Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9494 Widersprechende New Yorker S.H.K. Jeans GmbH, Hansestrasse 48, D-38112 Braunschweig, IR-Marke Nr. 726 487 «(fig.)» gegen Widerspruchsgegnerin ZHEJIANG PUJIANG XIAN XING GUAN CLOTHES CO., LTD., No.3, East Jiangbin Road, Zhengjiawu Town, Pujiang City, CN-Zhejiang Province, IR-Marke Nr. 937 412 «(fig.)».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 22. Oktober 2008 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 9494 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 937 412 «(fig.)» wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheids der Schutz in der Schweiz für alle beanspruchten Waren definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

22. Oktober 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

8676

2008-2618