Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9034 Widersprechende Mattel, Inc., 333 Continental Boulevard, El Segundo (CA 902455012), US-Vereinigte Staaten v. Amerika, CH-Marke Nr. 501 430 «BARBIE» gegen Widerspruchsgegnerin Annette Tison, 8, Villa Brune, FR-75014 Paris, CH-Marke Nr. 556 855 «BARBASHOP».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 30. April 2008 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 9034 wird gutgeheissen. Die Eintragung der angefochtenen Marke CH-Nr. 556 855 «BARBASHOP» wird vollumfänglich widerrufen.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

5.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

30. April 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

3832

2008-1221