Fernmeldegesetz

Notifikation von Nummernwiderrufsverfügungen Das Bundesamt für Kommunikation hat am 12. August 2008 in Sachen Mobile Entertainment Network Ltd, vormals c/o Telco AG, Zollstrasse 23, Postfach 757, 9471 Buchs SG 1, ohne Zustellungsdomizil in der Schweiz, betreffend Widerruf zugeteilter Adressierungselemente verfügt: 1.

Die mit Verfügung vom 16. Dezember 2005 zugeteilte Nummer 0800 001007 wird mit sofortiger Wirkung widerrufen.

2.

Einer allfälligen Beschwerde gegen die vorliegende Widerrufsverfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

3.

Sunrise Communication AG wird angewiesen, die Nummer innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt einer Kopie dieses Verfügungsdispositivs ausser Betrieb zu nehmen.

4.

Die Verwaltungsgebühren betragen 520 Franken und werden Mobile Entertainment Network Ltd. auferlegt. Sie werden mit Rechtskraft der Verfügung fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

5.

Diese Verfügung wird im Bundesblatt publiziert.

Das Bundesamt für Kommunikation hat am 12. August 2008 in Sachen Vectone Carrier Services Ltd, vormals c/o Korach Simonius Hayer, Seehofstrasse 4, 8032 Zürich, ohne Zustellungsdomizil in der Schweiz, betreffend Widerruf zugeteilter Adressierungselemente verfügt: 1.

Die mit Verfügungen vom 15. Juli 2004, 22. September 2004, 18. Oktober 2004 und 6. Januar 2005 zugeteilten Nummern 0800 111944, 0800 111945, 0800 111946, 0800 111947, 0800 111948, 0800 111949, 0800 111950, 0800 111951, 0800 111952, 0800 111953, 0800 222011, 0800 222012, 0800 222013, 0800 222014, 0800 222015, 0842 000100, 0842 000101, 0842 000102, 0842 000103, 0842 000104, 0901 000521, 0901 234560, 0901 832863 und 0901 987879 werden mit sofortiger Wirkung widerrufen.

2.

Einer allfälligen Beschwerde gegen die vorliegende Widerrufsverfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

3.

Cablecom GmbH wird angewiesen, die Nummern innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt einer Kopie dieses Verfügungsdispositivs ausser Betrieb zu nehmen.

4.

Die Verwaltungsgebühren betragen 520 Franken und werden Vectone Carrier Services Ltd auferlegt. Sie werden mit Rechtskraft der Verfügung fällig.

Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

5.

Diese Verfügung wird im Bundesblatt publiziert.

2008-2003

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Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügungen kann innerhalb von 30 Tagen ab Eröffnung im Bundesblatt schriftlich Beschwerde erhoben werden. Diese Frist steht still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern; vom 15. Juli bis und mit 15. August und vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar. Die Beschwerde ist einzureichen an das Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14.

Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind der Beschwerde beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Der Entscheid kann von der Adressatin/dem Adressaten angefordert werden bei: Bundesamt für Kommunikation Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel Telefon +41 (0)32 327 55 11 Fax direkt +41 (0)32 327 55 49

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