Flugfeld St. Gallen-Altenrhein Gesuch um Plangenehmigung für den Bau eines Produktionshangars West

Gesuchstellerin:

Airport Altenrhein AG, 9423 Altenrhein

Bauherr:

Airport REALCO AG, 9423 Altenrhein

Gegenstand:

­ Abbruch von 3 Holzhangars ­ Bau eines Produktionshangars West mit Vorplatz und Anschluss an bestehenden Rollweg sowie Büro- und Schulungstrakt mit dazugehörenden Parkplätzen an gleicher Stelle Standort: Flugplatzareal, Gemeinde Thal

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37­37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1). Das Verfahren unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung.

Anhörung:

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton St. Gallen und die interessierten Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen mit dem Bericht über die Umweltverträglichkeit können vom 9. Juli bis zum 8. September 2008 beim Bauamt der politischen Gemeinde Thal, 9425 Thal, zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Einsprachen:

Wer vom beschriebenen Vorhaben mehr als jedermann betroffen ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.

Hinweise: ­ Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf.

­ Andernfalls bezeichnet das BAZL diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

­ Wer keine Einsprache erhebt, darf gegen eine allfällige Plangenehmigung nicht Beschwerde führen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

8. Juli 2008

2008-1729

Bundesamt für Zivilluftfahrt 5909