Qualifikationsentscheid Die Eidgenössische Spielbankenkommission verfügte am 10. September 2008: 1.

Gestützt auf die Artikel 3 SBG und 60 VSBG werden die von Mario Senaldi und Joaquim Da Costa gemäss Punkt B beantragten Pokerturnierformate als Geschicklichkeitsspiele qualifiziert.

2.

Die Durchführung der Pokerturniere gemäss Punkt B ist unter Vorbehalt anderer rechtlicher, insbesondere kantonalrechtlicher, Bestimmungen und unter Vorbehalt anderer Auflagen zulässig.

3.

Die Verfahrenskosten von 1100 Franken werden Mario Senaldi und Joaquim Da Costa auferlegt (Art. 112 ff. VSBG). Der nach Abzug des Vorschusses von 500 Franken verbleibende Betrag von 600 Franken ist innert 30 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung zu bezahlen.

4.

Dieser Entscheid wird den Kantonen mitgeteilt und im Bundesblatt publiziert.

5.

Zustellung an: ­ Mario Senaldi und Joaquim Da Costa p. Adr. Mario Senaldi, Benziwilstr. 10, 6020 Emmenbrücke.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 Beschwerde geführt werden.

21. Oktober 2008

Eidgenössische Spielbankenkommission Der Direktor: Jean-Marie Jordan

Siehe auch: www.esbk.admin.ch

2008-2525

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