Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes Mit dem geltenden Gesetz ist die Arbeitslosenversicherung (ALV) auf eine zu tiefe durchschnittliche Zahl von Arbeitslosen ausgerichtet und schreibt Fehlbeträge.

Durch die vorgeschlagene Teilrevision werden die ALV auf eine längerfristig stabile und konjunkturneutrale Basis gestellt und befristete Massnahmen für den Schuldenabbau vorgeschlagen Vernehmlassungsfrist: 28. März 2008 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: SECO ­ Direktion für Arbeit, Arbeitnehmerschutz, Effingerstrasse 31­35, 3003 Bern Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

8. Januar 2008

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Bundeskanzlei

2007-3040