines Hotels, das neben einem imposanten Wasserfall (Giessbachfälle) liegt. Der Bach, der diesen Wasserfall bildet, wird von einem Elektrizitätswerk genutzt. Anlässlich einer Erneuerung der Konzession für dieses Elektrizitätswerk wurde eine Verminderung der Restwassermenge beschlossen, die auch das Volumen des Wasserfalls beeinflusst hätte. Die Beschwerdeführerinnen führten gegen die Konzessionserneuerung beim kantonalen Verwaltungsgericht Beschwerde und beantragten dabei, es solle eine öffentliche Verhandlung durchgeführt werden. Mit der Begründung, Artikel 6 EMRK sei nicht anwendbar, wies das Verwaltungsgericht die Beschwerde ab, ohne eine Verhandlung anzusetzen. Das Bundesgericht bestätigte diese Sichtweise. Vor dem Gerichtshof machten die Beschwerdeführerinnen geltend, die Weigerung, eine öffentliche Verhandlung durchzuführen, stelle eine Verletzung von Artikel 6 Absatz 1 EMRK dar. Der Gerichtshof stellte darauf ab, dass die Beschwerdeführerinnen nicht an der Ausübung ihrer Eigentumsrechte gehindert worden seien und dass der Wertverlust des Hotels im Zeitpunkt der Konzessionserneuerung nicht genügend dargelegt worden sei. Er kam zum Schluss, dass zwischen der strittigen Massnahme und dem Anspruch der Beschwerdeführerinnen auf die Wahrung ihrer Rechte kein genügend enger Zusammenhang bestehe; demnach sei Artikel 6 Absatz 1 EMRK nicht anwendbar.

Im Fall Stoll (Urteil der Grossen Kammer vom 10. Dez. 2007) hatte der Beschwerdeführer in der Sonntagszeitung Auszüge aus einem als «vertraulich» klassifizierten Bericht des Schweizer Botschafters in den USA im Zusammenhang mit
dem Konflikt zwischen den Schweizer Banken und dem Jüdischen Weltkongress über die Entschädigung von Holocaust-Opfern veröffentlicht. Der Beschwerdeführer wurde in der Folge wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Art. 293 StGB) zu einer Busse von 800 Franken verurteilt. Mit Urteil vom 26. April 2006 stellte eine Kammer des Gerichtshofs eine Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit (Art. 10 EMRK) fest. Die Vertretung der Schweiz vor dem Gerichtshof beantragte daraufhin die Neubeurteilung durch die Grosse Kammer des Gerichtshofs. Am 7. Februar 2007 fand ­ erstmals in einem Schweizer Fall nach über 10 Jahren ­ eine mündliche Verhandlung vor der Grossen Kammer statt. In ihrem Urteil stellt diese fest, die Verurteilung des Beschwerdeführers stelle keine Verletzung von Artikel 10 EMRK dar, weil die umstrittene auszugsweise und reisserische Publikation mit den Pflichten und der Verantwortung, die mit der Ausübung der Meinungsäusserungsfreiheit verbunden sind, nicht vereinbar sei. Die massvolle Bestrafung des Beschwerdeführers stelle unter den gegebenen Umständen eine angemessene Reaktion auf diese Pflichtverletzung dar.

Der Beschwerdeführer im Fall Foglia hatte sich als Vertreter geschädigter Kunden mehrmals im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Veruntreuung, das sich u.a.

gegen eine Bank richtete, vor den Medien geäussert. Die Disziplinarkommission des 4511

Anwaltsverbandes des Kantons Tessin verurteilte ihn deshalb zu einer Busse von 1500 Franken. Der Gerichtshof stellt namentlich darauf ab, dass sich der Beschwerdeführer in einem ohnehin mediatisierten Kontext geäussert habe, dass er für die Artikel in der Presse nicht verantwortlich gemacht werden könne und dass seine Äusserungen weder übertrieben noch kränkend gewesen seien. Da er somit die Grenzen der Kritik nach Artikel 10 EMRK nicht verletzt habe, sei die Verurteilung nicht ­ im Sinn dieser Bestimmung ­ «in einer demokratischen Gesellschaft notwendig» gewesen. Der Gerichtshof stellte einstimmig eine Verletzung von Artikel 10 EMRK fest.

Im Fall Emonet rügten die Beschwerdeführer eine Verletzung von Artikel 8 EMRK, weil die Adoption der behinderten erwachsenen Tochter der ersten Beschwerdeführerin durch deren Konkubinatspartner die Auflösung des Kindesverhältnisses zwischen der ersten Beschwerdeführerin und ihrer Tochter zur Folge gehabt hatte. Der Gerichtshof stellte einstimmig eine Verletzung von Artikel 8 EMRK fest. Er hielt fest, bei der Adoption einer erwachsenen behinderten Person seien andere Interessen zu berücksichtigen als bei der Adoption eines Kindes. Da die Beschwerdeführer eine Familie im Sinne von Artikel 8 EMRK bildeten, sei die Schweiz gehalten gewesen, die Entwicklung dieser Familie zu ermöglichen und namentlich die biologischen und sozialen Besonderheiten des Falles zu berücksichtigen. Die Auflösung des Kindesverhältnisses sei somit nicht im Sinne von Artikel 8 EMRK «in einer demokratischen Gesellschaft notwendig» gewesen.

2.3

Gleichstellung von Frau und Mann

Im Rahmen der Europaratskampagne gegen Gewalt an Frauen und gegen häusliche Gewalt beteiligte sich die Schweiz an den Treffen der nationalen Kontaktpersonen, die am 4./5. Juni 2007 und am 6./7. Dezember 2007 in Strassburg stattfanden. Am ersten Treffen wurde eine Bilanz der nationalen Aktionen gezogen, die im Rahmen der Kampagne durchgeführt wurden. Das zweite Treffen konzentrierte sich auf das Unterstützungsangebot für die Opfer häuslicher Gewalt. Die Fachstelle gegen Gewalt des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann organisierte in der Schweiz die Ausstrahlung des Videoclips «Stop domestic violence».

Dieser wurde vom Europarat produziert, um auf die Kampagne aufmerksam zu machen.

Im Lenkungsausschuss für die Gleichstellung von Frau und Mann (CDEG) wurde ein Empfehlungsentwurf zur Rolle von Frauen und Männern bei der Prävention und Lösung von Konflikten und der Friedenssicherung ausgearbeitet. Der Entwurf, der sich insbesondere auf die Resolution 1325 (2000) des UNO-Sicherheitsrats über Frauen, Frieden und Sicherheit stützt, ist das Werk einer Expertengruppe, in der auch die Schweiz mitgewirkt hat.

2.4

Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), die Fachstelle für Rassismusbekämpfung und zahlreiche andere Bundesstellen unterstützten vom Juni 2006 bis Ende 2007 die Kampagne des Europarats für Vielfalt, Menschenrechte und Partizipation von Jugendlichen «Alle anders ­ alle gleich». Im Rahmen dieser Kampagne 4512

gewährte die Fachstelle für Rassismusbekämpfung an etwa 100 Projekte Beiträge in der Höhe von rund 1 Million Franken. Darüber hinaus bot die Fachstelle im Rahmen der Kampagne Schulungen und Coachings für Jugendliche und Fachleute aus dem Bereich Jugendarbeit an. Eine Evaluation ist im Gang und soll zur Realisierung weiterer Schulungsmodule für 2008 führen. Die offizielle Schlussveranstaltung der Kampagne fand am 10. Dezember 2007 statt und bot Gelegenheit, die Ergebnisse der Kampagne zu präsentieren und die Notwendigkeit eines kontinuierlichen Engagements für Vielfalt, Menschenrechte und Partizipation zu bekräftigen.

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) behandelte in den Ausgaben 19 und 20 ihres Bulletins TANGRAM Themen, die auch andere Länder bezüglich der Rassismusbekämpfung beschäftigen, nämlich «Jugend» und «Monitoring».

Im Heft «Monitoring» wird auf eine neue Studie der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) zu « statistics and data protection in the Council of Europe Countries» verwiesen.

2.5

Rechtliche Zusammenarbeit

Im Zentrum der Aktivitäten des Lenkungsausschusses für juristische Zusammenarbeit (CDCJ) standen im Berichtszeitraum die Beratung und Verabschiedung des Entwurfs einer Konvention im Bereich der Adoption von Kindern. Daneben verabschiedet der Ausschuss Entwürfe zu verschiedenen Empfehlungen (über gute Regierungsführung, über rechtliche Lösungen für das Problem der Überschuldung Privater und über den rechtlichen Status von Nichtregierungsorganisationen) und legte die Prioritäten der künftigen Aktivitäten. Zu diesen Prioritäten gehören Arbeiten im Bereich des Familienrechts, der Unabhängigkeit der Justiz sowie des Asyl- und Ausländerrechts.

Unter der Mitverantwortung des CDCJ stand auch die Vorbereitung der 28. Konferenz der Europäischen Justizminister, die auf Einladung des spanischen Justizministers am 25./26. Oktober in Lanzarote stattfand. Das Konferenzthema waren «Neue Probleme der Zugangs zur Justiz für verletzliche Personengruppen, insbesondere Migranten und Asylbewerber sowie Kinder, einschliesslich straffällig gewordene Kinder». Die Ministerinnen und Minister verabschiedeten zwei Resolutionen. Die Resolutionen fordern das Ministerkomitee des Europarates auf, die Umsetzung bestehender Normen des Europarates in diesen Bereichen zu fördern und die zuständigen Lenkungsausschüsse mit der Prüfung und gegebenenfalls Vorbereitung neuer Normen zu beauftragen. Die Resolution Nr. 2 (betreffend Kinder) sieht konkret die Ausarbeitung von «Directives européennes pour une justice adaptée aux enfants» vor.

2.6

Strafrechtsfragen

In Umsetzung der Schlussfolgerungen, die von den Justiz- und Innenministern der Mitgliedstaaten des Europarates im November 2006 in Moskau verabschiedet worden waren, bereinigte der Expertenausschuss für Strafrechtsfragen (PC-OC) die Vorschläge für praktische und gesetzgeberische Massnahmen, mit denen die internationale Zusammenarbeit der Justizbehörden, insbesondere bei Auslieferungsverfahren, erleichtert und intensiviert werden soll.

4513

Das Ministerkomitee verabschiedete am 13. Juli 2007 das vom Expertenausschuss PC-ES ausgearbeitete und CDPC genehmigte Übereinkommen zum Schutz von Kindern gegen sexuelle Ausbeutung und sexuellen Missbrauch. Es ist das erste Instrument, das die verschiedenen Formen sexuellen Missbrauchs von Kindern umfassend für strafbar erklärt. Nebst den Straftatbeständen enthält die Konvention Bestimmungen über Prävention, Opferschutz und Strafverfahren sowie Regeln zur internationalen Zusammenarbeit. Ferner ist ein Überwachungsmechanismus vorgesehen. Das Übereinkommen wurde am 25. Oktober 2007 anlässlich der Justizministerkonferenz in Lanzarote zur Unterzeichnung aufgelegt. 23 Staaten des Europarates haben das Übereinkommen beidiesem Anlass unterzeichnet. Es tritt in Kraft, sobald es von 5 Mitgliedstaaten ratifiziert worden ist.

2.7

Medienbereich

Das Ministerkomitee verabschiedete am 7. November 2007 eine Empfehlung über Massnahmen zur Wahlberichterstattung in den Medien. Diese enthält einen neuen allgemeinen Grundsatz, wonach bei der Regelung der Wahlberichterstattung in den Medien die redaktionelle Unabhängigkeit der Medien respektiert werden sollte. Des Weiteren genehmigte es am 7. November 2007 eine Empfehlung über Massnahmen zur Förderung des Internets als öffentliche Dienstleistung.

Der vom Europarat entwickelte menschenzentrierte Ansatz zum Internet und zu dessen Verwaltung führte am Internet Governance Forum der UNO in Rio de Janeiro vom November 2007 zu angeregten Diskussionen. Der Europarat trat in Rio für das Internet als öffentliche Dienstleistung ein und legte besonderen Wert auf die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere auf die Meinungsfreiheit und die Sicherheit.

In der Sachverständigengruppe für Menschenrechte in der Informationsgesellschaft (MM-S-IS) wirkte der Vertreter der Schweiz, der das Präsidium innehat, aktiv bei der Fertigstellung der Beiträge des Europarates für das Internet Governance Forum der UNO in Rio mit.

Am 27. September 2007 verabschiedete das Ministerkomitee Richtlinien zum Schutz von Meinungs- und Informationsfreiheit in Krisenzeiten. Darin werden die Staaten aufgefordert, die Sicherheit der Medienschaffenden so gut wie möglich zu gewährleisten und ihre Rechte, ihre Bewegungsfreiheit und ihren Zugang zu Informationen nicht unnötig einzuschränken.

In einer am 26. September 2007 angenommenen Erklärung zum Schutz und zur Förderung des investigativen Journalismus ruft das Ministerkomitee die Mitgliedstaaten dazu auf, diese Art der journalistischen Arbeit zu fördern, die persönliche Sicherheit der Medienschaffenden zu garantieren und alle Fälle von Einschüchterung oder Gewalt gegen Journalistinnen und Journalisten rasch zu untersuchen.

Am gleichen Tag verabschiedete das Ministerkomitee zudem eine Empfehlung zur Förderung der Meinungs- und Informationsfreiheit in den neuen Informations- und Kommunikationsmedien. Darin empfiehlt es den Mitgliedstaaten, mit der Privatwirtschaft, der Zivilgesellschaft und den Medien zusammenzuarbeiten, um insbesondere Transparenz, Information, Aufklärung und Unterstützung für die Nutzerinnen und Nutzer gemeinsam zu fördern.

4514

Die Schweiz ist ad personam in drei Sachverständigengruppen des Lenkungsausschusses für Medien und neue Kommunikationsdienste (CDMC) vertreten. Der Leiter des Diensts Internationales des BAKOM wurde wieder in den Vorstand des CDMC gewählt.

Der Lenkungsausschuss von Eurimages hat sich in insgesamt fünf Sitzungen mit der Unterstützung von europäischen Koproduktionen, Filmverleihern und Kinosälen befasst. In 6 Koproduktionen war die Schweiz involviert, 3 davon waren Projekte mit schweizerischer Mehrheitsbeteiligung. Der Anteil, der auf die Schweizer Produzenten entfiel, betrug insgesamt 496 000 Euro. Seit 2006 ist die Schweiz Mitglied bei MEDIA; somit werden Schweizer Kinos nicht mehr von Eurimages unterstützt und Schweizer Verleihfirmen nur noch für den Verleih von Dokumentarfilmen und Kinderfilmen. 2007 wurde eine Verleihfirma mit 3600 Euro unterstützt.

2.8

Gemeinden und Regionen, grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Vom 30. Mai bis 1. Juni 2007 fand die 14. Plenarsession des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates (KGRE) in Strassburg statt. Die Schweizer Delegation wurde vom St. Galler Regierungsrat Ulrich Stöckling geleitet. Die Schweizer Delegation war vollzählig an der Plenarsession des Kongresses anwesend und beteiligte sich aktiv an den Diskussionen. Erwähnung verdient sodann die aktive Mitarbeit der Delegationsmitglieder im Rahmen des Ständigen und der vier statuarischen Ausschüsse ­ Institutionelle Fragen; Kultur und Erziehung; Nachhaltige Entwicklung; Sozialer Zusammenhalt ­ während des Jahres.

Am 15./16. Oktober fand in Valencia (Spanien) die Europäische Konferenz der für die regionalen und lokalen Körperschaften zuständigen Minister statt, die alle zwei Jahre durchgeführt wird. Leiter der schweizerischen Delegation war Staatsrat JeanClaude Mermoud, Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements des Kantons Waadt und Präsident der Tripartiten Agglomerationskonferenz. An der Konferenz von Valencia wurde namentlich die Frage der guten Regierungsführung auf Gemeindeebene diskutiert. Die Konferenz kam überein, ein Zusatzprotokoll zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung (STE 122) auszuarbeiten, um das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf demokratische Mitwirkung und Informierung durch die lokalen Behörden zu verankern. Die Konferenz beschloss auch, eine Woche der kommunalen Selbstverwaltung zu lancieren, die jedes Jahr in der Woche vom 15. Oktober in allen Mitgliedländern des Europarats durchgeführt werden soll.8 In seiner Erklärung begrüsste Staatsrat Mermoud diese Initiative. Beim zweiten Traktandum kam die Konferenz überein, die Frage der regionalen Selbstverwaltung auch an den nachfolgenden Treffen auf die Tagesordnung zu setzen, obwohl die Staaten sich nicht einig sind, ob ein rechtlich bindendes Übereinkommen für diesen Bereich sinnvoll ist.

Der Expertenausschuss für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (LR-CT), der im Berichtsjahr unter dem Vorsitz der Schweiz stand, setzte die Ausarbeitung eines Rechtsinstruments zum Status grenzüberschreitender Zweckverbände fort. Die Idee eines Übereinkommens über einen einheitlichen Erlass für diesen Bereich wurde 8

Das Datum wurde gewählt, weil die Europäische Charta zur kommunalen Selbstverwaltung am 15. Oktober 1985 zur Unterschrift aufgelegt worden war.

4515

aber aufgegeben. Im Vordergrund steht jetzt die Lösung mit einem dritten Protokoll zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden (STE 106). Dieses Projekt ist besser vereinbar mit den geltenden verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Normen unseres Landes, die vorsehen, dass die Kantone für die grenzüberschreitende und interterritoriale Zusammenarbeit zuständig sind. Gewisse Delegationen aus EU-Mitgliedstaaten erklärten sich zwar bereit, die entsprechenden Arbeiten zu Ende zu führen, kündigten aber an, dass sie den Schwerpunkt gegenwärtig auf die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) legen würden.

3

Sozialer Zusammenhalt und Lebensqualität

3.1

Migrationsfragen

Im Berichtsjahr war die Schweiz weiterhin im Lenkungsausschuss für Migrationsfragen (CDMG) sowie im Expertenausschuss betreffend den Zugang von Migranten zur Beschäftigung (MG-R-EM) aktiv.

An seinen beiden Tagungen hat der CDMG folgende Empfehlungen angenommen: ­

Empfehlung zu Lebensprojekten zugunsten von unbegleiteten Jugendlichen (unter Mitwirkung der Schweiz erarbeitet), vom Ministerkomitee am 12. Juli 2007 verabschiedet;9

­

Empfehlung zur Entwicklungszusammenarbeit und zu Migranten, die für die Entwicklung ihres Herkunftslandes arbeiten, vom Ministerkomitee am 12. Juli 2007 verabschiedet;10

­

Empfehlung zur Integrationsförderung der Migrantenkinder oder Kinder mit Migrationshintergrund (unter Mitwirkung der Schweiz erarbeitet);

­

Empfehlung zu Politiken betreffend Roma und/oder Fahrende in Europa.

Die 8. Konferenz der für Migrationsfragen zuständigen europäischen Minister wird am 4./5. September 2008 in Kiew (Ukraine) stattfinden. Die Konferenz wird insbesondere die Zusammenhänge zwischen der Wirtschaftsmigration einerseits und der Entwicklung sowie des sozialen Zusammenhalts andererseits untersuchen. Sie strebt die Verstärkung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen den Herkunfts-, Transit- und Zielländern an. Die Schweiz beteiligt sich an den Vorbereitungsarbeiten.

3.2

Raumordnungspolitische Zusammenarbeit

Das Schwergewicht der Zusammenarbeit im Bereich der raumordnungspolitischen Zusammenarbeit lag in der Erarbeitung des neuen Arbeitsprogramms 2007­2009 unter russischer Präsidentschaft. Für die nächste Ministerkonferenz im Frühling 2010 sollen verschiedene Projekte und Seminare zum Thema «Challenges of the Future: Sustainable Spatial Development of the European Continent in a Changing 9 10

CM/Rec(2007)9 CM/Rec(2007)10

4516

World» realisiert werden. Schwergewichtig sollen die folgenden Themen behandelt werden: Demografie und Migration, räumliche Auswirkungen der Globalisierung, neue Transportkorridore und Klimawandel sowie grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Im Oktober 2007 fand in Andorra ein Symposium zum Thema «The acccessibility and attractiveness of rural and landlocked areas: sustainable transport and services of general interest» statt. Der Vizedirektor des Bundesamtes für Raumentwicklung präsentierte an diesem Symposium Situation und Perspektiven des Schienen- und Strassenverkehrs in der Schweiz.

3.3

Sozialpolitik

Im November 2007 unterbreitete die Taskforce für den sozialen Zusammenhalt im 21. Jahrhundert ­ basierend auf dem anlässlich des dritten Gipfeltreffens des Europarats getroffenen Beschluss ­ dem Ministerkomitee ihren Bericht «Auf dem Weg zu einem im Sozialbereich aktiven, gerechten und kohäsiven Europa». Der Bericht enthält Empfehlungen betreffend die Förderung des sozialen Zusammenhalts in Europa und formuliert Vorschläge für die künftigen Arbeiten des Europarats in diesem Bereich.

In der Zwischenzeit hat der Europäische Ausschuss für den sozialen Zusammenhalt (CDCS) die Mandate für drei neue Expertenausschüsse angenommen. Einer der Ausschüsse befasst sich mit der Sozialpolitik für Familien und Kinder (CS-SPFC), ein anderer mit der Situation von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit tiefen Einkommen (CS-LIW) und der dritte befasst sich mit der Selbstbestimmung von Personen, die in grosser Armut leben (CS-PEP).11 Die Schweiz ist im CS-SPFC vertreten, der insbesondere die Aufgabe hat, die Empfehlung Rec (2006) 19 betreffend die Strategien zur Unterstützung einer positiven Elternschaft umzusetzen.

In der Folge der Annahme des Aktionsplans «zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen und ihrer vollen Teilhabe am Leben der Gesellschaft» entschied das Ministerkomitee im Berichtsjahr, die Aktivitäten zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen neu auf alle Mitgliedstaaten des Europarates auszudehnen und über das ordentliche Budget des Europarates zu finanzieren. Das Koordinationsforum für den Aktionsplan des Europarates zugunsten von Menschen mit Behinderungen (CAHPAH) wird die Tätigkeiten des aufgelösten Komitees zur Rehabilitation und Integration von Menschen mit Behinderungen weiterführen und die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Aktionsplans unterstützen. Die Schweiz hat die Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen bereits im Rahmen des Teilabkommens mitgetragen. Im Hinblick auf die grosse Bedeutung dieses Themas gerade in menschenrechtlicher Hinsicht ist dessen breitere inhaltliche und institutionelle Verankerung im Europarat zu begrüssen.

11

Die Mandate der Ausschüsse enden am 31. Dezember 2008.

4517

3.4

Gesundheitswesen

Am 11. April 2007 hiessen die Delegierten der Minister das neue Mandat des Europäischen Komitees für Gesundheit (CDSP), das hauptsächlich auf die Good Governance in der Gesundheitsversorgung ausgerichtet ist, gut.

Die 8. Konferenz der Europäischen Gesundheitsminister fand am 22./23. November 2007 in Bratislava statt und befasste sich mit dem Thema «Menschen unterwegs: Herausforderungen an Gesundheitssysteme und Menschenrechte». Die Schweiz stellte an dieser Konferenz, die mit einer politischen Erklärung abgeschlossen wurde, insbesondere die zweite Phase der Strategie «Migration und Gesundheit (2008­2013)» vor. In den vergangenen vier Jahren hat sich die Schweiz an der Seite von anderen Mitgliedstaaten für die Verbesserung der Strategie und Geschäftsführung des CDSP eingesetzt, insbesondere als Mitglied des Büros des CDSP. In Anbetracht der bescheidenen Ergebnisse und des fehlenden Willens zur Zusammenarbeit von Seiten des Sekretariats hat sie beschlossen, ihr Engagement in diesem Bereich zurückzufahren.

Am 11./12. Juli 2007 beschlossen die Delegierten der Minister, die Tätigkeiten rund um pharmazeutische Fragen, die bisher dem Teilabkommen im Bereich Soziales und Öffentliche Gesundheit angeschlossen waren, vom Europarat an das Europäische Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln (EDQM) zu übertragen. Im Weiteren hiessen die Delegierten am 5. September 2007 die Entschliessung des Komitees für öffentliche Gesundheit (CD-P-SP) über bewährte Methoden im Versandhandel mit Medikamenten zum Schutz der Patientinnen und Patienten und der Qualität der gelieferten Medikamente (ResAP (2007)2) gut. Sie verabschiedeten am 10. Oktober 2007 das Mandat einer Expertengruppe über das Fälschen von pharmazeutischen Produkten. Auftrag dieser Gruppe ist es zu prüfen, welche Elemente gegebenenfalls in ein international verbindliches Rechtsinstrument zu diesem Thema aufgenommen werden könnten. Weiter ist zu erwähnen, dass die Zukunft des erwähnten Teilabkommens ungewiss ist. Zum einen ist dies auf den Entscheid zurückzuführen, den Teil des Abkommens betreffend die Aktivitäten im Bereich Behinderung in das intergouvernementale Programm zu übertragen und zum anderen auf die Ankündigung verschiedener Mitgliedstaaten, sich aus diesem Abkommen zurückzuziehen.

Die sinkende Bedeutung dieses Teilabkommens ist nicht auf
die Qualität der technischen Arbeiten, sondern auf einen Vorschlag des Generalsekretärs der Europarats zurückzuführen, bei dessen Umsetzung mehr Transparenz wünschenswert gewesen wäre. In Anbetracht dieser Situation hat die Schweiz ebenfalls beschlossen, ihr Engagement in diesem Bereich zurückzufahren.

Die Europäische Pharmakopöe enthält Qualitätsvorschriften für Arzneimittel und deren Analyseverfahren. Sie regelt Wirkstoffe, pharmazeutische Hilfsstoffe, Impfstoffe, Blutprodukte und Arzneipflanzen. 2007 traten die drei Nachträge 5.6, 5.7 und 5.8 in den 36 Signatarstaaten des Übereinkommens über die Ausarbeitung einer Europäischen Pharmakopöe (STE 050) in Kraft; zudem sind 19 Länder im Status von Beobachtern einbezogen. Jeder Signatarstaat des Übereinkommens ist verpflichtet, sich an den Arbeiten der Pharmakopöe zu beteiligen. Die Schweiz war 2007 mit rund 60 Expertinnen und Experten aus Industrie, Hochschulen und Behörden in Gremien in Strassburg vertreten. Die Auswertung des Aufwandes ergab für die Schweiz über 8 Personenjahre hochspezialisierter Facharbeit in Labor und Expertentätigkeit für die Europäische Pharmakopöe, ein weiterer Anstieg von fast 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Diese Grössenordnung der Zunahme war über die letzten 4518

Jahre konstant. Sie zeigt den Stellenwert und die Expertise, die unser Land in diesem pharmazeutischen Bereich einnimmt.

Neben innovativen und hochtechnisierten Bereichen etwa in der Zell- und Gentherapie oder bei Radiopharmazeutika, ist die Qualitätsstandardisierung auch bei traditionellen und komplementärmedizinischen Arzneimittel (Homöopathie und Traditionelle Chinesische Medizin) oder bei pflanzlichen Arzneimitteln für sichere und wirksame Arzneimittel wichtig. Alte Vorschriften müssen überarbeitet werden, um dem Stand der Technik und Wissenschaft zu entsprechen, aber auch um eine angemessene Kontrolle der Rohstoffe und Präparate in einem globalisierten Markt zu gewährleisten und Fälschungen zu erkennen und zu bekämpfen.

Im Juni 2007 fand in Strassburg eine Konferenz über Kooperationsbedarf zu Qualitätsstandards ausserhalb der Inhalte der Europäischen Pharmakopöe statt. Die Schweiz war bei der Vorbereitung und Durchführung der Konferenz massgeblich beteiligt. Die Herausforderungen bei der Herstellung (in kleinen Mengen) nicht zugelassener Arzneimittel sind gross (individualisierte Therapie) und werden bisher ungenügend und nur auf nationaler Ebene aufgenommen; solche Aktivitäten sind vom EDQM bisher wenig oder nicht bearbeitet worden, da sie nicht Inhalt der ursprünglichen Konvention über die Europäische Pharmakopöe waren. Der Umfang und die Bedeutung dieser Arzneimittel, etwa in Spitälern, lassen nun eine übernationale Zusammenarbeit zur Normierung sinnvoll erscheinen, sodass auch Präparatemonografien wie Radiopharmaka oder besondere Sterilprodukte ein Thema für die Europäische Pharmakopöe werden könnten. Die Schweiz hat hier mit Vorschriften zur Herstellung von Arzneimitteln in kleiner Menge, aufgeführt in der nationalen Pharmakopöe (Ph.Helv.), eine europäische Vorreiterrolle eingenommen und ist damit ihrem Ruf als sehr aktive Delegation im Arzneibuch-Umfeld gerecht geworden.

Die Gruppe für die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Missbrauchs von und des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln, die Pompidou-Gruppe, koordiniert unter den Mitgliedländern die Aspekte der Drogenpolitik, wobei sie dazu beitragen will, dass Politik, Wissenschaft und tägliche Drogenarbeit vernetzt werden. Der Pompidou-Gruppe gehören heute 35 Staaten, sowie die Europäische Kommission an.

Die Schweiz hat im
Themenbereich Forschung eine Aktivität zur «kohärenten Suchtpolitik» angeregt und ist dort sehr engagiert. Ebenso bringt sich die Schweiz in den Plattformen «Prävention», «Therapie und Behandlung» sowie «Ethik» ein. Sie hat so die Möglichkeit, ihre Erfahrungen in diesen Bereichen weiterzugeben und von den Erfahrungen anderer zu profitieren.

3.5

Tierschutz

Beim überarbeiteten Anhang A des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Wirbeltieren zu wissenschaftlichen und anderen Versuchszwecken (STE 123) sind die Erläuterungen zu verschiedenen Empfehlungen (Anhang B) ausstehend, die infolge Budgetkürzungen im Europarat nicht bearbeitet werden können.

Der Ständige Ausschuss des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen (STE 087) wie auch das Büro dieses Ausschusses konnten im Berichtsjahr nicht weiterarbeiten, da aufgrund der europarats4519

internen Sparmassnahmen und Reorganisationen keine finanziellen Mittel mehr zur Verfügung standen. Obwohl in einer Schlusserklärung aus dem Jahre 2007 die grosse Bedeutung des Tierschutzes für die Lebensqualität und der Wille, die Aktivitäten in diesem Bereich weiterzuführen, von allen Beteiligten betont wurden, ist zu erwarten, dass diese sehr unbefriedigende Situation anhalten wird.12 Das Büro des Ausschusses sucht deshalb nach einer alternativen Finanzierung für die vom Europarat benötigten Sekretariats- und Übersetzungsdienste.

3.6

Umwelt und Naturschutz

Der Rat für die Paneuropäische Strategie zur Erhaltung der biologischen und landschaftlichen Vielfalt (STRA-CO) hielt am 29./30. März 2007 in Genf seine 11. Tagung ab. Dieses Treffen diente der Vorbereitung des Traktandums «Biologische Vielfalt» für die Ministerkonferenz in Belgrad, die dem Thema «Umwelt für Europa» gewidmet war. Dabei wurde bestätigt, dass die Paneuropäische Strategie zur Erhaltung der biologischen und landschaftlichen Vielfalt bei der Stärkung der Synergien im Rahmen der gesamteuropäischen Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt eine wichtige Rolle spielt. Die Schweiz wird die Vorarbeiten zu einem paneuropäischen ökologischen Netzwerk, das sie für vorrangig hält, auch weiterhin unterstützen. Die Schweiz hat als Nachfolgerin Norwegens das Präsidium des STRA-CO übernommen.

Über eine besondere Unterarbeitsgruppe des STRA-CO führt die Schweiz in Zusammenarbeit mit verschiedenen Regierungen und europäischen Finanzinstitutionen ihre Bemühungen weiter, private Investitionen in die biologische Vielfalt in den Bereichen Landwirtschaft, Wald und Ökotourismus zu fördern.

Da der Ausschuss für die Tätigkeit des Europarates auf dem Gebiet der biologischen und landschaftlichen Vielfalt (CO-DBP) aufgehoben wurde, übernimmt der Ständige Ausschuss des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Übereinkommen; STE 104) einige seiner Aufgaben.

Ein Schweizer Experte wirkte in der Expertengruppe zur Schaffung des SmaragdNetzwerks für besonders schützenswerte Lebensräume und im Expertenausschuss zur Schaffung des paneuropäischen ökologischen Netzwerks mit, die am 18./19. Oktober 2007 in Strassburg tagten.

Des Weiteren nahm die Schweiz am Treffen zum Europäischen Diplom für geschützte Gebiete teil, das am 8./9. Februar 2007 in Strassburg stattfand. Die Schweiz übernimmt das Präsidium dieser Expertengruppe.

Die Vertragsstaaten des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Übereinkommen; STE 104) kamen vom 26. bis 29. November 2007 zusammen. Sie führten insbesondere ihre Arbeiten zum Schutz verschiedener Artengruppen (Pilze, Pflanzen, wirbellose Tiere, Amphibien, Reptilien, bedrohte Vögel) sowie zur europäischen Strategie über invasive nichteinheimische Arten fort.

12

«CoE-EU-OIE Workshops on Animal Welfare in Europe: achievements and future prospects» 2007.

4520

Um den Handlungsspielraum im Umgang mit dem Wolf zu vergrössern, hatte der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation 2004 bei der Ständigen Kommission des Berner Übereinkommens die Rückstufung vom Anhang 2 in den Anhang 3 beantragt. Nach zweimaligem Verschieben der Beratung und der Erarbeitung von zwei Expertengutachten hatte die Kommission im November 2006 den Antrag der Schweiz abgelehnt. Der Schweiz wurde empfohlen, Wölfe, die grosse Schäden verursachen, aufgrund des Artikels 9 des Berner Übereinkommens zu eliminieren (Ausnahme-Artikel).

Das Europäische Landschaftsübereinkommen (STE 176) hat zum Ziel, den Schutz, die Pflege und die Gestaltung von städtischen und stadtnahen Landschaften sowie Kultur- und Naturlandschaften zu fördern, die Landschaft in die verschiedenen sachpolitischen Strategien zu integrieren und geschädigte Landschaften wiederherzustellen. Das Übereinkommen trat am 31. März 2004 in Kraft und zählt zurzeit 29 Vertragsstaaten. 6 weitere Staaten, darunter die Schweiz, haben das Übereinkommen unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Auf fachlicher Ebene fand am 20./21. September 2007 in Hermannstadt/Sibiu (Rumänien) das sechste WorkshopTreffen zur Umsetzung des Übereinkommens statt, das dem Thema «Paysage et patrimoine rural» gewidmet war und an dem rund 400 Regierungsvertreter, Expertinnen sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Nichtregierungsorganisationen aus über 30 Staaten teilnahmen.

3.7

Entwicklungsbank des Europarates (CEB)

Im Berichtsjahr fand eine Evaluation des im Jahre 2005 genehmigten Geschäftsplans 2005­2009 statt. Das Hauptziel dieses Plans ist die Verstärkung der Tätigkeiten der Bank in Zentral- und Südosteuropa, wobei 50 Prozent der Kredite bis Ende 2009 für soziale Projekte in diesen Transitionsländern verwendet werden sollen. Seit der Lancierung des Geschäftsplans ist die Bank mit dessen Umsetzung auf Kurs.

Zusätzlich zur Evaluation ihres Geschäftsplans lancierte die CEB im Berichtsjahr eine Überprüfung der Gesamtstrategie. Durch diese Überprüfung sollen Gouvernanz, Transparenz und Kommunikation der Bank verbessert werden. Die CEB wird ihre strikte Risikopolitik beibehalten, damit sie ihr AAA-Rating trotz der Ausdehnung der Kreditvergabe auf die risikoreichen Transitionsländer aufrechterhalten kann. Das jährliche Ausleihevolumen der Bank lag im Berichtsjahr bei 1,1 Milliarden Euro.

3.8

Nord-Süd-Dialog

Ein besonderer Schwerpunkt des Aktivitätsprogramms des Nord-Süd-Zentrums in Lissabon bestand in der Organisation von Konsultationsprozessen, um gezielt die Nord-Süd-Dimension in das «Weissbuch über den interkulturellen Dialog» des Europarates einzubringen, das an der 118. Sitzung des Ministerkomitees Anfang Mai 2008 verabschiedet werden soll. Im Mai 2007 fand dazu in Genf eine Konsultation zum Thema «Frauen und interkultureller Dialog» statt.

4521

Das Nord-Süd-Zentrum steht seit vier Jahren unter der Präsidentschaft von altNationalrat Claude Frey. Es standen dem Nord-Süd-Zentrum im Berichtsjahr ungefähr 300 000 Euro weniger Budgetmittel zur Verfügung.13

4

Kultureller Zusammenhalt und Pluralismus der Kulturen

4.1

Kultur und Kulturerbe

Im Berichtsjahr wirkte die Schweiz wiederum im Lenkungsausschuss für Kultur (CDCULT) mit. Dieser hat aufgrund der am Warschauer Gipfel formulierten Leitlinien und mit Unterstützung der Schweiz eine Refokussierung seiner Programme vorgenommen und wird in Zukunft seine Tätigkeit auf die Kulturpolitik und Regierungsführung in den Bereichen Kulturförderung und Kulturerbe, kulturelle Vielfalt und interkultureller Dialog ausrichten. Seine Hauptaufgaben sind die Ausarbeitung und Überwachung von Normen und Praktiken, die Entwicklung von Kompetenzen und die Sensibilisierungsarbeit.

Die Schweiz war auch im Lenkungsausschuss für das Kulturerbe (CDPAT) vertreten und beteiligte sich aktiv an der Erarbeitung und Leitung des «European Heritage Net» (HEREIN); der Bericht der Schweiz über das Kulturerbe ist im Internet zugänglich. Der Europäische Tag des Denkmals war in der Schweiz auch im Berichtsjahr ein grosser Publikumserfolg.

Eine Delegation des Sachverständigenausschusses des Europarats, der für die Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen zuständig ist, besuchte am 15./16. Februar 2007 die Schweiz. Sie befragte Nichtregierungsorganisationen sowie Kantons- und Bundesstellen zu gewissen Punkten, die im dritten Bericht der Schweiz vom 24. Mai 2006 zur Umsetzung der Charta behandelt worden waren. Die Schweiz nahm Ende 2007 zum Entwurf des Berichts des Expertenausschusses Stellung. Der definitive Bericht wird vom Ministerkomitee genehmigt.

4.2

Erziehungs- und Hochschulwesen

Am 4./5. Mai 2007 fand in Istanbul die 22. Session der Ständigen Konferenz der europäischen Bildungsminister statt. Die Schweizer Delegation wurde von EDKPräsidentin Isabelle Chassot geleitet. In Istanbul wurde eine Erklärung verabschiedet, gemäss der sich die Bildungsminister dafür einsetzen, die Bildungspolitik auf eine qualitativ hochstehende lebenslange Bildung für alle, eine vermehrte Teilnahme der Eltern und der Gesellschaft überhaupt an der Bildungspolitik sowie auf eine Förderung der Rechte des Kindes auszurichten. Bei den themenspezifischen Beratungen standen die Bereiche der Förderung der Mehrsprachigkeit, des kulturellen Verständnisses und des staatsbürgerlichen Bewusstseins im Vordergrund. Der Europarat soll hier vor allem Orientierungshilfen vermitteln und weiterhin das gegenseitige Lernen von Mitgliedstaaten untereinander ausgehend von Erfahrungen in der

13

Infolge des Austrittes Italiens.

4522

Praxis unterstützen. In ihrem Beitrag bekräftigte die EDK-Präsidentin die Bedeutung des Fremdsprachenprogramms des Europarats für die Schweiz.

Drei Instrumente des Programms spielen dabei eine strategische Rolle: der gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Fremdsprachen, das Europäische Sprachenportfolio und das Europäische Fremdsprachenzentrum in Graz. Im Zusammenhang mit dem ersten Instrument wirken die Kantone derzeit bei der Ausarbeitung eines entsprechenden Rahmens für die Schulsprache mit. Was das zweite Instrument anbelangt, so unterstützen die Kantone die Entwicklung eines Portfolios für Migrantinnen und Migranten. Beim dritten Instrument versprechen sich die Kantone viel von der Lancierung des dritten Forschungsprogramms des Grazer Zentrums, vor allem in Bezug auf das Anforderungsprofil für Lehrkräfte.14 Diese Prioritäten wurden übrigens in Absprache zwischen der EDK-Präsidentin und der Vorsteherin des EDA festgesetzt.

Der Leitende Ausschuss für Höheres Bildungswesen und Forschung (CDESR) hielt 2007 seine 6. Plenarversammlung ab. Der Leiter der Schweizer Delegation im CDESR, Prof. Luc Weber, schloss seine zweijährige Amtsdauer als Präsident des Büros des CDESR mit einer sehr positiven Bilanz ab.

Im Rahmen des Bologna-Prozesses und der aktiven Rolle des CDESR wurde dem Europarat an der Ministerkonferenz im Mai 2007 in London ein neuer Auftrag erteilt. Er soll den Erfahrungsaustausch bei der Erarbeitung der nationalen Qualifikationsrahmen unterstützen, die mit dem übergeordneten Qualifikationsrahmen des Europäischen Hochschulraums kompatibel sein müssen. In diesem Sinne hat der CDESR am 11./12. Oktober 2007 ein «Forum über die Qualifikationen» durchgeführt. Der Ausschuss wird die Frage nach dem Beitrag zum Bologna-Prozess nach 2010 klären müssen, insbesondere angesichts der Projekte «Die Universität zwischen Humanismus und Markt: Neudefinition ihrer Werte und Aufgaben im 21. Jahrhundert» und «Förderung des interkulturellen Dialogs in der Hochschulbildung».

4.3

Jugend

Die Umsetzung der im Jahr 2006 lancierten Jugendkampagne des Europarats «Alle anders ­ alle gleich» wurde im Berichtsjahr fortgesetzt und mit einem positiven Fazit am 10. Dezember 2007, Tag der Menschenrechte, in Bern zum Abschluss gebracht. In über 100 Projekten und im Rahmen zahlreicher Veranstaltungen setzten sich junge Menschen in der ganzen Schweiz für gelebte Vielfalt und Toleranz, für Gleichberechtigung von jungen Menschen mit Behinderungen und für die Partizipation von Jugendlichen am gesellschaftlichen und politischen Leben ein. Die Kampagne spielte in all diesen Bereichen eine Sensibilisierungs- und Anstossrolle. Unter Federführung des Bundesamts für Sozialversicherungen wurden die Aktivitäten inhaltlich und finanziell von verschiedenen Bundesstellen unterstützt. Die operative Begleitung der Kampagne stellten INFOKLICK.CH ­ Kinder- und Jugendförderung Schweiz und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) sicher.

14

Stichwort «Evaluation» und «Interkulturelles»

4523

4.4

Sport

Nachdem an der informellen Sportministerkonferenz in Moskau im Oktober 2006 mit grosser Mehrheit beschlossen worden war, einen «Accord partiel élargi sur le sport» (APES) zu erarbeiten, wurde dieses Teilabkommen anlässlich der 117. Ministerkonferenz des Europarates in Strassburg vom 10./11. Mai 2007 offiziell lanciert.

Es handelt sich dabei um einen Rahmenvertrag, der es dem Europarat erlaubt, das Thema Sport zu bearbeiten. Der Europarat ist für die Schweiz im Bereich des Sports die einzige Plattform auf Stufe staatlicher Organisationen auf internationaler Ebene.

Der Vorsteher des Eidgenössichen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport hatte im Februar 2007 dem Generalsekretär des Europarates das Interesse der Schweiz mitgeteilt, dem Teilabkommen beizutreten. Der Bundesrat beschloss den Beitritt der Schweiz zum APES am 21. September 2007; dieser ist per 1. Januar 2008 erfolgt.

Das Ständige Komitee des «Europäischen Übereinkommens vom 19. August 1985 über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen, insbesondere bei Fussballspielen» (SR 0.415.3) konzentrierte dieses Jahr seine Aktivität hauptsächlich auf die Sicherheit an der kommenden Fussball-Europameisterschaft in der Schweiz und Österreich. Das Ständige Komitee traf sich dazu am 12. Juni 2007 in Strassburg. Aufgrund eines Evaluationsberichts, den die Schweiz 2003 dem Ständigen Komitee überreichte hatte, und eines Besuchs einer Expertengruppe des Europarates in der Schweiz im April 2005 verfasste der Europarat einen Bericht, der am 10. November 2007 veröffentlicht wurde. Dieser Evaluationsbericht des Europarates stellt der Schweiz im Bereich der Gewaltbekämpfung im Sport ein positives Zeugnis.

Im Rahmen der Revision des «World Anti-Doping Programm (WADP)» setzte der Europarat einen Schwerpunkt zur Ausarbeitung von Vorschlägen. So fand im Februar in Amsterdam eine Konferenz statt, die ausschliesslich diesem Thema gewidmet war. Neben der «Groupe de suivi» befassten sich auch die Arbeitsgruppen «Science» und «Juridique» mit der Revision des WADP. So konnten Vorschläge, unter anderem zum internationalen Standard der Kontrollen, gemacht werden. Das WADP wurde entsprechend angepasst. Für das Jahr 2008 ist vorgesehen, die Umsetzung des WADP aktiv zu begleiten.

4524

Finanzielle Beiträge der Schweiz an den Europarat im Jahr 2007 in Schweizerfranken

1 Ordentliches Budget

6 943 869

2 Beiträge an die Teilabkommen Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA): ­ Entwicklungsbank des Europarates ­ Teilabkommen im Sozial- und öffentlichen Gesundheitsbereich ­ Übereinkommen über die Ausarbeitung einer Europäischen Pharmakopöe ­ Gruppe für die Zusammenarbeit im Kampf gegen den Missbrauch von und den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln (Pompidou-Gruppe) ­ Europäisches Zentrum für gegenseitige Zusammenarbeit und Solidarität (Nord-Süd-Zentrum in Lissabon ) ­ Europäisches Fremdsprachenzentrum (Graz) ­ Europäische Kommission für Demokratie durch Recht (VenedigKommission)

60 521 56 258 116 738 59 031 79 373 92 031 126 875

EDI, Bundesamt für Kultur: ­ Europäischer Fonds zur Unterstützung von Gemeinschaftsproduktionen und der Verbreitung von Kino- und Fernsehfilmen «Eurimages»

858 910

EDI, Bundesamt für Sozialversicherungen: ­ Teilabkommen in Sachen Jugendkarte, im Hinblick auf die Förderung der Mobilität der europäischen Jugend

11 914

EJPD, Bundesamt für Justiz: ­ Staatengruppe gegen die Korruption (GRECO)

34 113

UVEK, Bundesamt für Kommunikation: ­ Europäische Audiovisuelle Informationsstelle

67 111

3 Weitere Beiträge EDA: ­ Beitrag zur Übersetzung der Broschüre «Du bist keine Ware» (Menschenhandel) ­ Europäischer Jugendfonds UVEK, Bundesamt für Umwelt: ­ Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Übereinkommen) ­ Europäisches Landschaftsübereinkommen ­ Paneuropäisches ökologisches Netzwerk und Europäisches Diplom für geschützte Gebiete Total

18 600 102 008 74 000 27 900 41 000 8 770 252

Beitragssatz der Schweiz für das Ordentliche Budget im Jahr 2007: 2,2716 %.

(Zahlen von den zuständigen Ämtern mitgeteilt)

4525

Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Rec(2007)17/21 novembre 2007 Recommandation du Comité des Ministres aux Etats membres sur les normes et mécanismes d'égalité entre les femmes et les hommes Rec(2007)16/7 novembre 2007 Recommandation du Comité des Ministres aux Etats membres sur des mesures visant à promouvoir la valeur de service public d'Internet Rec(2007)15/7 novembre 2007 Recommandation du Comité des Ministres aux Etats membres sur des mesures concernant la couverture des campagnes électorales par les médias Rec(2007)14/10 octobre 2007 Recommandation du Comité des Ministres aux Etats membres sur le statut juridique des organisations non gouvernementales en Europe Rec(2007)13/10 octobre 2007 Recommandation du Comité des Ministres aux Etats membres relative à l'approche intégrée de l'égalité entre les femmes et les hommes dans l'éducation Rec(2007)12/10 octobre 2007 Recommandation du Comité des Ministres aux Etats membres sur le renforcement des capacités aux niveaux local et régional Rec(2007)11/26 septembre 2007 Recommandation du Comité des Ministres sur la promotion de la liberté d'expression et d'information dans le nouvel environnement de l'information et de la communication Rec(2007)10/12 juillet 2007 Recommandation du Comité des Ministres aux Etats membres relative au co-développement et aux migrants oeuvrant au développement dans leur pays d'origine Rec(2007)9/12 juillet 2007 Recommandation du Comité des Ministres aux Etats membres sur les projets de vie en faveur des mineurs migrants non accompagnés Rec(2007)8/20 juin 2007 Recommandation du Comite des Ministres aux Etats membres sur les solutions juridiques aux problèmes d'endettement Rec(2007)7/20 juin 2007 Recommandation du Comité des Ministres aux Etats membres relative à une bonne administration Rec(2007)6/16 mai 2007 Recommandation du Comité des Ministres aux Etats membres relative à la responsabilité publique pour l'enseignement supérieur et la recherche Rec(2007)5/31 janvier 2007 Recommandation du Comité des Ministres aux Etats membres sur la conclusion d'accords de coopération transfrontalière en Europe du Sud-Est 4526

Rec(2007)4/31 janvier 2007 Recommandation du Comité des Ministres aux Etats membres sur les services publics locaux et régionaux Rec(2007)3/31 janvier 2007 Recommandation du Comité des Ministres aux Etats membres sur la mission des médias de service public dans la société de l'information Rec(2007)2/31 janvier 2007 Recommandation du Comité des Ministres aux Etats membres sur le pluralisme des médias et la diversité du contenu des médias Rec(2007)1/18 janvier 2007 Recommandation du Comité des Ministres aux Etats membres relative à la coopération contre le terrorisme entre le Conseil de l'Europe et ses Etats membres, et l'Organisation internationale de police criminelle (OIPC-Interpol)

4527

Dienststellen, die Informationen über einzelne Tätigkeitsgebiete vermitteln können Koordination und wichtigste Entwicklungen

EDA, Politische Abteilung I, Sektion Europarat und OSZE

Programme zur Entwicklung und Konsolidierung der demokratischen Stabilität

EDA, Politische Abteilung IV, Sektion Friedenspolitik und menschliche Sicherheit

Menschenrechte, Europäische Menschenrechtskonvention

EJPD, Bundesamt für Justiz, Direktionsbereich Öffentliches Recht, Fachbereich Europarecht und internationaler Menschenrechtsschutz; EDA, Direktion für Völkerrecht, Sektion Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht; EDA, Politische Abteilung IV, Sektion Menschenrechtspolitik

Justiz

Bundesgericht, Generalsekretariat

Minderheiten

EDA, Direktion für Völkerrecht, Sektion Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht; EDI, Bundesamt für Kultur

Rassismusbekämpfung

EDI, Fachstelle für Rassismusbekämpfung; Eidgenössische Kommission gegen Rassismus

Rechtliche Zusammenarbeit

EJPD, Bundesamt für Justiz, Direktionsbereich Öffentliches Recht; BK, Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter; BK, Sektion elektronischer Behördenverkehr

Strafrechtsfragen

EJPD, Bundesamt für Justiz, Direktionsbereich Strafrecht, Fachbereich Internationales Strafrecht; EJPD, Bundesamt für Justiz, Direktionsbereich Internationale Rechtshilfe

Gleichstellung von Frau und Mann

EDI, Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann; EDI, Eidgenössische Kommission für Frauenfragen; EDA, Politische Abteilung IV, Sektion Menschenrechtspolitik und Stabsstelle Gender

Flüchtlingsfragen

EDA, Politische Abteilung IV, Sektion humanitäre Politik und Migration; EJPD, Bundesamt für Migration, Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen

4528

Medien

EJPD, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, Abteilung Urheberrecht und verwandte Schutzrechte; UVEK, Bundesamt für Kommunikation, Internationales; EVD, Wettbewerbskommission; EDI, Bundesamt für Kultur

Gemeinden und Regionen

EDA, Politische Abteilung I, Sektion Europarat und OSZE; EDA, Direktion für Völkerrecht, Sektion Landesgrenzen und Nachbarrecht; EJPD, Bundesamt für Justiz, Föderalismusfragen; Konferenz der Kantonsregierungen (KdK)

Bevölkerung

EDI, Bundesamt für Statistik, Abteilung Bevölkerung und Beschäftigung

Migration

EJPD, Bundesamt für Migration, Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen

Raumplanung

UVEK, Bundesamt für Raumentwicklung, Internationale Angelegenheiten

Soziale Fragen

EDI, Bundesamt für Sozialversicherungen, Internationale Angelegenheiten; EVD, Staatssekretariat für Wirtschaft, Internationale Arbeitsfragen

Gesundheit

EDI, Bundesamt für Gesundheit, Internationales; EDI, Schweizerisches Heilmittelinstitut

Tierschutz

EVD, Bundesamt für Veterinärwesen, Internationales/Forschungskoordination

Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz

UVEK, Bundesamt für Umwelt

Entwicklungsbank des Europarates

EDA, Politische Abteilung I, Sektion Europarat und OSZE; EVD, Staatssekretariat für Wirtschaft, Multilaterale Finanzierungsinstitutionen

Nord-Süd-Dialog

EDA, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, Abteilung Medien und Kommunikation

Kultur

EDA, Politische Abteilung V, Kompetenzzentrum für Kulturaussenpolitik; EDI, Bundesamt für Kultur

Denkmalschutz

EDI, Bundesamt für Kultur

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Bildung und Hochschulwesen

EDI, Staatssekretariat für Bildung und Forschung; EVD, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie; Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK)

Jugend

EDI, Bundesamt für Sozialversicherungen, Internationale Angelegenheiten, Kinder-, Jugend- und Altersfragen; EDI, Bundesamt für Sozialversicherungen, Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft; Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen

Sport

VBS, Bundesamt für Sport

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Websites der Bundesverwaltung Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten http:// www.eda.admin.ch/eda/de/home.html Ständige Vertretung der Schweiz beim Europarat, Strassburg http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/topics/eu/euroc/mistr.html

Websites des Europarates Europarat www.coe.int

Parlamentarische Versammlung www.assembly.coe.int

Übereinkommen des Europarates www.conventions.coe.int

Ministerkomitee www.coe.int/cm

Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates (KGRE) www.coe.int/congress

Entwicklungsbank des Europarates www.coebank.org

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte www.echr.coe.int

Menschenrechte www.coe.int/Human_Rights

Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten www.coe.int/minorities

Menschenrechtskommissar www.coe.int/Commissioner

Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) www.coe.int/ecri

Europäischer Ausschuss zur Verhütung von Folter (CPT) www.cpt.coe.int/fr

Europäische Pharmakopöe www.pheur.org

Venedig-Kommission www.venice.coe.int

Nord-Süd-Zentrum www.nscentre.org

Kulturelle Zusammenarbeit www.coe.int/T/F/Coopération_culturelle

Stellen und Praktika in Strassburg www.coe.int/jobs

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