Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 9162-9163 Widersprechende Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG, Bundesgasse 35, CH-3001 Bern, CH-Marke Nr. 410 468 «MOBILIAR» und CH-Marke Nr. 433 821 «MOBI 24» gegen Widerspruchsgegnerin NORAUTO Centre de Gros de LESQUIN, Rue du Fort, F-59262 SAINGHIN EN MELANTOIS, IR-Marke Nr. 921 536 «MOBIVIA».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 9. September 2008 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Die Widerspruchsverfahren Nr. 9162-9163 werden zufolge Rückzugs der Widersprüche als erledigt abgeschrieben.

3.

Die internationale Registrierung Nr. 921 536 «MOBIVIA» wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung zum Schutz in der Schweiz zugelassen (sog. Déclaration d'acceptation).

4.

Die Widerspruchsgebühren von 1600 Franken werden der Widersprechenden zurückerstattet.

5.

Es wird festgestellt, dass die Parteien eine Vergleichsvereinbarung unterzeichnet haben, in welcher bezüglich der vorliegenden Verfahren festgestellt wird, a. dass sich die Widerspruchsgegnerin verpflichtet, das Dienstleistungsverzeichnis ihrer internationalen Registrierung gemäss Vergleichsvereinbarung einzuschränken; b. dass sich die Widersprechende verpflichtet, die Widersprüche Nr.

9162-9163 zurückzuziehen; c. dass jede Partei ihre eigenen Kosten trägt; d. dass die Parteien auf Rechtsmittel gegen die Abschreibungsverfügung des Instituts in den Widerspruchsverfahren Nr. 9162-9163 verzichten.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

9. September 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2008-2430

8381