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Bundesblatt 114. Jahrgang

Bern, den 18. Januar 1962

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Band I

Erscheint wöchentlich. Preis 33 Franken im Jahr, 18 Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr · Einrückungsgebühr 60 Rappen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inserate franko an Stämpfli & Cie in Bern

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Bundesratsbeschluss betreffend

die Volksabstimmung vom I.April 1962 über das Volksbegehren für ein Verbot der Atomwaffen (Vom 15. Januar 1962)

Der Schweizerische Bundesrat, in Erwägung, 1. dass am 29. April 1959 von 72 795 stimmberechtigten Schweizerbürgern ein Volksbegehren für ein Verbot der Atomwaffen gestellt worden ist ; 2. dass somit die Bedingungen, unter welchen ein Volksbegehren auf Änderung der Bundesverfassung gemäss Artikel 121 der Bundesverfassung der Volksabstimmung zu unterstellen ist, erfüllt sind: '3. dass die Bundesversammlung am 15. Dezember 1961 beschlossen hat, das Volksbegehren der Abstimmung des Volkes mit dem Antrag auf Verwerfung zu unterbreiten; beschliesst : Art. l Das Volksbegehren für ein Verbot der Atomwaffen wird der Abstimmung des Volkes und der Stände unterbreitet.

. Art. ,2 Diese Abstimmung findet im ganzen Gebiet der Eidgenossenschaft am I.April 1962 und, im Eahmen der gesetzlichen Bestimmungen, an den Vortagen ; statt.

Bundesblatt. 114. Jahrg. Bd. L .

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Art. 3 . Die Bundeskanzlei wird beauftragt, die gemäss den gesetzlichen Vorschriften zur Durchführung der Abstimmung nötigen Massnahmen zu treffen.

Art. 4 Telegraphische Meldungen der Abstimmungsergebnisse von den Gemeinde-, Kreis- oder Bezirksbehörden an die kantonalen Zentralstellen und von diesen an die Bundeskanzlei sind gebührenfrei.

Art. 5 Dieser Beschluss ist den Kantonen mitzuteilen und in das Bundesblatt aufzunehmen.

Bern, den 15. Januar 1962.

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Tm Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: P. Chaudet Der Bundeskanzler: Ch. Oser

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Bundesratsbeschluss betreffend die Volksabstimmung vom 1.April 1962 über das Volksbegehren für ein Verbot der Atomwaffen (Vom 15. Januar 1962)

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Jahr

1962

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1

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03

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18.01.1962

Date Data Seite

61-62

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