Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9298 Widersprechende Glaxo Group Limited, Glaxo Wellcome House, Berkeley Avenue, GB-Greenford, Middlesex UB6 0N, IR-Marke Nr. 849 914 «TADEROS» gegen Widerspruchsgegnerin NPS Pharmaceuticals, Inc., 383 Colorow Drive, US-Salt Lake City, UT 84108, IR-Marke Nr. 927 628 «TEDURA».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 11. Dezember 2008 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 9298 wird abgewiesen.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

5.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

11. Dezember 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

9236

2008-3112