Bundesratsbeschluss zur Volksabstimmung vom 8. Februar 2009 vom 6. November 2008

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 10 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 19761 über die politischen Rechte, beschliesst: Art. 1 Die Volksabstimmung über den Bundesbeschluss vom 13. Juni 20082 über die Genehmigung der Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten sowie über die Genehmigung und die Umsetzung des Protokolls über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien findet am 8. Februar 2009 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen statt.

Art. 2 Die Bundeskanzlei wird beauftragt, die nach den gesetzlichen Vorschriften zur Durchführung der Abstimmung nötigen Massnahmen zu treffen.

Art. 3 Dieser Beschluss ist den Kantonen mitzuteilen und in das Bundesblatt aufzunehmen.

6. November 2008

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

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SR 161.1 BBl 2008 5323

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Volksabstimmung vom 8. Februar 2009. BRB

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