Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9240 Widersprechende Oettinger Imex AG, Nauenstrasse 73, 4002 Basel, CH-Marke Nr.

423 525 «AVO» gegen Widerspruchsgegnerin Smart Goods s.r.o., Jokzy Silného 2683, CZ-767 01 Kromeriz, IR-Marke Nr. 923 993 «AVE» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 19. März 2008 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 9240 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 923 993 «AVE» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz für sämtliche Waren der Klasse 34 definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von Fr. 800.00 verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von Fr. 1'800.00 (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

8. April 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2008-0837

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